Dortmund (Deutschland), 31.03.2005 – Am Montag, den 28.03.2005, wurde in einer Dortmunder U-Bahn Station der 31-jährige Punk Thomas S. durch einen 17-jährigen rechtsextremen Skinhead niedergestochen. Das Opfer verstarb noch am selben Abend im Krankenhaus an seinen Verletzungen.
Vorausgegangen war laut Dortmunder Staatsanwaltschaft eine verbale Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe Punks und dem glatzköpfigen Täter in Bomberjacke sowie seiner 16-jährigen Freundin. Nach der Messerattacke versuchte das Pärchen, mit einer S-Bahn zu fliehen, doch stoppte der Fahrer den Zug. Daraufhin setzten die beiden ihre Flucht zu Fuß in Richtung Hauptbahnhof fort, wo sie von der Polizei verhaftet werden konnten. Am Dienstag erließ ein Amtsrichter Haftbefehl wegen Mordes. Laut Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel werden politische Beweggründe für die Tat nicht ausgeschlossen.
Als Reaktion auf die Tötung hielten etwa 70 Freunde und Bekannte des Opfers am Nachmittag nach der Tat eine Gedenkkundgebung in der U-Bahnstation ab und stellten Blumen und Kerzen am Tatort auf. Dabei soll noch in der derselben Nacht von zehn bis 15 Neonazis versucht worden sein, die Trauernden zu provozieren und die Gedenkstätte zu verwüsten, was jedoch verhindert werden konnte. Ein nach Polizeibericht der rechten Szene zugehöriger Mann griff dabei erneut einen der Punks mit einem Messer an, nachdem er bereits zuvor auf dem Hauptbahnhof eine junge Frau mit den Worten „...ich stech dich auch ab“ bedroht hatte. Der 23-jährige Dortmunder, der in der Vergangenheit schon mehrfach wegen Körperverletzungs- und Staatsschutzdelikten aufgefallen war, wurde ebenfalls festgenommen.
Am Samstag, den 02.04.2005, werden das Bündnis Dortmund gegen Rechts und antifaschistische Gruppen aus der Region eine Mahnwache, Gedenkkundgebung und Demonstration in der Dortmunder Innenstadt abhalten.
Die Tötung von Thomas S. ist der traurige Höhepunkt einer ganzen Serie von neonazistischen Übergriffen auf Punks und Migranten in der Stadt. Das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen bezeichnet die Dortmunder Neonazis als die aktivste und mit bis zu 60 Personen größte Szene in dem Bundesland. Sie sind überwiegend in der „Kameradschaft Dortmund“ organisiert, deren führender Kopf das ehemalige FAP-Mitglied Siegfried Borchardt, genannt „SS-Siggi“, ist. Auf ihrer Website sicherte das überregionale Koordinierungs- und Organisationsbüro Widerstand West, in dem auch die Dortmunder Kameradschaft eingebunden ist, ihrem „Kameraden“ Unterstützung zu, besorgte offenbar einen Anwalt und äußerte Genugtuung: „Die Machtfrage wurde gestellt und wurde für uns befriedigend beantwortet: Dortmund ist unsere Stadt!“ Gleichzeitig machten sie das Opfer zum Täter, indem sie behaupteten: „Die Eskalation der Gewalt haben sich die Antifaschisten in Dortmund selber zuzuschreiben!.“
Die Polizei negiert indes die Gefahr durch die rechte Szene. Polizeisprecher Wolfgang Wieland sagte, dass es in letzter Zeit keine Probleme gegeben habe. Einen Zusammenhang mit einer Friedhofsschändung im Osten der Stadt sieht die Polizei nicht.
+wikinews+
Notizen für die www.Initiative-Dialog.de
31 März 2005
21 März 2005
Würzburg: Demonstration "Bunt statt Braun"
Würzburg (Deutschland), 21.03.2005 – Rund 8.000 Menschen demonstrierten am vergangenen Samstag in Würzburg unter dem Motto „Bunt statt Braun“ gegen Gewalt von Rechts.
