Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

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24 Februar 2017

Zum Berliner Holocaust-Mahnmal aus heutiger Sicht

Mit meinen Gefühlen weiß ich mich nie allein, aber sie sind deshalb nicht allgemein.
Wenn ich Gefühle überdenke, dann sind sie im Wandel. Auch nicht jeden Tag gleich ...

Was "die meisten" fühlen, glauben, denken, ist gewiss von politischer Bedeutung, aber eben auch Zeitgeist. Da war es nicht 72 Jahre lang gleich, sondern Jahrzehnte des Ringens, die Shoa überhaupt wahrzunehmen.
Und der Umgang damit war immer im Streit, denn es gibt eben auch viele Perspektiven: Die Opferperspektive, die Perspektive der Täter, der Mitläufer, der Ahnungslosen und Gleichgültigen, der Widerstandskämpfer, Nachgeborenen - und alle mit eigenen Vorstellungen, mit eigenem Empfinden für Schuld, Scham, Schmerz und Verantwortung.

Die Perspektivenvielfalt müsste jedem konstruktiv sein,
- wenn wirklich zugehört würde und die Aufrichtigkeit geprüft,
- wenn weniger irrwegige Gewissheit wäre, eine Endlösung für die "Endlösung" zu kennen, denn wir können immer dazu lernen
- und leichter, wenn wir riskieren, unsere Irrtümer in Texten festzuhalten,
- wenn wir die Texte wenigstens minimalistisch testen, wie es denn um die Gegenthese bestellt wäre.

Dem halten meine kritischen Texte vor dem Berliner Mahnmalsbau nicht stand. Schon erst recht den Erfahrungen, ob allein oder mit Berlin-Gästen im Holocaust-Mahnmal.
Und wir fanden stets wieder heraus, denn die Stätte hat viele "Auswege" - so anders als die Vernichtungslager. Immerhin.

Ist Versöhnung Ausweg? Das ist sie oft. Und entsprechend war meine Mahnmals-Forderung früher in gut gemeinter Stellvertretung für beiderlei Kreise, die sich jüdisch oder nichtjüdisch identifizieren, obgleich solch' Unterschied mir kein Gegensatz ist, den der Antisemitismus daraus zu Menschenasche machte. Und Wiedergutmachung unmöglich.
Denn wie wäre mir zumute, wenn mir ein Land die Lieben gemordet hätte und Jahrzehnte später die Hand zur Versöhnung reicht?
Wahrscheinlicher wäre ich empört, denn den Opfern gebührt der höchste Stellenwert, folglich das Schuldanerkenntnis dieser Unverzeihlichkeit- und die Zusicherung, dass es nie wieder passiert.

Die Welt braucht so viel Versöhnung und Vergebung, wenngleich begangenes Unrecht millionenfach bleibt - und wohl auch das Dilemma..

Machen wir jemanden tatsäch krank, wenn den Opfern höherer Stellenwert gebührt als den Befindlichkeiten von Menschen, die sich mit Fußball-Helden identifizieren dürfen, nicht aber mit Juden in Viehwaggons?
Hmm, sensible Menschen kann passieren, dass sie leiden. Dann fragt sich, ob Mitleid oder Selbstmitleid, denn daraus ist eher der Scheideweg von gesund und ungesund.

Mitgefühl ist häufig spontan, auch verlernbar, aber auch erlernbar. Opfern emotional und politisch Beistand zu leisten, ist ebenfalls erlernbar, macht Sinn. - Dann steht der Mensch als Mensch vor den Opfern einer Geschichte und Politik derer, denen "Identitäres" genetischer ist als es dem Intellekt sein dürfte. Und es schadet überhaupt nicht, im ganzen Leben auch daran immer wieder zu arbeiten. Zumal der Leichtigkeit bewusst, wenn wir im Frieden und einigem Wohlstand leben. Und in der Freiheit, dass wenn wir die Sonne genießen möchten und keinen etwaigen Menschheits-Verdruss durch Gedenken an Menschheitsverbrechen, dann eben einen Bogen um die Erinnerung machen, indem wir umschalten oder auf den Fernsehturm gehen.

Bereut hat den Besuch des Berliner Holocaust-Mahnmals von meinen Gästen jedenfalls noch niemand - und von mir vermutlich auch nicht den Eindruck, dass ich in Scham versunken wäre, sondern eher stolz darauf, dass sich mein Land der Schande dieses Verbrechens an derart prominenter Stelle mit doch recht umfänglichen Aufwand stellen.

