Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

11 November 2005

Versammlung in Halbe am 12. November 2005

Pressemitteilung Berlin, den 11.11.2005

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute die Beschwerde des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus zu dem in Halbe beabsichtigten „Heldengedenken“ zurückgewiesen. Die Versammlung darf über die Lindenstraße sowie die Ernst-Teichmann-Straße zum Friedhofsvorplatz führen und den Platz für eine Stunde für eine Zwischenkundgebung nutzen. Dort und auf dem Weg längs des Friedhofs gilt nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ein Lautsprecherverbot.

Das Oberverwaltungsgericht hat damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, wonach eine gänzliche Beschränkung der Versammlung auf den Bahnhofsvorplatz gegen das Grundrecht der Veranstalter auf Versammlungsfreiheit verstoße. Auch die zeitgleich in der Lindenstraße geplante Demonstration des „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ - deren Veranstalter das Oberverwaltungsgericht zu dem Gerichtsverfahren beigeladen hat - könne eine solche Beschränkung nicht rechtfertigen. Die Gegendemonstration könne ohne wesentliche Beeinträchtigung des Versammlungszwecks an einem nicht weit entfernten Ersatzstandort in Halbe stattfinden. Aus dem Ausführungsgesetz zum Gräbergesetz ergebe sich kein absoluter Schutz der Umgebung des Waldfriedhofs in Halbe. Die Verbreitung eines bestimmten Gedankengutes führe noch nicht zu einer Verletzung des Widmungszwecks des Friedhofs.

Den vom Polizeipräsidenten noch angeführten straßenrechtlichen Argumenten ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Insbesondere sei der Weg zum Friedhof kein bloßer Betriebsweg, sondern eine öffentliche Straße, auf der eine Versammlung stattfinden könne.

Beschluss vom 11. November 2005 - OVG 1 S 118.05 -

09 November 2005

Schüttelreim zum 9. November

Der 9. November 1938
Made in NS-Germany

Als die Synagogen brannten, gab es in Deutschland
keine Gegendemonstranten.

Soweit der "Schüttelreim" zum Gedenken,
was mit der Freiheit im Nationalsozialismus war.


In allen Zeitungen stand: "Reichskristallnacht"

Als sei nur Glas zerbrochen.

In allen Zeitungen stand: "Der Volkszorn schlug zu!"

Als war es nicht vom NS-Staat so organisiert,
dass sich das Volk feige verkroch,
als ein Teil des Volkes - die Juden - zu Opfern
des Terrors wurden.

"Fotografieren verboten!"
Die glühenden Nationalsozialisten wussten,
dass es Unrecht war.

In weniger als 48 Stunden brannten
über 190 Synagogen nieder.

In weniger als 48 Stunden waren
8000 Geschäfte geplündert, zerstört.

In weniger als 48 Stunden waren
mehr als 100 Menschen gemordet.

"Heil!" riefen die Mörder

und "Juda verrecke!" riefen
vor wenigen Jahren junge Leute
vor meiner Tür.

1938 gab es kein Gesetz und Gericht gegen sie.

1938 konnten sie tun, wie sie sind in ihrer Hass-Ideologie.

1945 war es damit vorbei.

2005 träumen noch immer welche von Heldentaten,
die es allenfalls gegen das Braune und für die Menschlichkeit gab.

Und sie schäumen vor Wut und Schlechtigkeit,
triumphieren, wenn wir vergebens versuchen,
dass sie sich bessern, als sei es nicht ihre eigene Pflicht.

Doch heute steht das Recht mit dem Gesetz gegen sie.

Und das ist ein wichtiger Unterschied
zum 9. November 1938.

-msr-

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