Grund dafür war eine Veranstaltung der NPD. Die Partei hatte zum 60. Jahrestag der Zerstörung Würzburgs zu Demonstrationen aufgerufen und zirka. 300 Personen erwartet. Gekommen waren rund 200 Anhänger der rechten Szene. Die Polizei war mit einem massiven Aufgebot präsent, ein Staatsanwalt stand im Bereitschaftsdienst um bei möglicher Rechter Propaganda schnell Verhaftungen durchführen zu können.
Die Veranstaltungen verliefen jedoch im Großen und Ganzen friedlich. 23 Personen wurden während der Veranstaltungen festgenommen, und zwei Polizisten leicht verletzt. Alle Festgenommenen wurden angezeigt und durften die Polizeiwache gegen Abend wieder verlassen.
Um 17:10 Uhr wurde eine Rede eines NPD-Redners am Neunerplatz von der Polizei beendet. „Diese Rede wurde von Menschen verfasst, die die entsprechenden Paragrafen sehr gut kennen“, so Oberstaatsanwalt Ernst Wich-Knoten. Die antisemitischen, beleidigenden und volksverhetzenden Aussagen lägen „im Grenzbereich der Strafbarkeit“.
Lediglich gegen Nachmittag spitzte sich die Situation kurzfristig zu als sich einige linke Gegendemonstranten in Bahnhofsnähe versammelten. +wikinews+
Grund dafür war eine Veranstaltung der NPD. Die Partei hatte zum 60. Jahrestag der Zerstörung Würzburgs zu Demonstrationen aufgerufen und zirka. 300 Personen erwartet. Gekommen waren rund 200 Anhänger der rechten Szene. Die Polizei war mit einem massiven Aufgebot präsent, ein Staatsanwalt stand im Bereitschaftsdienst um bei möglicher Rechter Propaganda schnell Verhaftungen durchführen zu können.
Die Veranstaltungen verliefen jedoch im Großen und Ganzen friedlich. 23 Personen wurden während der Veranstaltungen festgenommen, und zwei Polizisten leicht verletzt. Alle Festgenommenen wurden angezeigt und durften die Polizeiwache gegen Abend wieder verlassen.
Um 17:10 Uhr wurde eine Rede eines NPD-Redners am Neunerplatz von der Polizei beendet. „Diese Rede wurde von Menschen verfasst, die die entsprechenden Paragrafen sehr gut kennen“, so Oberstaatsanwalt Ernst Wich-Knoten. Die antisemitischen, beleidigenden und volksverhetzenden Aussagen lägen „im Grenzbereich der Strafbarkeit“.
Lediglich gegen Nachmittag spitzte sich die Situation kurzfristig zu als sich einige linke Gegendemonstranten in Bahnhofsnähe versammelten. +wikinews+
11 März 2005
Bundestag segnet Verschärfung des Versammlungsrechtes ab
Berlin (Deutschland), 11.03.2005 – Am heutigen Freitag hat der deutsche Bundestag mit den Stimmen von Rot-Grün und der Union die Verschärfung des Versammlungsrechts abgesegnet. Nur die FDP stimmte dagegen und begründete dies mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch die beiden PDS-Abgeordneten haben gegen das Gesetz gestimmt.
In den Gesetzestext wurde folgender Passus aufgenommen: „Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn 1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert, und 2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird. Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin ist ein Ort nach Satz 1 Nr. 1. (...)“ Der Volksverhetzungsparagraph 130 des Strafgesetzbuches wird mit einem Absatz 4 ergänzt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“
Demnach ist es den Behörden künftig möglich, Aufmärsche von Neonazis im Vorfeld zu verbieten. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, wer die Nazi-Diktatur öffentlich verherrlicht oder rechtfertigt, muss künftig mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen.
Dass das Gesetzt recht zügig vor den Bundestag zur Abstimmung kam, liegt daran, dass Bund und Länder vor dem 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai Umzüge von Rechtsextremisten an „historisch sensiblen“ Orten verhindern möchten. Insbesondere ist davon das Holocaust-Mahnmal in Berlin betroffen.
Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates, dessen Mehrheit der Union angehört. Diese Zustimmung gilt jedoch ebenfalls als sicher, da auch die Opposition hinter diesem Gesetzt steht. +wikinews+
In den Gesetzestext wurde folgender Passus aufgenommen: „Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn 1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert, und 2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird. Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin ist ein Ort nach Satz 1 Nr. 1. (...)“ Der Volksverhetzungsparagraph 130 des Strafgesetzbuches wird mit einem Absatz 4 ergänzt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“
Demnach ist es den Behörden künftig möglich, Aufmärsche von Neonazis im Vorfeld zu verbieten. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, wer die Nazi-Diktatur öffentlich verherrlicht oder rechtfertigt, muss künftig mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen.
Dass das Gesetzt recht zügig vor den Bundestag zur Abstimmung kam, liegt daran, dass Bund und Länder vor dem 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai Umzüge von Rechtsextremisten an „historisch sensiblen“ Orten verhindern möchten. Insbesondere ist davon das Holocaust-Mahnmal in Berlin betroffen.
Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates, dessen Mehrheit der Union angehört. Diese Zustimmung gilt jedoch ebenfalls als sicher, da auch die Opposition hinter diesem Gesetzt steht. +wikinews+
10 März 2005
Landser laut BGH eine kriminelle Vereinigung
Karlsruhe (Deutschland), 10.03.2005 – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die rechtsradikale Berliner Musikband Landser als kriminelle Vereinigung eingestuft und gleichzeitig eine mehrjährige Haftstrafe für den Bandleader bestätigt. Der BGH begründete dies damit, dass sich mehrere Bandmitglieder zusammengetan hätten, um rechtsextremistisches Liedgut zu produzieren und vertreiben. Damit wurde ein Urteil des Berliner Kammergerichtes größtenteils bestätigt. Der BGH widersprach allerdings der Ansicht, dass ein bestimmtes Lied als Aufforderung zu Straftaten anzusehen ist. „Hier werden zwar Vietnamesen auf unflätigste Weise angegriffen“, allerdings sei allgemeine Hetze nicht mit der Aufforderung zu Straftaten zu verwechseln.
Trotzdem muss der Bandleader seine Haftstrafe nun antreten, da sie bestätigt wurde. Das Kammergericht hatte ihn im Dezember 2003 als Rädelsführer eingestuft. Er wurde wegen Gründung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung und Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda verurteilt. „Landser“ habe in seinen Liedern Ausländer, Juden und Andersdenkende verunglimpft. Die beiden anderen Bandmitglieder haben Bewährungsstrafen anerkannt.
Der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf sagte: „Ohne feste Struktur und gemeinsame Ziele seiner Gruppenmitglieder sei die Band gar nicht erst in der Lage gewesen, bestehende braune Netzwerke zu nutzen.“ Die zwischen 1997 und 2001 entstandenen CDs wurden im Ausland gepresst und konspirativ vertrieben. Die Einstufung einer Band als kriminelle Vereinigung setzt keinen hohen Bekanntheitsgrad in der Szene oder gesellschaftsgefährdende Ziele voraus. Eine gewisse Struktur zur gemeinsamen Verbreitung strafbaren Liedgutes reiche aus. +wikinews+
Trotzdem muss der Bandleader seine Haftstrafe nun antreten, da sie bestätigt wurde. Das Kammergericht hatte ihn im Dezember 2003 als Rädelsführer eingestuft. Er wurde wegen Gründung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung und Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda verurteilt. „Landser“ habe in seinen Liedern Ausländer, Juden und Andersdenkende verunglimpft. Die beiden anderen Bandmitglieder haben Bewährungsstrafen anerkannt.
Der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf sagte: „Ohne feste Struktur und gemeinsame Ziele seiner Gruppenmitglieder sei die Band gar nicht erst in der Lage gewesen, bestehende braune Netzwerke zu nutzen.“ Die zwischen 1997 und 2001 entstandenen CDs wurden im Ausland gepresst und konspirativ vertrieben. Die Einstufung einer Band als kriminelle Vereinigung setzt keinen hohen Bekanntheitsgrad in der Szene oder gesellschaftsgefährdende Ziele voraus. Eine gewisse Struktur zur gemeinsamen Verbreitung strafbaren Liedgutes reiche aus. +wikinews+
Liberale gegen Verschärfung des Versammlungsrechts
Berlin (Deutschland), 10.03.2005 – Der FDP-Bundesvorsitzende Guido Westerwelle hat in einem Interview mit der „Thüringer Allgemeinen“ die Ablehnung der Liberalen zu der Verschärfung des Versammlungsrechts im Zusammenhang mit der geplanten NPD-Demonstration am 8. Mai 2005 durch das Brandenburger Tor bekräftigt.
