Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

21 Dezember 2005

Todestag: Kurt Tucholsky

*9.1.1890 Berlin, mit Carl von Ossietzky Herausgeber der Weltbühne, seine Bücher wurden von den Nazis öffentlich verbrannt, 1933 von den Nazis ausgebürgert, beantragte er die Staatsbürgerschaft seines schwedischen Exils, bekam sie nicht. Seine Texte sind scharfsinnig, sarkastisch, liebevoll - und darin die Zerrissenheit seiner Hoffnungen und Enttäuschungen spiegelnd. Am 21. Dezember 1935 beging Tucholsky Selbstmord.

Kurt Tucholsky schrieb: "Soldaten sind Mörder." = wahr?

oder Denkmal? Übungen >> Soldaten

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Kurt Tucholsky schrieb: "Ich bin Anti-Antibolschewist, aber ich bin kein Bolschewist."

Vielleicht würde er heute schreiben: "Ich bin Anti-Antiislamist, aber ich bin kein Islamist."

Es wäre richtig.

msr200512 Thema >> www.antiislamismus.de

  • Diskussionen.de
  • 15 Dezember 2005

    BGH zur NPD-Kampagne gegen Synagogen

    Vorsitzenden des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der NPD rechtskräftig

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte die Stadt Bochum, die jüdische Gemeinde bei der Neuerrichtung einer Synagoge finanziell zu unterstützen. Anlässlich einer von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen - unter dem Versammlungsthema "Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungsfreiheit" in Bochum veranstalteten Demonstration und Kundgebung hielt der Angeklagte in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands der NPD eine Rede, deren Inhalt Gegenstand des angefochtenen Urteils ist. Nach Auffassung des Landgerichts brachte der Angeklagte in seiner Ansprache u.a. unter Heranziehung eines Zitats aus dem Babylonischen Talmud und Bezugnahme auf nationalsozialistisches Gedankengut zum Ausdruck, dass die Mitbürger jüdischen Glaubens unter Missachtung strafrechtlicher Schutzgüter den sexuellen Missbrauch Minderjähriger billigen und deshalb unwürdig seien, Gotteshäuser (Synagogen) zu errichten und ihnen dies generell zu untersagen sei. Das Landgericht hat den Sachverhalt rechtlich als Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB gewertet.

    Der 4. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten, der unter Berufung auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes) seinen Freispruch begehrte, als unbegründet verworfen. Die Wertung des Landgerichts, der Angeklagte habe im Rahmen einer öffentlichen Versammlung in Anlehnung an NS-Sprachgebrauch und -Ideologie die Juden in Deutschland als unterwertig dargestellt und so ihre Menschenwürde angegriffen, sei rechtlich zutreffend.

    Die Revision der Staatsanwaltschaft, die sich ausschließlich gegen die Strafzumessung richtet, hat der Senat ebenfalls verworfen.

    Urteil vom 15. Dezember 2005 - 4 StR 283/05
    Landgericht Bochum - 12 KLs 33 Js 213/04 -
    Karlsruhe, den 15. Dezember 2005
    Pressestelle des Bundesgerichtshof

    KOMMENTAR

    Die NPD-Kampagne "Keine Steuergelder für Synagogenbau" ist ein Gipfel an Geschmacklosigkeit typischerweise jener Strolche, deren historische Vorbilder die Synagogen abbrannten.

    -msr- >> www.inidia.de/reichspogromnacht.htm

    11 November 2005

    Versammlung in Halbe am 12. November 2005

    Pressemitteilung Berlin, den 11.11.2005

    Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute die Beschwerde des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus zu dem in Halbe beabsichtigten „Heldengedenken“ zurückgewiesen. Die Versammlung darf über die Lindenstraße sowie die Ernst-Teichmann-Straße zum Friedhofsvorplatz führen und den Platz für eine Stunde für eine Zwischenkundgebung nutzen. Dort und auf dem Weg längs des Friedhofs gilt nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ein Lautsprecherverbot.

    Das Oberverwaltungsgericht hat damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, wonach eine gänzliche Beschränkung der Versammlung auf den Bahnhofsvorplatz gegen das Grundrecht der Veranstalter auf Versammlungsfreiheit verstoße. Auch die zeitgleich in der Lindenstraße geplante Demonstration des „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ - deren Veranstalter das Oberverwaltungsgericht zu dem Gerichtsverfahren beigeladen hat - könne eine solche Beschränkung nicht rechtfertigen. Die Gegendemonstration könne ohne wesentliche Beeinträchtigung des Versammlungszwecks an einem nicht weit entfernten Ersatzstandort in Halbe stattfinden. Aus dem Ausführungsgesetz zum Gräbergesetz ergebe sich kein absoluter Schutz der Umgebung des Waldfriedhofs in Halbe. Die Verbreitung eines bestimmten Gedankengutes führe noch nicht zu einer Verletzung des Widmungszwecks des Friedhofs.

    Den vom Polizeipräsidenten noch angeführten straßenrechtlichen Argumenten ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Insbesondere sei der Weg zum Friedhof kein bloßer Betriebsweg, sondern eine öffentliche Straße, auf der eine Versammlung stattfinden könne.

    Beschluss vom 11. November 2005 - OVG 1 S 118.05 -

    09 November 2005

    Schüttelreim zum 9. November

    Der 9. November 1938
    Made in NS-Germany

    Als die Synagogen brannten, gab es in Deutschland
    keine Gegendemonstranten.

    Soweit der "Schüttelreim" zum Gedenken,
    was mit der Freiheit im Nationalsozialismus war.


    In allen Zeitungen stand: "Reichskristallnacht"

    Als sei nur Glas zerbrochen.

    In allen Zeitungen stand: "Der Volkszorn schlug zu!"

    Als war es nicht vom NS-Staat so organisiert,
    dass sich das Volk feige verkroch,
    als ein Teil des Volkes - die Juden - zu Opfern
    des Terrors wurden.

    "Fotografieren verboten!"
    Die glühenden Nationalsozialisten wussten,
    dass es Unrecht war.

    In weniger als 48 Stunden brannten
    über 190 Synagogen nieder.

    In weniger als 48 Stunden waren
    8000 Geschäfte geplündert, zerstört.

    In weniger als 48 Stunden waren
    mehr als 100 Menschen gemordet.

    "Heil!" riefen die Mörder

    und "Juda verrecke!" riefen
    vor wenigen Jahren junge Leute
    vor meiner Tür.

    1938 gab es kein Gesetz und Gericht gegen sie.

    1938 konnten sie tun, wie sie sind in ihrer Hass-Ideologie.

    1945 war es damit vorbei.

    2005 träumen noch immer welche von Heldentaten,
    die es allenfalls gegen das Braune und für die Menschlichkeit gab.

    Und sie schäumen vor Wut und Schlechtigkeit,
    triumphieren, wenn wir vergebens versuchen,
    dass sie sich bessern, als sei es nicht ihre eigene Pflicht.

    Doch heute steht das Recht mit dem Gesetz gegen sie.

    Und das ist ein wichtiger Unterschied
    zum 9. November 1938.

    -msr-

  • Diskussionen.de
  • 26 Oktober 2005

    Der "Große Zapfenstreich" 2005

    Erstmals in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands soll am heutigen Abend vor dem Reichstagsgebäude der "Große Zapfenstreich" zelebriert werden.

    Die einen feiern den Aufmarsch mit Fackelschein und Marschtrommelei als "zurückgewonnenes Selbstbewusstsein", das ihnen mit der Niederlage des Hitler-Regimes offenbar abhanden kam.

    Ich sehe in der Zeremonie einen Rückfall in militaristische Kraftmeierei, in Zeiten eines Obrigkeitsstaates, in dem diese Tradition ihren Ursprung hatte, als die Landsknechte des 16. Jahrhunderts abends mit Pfeifern und Trommlern durch die Schenken gingen und gaben mit einem Stockschlag (="Streich") auf die Fasszapfen das Signal zur Nachtruhe.

    Mir ist jeder Steuer-Cent für solch Spektakel nicht nur "verschwendet", sondern schlimmer >> in die falsche Richtung investiert.

    Und es zeigt: Die Reaktionäre reden viel von "Sparzwängen" und "Sparpolitik", aber woran sie zwingend sparen sollten, sparen sie nicht.

    Gegendemonstrationen werden großräumig abgedrängt. Das Reichstagsgelände wird für den heutigen Abend zum "militärischen Sperrgebiet" erklärt.

    -msr-
  • Diskussionen.de
  • 13 September 2005

    Strategien vs. Reexes

    ... Der Rechtsextremismus bedroht nicht nur Fremde und Andersdenkende. Weil er auf die Menschenrechte zielt, zielt er immer auch auf die Demokratie. Denn die basiert auf der Achtung der Menschenrechte.

    «Ohne eine Grundentscheidung zugunsten des Respekts vor der Würde aller Menschen – unbeschadet ihrer Differenzen – gibt es keine Demokratie», schreibt der österreichische Politologe Anton Pelinka.

    Folgerichtig kann oder darf die Abwehr des Rechtsextremismus nicht ausschließlich Sache von Polizei und Justiz sein.

    Der Schutz der Demokratie, um den es letztlich geht, ist eine gemeinsame Aufgabe aller Demokraten.

    Rechte und Linke stehen in der Pflicht. Beide müssen Flagge zeigen und Zivilcourage beweisen.

    Die vielfältigen Ursachen des Rechtsextremismus lassen sich weder auf einen Schlag noch für immer beseitigen. Macht aber die Politik im Verbund mit Justiz und Polizei unmissverständlich klar, dass Menschenrechte und Menschenwürde unantastbar sind, stärkt sie die Demokratie gegen rechtsextreme Attacken.

    Solange jedoch ihre Haltung die geringsten Zweifel offen lässt, fühlen sich die Prediger und Praktiker des Hasses ermuntert, ihr zerstörerisches Werk fortzusetzen. Dabei nehmen sie mit aller Selbstverständlichkeit demokratische Grundrechte für sich als Schutz in Anspruch.

    zitiert Synes Ernst aus www.weltwoche.ch Ausgabe Nr. 32/00, 10.8.2000

    28 August 2005

    Verteidiger des Neonazis Ittner steht in Kürze selbst vor Gericht

    Nürnberg (Deutschland), 28.08.2005 – Anfang April 2005 wurde der Neonazi Gerhard Ittner vom Landgericht Nürnberg in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt. In Kürze erwartet seinen Anwalt Stefan Böhmer aus dem fränkischen Uttenreuth ebenfalls ein Prozess wegen Volksverhetzung.

