Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

24 September 2009

BVerfG bestätigt Verbot von NPD-Wahlwerbung

Im Landkreises Uecker-Randow hatte der dortige Kreisverband der NPD Wahlplakate mit der Aufschrift „Polen-Invasion stoppen!“ aufgehängt. Die Wahlplakate waren mit einer graphischen Darstellung von drei Krähen im Zusammenhang mit einem Bündel Euro-Geldscheine, nach dem eine der Krähen mit dem Schnabel pickt, versehen. Das Landratsamt untersagte dem Kreisverband diese Plakatierung; dagegen legte der Kreisverband der NPD Widerspruch ein. Der beim Verwaltungsgericht im Eilverfahren gestellte Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs war erfolgreich. Die Entscheidung wurde aber durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Anordnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht begründete die auf § 13 SOG-MV gestützte Untersagungsverfügung u.a. mit einem Verstoß gegen § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Gegen diesen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern haben der Kreisverband Uecker-Randow und deren Vorsitzender Verfassungsbeschwerde erhoben.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, die diese Entscheidung noch vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 im Eilverfahren zu treffen hatte, hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Auffassung der Kammer hat das Oberverwaltungsgericht, das in der Verwendung der Wahlplakate einen Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppe der Polen sieht, in seiner Entscheidung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die für die Einschränkung des Rechts auf Meinungsäußerung entwickelt wurden, in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise berücksichtigt. Die Beschwerdeführer sind daher in ihren Grundrechten auf freie Meinungsäußerung im Bundestagswahlkampf (Art. 21 GG iVm Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) nicht verletzt.

Pressemitteilung Nr. 107/2009 vom 24. September 2009
Beschluss vom 24. September 2009 – 2 BvR 2179/09 –
  • Diskussionen.de
  • 17 September 2009

    Wenn Verfassungsschützer gegen das NPD-Verbot sind ...

    www.Sueddeutsche.de (12.9.2009) berichtete, dass Hamburgs Verfassungsschutzchef Heino Vahldieck von einem neuerlichen NPD-Verbotsverfahren abgeraten hat: "Derzeit bin ich der Auffassung, dass die rechtlichen Hürden so hoch sind, dass es große Probleme bereiten wird, sie zu überspringen."

    Die "rechtliche Hürde" war, dass führende Rechtsextremisten auf den Gehaltslisten von Verfassungsschutzämtern standen, was es der Justiz unmöglich machte, Beschuldigungen zuzuordnen.

    Die Methoden der Verfassungsschutzämter waren die "Hürden".
    >> www.inidia.de/npd-verbot_gescheitert_20030318.htm

    Das ist inzwischen mehr als sechs Jahre her - und die Verfassungsschutzämter sollen noch immer nicht geschafft haben, ihre Methoden zu ändern?
    Das lässt nur einen Schluss zu: Sie wollen ihre Methoden nicht ändern. Und die Methoden haben mit Verfassungsschutz nichts zu tun.

    Markus Rabanus >> Diskussion

    03 September 2009

    Dt. Bundeswehrverband wirft NPD-Chef raus

    Der 24-köpfige Bundesvorstand des Deutschen Bundeswehrverbandes schloss einstimmig den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt wegen verbandsschädigenden Verhaltens aus, nachdem dieser im Fall Patrick Owomoyela wegen Volksverhetzung zu sieben Monaten Haft "auf Bewährung" verurteilt wurde.

    Voigt verbleibt noch die Möglichkeit zum Widerspruch, aber es dürfte nicht damit zu rechnen sein, dass der Führer einer Partei, die Deutschland antisemitisch als "Judenrepublik" den Kampf ansagt, in einer Organisation seinen Platz haben kann, deren statuarischer Zweck die Interessenvertretung der personellen Landesverteidigungskräfte hat.

    Markus Rabanus >> Diskussion