Es ist doch so, dass der Shoa auf viele Weise gedacht werden kann, also auch darf. Konzeptvergleiche mögen lohnen, aber oft könnte stärkere Betonung auf Ergänzung oder einfach auf "Beitrag" und weniger an Konkurrenz festgehalten werden, in denen die Versionen entstanden.

Liebe Grüße aus Pankow!

03 Mai 2010

"Thierse, blockier se"

Nachdem die Rechtsextremisten am 1. Mai mehr oder weniger unverrichteter Dinge wieder abgefahren sind, wozu der friedliche Protest weiter Bevölkerungsteile maßgeblich beigetragen hat, wird nun vor allem über das Verhalten oder Fehlverhalten von Wolfgang Thierse diskutiert. Thierse hatte neben anderen Lokalpolitikern selbst an einer Sitzblockade teilgenommen und erst die Strecke verlassen hat, als ihm Polizeibeamte dabei ihre physische Unterstützung angetragen haben.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert nun lautstark seinen Rücktritt und hält ihm "Würdelosigkeit" und Rechtsbruch vor. Die Unterscheidungen, die sich daran anschließen, sind nicht gerade neu: Wo genau verläuft nun die Grenze zwischen Verfassungstreue und zivilem Ungehorsam, sind Legalität und Legitimität immer kongruent, berechtigt ein übergeordnetes moralisches Interesse zum Begehen von Ordnungswidrigkeiten, ist eine Sitzblockade eine Nötigung etc. Diese und verwandte Szenarien werden diskutiert, seit es überhaupt Sitzblockaden und andere Formen vermeintlich passiven Protestierens gibt, und man wird nicht erwarten können, dass ausgerechnet die GdP den diskursiven gordischen Knoten durchschlägt.

Die Polizei hatte ohne Zweifel ein schwieriges Wochenende, allein schon aufgrund der Vielzahl der Schauplätze und unterschiedlichen Veranstaltungen in der Stadt. Und es ist auch nachvollziehbar, wenn es die Verantwortlichen bei den Ordnungshütern ärgert, dass Politiker mit Immunität einen Polizeieinsatz stören. Andererseits könnte ein Blick über den Rand der eigenen Einsatzstrategie nicht schaden. Denn gerade in Sachen Extremismus kann eine ordnungsgemäß durchgeführte und ohne Störungen abgelaufene Demonstration natürlich keine gesellschaftliche Auseinandersetzung ersetzen, die ja sonst allenthalben gefordert wird. Der Raum politischer Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit endet ja nicht dort, wo ein Gericht Grundrechte gewichtet oder gar einen Verbotsantrag ablehnt.

Martin >> Diskussion

01 August 2008

TERMIN: 8. - 10. September 2008 (Berlin)

Sommeruniversität gegen Antisemitismus Vorurteile gegenüber Minderheiten im Alltag
Die dritte Sommeruniversität gegen Antisemitismus richtete sich an Multiplikatoren aus Medien, Schule, Erwachsenen- und Berufsschulbildung sowie aus Politik und Gewerkschaften, denen die notwendige Kompetenz zur argumentativen Behandlung des Themas vermittelt werden soll. # Anmeldung bis spätestens 25.08.2008.
Weitere Informationen und das vorläufige Programm finden Sie hier...

05 Juli 2008

"Hitler-Attentat" in Berlins neuem Gruselkabinett

(msr) Das neuen Berliner Wachsfigurenkabinetts "Madame Tussauds" war kaum eröffnet, da stürzte sich ein Besucher auf die Figur von Hitler und riss ihr den Kopf ab. Es folgte eine Rangelei mit dem Wachpersonal (der Ausstellung) und polizeilicher Gewahrsam. Nun werde gegen den 41-jährigen Mann wegen Sachbeschädigung ermittelt.
Im Vorfeld hatte es aus allen Parteien heftige Kritik an der Schaustellung Hitlers in Nähe zum Holocaust-Mahnmal gegeben, aber die Ausstellungsmacher bestanden darauf, dass Hitler eine bedeutende Person der deutschen Geschichte sei. So sitzt nun die finstere Figur an einem Schreibtisch, umgeben von weiteren bedeutenden Wachsfiguren der deutschen Geschichte, wie Oliver Kahn, Thomas Gottschalk und den Beatles. >> Diskussion

27 Mai 2008

Berlin: Denkmal für homosexuelle NS-Opfer eingeweiht

Berlin (Deutschland), 27.05.2008 wikinews – Das Denkmal für homosexuelle NS-Opfer in Berlin wurde eingeweiht. Am Rande des Tiergartens in unmittelbarer Nachbarschaft zum Denkmal für die ermordeten Juden Europas wird an einem zentralen Ort in Berlin nunmehr an die homosexuellen Opfer des Terrors der Nationalsozialisten erinnert. Über 46.000 Menschen wurden zur Zeit des Nationalsozialismus nach Paragraf 175 verurteilt und Tausende von homosexuellen Menschen wurden in den Konzentrationslagern umgebracht.