    Die Staatsanwaltschaft beruft sich bei der Anklage auf das Vorgehen des Anwalts vor dem Landgericht während des Ittner-Verfahrens. Darin stellte der Verteidiger mehrmals Anträge, die die Staatsanwaltschaft als volksverhetzend einstuft. So stellte er in seinen Beweisanträgen unter anderem die Tötung von Juden in Auschwitz in Frage. Während des Prozesses wurde er mehrmals aufgefordert, diese Äußerungen zu unterlassen, da sie strafbar sein könnten. Der Anwalt reagierte jedoch auf diese Belehrungen nicht, sondern wiederholte diese Aussagen auch in seinem Schlussplädoyer. Er brüskierte anschließend die Richter des Verfahrens gegen Ittner, indem er während der Urteilsverkündung demonstrativ den Sitzungssaal verließ.

    Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft im Mai 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt ein. Anschließend beantragte sie beim Amtsgericht Nürnberg, ihn per Strafbefehl zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Als Begründung für den Strafbefehlsantrag legte die Staatsanwaltschaft dem Gericht einen Schriftsatz vor, in dem der Anwalt volksverhetzendes Gedankengut vorgelesen und dem Gericht übergeben hatte. Das Amtsgericht erließ den Strafbefehl. Er wurde jedoch nicht rechtskräftig, da der Anwalt Einspruch einlegte. Daraufhin hat das Amtsgericht Nürnberg die Hauptverhandlung anberaumt. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt.

    Der Mandant des Anwalts, Gerhard Ittner, befindet sich nach wie vor auf der Flucht und wird per Haftbefehl gesucht. +wikinews+

    26 August 2005

    NPD-Parteichef Voigt zu Bewährungsstrafe verurteilt

    Stralsund (Deutschland), 26.08.2005 – Das Landgericht Stralsund hat den Bundesvorsitzenden der rechtsextremen NPD Udo Voigt am Donnerstag, den 25. August 2005 zu einer viermonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 53-jährige ehemalige Bundeswehroffizier bei einer Wahlkampfveranstaltung vor Jugendlichen am 28. August 1998 in Greifswald sich der Volksverhetzung schuldig gemacht hatte, als er zum Hass gegen etablierte Politiker aufrief. Voigt hatte die 50 bis 60 Zuhörer aufgefordert, zu den Waffen zu greifen, wenn Deutschland bedroht sei. Bei den Feinden sollte es sich um Politiker der Bundesregierung handeln.

    Das Gericht folgte mit seinem Urteilsspruch dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt ansah. Nach Ansicht der Verteidigung seien die Äußerungen Voigts durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

    Das Landgericht hob mit seinem Urteil den Freispruch des Amtsgerichts Greifswald auf. Das Amtsgericht sprach Voigt aus Mangel an Beweisen frei, da die Archivbänder mit den Aufzeichnungen eines ZDF-Teams, die den einzigen Beweis darstellten, verbrannt war. Der Verteidiger Voigts, Carsten Schrank, kündigte an in Revision zu gehen. +wikinews+

    17 August 2005

    Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot für Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung

    Wunsiedel / Karlsruhe (Deutschland), 17.08.2005 – Eine für den 20. August 2005 geplante Gedenkveranstaltung für den ehemaligen Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel bleibt weiterhin verboten. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Gewährung von Eilrechtsschutz abzulehnen ist und insofern die Entscheidung des Landratsamts Wunsiedel gelte. Damit wird auch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August bestätigt.

    Das Verbot stützt sich auf die seit April des Jahres gültige Strafvorschrift gemäß § 130 Abs. 4 StGB, wonach sich strafbar macht, „wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“, so das Bundesverfassungsgericht.

    Die von den Veranstaltern der Gedenkfeier geltend gemachte Berufung auf „Eilrechtsschutz“ wird vom Gericht zurückgewiesen. Zwar wäre eine Verfassungsbeschwerde nicht von vorneherein unzulässig, die Natur der berührten Rechtsfragen sei jedoch so schwierig, dass eine Klärung nur in einer Verhandlung in der Hauptsache möglich wäre. Daher müsse sich das Bundesverfassungsgericht auf eine Folgenabwägung beschränken. Da es sich um eine jährlich wiederkehrende Veranstaltung handelt, sei eine einstweilige Anordnung gegen das Versammlungsverbot daher nicht mit schwerwiegenden Nachteilen für den Antragsteller verbunden. Als Begründung für den ablehnenden Bescheid beruft sich das Verfassungsgericht auf die Argumentation der im Bundestag vertretenen politischen Parteien, in diesem Sinne also des Gesetzgebers: „Maßgebende Repräsentanten der politischen Parteien, auf deren Initiative § 130 Abs. 4 StGB geschaffen worden ist, haben im Deutschen Bundestag mit Blick auf die vom Antragsteller konkret geplante Veranstaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie in ihr eine Störung des öffentlichen Friedens erkennen, die sogar ein Eingreifen des Gesetzgebers durch Schaffung einer neuen Strafrechtsnorm erforderlich mache“. +wikinews+

    11 August 2005

    Geplante Gedenkveranstaltung zum Todestag von Rudolf Heß bleibt verboten

    München (Deutschland), 11.08.2005 – Eine von Rechtsextremisten geplante Gedenkveranstaltung im bayerischen Wunsiedel zum Todestag des Hitlerstellvertreters Rudolf Heß bleibt verboten.

    Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am gestrigen Tag in einer Eilentscheidung (AZ: 24 CS 05.2053), nachdem der Veranstalter Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuths einlegte. Möglich wurde diese Entscheidung durch die im März 2005 vom Bundestag beschlossene Ausweitung des Volksverhetzungs-Tatbestands. Strafbar macht sich nun gemäß § 130 Abs. 4 StGB, wer den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise stört, indem er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

    Die Richter sahen es als erwiesen an, dass bei der geplanten Veranstaltung genau gegen diese Strafvorschrift verstoßen werde. +wikinews+

    09 August 2005

    NPD im Rechtsstreit mit RBB unterlegen

    Pressemitteilung – 3/2005 Berlin, den 09.08.2005

    Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat die NPD, vertreten durch ihren Vorsitzenden Udo Voigt, nicht zu der heute um 20.25 Uhr stattgefundenen Sendung „Klipp und Klar“ zugelassen.

    Den Eilantrag der NPD auf Teilnahme an der Sendung hat das Verwaltungsgericht Berlin durch Beschluss vom heutigen Tag zurückgewiesen. Es hat primär darauf abgestellt, dass der RBB nach der redaktionellen Konzeption der streitigen Sendung lediglich im Bundestag vertretene Parteien eingeladen hat, wozu die NPD nicht gehöre. Ferner hat es die politische Bedeutungslosigkeit der NPD als Splitterpartei im Sendegebiet des RBB für erheblich gehalten.

    Die dagegen eingelegte Beschwerde der NPD hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg, weil die NPD die Begründung des Verwaltungsgerichts nicht hinreichend angegriffen hat. Die vom Verwaltungsgericht gebilligte Entscheidung des RBB, die NPD nicht zu der streitigen Sendung zuzulassen, bedeutet nach Auffassung des 3. Senats nicht, dass die Konkurrenz im politischen Raum auf die arrivierten Parteien beschränkt bliebe. Dem stehe schon entgegen, dass der RBB nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts ein Gesamtkonzept ihrer Vorwahlberichterstattung entwickelt hat, das auch die NPD (noch) angemessen berücksichtigen wolle.

    Beschluss vom 9. August 2005 - OVG 3 S 61.05 -

    28 Juli 2005

    BGH zu Propagandadelikten

    Nr. 111/2005
    Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ als solche nicht strafbar

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß im Gebrauch der unter Rechtsradikalen weit verbreiteten Losung „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ kein Verwenden von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen nach § 86 a StGB liegt. Diese Parole ist im Wortlaut von keiner dieser Organisationen gebraucht worden. Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift könnte zwar auch dann erfolgen, wenn sie der Parole einer NS-Organisation zum Verwechseln ähnlich wäre. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof verneint. Eine hinreichende Ähnlichkeit ist weder mit der Originalparole der Waffen-SS („Meine/unsere Ehre heißt Treue“) noch mit der der Hitlerjugend („Blut und Ehre“) gegeben.

    Der Gebrauch einer Fantasieparole, die von NS-Organisationen nie verwendet worden ist und die nur den Anschein der Parole einer NS-Organisation hervorruft, fällt jedoch nicht unter diese Strafvorschrift.

    Diese Frage war von Polizei- und Sicherheitsbehörden unterschiedlich beantwortet worden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte Anklage zum Landgericht Karlsruhe erhoben, um eine grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof herbeizuführen. Das Landgericht Karlsruhe hatte zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ist diese jedoch vom Oberlandesgericht Karlsruhe angeordnet worden. Die daraufhin erfolgte Verurteilung hat der Bundesgerichtshof aufgehoben.
    Da besondere Umstände, unter denen eine Verfolgung wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen nach § 86 StGB in Betracht kommt, nicht gegeben waren, hat er die Angeklagten freigesprochen.

    Urteil vom 28. Juli 2005 – 3 StR 60/05
    LG Karlsruhe - 6 KLs 57 Js 30569/01
    Karlsruhe, den 28. Juli 2005

    Die einschlägigen Strafvorschriften lauten auszugsweise:

    § 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
    2. …
    (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
    ….
    § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
    (1) Wer …
    1. – 3. …
    4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

    (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften
    (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

    Pressestelle des Bundesgerichtshof

    26 Juli 2005

    Wunsiedel: Bundestagspräsident aktiv gegen Rechts

    Berlin / Wunsiedel (Deutschland), 26.07.2005 – Auf Einladung der „Jugendinitiative gegen Rechtsextremismus“ im bayerischen Wunsiedel nimmt der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse an einer Diskussionsveranstaltung teil, die sich mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Gedenkstätten vor Nazi-Aufmärschen beschäftigen will.

    Der Bundestagspräsident ermutigt die Jugendlichen mit den Worten: „Wir dürfen den Nazis unsere Straßen und Plätze nicht überlassen.“ In Dresden und Berlin seien in diesem Jahr bereits erfolgreich Demonstrationen von Neo-Nazis verhindert worden.

    Die Podiumsdiskussion findet am Mittwoch, dem 27. Juli ab 11:00 Uhr in der Fichtelgebirgshalle in Wunsiedel statt. Die Veranstaltung beginnt bereits um 8:30 Uhr. (wikinews)

    22 Juli 2005

    61. Jahrestag des Hitler-Attentats

    Berlin (Deutschland), 22.07.2005 – Am vorgestrigen Mittwoch jährte sich zum einundsechzigsten Mal der Anschlag der Verschwörergruppe um Oberst Graf Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler.