Die Länder könnten bereits das bestehende Recht für Versammlungsverbote nutzen, so Westerwelle. Das würde allerdings den Mut der beteiligten Behörden und Regierungen voraussetzen. Westerwelle weiter: „Die andere Gefahr ist, dass eine Veränderung des Versammlungs- und Demonstrationsrechtes beschlossen wird, die ebenso wenig vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben könnte wie zuvor das NPD-Verbotsverfahren.“ Es dürfe nicht vergessen werden, dass das gescheiterte Verbotsfahren der NPD mehr Zulauf gebracht habe, als alle Kundgebungen in den letzten Jahren. Eine erfolgreiche Klage der NPD gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechts vor dem Bundesverfassungsgericht sähe Westerwelle als „Persilschein“ für den Rechtsextremismus.
Ferner empfiehlt der Bundesvorsitzende der FDP den Demokraten mehr selbstbewusstes Handeln und Denken. Zwar seien Demonstrationen von Rechtsextremisten schreckliche Bilder, jedoch sehe er in der Verschärfung des Versammlungsrechts die Beschneidung von fundamentalen Bürgerrechten. Man könne nicht einzelne Demonstrationen verbieten, ohne nicht die gesamte Demonstrationsfreiheit aller Bürger einzuschränken. +wikinews+
Die Länder könnten bereits das bestehende Recht für Versammlungsverbote nutzen, so Westerwelle. Das würde allerdings den Mut der beteiligten Behörden und Regierungen voraussetzen. Westerwelle weiter: „Die andere Gefahr ist, dass eine Veränderung des Versammlungs- und Demonstrationsrechtes beschlossen wird, die ebenso wenig vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben könnte wie zuvor das NPD-Verbotsverfahren.“ Es dürfe nicht vergessen werden, dass das gescheiterte Verbotsfahren der NPD mehr Zulauf gebracht habe, als alle Kundgebungen in den letzten Jahren. Eine erfolgreiche Klage der NPD gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechts vor dem Bundesverfassungsgericht sähe Westerwelle als „Persilschein“ für den Rechtsextremismus.
Ferner empfiehlt der Bundesvorsitzende der FDP den Demokraten mehr selbstbewusstes Handeln und Denken. Zwar seien Demonstrationen von Rechtsextremisten schreckliche Bilder, jedoch sehe er in der Verschärfung des Versammlungsrechts die Beschneidung von fundamentalen Bürgerrechten. Man könne nicht einzelne Demonstrationen verbieten, ohne nicht die gesamte Demonstrationsfreiheit aller Bürger einzuschränken. +wikinews+
09 März 2005
Paul Spiegel begrüßt Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Berlin (Deutschland), 09.03.2005 – Der gestern von Regierungskoalition und Union getroffene Kompromiss zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit, um Aufmärsche neofaschistischer Gruppen an „historisch sensiblen Orten“ zu verhindern, wird vom Präsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, begrüßt. Er sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, es sei nun garantiert, „dass der braune Mob sich nicht ausgerechnet an den Orten austoben kann, die dem unsäglichen Grauen der Nazizeit gewidmet sind. “ Er geht davon aus, dass das Andenken der Opfer des Nationalsozialismus nun gewahrt sei. Der gefundene Kompromiss bestärkt sein Vertrauen in die demokratischen Parteien Deutschlands sowie in Regierung und Opposition. Seines Erachtens gehe es nicht primär um den Schutz von Minderheiten, sondern um das Ansehen Deutschlands in der Welt, das nicht mehr von rechtsradikalen Kreisen beschädigt werden könne.
Der Innenminister des Freistaates Bayern, Günther Beckstein (CSU), begrüßt ebenfalls die getroffene Regelung. „Der Kompromiss geht in die richtige Richtung, mehr war als Kompromiss nicht zu erreichen“, sagte er im Deutschlandfunk. Er fordert allerdings auch, dass „nicht nur die Billigung von nationalsozialistischer Gewaltherrschaft, sondern auch die Verharmlosung unter Strafe“ gestellt wird.