Der Bundestag hatte 2003 die Errichtung des Denkmals unter Zustimmung aller im Bundestag vertretenen Parteien beschlossen.

Das Denkmal wurde der Öffentlichkeit in Berlin durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, und den Beuaftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, übergeben. Weitere Redner waren Günter Dworek, Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), Albert Eckert (Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“) und Linda Freimane (International Lesbian and Gay Association).

  • Diskussionen.de
  • 20 Mai 2008

    "Berlin 08 – Festival für junge Politik"

    Vorhang auf für politisches Engagement:
    Berlin, 20. Mai 2008 – Vom 13. bis 15. Juni 2008 kommen mehrere tausend Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet nach Berlin und präsentieren bei „Berlin 08 – Festival für junge Politik“ ihr politisches und gesellschaftliches Engagement. Tagsüber bietet das Festival ein Programm mit mehr als 600 Einzelveranstaltungen wie Workshops, Vorträge, Aktionen, Lesungen, Musik und Kunst. Abends wird gefeiert mit bekannten Bands wie Wir sind Helden, Culcha Candela, Madsen, Boundzound und Miss Platnum.

    "Nur wer was macht, kann auch verändern" – ist das Motto von Berlin 08, dessen Initiatoren das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Bundeszentrale für politische Bildung und der Deutsche Bundesjugendring sind. Am 13. Juni 2008 um 18:00 Uhr wird Bundesministerin Ursula von der Leyen das Festival eröffnen. Seit mehreren Monaten bereiten zahlreiche Jugendliche gemeinsam mit einem Organisationsbüro das Festival vor. Während der Festivaltage in Berlin werden hunderte junger Mitmacherinnen und Mitmacher beim Aufbau und bei der Durchführung der Workshops helfen.

    "Bei diesem Festival sollen Engagement und Spaß zusammenkommen. Kinder und Jugendliche, die sich bereits in jungen Jahren aktiv für ihre Themen und Interessen einsetzen, werden sich auch als Erwachsene gesellschaftlich engagieren", sagt Gerd Hoofe Staatssekretär des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Bundesfamilienministerium fördert das Projekt mit insgesamt 5 Millionen Euro aus dem Kinder- und Jugendplan.

    Die Programminhalte von Berlin 08 umfassen ein breites Themenspektrum und zeigen, wie vielseitig Engagement junger Menschen ist. Bei "Web 2.0 – vom Mitmach-Web zur Mitmach-Gesellschaft" können sich die Jugendlichen beispielsweise über Politik im Internet informieren. In Diskussionen wie "Mehr Sicherheit und weniger Freiheit? Politische Antworten auf die Terrorgefahr" oder "Jugendgewalt in Deutschland" kann mit Entscheidungsträgern diskutiert werden. Workshops vermitteln zudem nützliches Wissen für die eigene Projektarbeit.

    Auf 11 Podien werden namhafte Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Kultur mit den Jugendlichen über Themen diskutieren, die sie bewegen. Mehr als 50 Politiker und Politikerinnen aus allen Bundesländern haben ihre Teilnahme bei Berlin 08 angekündigt. Sport, Musik, Ausstellungen und ein Rahmenprogramm auf den Bühnen des FEZ-Berlin sorgen für vielfältige Abwechslung. So bietet das Festival den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine einzigartige Gelegenheit, sich mit anderen engagierten Jugendlichen auszutauschen und zu vernetzen.

    Mehr Infos und Anmeldemöglichkeiten zum Festival unter: www.du-machst.de/berlin08