    Verteidigungsminister Peter Struck, Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundespräsident Horst Köhler gedachten im Rahmen einer offiziellen Gedenkveranstaltung in Form einer Parade im Beisein von anderen Mitgliedern der Bundesregierung und Vertretern der Bundeswehr des versuchten Attentats auf Adolf Hitler. Ort der Zeremonie war der Berliner Bendlerblock, die Stelle, an der man die Verschwörergruppe um Oberst Graf Schenk von Stauffenberg – genauso wie viele andere Widerstandskämpfer des Dritten Reiches – hingerichtet hatte. „Ziele des militärischen Widerstands sind nach wie vor verpflichtend und daher eine der entscheidenden Traditionslinien der Bundeswehr“, betonte Struck. Gleichzeitig legten im Rahmen dieser Zeremonie 500 Bundeswehrrekruten ihr Gelöbnis ab. Unter den zweitausend geladenen Gästen befand sich auch Norwegens Ministerpräsident Kjell Magne Bondevik. Die Veranstaltung wurde wie in in den Jahren zuvor von mehreren Demonstranten begleitet, die gegen die Zeremonie auf dem Gelände des Bendlerblocks protestieren wollten.

    Am 20. Juli 1944 hatte eine Verschwörergruppe um Stauffenberg im Führerhauptquartier „Wolfsschanze“ versucht, mittels einer Bombe Adolf Hitler zu töten. Auf Grund mehrerer Zufälle misslang das Attentat. Die Verschwörer wurden daraufhin hingerichtet. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 20 Juli 2005

    Holocaustleugner in Mannheim angeklagt

    Mannheim (Deutschland), 20.07.2005 – Der deutsche Holocaustleugner Ernst Zündel, der im März von Kanada an Deutschland ausgeliefert worden war, wurde nun wegen 14 Hassverbrechen in Mannheim angeklagt.

    Zündel werden jahrzehntelange antisemitische Aktivitäten und die wiederholte Holocaustleugnung vorgeworfen. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 26 Juni 2005

    NPD: Wir unterwandern Linkspartei / Grüne: folgerichtig

    Chemnitz (Deutschland), 26.06.2005 – Der Bundesvorsitzende der NPD Udo Voigt sagte auf einem Landesparteitag im sächsischen Chemnitz, Mitglieder seiner Partei würden gegenwärtig systematisch eine verdeckte Doppelmitgliedschaft in der sich zur Zeit aus WASG und PDS bildenden neuen Linkspartei anstreben und hätten damit bereits auch Erfolg gehabt.

    Vertreter der PDS wie auch der WASG sagten, diese Doppelmitglieder seien in ihrer Formation unerwünscht und würden im Falle des Bekanntwerdens ausgeschlossen.

    Die Bundesgeschäftsführerin von Bündnis '90/DIE GRÜNEN Steffi Lemke bezeichnete den Vorgang indes als „folgerichtig“ und verwies in diesem Zusammenhang auf die Verwendung des Begriffs „Fremdarbeiter“ durch den angehenden Linkspartei-Spitzenkandidaten Oskar Lafontaine im Zusammenhang mit der Lohndumping-Problematik im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union. +wikinews+

    KOMMENTAR

    Rechtsextremistisches Doppelspiel als "folgerichtig" zu bezeichnen, kann auch nur Leuten in den Sinn kommen, denen Parteikonkurrenz mal wieder wichtiger als der Antifaschismus ist. Frau Steffi Lemke soll sich schämen.

    -markus rabanus-

  • Diskussionen.de
  • 16 Juni 2005

    Besserer Schutz für Asylbewerber

    Brüssel (Belgien), 16.06.2005 – Christen und christliche Gemeinschaften in Europa haben einen besseren Schutz für Verfolgte, Asylbewerber und Einwanderer gefordert.

    Die bisherigen Bestimmungen „untergraben die Rechtsstaatlichkeit“, heißt es in einem am Mittwoch in Brüssel veröffentlichten Dokument an den luxemburgischen Ministerpräsidenten und amtierenden EU-Ratspräsidenten Jean-Claude Juncker.

    Die Christen verlangten, die EU-Grundrechtecharta rechtsverbindlich zu machen, um das Grundrecht auf Asyl und Schutz für Flüchtlinge in der EU festzuschreiben. Jeder Mitmensch bzw. jeder Asylbewerber habe Recht auf ein individuelles Verfahren und die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Mit Blick auf den von der EU geplanten „Schutz“ von Flüchtlingen in der Herkunftsregion verlangen die christlichen Gemeinschaften, dadurch dürften Asylbewerber nicht an der Einreise in der EU gehindert werden.

    Keine Diskriminierung - Keine Kriminalisierung: Die Christen sprechen sich für eine gemeinsame europäische Einwanderungspolitik aus. Für Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen seien gemeinsame Normen und Standards nötig. Mitmenschen als Einwanderer dürften nicht kriminalisiert werden.

    Christliche Gemeinschaften und Menschenrechtsorganisationen dürften auch nicht juristisch belangt werden, wenn sie sich für Mitmenschen, die als „illegal“ oder als „kriminell“ von staatlichen Verantwortungsträgern und deren Erfüllungsgehilfen eingestuft wurden und werden.

    Die Gemeinschaften wenden sich gegen Abschiebungen von Mitmenschen aus dem Ausland, die fünf Jahre in einem Gastland lebten. Zwangsabschiebungen sollte es nicht geben.

    Unterzeichnet wurde das Dokument von der EU-Bischofskommission COMECE, der Kommission der Kirchen für Migranten in Europa (CCME), Caritas Europa, der Internationalen Katholischen Migranten-Kommission (ICMC), dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst Europa sowie dem Rat der Quäker für europäische Angelegenheiten. +wikinews+

    10 Juni 2005

    Auflagen für NPD-Demo am 8.Mai

    Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mitBeschluss vom 6. Mai 2005 den Antrag der "Jungen Nationaldemokraten",einer Jugendorganisation der NDP, auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

    Diese hatte sich anlässlich einer für den 8. Mai2005 in Berlin geplanten Demonstration gegen eine ihr erteilte versammlungsrechtliche Auflage hinsichtlich der Wegstrecke gewandt(Pressemitteilung Nr. 37/2005 vom 6. Mai 2005).

    Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:1. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, der Beschwerdeführerin durch eine Auflage zu untersagen, den geplanten Aufzug am Denkmal fürdie ermordeten Juden Europas vorbeizuführen. Insbesondere ist dieAnnahme der Behörde und der Gerichte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, nach den konkret feststellbaren Umständen sei zu besorgen, dass die Würde der jüdischen Opfer der nationalsozialistischen Gewalt-und Willkürherrschaft durch einen Aufzug beeinträchtigt werde, der unterdem Motto "60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult" an dem Denkmal vorbeizieht. Durch dieses Motto würden die Millionen jüdischerOpfer des Nationalsozialismus zu Gegenständen eines Kultes degradiert und es würde ihnen zugleich abgestritten, dass die Kapitulation für die vom Nationalsozialismus verfolgten Juden ein Akt der Befreiung war.2. Auch das Verbot, die Versammlung auf dem Platz des 18. März zubeenden, ist mit den Grundrechten der Beschwerdeführerin vereinbar.

    Behörde und Gerichte durften die vom Senat initiierte Veranstaltung mit dem Motto "Tag für Demokratie" bei der Entscheidung über Auflagen nach §15 Abs. 1 Versammlungsgesetz einbeziehen und ihr Vorrang bei der Nutzungdes Gebiets um das Brandenburger Tor gewähren.

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Behörde der Versammlung der Beschwerdeführerin nicht allein aufgrund der zeitlichen Priorität ihrer Anmeldung den Vorrang eingeräumt hat.
    Die grundsätzlicheEinräumung einer zeitlichen Priorität für den Erstanmelder einerVersammlung werde zwar dem Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den Inhalten von Versammlungszwecken gerecht. Es könnten aber wichtigeGründe, etwa die besondere Bedeutung des Ortes und Zeitpunktes für dieVerfolgung des jeweiligen Versammlungszwecks, für eine andere Vorgehensweise sprechen. Die Ausrichtung allein am Prioritätsgrundsatz könnte im Übrigen dazu verleiten, Versammlungen an bestimmten Tagen und Orten frühzeitig und auf Vorrat anzumelden und damit anderen potentiellen Veranstaltern die Durchführung von Versammlungen am gleichen Tag und Ort unmöglich zu machen.

    Allerdings würde derPrioritätsgrundsatz maßgebend, wenn die spätere Anmeldung allein odervorwiegend zu dem Zweck erfolgt, die zuerst angemeldete Versammlung an diesem Ort zu verhindern. Das Verwaltungsgericht sah hierfür vorliegend keine Anhaltspunkte. An diese Tatsachenfeststellung ist das Bundesverfassungsgericht gebunden. Dass die von der Beschwerdeführeringeplante Versammlung einen Anstoß zur Durchführung der später geplantenVeranstaltung zum "Tag für Demokratie" gegeben hat, rechtfertigt fürsich allein nicht die Anwendung des Prioritätsgrundsatzes.Es ist verfassungsrechtlich bedenkenfrei, dass die Gerichte in der Bedeutung des Ortes für die Verwirklichung des Zwecks der vom Senat initiierten Versammlung einen wichtigen Grund zum Abweichen vom Prioritätsgrundsatz gesehen haben. Sie sind davon ausgegangen, dass der Platz des 18. März unter anderem wegen seiner Nähe zum Brandenburger Tor besondere Bedeutung für eine Veranstaltung am Jahrestag der Kapitulationfür die Darstellung und Würdigung der historischen Ursprünge für die Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen habe. DieserArgumentation ist die Beschwerdeführerin auch im vorliegenden Verfahrennicht entgegen getreten.
    Sie hat insbesondere nicht dargelegt, warum siezur Erreichung des Zwecks der von ihr angemeldeten Versammlung in vergleichbarer Weise auf diesen Ort angewiesen ist.

    Beschluss vom 6. Mai 2005 – 1 BvR 961/05 –
    Karlsruhe, den 10. Juni 2005

    06 Juni 2005

    Vielfältige Aktionen gegen das internationale Neonazi-Treffen am 11.6. in Jena

    Jena (Deutschland), 06.06.2005 - Gegen das für den 11. Juni unter dem Motto "Fest der Völker" geplante europaweite Neonazitreffen hat sich in der Stadt Jena eine breite Ablehnungsfront formiert, die von der Antifa bis weit in die bürgerliche Mitte reicht und zum Teil sogar auch das rechtskonservative Spektrum mit einbezieht. In der Woche vor dem 11. Juni und insbesondere am Samstag, den 11. Juni, geben zahlreiche verschiedene Demonstrationen, Kundgebungen und Feste die Möglichkeit, seinen Protest gegen das Neonazitreffen und die dahinter stehende menschenverachtende Ideologie zum Ausdruck zu bringen.