Die gestern getroffene Einigung erlaubt es den Behörden, Versammlungen an „historisch bedeutsamen Gedenkstätten“ zu verbieten, wenn die Würde der Opfer des Nationalsozialismus beeinträchtigt wird. Das betrifft Gedenkstätten an ehemaligen Konzentrationslagern und das Holocaustmahnmal in Berlin. Darüberhinaus soll es eine Öffnungsklausel geben, nach der die Bundesländer weitere Orte festlegen können. Bereits am Freitag sollen die Gesetze im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.
Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, fordert der Bundesvorstand der SPD einen „Aufstand der Anständigen“. In einem Papier heißt es, dass alle Demokraten dem Rechtsextremismus „entschlossen, mutig und mit Augenmaß rechtsextremen Tendenzen entgegentreten“ müssen. Die SPD will in zahlreichen Aktionen und Bündnissen in die Offensive gegen neofaschistische Tendenzen gehen. (wikinews)
Der Innenminister des Freistaates Bayern, Günther Beckstein (CSU), begrüßt ebenfalls die getroffene Regelung. „Der Kompromiss geht in die richtige Richtung, mehr war als Kompromiss nicht zu erreichen“, sagte er im Deutschlandfunk. Er fordert allerdings auch, dass „nicht nur die Billigung von nationalsozialistischer Gewaltherrschaft, sondern auch die Verharmlosung unter Strafe“ gestellt wird.
Die gestern getroffene Einigung erlaubt es den Behörden, Versammlungen an „historisch bedeutsamen Gedenkstätten“ zu verbieten, wenn die Würde der Opfer des Nationalsozialismus beeinträchtigt wird. Das betrifft Gedenkstätten an ehemaligen Konzentrationslagern und das Holocaustmahnmal in Berlin. Darüberhinaus soll es eine Öffnungsklausel geben, nach der die Bundesländer weitere Orte festlegen können. Bereits am Freitag sollen die Gesetze im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.
Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, fordert der Bundesvorstand der SPD einen „Aufstand der Anständigen“. In einem Papier heißt es, dass alle Demokraten dem Rechtsextremismus „entschlossen, mutig und mit Augenmaß rechtsextremen Tendenzen entgegentreten“ müssen. Die SPD will in zahlreichen Aktionen und Bündnissen in die Offensive gegen neofaschistische Tendenzen gehen. (wikinews)
08 März 2005
Regierung und Opposition einigen sich auf Einschnitte beim Versammlungsrecht
Berlin (Deutschland), 08.03.2005 - Aufgrund der Einschränkung der Versammlungsfreiheit, auf die sich Regierung und Opposition heute einigten, können Neonazi-Aufmärsche an „historisch sensiblen Orten“ verhindert werden.
Die Entscheidung darüber, welche Orte als „historisch sensibel“ gelten, wird von den Bundesländern getroffen. Eine Ausnahme stellt das Holocaust Mahnmal in Berlin dar, welches vom Bund als schützenswerte Stätte definiert wird.
Bereits am kommenden Freitag sollen die Gesetze im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Politiker aus SPD und Union äußerten sich zuversichtlich, dass man den geplanten NPD-Aufmarsch am 8. Mai vor dem Brandenburger Tor durch das neue Versammlungsrecht verhindern kann. Die FDP lehnt die Gesetzesänderung ab. +wikinews+
Die Entscheidung darüber, welche Orte als „historisch sensibel“ gelten, wird von den Bundesländern getroffen. Eine Ausnahme stellt das Holocaust Mahnmal in Berlin dar, welches vom Bund als schützenswerte Stätte definiert wird.
Bereits am kommenden Freitag sollen die Gesetze im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Politiker aus SPD und Union äußerten sich zuversichtlich, dass man den geplanten NPD-Aufmarsch am 8. Mai vor dem Brandenburger Tor durch das neue Versammlungsrecht verhindern kann. Die FDP lehnt die Gesetzesänderung ab. +wikinews+
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