    07 April 2008

    Vereinsverbot gegen Kameradschaft Tor bestätigt

    Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Klage der Kameradschaft Tor Berlin gegen das von der Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin ausgesprochene Vereinsverbot durch Urteil vom 11. März 2008, das den Verfahrensbeteiligten in den letzten Tagen zugestellt wurde, abgewiesen. Die Behörde begründete die Verbotsverfügung damit, dass sich die seit dem Jahr 2000 existierende Kameradschaft einschließlich ihrer sog. „Mädelgruppe“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte; sie trete für einen „nationalen Sozialismus“ ein, glorifiziere kontinuierlich Adolf Hitler, Rudolf Hess sowie Horst Wessel, habe eine antisemitische Einstellung, trete aggressiv fremdenfeindlich und rassistisch auf und lehne die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. Den Einwänden der Kameradschaft, die unter anderem geltend gemacht hat, lediglich eine „Diskutier- und Selbsthilfevereinigung“ zu sein, ist der Senat nicht gefolgt. Dem vorliegenden Beweismaterial sei bei umfassender Würdigung zu entnehmen, dass die Kameradschaft Tor eine dem Nationalsozialismus wesensverwandte Ausrichtung aufweise, die sie kämpferisch-aggressiv, insbesondere durch die öffentliche Verbreitung von entsprechendem Propagandamaterial, verfolge. Das Verbot sei im Hinblick auf die Aktionen der Kameradschaft frei von Willkür und verhältnismäßig. Das Gericht hat insoweit hervorgehoben, dass eine Vereinigung, deren Ziel die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei, sich für darauf gerichtete Handlungen nicht auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung freier politischer Betätigung berufen könne. Die Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen worden.

    Urteil vom 11. März 2008 – OVG 1 A 3.05 -

    OVG-Pressemitteilung, Berlin, den 07.04.2008

    11 November 2006

    Juristisches Tauziehen um NPD-Parteitag in Berlin

    Berlin (Deutschland), 11.11.2006 – Am Wochenende soll ein Bundesparteitag der NPD mit 265 Delegierten und 350 Gästen stattfinden. Ein Raum stand bis gestern jedoch noch nicht zur Verfügung. Ursprünglich wollte die Partei das Fontane-Haus im Berliner Bezirk Reinickendorf nutzen, was vom Bezirksamt jedoch untersagt wurde. Die NPD reichte dagegen Klage ein. Zunächst versuchte die Partei jedoch, ein anderes Gebäude zu mieten. Sie schloss einen Vertrag mit dem Pächter des Festsaals auf dem Gelände des Berliner Trabrenn-Vereins (BTV). Als die Geschäftsführung des BTV davon erfuhr, forderte sie ihren Pächter zur Kündigung des Vertrages auf, was dieser auch befolgte. Daraufhin klagte die rechtsextremistische Partei jedoch vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg auf Einhaltung des geschlossenen Vertrages – mit Erfolg. Daraufhin setzte ein juristisches Tauziehen vor verschiedenen Gerichten ein. Am heutigen Freitagnachmittag entschied das Verwaltungsgericht Berlin jedoch, dass die Partei den Festsaal auf dem Gelände der Trabrennbahn Berlin-Mariendorf nicht nutzen dürfe. Das Gericht entsprach damit einer einstweiligen Verfügung des BTV. Der NPD stand nun nur noch der Weg zu einer Berufung gegen das Urteil offen. Ein Parteisprecher hat bereits erklärt: „Im Notfall ziehen wir vors Bundesverfassungsgericht.“ Wenige Stunden nach dieser Aussage kam dann eine Entscheidung zugunsten der NPD: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied zugunsten der Partei. Sie darf jetzt doch das Fontane-Haus im Berliner Bezirk Reinickendorf für ihren Parteitag nutzen. Die Richter beriefen sich bei der Genehmigung für die NPD auf ein „Gleichbehandlungsgebot für politische Parteien“.

    Ein parteiübergreifendes Bündnis hat inzwischen für den morgigen Samstag zu Protestaktionen gegen den geplanten NPD-Parteitag aufgerufen. Der Aufruf wird von CDU, FDP, Grünen, Linkspartei/PDS und SPD unterstützt. Darin heißt es: „Berlin zeigt und lebt Demokratie, Toleranz und Offenheit für andere Kulturen.“ +wikinews+

    KOMMENTAR

    Die Unschlüssigkeit bürgerlicher Parteien im Umgang mit extremistischen Parteien ist das Markenzeichen des staatlichen Antifaschismus. Wer keinen Raum für NPD-Parteitage gestatten will, der muss auch so konsequent sein, die NPD verbieten zu wollen.

    >> www.inidia.de/npd-verbot.htm

    08 Mai 2005

    Tag der Befreiung: NPD-Demo verhindert

    Berlin (Deutschland), 08.05.2005 wikinews – Die NPD ist gescheitert. Die rechtsextreme Partei musste heute ihre geplante Demonstration zum 8. Mai anlässlich des Jahrestages des Kriegsendes in Berlin absagen.

    Es waren bereits etwa 3.300 NPD-Anhänger am Berliner Alexanderplatz versammelt und bereit zum Aufmarsch. Da versperrten Tausende von Gegendemonstranten den Weg vom Alexanderplatz zum Boulevard Unter den Linden. Nach stundenlangem Warten sagten die Veranstalter die Demonstration ab und riefen zum Rückzug auf.