    Am 11. Juni 2005 wollen Neonazis aus ganz Europa auf dem Jenaer Marktplatz ein "Fest der Völker" zelebrieren. Erwartet werden mehrere tausend TeilnehmerInnen. Ein Blick auf die geplanten Redner und Bands zeigt deutlich, dass es sich um ein Konzert zur Unterstützung des internationalen Neonazi-Musiknetzwerkes "Blood and Honour" handelt.

    In der vorherigen Woche bestätigte das Verwaltungsgericht Gera das von der Stadt Jena erlassene Verbot der NPD-Kundgebung "Fest der Völker" auf dem Marktplatz in Jena. Das Verbot betrifft jedoch nur den Marktplatz als Veranstaltungsort, nicht die Veranstaltung als solches. Außerdem hat die Anwältin der Neonazis, Gisa Pahl aus Hamburg, Beschwerde gegen das Geraer Urteil beim Thüringer Oberverwaltungsgericht Weimar einlegt. Darüber hinaus hat der Bundesgeschäftsführer der NPD und Landesvorsitzende der NPD Thüringen, Frank Schwerdt, angekündigt, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Selbst der in der Stadtverwaltung Jena für Sicherheit zuständige Dezernent Frank Jauch hält es für möglich, dass die NPD-Veranstaltung an einem anderen Platz neu angemeldet wird und die juristische Auseinandersetzung damit erneut beginnen würde. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass an diesem Tag das geplante internationale Neonazi-Treffen in Jena oder der Umgebung stattfindet.

    In den letzten Monaten und Wochen mobilisierten antifaschistische Gruppen auf breiter Front bundesweit und auch in den europäischen Nachbarländern gegen das "Fest der Völker" und führten mehrere Protestaktionen durch. So wurden zum Beispiel in der Woche vom 8. bis 13. Mai die Websites der NPD Jena, des "Nationalen Widerstands Jena" (NWJ) und die Spezialseiten zum "Fest der Völker" gehackt. Am frühen Morgen nach dem "Männertag" übernahm ein "Autonomes Kommando Wecken" (AKW) die Funktion des Hahnes im Stadtteil Lobeda vor dem Wohn- und Schulungsprojekt der Organisatoren des Nazifestes und am Samstag, den 28. Mai, blockierten etwa 40 junge Antifaschisten und Antifaschistinnen die Zufahrt vor dem selben Haus in der Jenaischen Straße 25, um die Abfahrt von Ralf Wohlleben, der auch den an diesem Tag in Weimar stattfindenden "4. Thüringentag der nationalen Jugend" angemeldet hatte, zumindest zu verzögern.

    Schon seit Langem sind an fast jeder Straßenecke und -laterne der Stadt verschiedene Plakate und Aufrufe zu sehen, die sich gegen das "Fest der Völker" wenden. Zum Protest aufgerufen haben neben verschiedenen Antifa-Gruppen auch der "Runde Tisch für Demokratie", der Oberbürgermeister und alle im Stadtrat vertretenen Parteien, die Studentenräte der Universität und der Fachhochschule Jena, Gewerkschaften, die Handwerkerinnung, das Theaterhaus Jena, zahlreiche Verbände und Vereine und viele andere mehr.

    Von heute bis zum Freitag wird jeden Tag um 17:00 Uhr zum Friedensgebet in die Stadtkirche eingeladen. Anschließend werden vor der Kirche jeden Abend um 17:15 Uhr Demonstrationen gegen die Neonazis beginnen und ihren Verlauf um das Stadtzentrum nehmen. Der Sprecher der vom Runden Tisch für Demokratie organisierten Kundgebungen äußerte seine Hoffnung, "dass es jeden Abend mehr Teilnehmer werden, dass jeder am nächsten Abend noch Freunde und Bekannte mitbringt, so dass wir am Vorabend, dem 10. Juni, 10.000 Teilnehmer haben". Jeweils um 18:00 Uhr wollen StudentInnen und DoktorandInnen der Friedrich-Schiller-Universität eine symbolische Putzaktion auf fünf öffentlichen Plätzen in Jena durchführen. Die "Putzkolonne" trifft sich täglich, um zu reinigen und mit Flyern und Transparenten auf Gegenaktionen zum so genannten "Fest der Völker" aufmerksam zu machen. Auch diese Aktion hat das Ziel, möglichst viele BürgerInnen für den friedlichen Widerstand gegen den geplanten Nazi-Aufmarsch am 11. Juni zu mobilisieren.

    Am 11. Juni werden zahlreiche Demonstrationen, Kundgebungen und Feste in Jena stattfinden. Die Junge Gemeinde Stadtmitte veranstaltet ab 10:00 Uhr eine Kundgebung in der Johannisstraße unter dem Motto "Nazis entgegentreten - Fest der Völker verhindern!" mit Infos, Musik, Café zu Aktionen gegen die Neonazi-Veranstaltung und einem abendlichen Konzert mit den Bands Lex Barker Experience, Sasson und Oi Polloi. Das Theaterhaus Jena lädt für den Samstag von 11:00 Uhr bis circa 23:00 Uhr zu einem Theater- und Straßenfest rund um das Theaterhaus ein. Auf der Rasenmühleninsel findet ein deutsch-französisches Blasmusikfest und im Universitätssportzentrum in der Jenaer Oberaue das traditionelle Hanfried-Turnier des Universitätssportvereins (USV) Jena und des Hochschulsports der Universität statt. Allein zu dem bedeutendsten „Spielfest“ in Thüringen werden weit über 1.000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen erwartet. Die Stadt selbst plant eine Veranstaltung mit mehreren Künstlern und namhaften Rednern auf dem Marktplatz.

    Die Studierenden der FSU und der Fachhochschule treffen sich um 10:00 Uhr auf dem Uni-Campus (Ernst-Abbe-Platz) zu vielfältigen Aktionen gegen rechtes Gedankengut. Um 13:00 Uhr startet von hier eine Demonstration unter dem Motto "Für Integration und Toleranz". Die Grünen und die Grüne Jugend Thüringen erinnern mit einem Informationsstand und einem Gedenken am Westbahnhof an die Deportationen von Juden und Jüdinnen, Sinti und Roma und anderen Opfern des NS-Regimes.

    Verschiedene antifaschistische Gruppen werden sich auf mehreren Kundgebungen und einer bundesweiten Antifa-Demonstration "Gegen Geschichtsrevisionismus und die Verherrlichung des Nationalsozialismus" aussprechen. Da die Mobilisierung für die Aktionen gegen das Neonazi-Treffen bundesweit schon einige Zeit und sehr erfolgreich läuft und sogar mehrere Nachbarländer umfasst, wird sich dies hoffentlich auch in den TeilnehmerInnenzahlen niederschlagen. Es dürfte eine der größeren Antifa-Demos in diesem Sommer werden, zu dem unter anderem auch TeilnehmerInnen aus den Niederlanden, Österreich, Italien, der Tschechischen Republik und der Slowakei erwartet werden.

    Die Aktionen starten um 11:00 Uhr auf dem Parkplatz Am Gries mit einem mahnenden Gedenken an die Massaker der deutschen Wehrmacht und der SS in Lidice (Tschechien), Distomo (Griechenland), Oradour-sur-Glane und Tulle (beide Frankreich), die sich alle am 9. beziehungsweise 10. Juni jähren. In Redebeiträgen, auf Informationstafeln, Flyern, mit Dokumentarfilmen wird unter anderem des Hamburger Arbeitskreises Distomo und der Gedenkstätte in Lidice an die Massaker erinnert und der heutige Umgang mit den Opfern thematisiert.

    Unmittelbar im Anschluss beginnt gegen 13:00 Uhr die antifaschistische Demonstration, die über die Straßen Wenigenjenaer Ufer, Wiesenbrücke, Wiesenstraße, Löbstedter Straße und Am Anger auf den Parkplatz Am Inselplatz (ehem. Kaufhaus Horten) führt. Hier findet um 14:00 Uhr eine gemeinsame Zwischenkundgebung mit dem von den Studentenräten der FSU Jena und der Fachhochschule Jena organisierten Demozug statt, der seinen Ausgangspunkt am Campus (Ernst-Abbe-Platz) hat. Hier wird in mehreren Redebeiträgen u.a. von dem Jenaer Historiker Prof. Dr. Manfred Weißbecker der D-Day, die Landung der alliierten Streitkräfte in der Normandie am 6. Juni 1944, und der Tag der Befreiung am 8. Mai 1945 sowie der heutige Umgang mit den beiden Daten in den Vordergrund gerückt. Angesichts der inhaltlichen Ausrichtung der Demonstration und der beiden ersten Kundgebungen sind deren Organisatoren, die in verschiedenen Gruppen aktiv sind, in gemeinsamen Diskussionen zu der Überzeugung gelangt, dass es trotz der "Fahnen-Debatten" der letzten Jahre angebracht beziehungsweise vertretbar ist, beispielsweise die Nationalfahnen der vier alliierten Siegermächte (ehemalige UdSSR, USA, Vereinigtes Königreich, Frankreich) mitzuführen als Zeichen des Dankes für die Befreiung von Nationalsozialismus und als Anerkennung für die von ihnen dafür erbrachten Opfer. Gleichzeitig bitten die OrganisatorInnen, auf Nationalfahnen zu verzichten, die keinen thematischen Bezug haben.

    Anschließend an die Zwischenkundgebung werden sich gegen 15:00 Uhr beide Demonstrationszüge gemeinsam über Löbdergraben, Fischergasse und Stadtrodaer Straße auf den Parkplatz an der Seidelstraße begeben. Die hier angemeldete Kundgebung wird wiederum für eine Zwischenkundgebung beider Demozüge genutzt. Unmittelbar an dem Parkplatz liegt das Verbindungshaus der Jenaischen Burschenschaft Germania. Diese feiert - wie auch zwei weitere Burschenschaften und das Corps "Saxonia Jena" - im grossen Rahmen ihr 190. beziehungsweise 200. Stiftungsfest. Als Redner der beiden Veranstaltungen treten der Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus beziehungsweise sein Amtsvorgänger Bernhard Vogel auf. Mittlerweile hat sogar das Corps "Saxonia" angekündigt, die Aktionen gegen Rechts zu unterstützen. Trotzdem werden die Stiftungsfeste mit Festkommers zum Anlass genommen, sich noch einmal intensiver mit Studentenverbindungen im Allgemeinen, ihren Traditionen und ihrer Rolle in der Gegenwart auseinanderzusetzen. Als Redner konnten der Vorsitzende des Thüringer Verbandes der VdN/BdA e.V., Prof. Dr. Ludwig Elm, und GewerkschaftsvertreterInnen gewonnen werden, die sich in jüngster Zeit mit dem Thema insbesondere im Zusammenhang mit dem jährlichen Treffen Deutscher Burschenschaften in Eisenach intensiv befasst haben.

    Während die studentische Demonstration danach hier mit einem Konzert ihr Ende findet, wird die Antifa-Demo über die Stadtrodaer Straße weiter bis zum Parkplatz Am Stadion geführt und erst dort beendet. Damit soll den TeilnehmerInnen auch noch die Möglichkeit gegeben werden, an einer Kundgebung unter dem Motto "Den rechten Konsens brechen" teilzunehmen, die sich mit aktuellen rechtsextremistischen Tendenzen in der BRD und Thüringen und insbesondere dem Neonazi-Festival "Fest der Völker" auseinandersetzt. Im zweiten Teil der Demonstration, der sich mit Studentenverbindungen und aktuellen neonazistischen Umtrieben befassen wird, sind auch Musik- und Lärm-Instrumente erwünscht.

    Es besteht die große Hoffnung aller Beteiligten, durch die vielfältigen Aktionen dem geplanten Neonazitreffen offensiv entgegenzutreten und es sogar verhindern zu können. +wikinews+

    08 Mai 2005

    Tag der Befreiung: NPD-Demo verhindert

    Berlin (Deutschland), 08.05.2005 wikinews – Die NPD ist gescheitert. Die rechtsextreme Partei musste heute ihre geplante Demonstration zum 8. Mai anlässlich des Jahrestages des Kriegsendes in Berlin absagen.

    Es waren bereits etwa 3.300 NPD-Anhänger am Berliner Alexanderplatz versammelt und bereit zum Aufmarsch. Da versperrten Tausende von Gegendemonstranten den Weg vom Alexanderplatz zum Boulevard Unter den Linden. Nach stundenlangem Warten sagten die Veranstalter die Demonstration ab und riefen zum Rückzug auf.

    Eigentlich war geplant, den Weg über das Brandenburger Tor zu führen. Diese Route wurde jedoch am vergangenen Freitag vom Bundesverfassungsgericht untersagt.

    Die Organisatoren haben inzwischen eine Klage gegen die Berliner Polizei angekündigt.

    KOMMENTAR

    Die Rechtsextremistenszene wollte mal wieder ihre "Trauer" zelebrieren, dass der NS-Krieg nicht jenen "Endsieg" brachte, wie ihn sich ihre Vorbilder erhofften und den Deutschen unter Strafandrohung verordneten. Eine Freie Gesellschaft darf Leuten, die die Dreihei abschaffen wollen, keine Freiheit gewähren.

    www.inidia.de/tag-der-befreiung.htm

    05 Mai 2005

    Gericht verbietet NPD-Marsch zum Brandenburger Tor

    Berlin (Deutschland), 05.05.2005 – Die Jugendorganisation der NPD, die „Jungen Nationaldemokraten“, darf in Berlin am 60. Jahrestag des Kriegsendes, am 8. Mai 2005, nicht am Holocaust-Mahnmal vorbei zum Brandenburger Tor marschieren.

    Erlaubt wurde der Demonstrationszug nur vom Alexanderplatz bis zum Bahnhof Friedrichstraße. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung getroffen. Begründet hatte das Gericht das Verbot, der Marsch am Holocaust-Mahnmal vorbei würde die Würde der Opfer beeinträchtigen.

    Die Organisation hatte zu dem Aufmarsch unter dem Motto „Demokratie muss sich wehren können“ / „60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult“ aufgerufen. Daraufhin hatten die jungen NPD´ler mit einem Eilantrag in zweiter Instanz geklagt und wiederum verloren. +wikinews+

    KOMMENTAR

    Wer nicht einmal ansatzweise die historische Schuld einzugestehen bereit ist, ist nicht legitimiert, gegen "Schuldkult" zu polemisieren.

    28 April 2005

    Eisenach: Polizei verhindert Treffen von Neonazis

    Eisenach (Deutschland), 28.04.2005 - Im Hinterzimmer einer Gaststätte in der Eisenacher Innenstadt trafen sich anläßlich des Geburtstages von Adolf Hitler am Mittwochabend mehrere Neonazis, um nach eigenen Angaben bei einer geschlossenen Veranstaltung einem wissenschaftlichen Vortrag zu lauschen. Die Rechtsextremisten gehörten überwiegend zum Umfeld der „Kameradschaft Eisenach“, einer der aktivsten Freien Kameradschaften in Thüringen, die Ende der 1990er Jahre von dem deutschlandweit agierenden jungen Neonazikader Patrick Wieschke gegründet worden war.

    Nach Angaben der Polizeidirektion Gotha konnten „durch Aufklärung vor Ort ... öffentlich wahrnehmbare eindeutig rechtsradikale Äußerungen festgestellt werden“. Daraufhin löste die Polizei die Versammlung auf und nahm 16 Personen wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB vorläufig fest. In der Gaststätte wurde umfangreiches Propagandamaterial sichergestellt, darunter eine Hakenkreuzfahne, eine Hitler-Büste, verschiedene Blätter mit rechtsradikalen Liedtexten, CDs und Videokassetten. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurde eingeschaltet und weitere Ermittlungen werden geführt.

    Bereits am 23. Februar 2005 war in der siebten Stadtratssitzung einstimmig ein gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der CDU, PDS, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, BfE und EA unter dem Titel „Bekenntnis der Stadt Eisenach gegen Rechtsextremismus“ verabschiedet worden, in dem erklärt wurde:

    „Der Stadtrat der Stadt Eisenach missbilligt das öffentliche Auftreten und alle Aktionen rechtsextremistischer Gruppen und Gruppierungen in unserer Stadt und unterstützt ausdrücklich das parteiübergreifende Bündnis gegen Rechtsextremismus.“
    „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit einer Prüfbitte beim zuständigen Ministerium vorstellig zu werden, um ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsfeindlichkeit und damit eines Verbotes der „Kameradschaft Eisenach“ und des von dieser mitgetragenen „Aktionsbüro Thüringen“ einzuleiten.“
    „Das Auftreten und die von diesen Organisationen verbreiteten Aussagen auf Kundgebungen und im Internet geben Anlass dazu deren Verfassungsgemäßheit zu bezweifeln und stellen aus unserer Sicht ein Verstoß gegen das Grundgesetz dar.“
    Die Feier des so genannten „Führergeburtstages“ ist ein weiterer Beleg für das offene neonazistische Auftreten der „Kameradschaft Eisenach“. Bereits im Jahr 2001 war sie zusammen mit dem wesentlich von der Kameradschaft mitgetragenen "Nationalen und Sozialen Aktionsbündnis Westthüringen" (NSAW) in die Schlagzeilen geraten, da sie ebenfalls am 20. April in Weimar einen Aufmarsch unter dem Tarnmotto „Meinungsfreiheit für Deutsche, jetzt und überall“ angemeldet hatten.

    Ähnliche Feiern sind jedoch auch von anderen Freien Kameradschaften nicht nur in Thüringen bekannt. Die „Kameradschaft Jena-Ost“ (KJO), Sektion des „Nationalen Widerstandes Jena“ (NWJ), beging 2004 laut eigenen Angaben in ihrem Jahresbericht den Geburtstag des „Führers“ mit 35 Neonazis. Auch für 2005 planten sie die „Geburtstagsfeier eines bekannten Österreichers, die KJO feiert bestimmt mit... . “

    Sowohl der „Nationale Widerstand Jena“ als auch die „Sektion Jena-Ost“ bzw. „Kameradschaft Jena-Ost“ sollen bei einem für den 11. Juni in Jena geplanten europaweiten Neonazifest mit Informationsständen vertreten sein. Der NWJ ist zugleich Ausrichter des „Festes der Völker“. Neben diesen beiden Kameradschaften und dem „Aktionsbüro Thüringen" ist auch ein Infostand der „Kameradschaft Eisenach + AG Frauen“ angekündigt. Der Organisator und Chef der Kameradschaft Eisenach, Patrick Wieschke, ist außerdem für diese Veranstaltung als Redner vorgesehen. (wikinews)

    Europaweites Neonazitreffen am 11. Juni in Jena

    Jena (Deutschland), 28.04.2005 – Am 11. Juni 2005 wollen Neonazis aus ganz Europa auf dem Jenaer Marktplatz ein „Fest der Völker“ zelebrieren. Erwartet werden mehrere tausend Teilnehmer. Ein Blick auf die geplanten Redner und Bands lässt kaum Zweifel daran aufkommen, dass es sich um ein Konzert zur Unterstützung des internationalen Neonazi-Musiknetzwerkes „Blood and Honour“ handelt, dessen neun Sektionen der „Division Deutschland“ zwar im Jahr 2000 behördlich verboten wurden, aber weiterhin aktiv sind. Für das Wochenende sind zahlreiche Gegenveranstaltungen eines breiten politischen Spektrums von der CDU bis zu linksradikalen Teilen der Antifa geplant.

    Das Motto der Veranstaltung, das einem Propagandastreifen von Hitlers Lieblingsregisseurin Leni Riefenstahl über die Olympischen Spiele 1936 in Berlin entlehnt zu sein scheint, kann nur schlecht über die wahren Ziele hinwegtäuschen. Klarer zeigt diese schon der Untertitel „Für ein Europa der Vaterländer“. Zwar behaupten die Veranstalter in ihrem Aufruf „Wir Nationalisten sind keine Ausländerfeinde (…), wir achten jede Kultur und jeden Menschen“, aber schränken zugleich selbst ein: „Jedoch sind wir der Meinung, dass jeder Mensch und jede Kultur ihren angestammten Platz in dieser Welt hat, dieser muss auch von jedem respektiert werden.“

    Noch deutlicher wird der Charakter des völkischen Festes bei einem Blick auf Veranstalter und Teilnehmer. Organisiert wird die Kundgebung vom so genannten „Nationalen Widerstand Jena“ (NWJ), einer Freien Kameradschaft innerhalb des militanten Neonazi-Netzwerkes „Thüringer Heimatschutz“ (THS), und dem Jenaer NPD-Kreisvorsitzenden Ralf Wohlleben.

    Geplant ist der Auftritt von acht Rednern, darunter der mehrfach wegen Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung sowie Herstellung und Verbreitung von NS-Propagandamaterial verurteilte Bundesgeschäftsführer der NPD und Landesvorsitzende der NPD Thüringen Frank Schwerdt, des Weiteren der wegen Anstiftung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion auf ein türkisches Restaurant in Eisenach ebenfalls vorbestrafte junge Neonazikader Patrick Wieschke sowie „freie Nationalisten“ aus Großbritannien, den Niederlanden (Tim Mudde), Schweden, Italien, Ungarn und Rumänien, die nahezu alle in dem in Deutschland verbotenen rechtsextremen Musik-Netzwerk „Blood and Honour“ aktiv sind.