    Eigentlich war geplant, den Weg über das Brandenburger Tor zu führen. Diese Route wurde jedoch am vergangenen Freitag vom Bundesverfassungsgericht untersagt.

    Die Organisatoren haben inzwischen eine Klage gegen die Berliner Polizei angekündigt.

    KOMMENTAR

    Die Rechtsextremistenszene wollte mal wieder ihre "Trauer" zelebrieren, dass der NS-Krieg nicht jenen "Endsieg" brachte, wie ihn sich ihre Vorbilder erhofften und den Deutschen unter Strafandrohung verordneten. Eine Freie Gesellschaft darf Leuten, die die Dreihei abschaffen wollen, keine Freiheit gewähren.

    www.inidia.de/tag-der-befreiung.htm

    05 Mai 2005

    Gericht verbietet NPD-Marsch zum Brandenburger Tor

    Berlin (Deutschland), 05.05.2005 – Die Jugendorganisation der NPD, die „Jungen Nationaldemokraten“, darf in Berlin am 60. Jahrestag des Kriegsendes, am 8. Mai 2005, nicht am Holocaust-Mahnmal vorbei zum Brandenburger Tor marschieren.

    Erlaubt wurde der Demonstrationszug nur vom Alexanderplatz bis zum Bahnhof Friedrichstraße. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung getroffen. Begründet hatte das Gericht das Verbot, der Marsch am Holocaust-Mahnmal vorbei würde die Würde der Opfer beeinträchtigen.

    Die Organisation hatte zu dem Aufmarsch unter dem Motto „Demokratie muss sich wehren können“ / „60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult“ aufgerufen. Daraufhin hatten die jungen NPD´ler mit einem Eilantrag in zweiter Instanz geklagt und wiederum verloren. +wikinews+

    KOMMENTAR

    Wer nicht einmal ansatzweise die historische Schuld einzugestehen bereit ist, ist nicht legitimiert, gegen "Schuldkult" zu polemisieren.

    15 Februar 2005

    Ehemaliges NPD-Mitglied darf nicht Justizwachtmeister werden

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines ehemaligen Justizwachtmeisteranwärters auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe abgewiesen.
    Der Kläger war vor dem Beginn seiner sechsmonatigen Justizwachtmeisterausbildung stellvertretender Landesvorsitzender eines Landesverbandes der Jungen Nationaldemokraten (JN) und Mitglied der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Die Berliner Dienstbehörde lehnte nach Bekanntwerden entsprechender Erkenntnisse die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ab. Hiergegen richtete sich die Klage.
    Nach Auffassung der 26. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Behörde die für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr für die Verfassungstreue des Klägers zu Recht verneint. Hierzu gehöre insbesondere, dass der Beamte sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziere, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Der Kläger habe jedoch der NPD und ihrer Jugendorganisation JN als Mitglied angehört und in der JN ein Parteiamt ausgeübt. Beide Organisationen verfolgten verfassungsfeindliche Ziele. Dies gelte ungeachtet des Umstandes, dass die NPD eine zugelassene Partei sei und das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit (bislang) nicht festgestellt habe. Die NPD sei von ihrer bisherigen, bereits vom Bundesverwaltungsgericht in den 80iger Jahren festgestellten Nähe zum Nationalsozialismus nicht abgerückt, vielmehr verfolge sie weiterhin das Ziel, das parlamentarische Mehrparteiensystem abzuschaffen und ein am Vorbild des Nationalsozialismus orientiertes “Neues Reich” zu errichten. Dies ergebe sich aus einer Vielzahl von Äußerungen führender Vertreter der NPD und von Veröffentlichungen in den Parteiorganen des Bundesverbandes sowie der Landesverbände. Auch wenn der Kläger im Juli 2000 aus der NPD ausgetreten sei, sei zum maßgeblichen Zeitpunkt der Behördenentscheidung nicht hinreichend sicher gewesen, ob der Kläger sich tatsächlich von seinem bisherigen politischen Umfeld gelöst oder der Austritt taktische Gründe gehabt habe. So habe der Kläger auch nach seinem Austritt zweimal Berührung zu Veranstaltungen mit deutlichem Bezug zur rechten Szene gehabt, ohne die Möglichkeit einer Distanzierung zu nutzen.
    Gegen die Entscheidung ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin zulässig.

    Urteil der 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. November 2004 – VG 26 A 265.03 - Pressemitteilung(Nr. 11/2005) Berlin, den 15.02.2005

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