    Für das Rahmenprogramm sollen neun Rechtsrock-Bands aus Deutschland und mehreren europäischen Ländern sorgen, die sich insbesondere durch nationalistische, rassistische, antisemitische und den Nationalsozialismus verherrlichende Texte auszeichnen. Die italienische Gruppe „Block 11“ beispielsweise benannte sich nach dem „Todesblock“ im Konzentrationslager Auschwitz. Einige Mitglieder der anderen Bands sind einschlägig vorbestraft, wie der damalige Sänger der niederländischen Band „Brigade M“, der wegen der Schändung eines jüdischen Friedhofs in Den Haag im November 1999 verurteilt wurde. Sehr bezeichnend für den Charakter der Veranstaltung sind auch die angekündigten Organisationen, die mit Infoständen vertreten sein sollen, und die Sponsoren und Partner, allesamt bekannte Rechtsrock-Labels und Neonazi-Versände.

    Erwartet werden mehrere tausend Neonazis aus ganz Europa. Dass dies nicht zu hoch gegriffen ist, zeigt der Verweis auf ein ähnliches Fest im vorigen Jahr in Ungarn mit 9.000 oder die jüngsten Konzerte und Demonstrationen in Dresden und Mücka (Ostsachsen) mit zirka 5.000 Teilnehmern. Ein Konzert von Michael „Lunikoff“ Regener und weiteren Bands im „Schützenhaus“ der nur 35 Kilometer südlich von Jena gelegenen Kleinstadt Pößneck, das dem bekannten Rechtsextremisten Jürgen Rieger gehört, besuchten am 02.04. zwischen 1.000 und 2.000 Neonazis. Letzteres wurde jedoch kaum beworben, wohingegen für das Jenaer „Fest der Völker“ auf zahlreichen rechtsextremen Internetseiten wie vielen „Blood and Honour“-Websites, den Seiten der angekündigten Bands und bei sehr vielen Versänden und Foren in ganz Europa seit teilweise einem Jahr massiv Werbung geschaltet wird.

    Aufgrund des Konzepts und der hohen Teilnehmerzahl unterscheidet sich das Treffen in Jena deutlich von den zahlreichen rechtsextremistischen Demonstrationen der letzten Jahre und Monate in Deutschland, die zumeist nur wenige hundert bis in sehr seltenen Fällen einige tausend Sympathisanten anziehen konnten. Zusätzlich zu den erwarteten deutschen Neonazis, für die eine festivalähnliche „Politveranstaltung“ in der Innenstadt wesentlich attraktiver sein dürfte als eine Demonstration, ist mit Teilnehmern aus ganz Europa zu rechnen, die oft im Gefolge der Bands anreisen. Unbestätigten Angaben zufolge sollen sich allein die italienischen „Veneto Fronte Skinheads“, der dortige „Blood and Honour“-Arm, mit 1.000 Leuten angekündigt haben. Selbst bei Fußballspielen in Italien wurden schon Banner gesichtet, die für den 11.06. nach Jena mobilisierten. Aus Tschechien werden 150 bis 300 Nazis aus dem Umfeld der „Blood and Honour-Division Bohemia“ und der neonazistischen Organisation „Národní odpor“ erwartet. Nach Informationen der tschechischen Gruppe „Monitoring“ bei der Nicht-Regierungsorganisation „Toleranz und Zivilgesellschaft“ wurde bereits ein Reisebus aus Prag gechartert.

    Die geplante Aktion in Jena ist jedoch nur der Höhepunkt einer ganzen Reihe von ähnlichen Kundgebungen und Konzerten wie dem „4. Thüringentag der nationalen Jugend“ am 28. Mai in Weimar und dem 3. NPD-Openair „Rock gegen Krieg“ am 9. Juli 2005 in Gera. Neonazis versuchen damit auf aggressive Weise, in den Zentren größerer Städte „National befreite Zonen“ auf Zeit zu errichten, in denen sie sich ungehindert bewegen, ihre Ansichten propagieren und rechten Lifestyle vorleben können.

    Zahlreiche demokratische Parteien und Organisationen sowie antifaschistische Gruppierungen haben mittlerweile zum Protest gegen das „Fest der Völker“ aufgerufen. Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus unterstützt ausdrücklich ein Verbot neonazistischer Aufmärsche und rief alle Bürgerinnen und Bürger auf, Gesicht zu zeigen. In einem Gespräch mit der Thüringischen Landeszeitung äußerte er: „Die Kommunen sollten grundsätzlich versuchen, rechtsextreme Veranstaltungen zu verhindern, wo immer es geht. Wo das aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, sollten Bürger couragiert deutlich machen, dass braunes Gedankengut in ihrer Stadt unerwünscht ist.“

    Auch Jenas Oberbürgermeister Dr. Peter Röhlinger versucht eigenen Angaben zufolge alles, um diese „Demonstration der Neonazis“ in Jenas „guter Stube“ zu verhindern. Da er trotz des eindeutig rechtsextremen Hintergrundes der Veranstaltung ein kurzfristiges Kippen eines angestrebten städtischen Verbotes durch die zuständigen Gerichte für möglich hält, rief er zu bürgerlichem Engagement und Zivilcourage auf: „Wir müssen gemeinsam mit allen Gleichgesinnten über die Parteigrenzen hinweg Gegenveranstaltungen vorbereiten und die Leute mobilisieren. Alle müssen sich etwas einfallen lassen. Denn Jena gehört den Bürgern, das müssen wir deutlich machen.“ und „Wir müssen zeigen: ... Rechtsradikale sind unerwünscht.“ Der Oberbürgermeister wird unterstützt durch seinen Finanz- und Ordnungsamtsleiter Frank Jauch: „Die Stadt Jena hat ein klares politisches Ziel: Sie will sich gegen eine rechtsradikale Vereinnahmung wehren.“ Auch die Jenaer CDU und die Junge Union wollen sich den Protesten anschließen.

    Derzeit werden in Thüringen verschiedene Aktionen vorbereitet, um das Neonazi-Fest am 11. Juni auf dem Jenaer Marktplatz oder an einem Ausweichort zu verhindern. Laut Presseberichten prüft die Stadt derzeit, ob es juristische Möglichkeiten gibt, die NPD-Veranstaltung zu verbieten. Das Jenaer „Aktionsbündnis gegen Rechts“ hat bereits eine Reihe von Gegenkundgebungen angemeldet. Im Zeitraum vom 10. bis 12. Juni werden darüber hinaus mehrere Veranstaltungen und unterschiedlichste Aktionen stattfinden. Die bislang geäußerten Ideen sind vielfältig: Von Friedensgebeten die ganze Woche vor dem 11. Juni über eine Menschenkette rund um die Innenstadt bis hin zu vielen kleineren und größeren Festen ist bislang die Rede. Auch ein Konzert für Jugendliche mit populären Bands in der Johannisstraße und ein Kinder- und Familienfest auf dem Theatervorplatz sind in Planung.

    Mit Blick auf die Zusammenstöße zwischen Neonazis und einem breiten Spektrum von Gegendemonstranten Mitte April auf dem Erfurter Anger und dem einhellig als überzogen verurteilten Polizeimaßnahmen wird zuweilen eine Eskalation befürchtet. Hinzu kommt, dass zahlreiche Antifa-Gruppen aus ganz Deutschland und den Nachbarländern mittlerweile nach Jena mobilisieren, um den „antifaschistischen Selbstschutz“ zu übernehmen. Neonazis aus dem In- und Ausland haben in Gästebüchern und per E-Mail bereits mehrfach offene Morddrohungen gegenüber linken und alternativen Jugendclubs, Wohn- und Freizeitprojekten wie der „Jungen Gemeinde Stadtmitte“ ausgesprochen und ein Niederbrennen und Zerstören dieser Objekte angekündigt.

    Ebenfalls am 11. Juni wird unweit des Marktplatzes in der Aula und im Innenhof der Friedrich-Schiller-Universität Jena ein Festakt der Studentenverbindung Corps Saxonia Jena stattfinden. Als Festredner auf dem 200. Stiftungsfest soll der ehemalige thüringische Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel auftreten. Somit sind unter Umständen auch Zusammenstöße zwischen den Verbindungsstudenten des farbentragenden, pflichtschlagenden Corps und linksradikalen Gegendemonstranten zu befürchten.

    Die Stadt setzt jedoch nach Angaben von Finanz- und Ordnungsamtsleiter Frank Jauch auf eine räumliche Trennung der verschiedenen Veranstaltungen. Die Bürger sollten nicht davor zurückschrecken, sich an den Gegenaktionen zu beteiligen. Auch Herbert Bartsch von der Polizeidirektion Jena versucht die Befürchtungen zu zerstreuen, dass es am 11. Juni ähnliche Ausschreitungen geben könnte wie in Erfurt. Er bekräftigte: „Die Strategie der Polizei ist vom Grunde her auf Deeskalation und Konfliktvermeidung ausgerichtet. Unbeschadet dessen ist es gesetzlicher Auftrag gegen Störungen der Sicherheit und Ordnung konsequent vorzugehen, auch unter Anwendung gesetzlicher Hilfsmittel.“ +wikinews+

    09 April 2005

    Flüchtiger Neonazi in Abwesenheit verurteilt

    Nürnberg (Deutschland), 09.04.2005 – Der Neonazi Gerhard Ittner wurde von der Staatsschutzkammer des Landgerichts Nürnberg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zu Last gelegt werden ihm gegen die deutsche Verfassung (das Grundgesetz) gerichtete Straftaten sowie Volksverhetzung.

    Das Verfahren gegen den 46-jährigen Ittner begann im November 2004. Er war bisher pünktlich zu jedem Gerichtstermin erschienen. Kurz vor dem Ende der Verhandlung am 29. März 2005, dem 18. Verhandlungstag, erschien Ittner nicht zur Sitzung. Er ist untergetaucht und befindet sich seitdem auf der Flucht; es gibt derzeit keinen Hinweis auf seinen Aufenthaltsort. Auch sein Verteidiger, Stefan Böhmer, gab an, nicht zu wissen, wo sich Ittner aufhalte.

    Eine Polizeistreife hat daraufhin im Beisein von Ittners Schwester dessen Zirndorfer Wohnung in der Nähe von Nürnberg geöffnet. Alles deutete darauf hin, dass der Angeklagte bereits vor einigen Tagen die Gegend verlassen hatte.

    Das Gericht hat daraufhin das Urteil in Abwesenheit des Angeklagten gesprochen. Die Richter sind der Überzeugung, Ittner hätte im Internet sowie auf Kundgebungen den Staat und seine Symbole verunglimpft sowie Politiker und Beamte beleidigt und Religionsgemeinschaften beschimpft. Die Beweislage gegen Ittner war eindeutig. So enthielt unter anderem eine Rede Ittners am 2. September 2003 bei einer Kundgebung zahlreiche strafbare Texte. Bei dieser Kundgebung waren Polizeikräfte anwesend, die Ittners Rede per Video aufzeichneten.

    Gegen Ittner lag bisher ein Haftbefehl vor, der jedoch durch die erste Strafkammer des Landgerichtes außer Kraft gesetzt worden war. Nach dem Nichterscheinen des Angeklagten wurde der Haftbefehl „aktiviert“. Ittner ist jetzt bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. +wikinews+

    31 März 2005

    31-jähriger Punk in Dortmund durch Neonazi-Skinhead erstochen

    Dortmund (Deutschland), 31.03.2005 – Am Montag, den 28.03.2005, wurde in einer Dortmunder U-Bahn Station der 31-jährige Punk Thomas S. durch einen 17-jährigen rechtsextremen Skinhead niedergestochen. Das Opfer verstarb noch am selben Abend im Krankenhaus an seinen Verletzungen.

    Vorausgegangen war laut Dortmunder Staatsanwaltschaft eine verbale Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe Punks und dem glatzköpfigen Täter in Bomberjacke sowie seiner 16-jährigen Freundin. Nach der Messerattacke versuchte das Pärchen, mit einer S-Bahn zu fliehen, doch stoppte der Fahrer den Zug. Daraufhin setzten die beiden ihre Flucht zu Fuß in Richtung Hauptbahnhof fort, wo sie von der Polizei verhaftet werden konnten. Am Dienstag erließ ein Amtsrichter Haftbefehl wegen Mordes. Laut Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel werden politische Beweggründe für die Tat nicht ausgeschlossen.

    Als Reaktion auf die Tötung hielten etwa 70 Freunde und Bekannte des Opfers am Nachmittag nach der Tat eine Gedenkkundgebung in der U-Bahnstation ab und stellten Blumen und Kerzen am Tatort auf. Dabei soll noch in der derselben Nacht von zehn bis 15 Neonazis versucht worden sein, die Trauernden zu provozieren und die Gedenkstätte zu verwüsten, was jedoch verhindert werden konnte. Ein nach Polizeibericht der rechten Szene zugehöriger Mann griff dabei erneut einen der Punks mit einem Messer an, nachdem er bereits zuvor auf dem Hauptbahnhof eine junge Frau mit den Worten „...ich stech dich auch ab“ bedroht hatte. Der 23-jährige Dortmunder, der in der Vergangenheit schon mehrfach wegen Körperverletzungs- und Staatsschutzdelikten aufgefallen war, wurde ebenfalls festgenommen.

    Am Samstag, den 02.04.2005, werden das Bündnis Dortmund gegen Rechts und antifaschistische Gruppen aus der Region eine Mahnwache, Gedenkkundgebung und Demonstration in der Dortmunder Innenstadt abhalten.

    Die Tötung von Thomas S. ist der traurige Höhepunkt einer ganzen Serie von neonazistischen Übergriffen auf Punks und Migranten in der Stadt. Das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen bezeichnet die Dortmunder Neonazis als die aktivste und mit bis zu 60 Personen größte Szene in dem Bundesland. Sie sind überwiegend in der „Kameradschaft Dortmund“ organisiert, deren führender Kopf das ehemalige FAP-Mitglied Siegfried Borchardt, genannt „SS-Siggi“, ist. Auf ihrer Website sicherte das überregionale Koordinierungs- und Organisationsbüro Widerstand West, in dem auch die Dortmunder Kameradschaft eingebunden ist, ihrem „Kameraden“ Unterstützung zu, besorgte offenbar einen Anwalt und äußerte Genugtuung: „Die Machtfrage wurde gestellt und wurde für uns befriedigend beantwortet: Dortmund ist unsere Stadt!“ Gleichzeitig machten sie das Opfer zum Täter, indem sie behaupteten: „Die Eskalation der Gewalt haben sich die Antifaschisten in Dortmund selber zuzuschreiben!.“

    Die Polizei negiert indes die Gefahr durch die rechte Szene. Polizeisprecher Wolfgang Wieland sagte, dass es in letzter Zeit keine Probleme gegeben habe. Einen Zusammenhang mit einer Friedhofsschändung im Osten der Stadt sieht die Polizei nicht.
    +wikinews+

    21 März 2005

    Würzburg: Demonstration "Bunt statt Braun"

    Würzburg (Deutschland), 21.03.2005 – Rund 8.000 Menschen demonstrierten am vergangenen Samstag in Würzburg unter dem Motto „Bunt statt Braun“ gegen Gewalt von Rechts.

    Grund dafür war eine Veranstaltung der NPD. Die Partei hatte zum 60. Jahrestag der Zerstörung Würzburgs zu Demonstrationen aufgerufen und zirka. 300 Personen erwartet. Gekommen waren rund 200 Anhänger der rechten Szene. Die Polizei war mit einem massiven Aufgebot präsent, ein Staatsanwalt stand im Bereitschaftsdienst um bei möglicher Rechter Propaganda schnell Verhaftungen durchführen zu können.

    Die Veranstaltungen verliefen jedoch im Großen und Ganzen friedlich. 23 Personen wurden während der Veranstaltungen festgenommen, und zwei Polizisten leicht verletzt. Alle Festgenommenen wurden angezeigt und durften die Polizeiwache gegen Abend wieder verlassen.

    Um 17:10 Uhr wurde eine Rede eines NPD-Redners am Neunerplatz von der Polizei beendet. „Diese Rede wurde von Menschen verfasst, die die entsprechenden Paragrafen sehr gut kennen“, so Oberstaatsanwalt Ernst Wich-Knoten. Die antisemitischen, beleidigenden und volksverhetzenden Aussagen lägen „im Grenzbereich der Strafbarkeit“.
    Lediglich gegen Nachmittag spitzte sich die Situation kurzfristig zu als sich einige linke Gegendemonstranten in Bahnhofsnähe versammelten. +wikinews+

    11 März 2005

    Bundestag segnet Verschärfung des Versammlungsrechtes ab

    Berlin (Deutschland), 11.03.2005 – Am heutigen Freitag hat der deutsche Bundestag mit den Stimmen von Rot-Grün und der Union die Verschärfung des Versammlungsrechts abgesegnet. Nur die FDP stimmte dagegen und begründete dies mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch die beiden PDS-Abgeordneten haben gegen das Gesetz gestimmt.

    In den Gesetzestext wurde folgender Passus aufgenommen: „Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn 1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert, und 2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird. Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin ist ein Ort nach Satz 1 Nr. 1. (...)“ Der Volksverhetzungsparagraph 130 des Strafgesetzbuches wird mit einem Absatz 4 ergänzt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“

    Demnach ist es den Behörden künftig möglich, Aufmärsche von Neonazis im Vorfeld zu verbieten. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, wer die Nazi-Diktatur öffentlich verherrlicht oder rechtfertigt, muss künftig mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen.

    Dass das Gesetzt recht zügig vor den Bundestag zur Abstimmung kam, liegt daran, dass Bund und Länder vor dem 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai Umzüge von Rechtsextremisten an „historisch sensiblen“ Orten verhindern möchten. Insbesondere ist davon das Holocaust-Mahnmal in Berlin betroffen.

    Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates, dessen Mehrheit der Union angehört. Diese Zustimmung gilt jedoch ebenfalls als sicher, da auch die Opposition hinter diesem Gesetzt steht. +wikinews+

    10 März 2005

    Landser laut BGH eine kriminelle Vereinigung

    Karlsruhe (Deutschland), 10.03.2005 – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die rechtsradikale Berliner Musikband Landser als kriminelle Vereinigung eingestuft und gleichzeitig eine mehrjährige Haftstrafe für den Bandleader bestätigt. Der BGH begründete dies damit, dass sich mehrere Bandmitglieder zusammengetan hätten, um rechtsextremistisches Liedgut zu produzieren und vertreiben. Damit wurde ein Urteil des Berliner Kammergerichtes größtenteils bestätigt. Der BGH widersprach allerdings der Ansicht, dass ein bestimmtes Lied als Aufforderung zu Straftaten anzusehen ist. „Hier werden zwar Vietnamesen auf unflätigste Weise angegriffen“, allerdings sei allgemeine Hetze nicht mit der Aufforderung zu Straftaten zu verwechseln.

    Trotzdem muss der Bandleader seine Haftstrafe nun antreten, da sie bestätigt wurde. Das Kammergericht hatte ihn im Dezember 2003 als Rädelsführer eingestuft. Er wurde wegen Gründung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung und Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda verurteilt. „Landser“ habe in seinen Liedern Ausländer, Juden und Andersdenkende verunglimpft. Die beiden anderen Bandmitglieder haben Bewährungsstrafen anerkannt.

    Der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf sagte: „Ohne feste Struktur und gemeinsame Ziele seiner Gruppenmitglieder sei die Band gar nicht erst in der Lage gewesen, bestehende braune Netzwerke zu nutzen.“ Die zwischen 1997 und 2001 entstandenen CDs wurden im Ausland gepresst und konspirativ vertrieben. Die Einstufung einer Band als kriminelle Vereinigung setzt keinen hohen Bekanntheitsgrad in der Szene oder gesellschaftsgefährdende Ziele voraus. Eine gewisse Struktur zur gemeinsamen Verbreitung strafbaren Liedgutes reiche aus. +wikinews+

    Liberale gegen Verschärfung des Versammlungsrechts

    Berlin (Deutschland), 10.03.2005 – Der FDP-Bundesvorsitzende Guido Westerwelle hat in einem Interview mit der „Thüringer Allgemeinen“ die Ablehnung der Liberalen zu der Verschärfung des Versammlungsrechts im Zusammenhang mit der geplanten NPD-Demonstration am 8. Mai 2005 durch das Brandenburger Tor bekräftigt.

    Die Länder könnten bereits das bestehende Recht für Versammlungsverbote nutzen, so Westerwelle. Das würde allerdings den Mut der beteiligten Behörden und Regierungen voraussetzen. Westerwelle weiter: „Die andere Gefahr ist, dass eine Veränderung des Versammlungs- und Demonstrationsrechtes beschlossen wird, die ebenso wenig vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben könnte wie zuvor das NPD-Verbotsverfahren.“ Es dürfe nicht vergessen werden, dass das gescheiterte Verbotsfahren der NPD mehr Zulauf gebracht habe, als alle Kundgebungen in den letzten Jahren. Eine erfolgreiche Klage der NPD gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechts vor dem Bundesverfassungsgericht sähe Westerwelle als „Persilschein“ für den Rechtsextremismus.

    Ferner empfiehlt der Bundesvorsitzende der FDP den Demokraten mehr selbstbewusstes Handeln und Denken. Zwar seien Demonstrationen von Rechtsextremisten schreckliche Bilder, jedoch sehe er in der Verschärfung des Versammlungsrechts die Beschneidung von fundamentalen Bürgerrechten. Man könne nicht einzelne Demonstrationen verbieten, ohne nicht die gesamte Demonstrationsfreiheit aller Bürger einzuschränken. +wikinews+

    09 März 2005

    Paul Spiegel begrüßt Einschränkung der Versammlungsfreiheit

    Berlin (Deutschland), 09.03.2005 – Der gestern von Regierungskoalition und Union getroffene Kompromiss zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit, um Aufmärsche neofaschistischer Gruppen an „historisch sensiblen Orten“ zu verhindern, wird vom Präsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, begrüßt. Er sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, es sei nun garantiert, „dass der braune Mob sich nicht ausgerechnet an den Orten austoben kann, die dem unsäglichen Grauen der Nazizeit gewidmet sind. “ Er geht davon aus, dass das Andenken der Opfer des Nationalsozialismus nun gewahrt sei. Der gefundene Kompromiss bestärkt sein Vertrauen in die demokratischen Parteien Deutschlands sowie in Regierung und Opposition. Seines Erachtens gehe es nicht primär um den Schutz von Minderheiten, sondern um das Ansehen Deutschlands in der Welt, das nicht mehr von rechtsradikalen Kreisen beschädigt werden könne.

    Der Innenminister des Freistaates Bayern, Günther Beckstein (CSU), begrüßt ebenfalls die getroffene Regelung. „Der Kompromiss geht in die richtige Richtung, mehr war als Kompromiss nicht zu erreichen“, sagte er im Deutschlandfunk. Er fordert allerdings auch, dass „nicht nur die Billigung von nationalsozialistischer Gewaltherrschaft, sondern auch die Verharmlosung unter Strafe“ gestellt wird.

    Die gestern getroffene Einigung erlaubt es den Behörden, Versammlungen an „historisch bedeutsamen Gedenkstätten“ zu verbieten, wenn die Würde der Opfer des Nationalsozialismus beeinträchtigt wird. Das betrifft Gedenkstätten an ehemaligen Konzentrationslagern und das Holocaustmahnmal in Berlin. Darüberhinaus soll es eine Öffnungsklausel geben, nach der die Bundesländer weitere Orte festlegen können. Bereits am Freitag sollen die Gesetze im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

    Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, fordert der Bundesvorstand der SPD einen „Aufstand der Anständigen“. In einem Papier heißt es, dass alle Demokraten dem Rechtsextremismus „entschlossen, mutig und mit Augenmaß rechtsextremen Tendenzen entgegentreten“ müssen. Die SPD will in zahlreichen Aktionen und Bündnissen in die Offensive gegen neofaschistische Tendenzen gehen. (wikinews)

    08 März 2005

    Regierung und Opposition einigen sich auf Einschnitte beim Versammlungsrecht

    Berlin (Deutschland), 08.03.2005 - Aufgrund der Einschränkung der Versammlungsfreiheit, auf die sich Regierung und Opposition heute einigten, können Neonazi-Aufmärsche an „historisch sensiblen Orten“ verhindert werden.

    Die Entscheidung darüber, welche Orte als „historisch sensibel“ gelten, wird von den Bundesländern getroffen. Eine Ausnahme stellt das Holocaust Mahnmal in Berlin dar, welches vom Bund als schützenswerte Stätte definiert wird.

    Bereits am kommenden Freitag sollen die Gesetze im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Politiker aus SPD und Union äußerten sich zuversichtlich, dass man den geplanten NPD-Aufmarsch am 8. Mai vor dem Brandenburger Tor durch das neue Versammlungsrecht verhindern kann. Die FDP lehnt die Gesetzesänderung ab. +wikinews+

    15 Februar 2005

    Ehemaliges NPD-Mitglied darf nicht Justizwachtmeister werden

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines ehemaligen Justizwachtmeisteranwärters auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe abgewiesen.
    Der Kläger war vor dem Beginn seiner sechsmonatigen Justizwachtmeisterausbildung stellvertretender Landesvorsitzender eines Landesverbandes der Jungen Nationaldemokraten (JN) und Mitglied der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Die Berliner Dienstbehörde lehnte nach Bekanntwerden entsprechender Erkenntnisse die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ab. Hiergegen richtete sich die Klage.
    Nach Auffassung der 26. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Behörde die für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr für die Verfassungstreue des Klägers zu Recht verneint. Hierzu gehöre insbesondere, dass der Beamte sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziere, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Der Kläger habe jedoch der NPD und ihrer Jugendorganisation JN als Mitglied angehört und in der JN ein Parteiamt ausgeübt. Beide Organisationen verfolgten verfassungsfeindliche Ziele. Dies gelte ungeachtet des Umstandes, dass die NPD eine zugelassene Partei sei und das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit (bislang) nicht festgestellt habe. Die NPD sei von ihrer bisherigen, bereits vom Bundesverwaltungsgericht in den 80iger Jahren festgestellten Nähe zum Nationalsozialismus nicht abgerückt, vielmehr verfolge sie weiterhin das Ziel, das parlamentarische Mehrparteiensystem abzuschaffen und ein am Vorbild des Nationalsozialismus orientiertes “Neues Reich” zu errichten. Dies ergebe sich aus einer Vielzahl von Äußerungen führender Vertreter der NPD und von Veröffentlichungen in den Parteiorganen des Bundesverbandes sowie der Landesverbände. Auch wenn der Kläger im Juli 2000 aus der NPD ausgetreten sei, sei zum maßgeblichen Zeitpunkt der Behördenentscheidung nicht hinreichend sicher gewesen, ob der Kläger sich tatsächlich von seinem bisherigen politischen Umfeld gelöst oder der Austritt taktische Gründe gehabt habe. So habe der Kläger auch nach seinem Austritt zweimal Berührung zu Veranstaltungen mit deutlichem Bezug zur rechten Szene gehabt, ohne die Möglichkeit einer Distanzierung zu nutzen.
    Gegen die Entscheidung ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin zulässig.

    Urteil der 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. November 2004 – VG 26 A 265.03 - Pressemitteilung(Nr. 11/2005) Berlin, den 15.02.2005

  • Diskussionen.de
  • 08 Februar 2005

    Wählerschelte 2005

    Wer ist Schuld am Wahlerfolg der NPD in Sachsen?

    Regierung und Opposition schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu, als hätten sie keine eigene.
    Andere meinen, die NPD sei schuld, aber die nutzt nur ihre Chancen, die ihr dieser Rechtsstaat trotz antifaschistischer Verfassung belässt.

    Meine Antwort lautet aber: die Sachsen (die sie wählten).

    Denn wer glaubt, dass ausgerechnet Exportweltmeister Deutschland auf Hitlerburschen setzen darf, hat seinen "Protest" den Falschen geschenkt und soll schon mal in der Landwirtschaft auf Jobsuche gehen.

    Die einzigen Mittel gegen die steigende Arbeitslosigkeit sind:

    1. Höherbesteuerung der Auslandsinvestitionen statt deren Abschreibbarkeit.

    2. Aktive Sozialpolitik international, damit die Globalisierung nicht zur Sozialsystemflucht wird.

    3. Arbeitplatzverteilung durch gesetzliche Verkürzung der Regelarbeitszeiten (Höherbesteuerung der Überstunden), denn die Arbeitskosten sind in Wahrheit so tief wie nie (Produktivität) und nur deshalb "hoch" (Lohnnebenkosten) wie nie, weil immer weniger Menschen für immer mehr Menschen mitarbeiten müssen.

    -msr- >> Diskussion

    05 Februar 2005

    Juli/August 2001 auf Rügen

    Heute besuchte mich eine junge Frau, wie sie in Hoffungen von Nazis nicht blonder aussehen könnte. Sie erzählt:
    Rügen, Sommer im Jahr 2001, ein Fest, Musik, viele Menschen. Ein Babyskin kommt auf sie zu, hat Wünsche, die nicht Erfüllung gehen. Ihr Freund schickt ihn weg, er schlägt ihr mit der Faust auf die Nase, beschimpft sie als "Nutte", ihr Freund wehrt in ab, die ganze Nazi-Truppe fällt über die beiden her, die beiden liegen am Boden. Nazi-Stiefel von fast 20 Gestalten. Der Freund versucht ihr den Kopf zu schützen und steckt endlos ein bis zur Bewusstlosigkeit. Die Nazis machen sich aus dem Staub, als die entsetzte Menge näher rückt.

    Hunderte Menschen wie paralysiert, keiner half, darunter Männer "wie Schränke" UND drei Polizisten, die nicht eingriffen, sondern gegen die beiden "Platzverweis" aussprachen = die sicherste Methode, um einem Verfahren wegen Amtsversagen zu entgehen.

    Anzeige gegen "Unbekannt". - Es war eine "Kameradschaft" aus dem fernen Wittenberge, die oft in die Gegend kam. - Die Rücksichtnahme auf die dienstfeigen Polizisten lohnte nicht, denn NICHTS wurde an Tätern ermittelt. - Wittenberge muss anscheinend RIESIG sein.

    Grüße von Sven

    ps: vielleicht erinnert sich jemand an den "Ausflug in den Norden" und mag von den "nationalen Heldentaten" berichten

  • Diskussionen.de
  • 03 Februar 2005

    NPD-Verbot: Paul Spiegel warnt vor Aktionismus

    Berlin / Dresden (Deutschland), 03.02.2005 – Nach dem NPD-Eklat im sächsischen Landtag ist die Diskussion um ein neues NPD-Verbotsverfahren wieder aufgekommen. Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, ruft zur Besonnenheit auf. Er glaubt nicht, dass Aktionismus eine Lösung für das Problem des Rechtsextremismus in Deutschland darstellt. Stattdessen glaubt er, dass der Wähler dieses Problem lösen müsste.

    Trotzdem lehnt Spiegel ein neuerliches Verbotsverfahren nicht prinzipiell ab. Er fordert die Politik allerdings auf, diesen Schritt „sehr sorgfältig“ zu prüfen, damit es nicht zu einem „zweiten Desaster“ komme. 2003 wurde das erste NPD-Verbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht eingestellt. Trotzdem hat der Zentralratspräsident Verständnis für die Forderung israelischer Politiker, die NPD zu verbieten. Jüdische Gemeinden auf der ganzen Welt seien durch die Hetzreden der NPD in Dresden entsetzt gewesen. (wikinews)