Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

15 Februar 2005

Ehemaliges NPD-Mitglied darf nicht Justizwachtmeister werden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines ehemaligen Justizwachtmeisteranwärters auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe abgewiesen.
Der Kläger war vor dem Beginn seiner sechsmonatigen Justizwachtmeisterausbildung stellvertretender Landesvorsitzender eines Landesverbandes der Jungen Nationaldemokraten (JN) und Mitglied der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Die Berliner Dienstbehörde lehnte nach Bekanntwerden entsprechender Erkenntnisse die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ab. Hiergegen richtete sich die Klage.
Nach Auffassung der 26. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Behörde die für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr für die Verfassungstreue des Klägers zu Recht verneint. Hierzu gehöre insbesondere, dass der Beamte sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziere, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Der Kläger habe jedoch der NPD und ihrer Jugendorganisation JN als Mitglied angehört und in der JN ein Parteiamt ausgeübt. Beide Organisationen verfolgten verfassungsfeindliche Ziele. Dies gelte ungeachtet des Umstandes, dass die NPD eine zugelassene Partei sei und das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit (bislang) nicht festgestellt habe. Die NPD sei von ihrer bisherigen, bereits vom Bundesverwaltungsgericht in den 80iger Jahren festgestellten Nähe zum Nationalsozialismus nicht abgerückt, vielmehr verfolge sie weiterhin das Ziel, das parlamentarische Mehrparteiensystem abzuschaffen und ein am Vorbild des Nationalsozialismus orientiertes “Neues Reich” zu errichten. Dies ergebe sich aus einer Vielzahl von Äußerungen führender Vertreter der NPD und von Veröffentlichungen in den Parteiorganen des Bundesverbandes sowie der Landesverbände. Auch wenn der Kläger im Juli 2000 aus der NPD ausgetreten sei, sei zum maßgeblichen Zeitpunkt der Behördenentscheidung nicht hinreichend sicher gewesen, ob der Kläger sich tatsächlich von seinem bisherigen politischen Umfeld gelöst oder der Austritt taktische Gründe gehabt habe. So habe der Kläger auch nach seinem Austritt zweimal Berührung zu Veranstaltungen mit deutlichem Bezug zur rechten Szene gehabt, ohne die Möglichkeit einer Distanzierung zu nutzen.
Gegen die Entscheidung ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin zulässig.

Urteil der 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. November 2004 – VG 26 A 265.03 - Pressemitteilung(Nr. 11/2005) Berlin, den 15.02.2005

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  • 08 Februar 2005

    Wählerschelte 2005

    Wer ist Schuld am Wahlerfolg der NPD in Sachsen?

    Regierung und Opposition schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu, als hätten sie keine eigene.
    Andere meinen, die NPD sei schuld, aber die nutzt nur ihre Chancen, die ihr dieser Rechtsstaat trotz antifaschistischer Verfassung belässt.

    Meine Antwort lautet aber: die Sachsen (die sie wählten).

    Denn wer glaubt, dass ausgerechnet Exportweltmeister Deutschland auf Hitlerburschen setzen darf, hat seinen "Protest" den Falschen geschenkt und soll schon mal in der Landwirtschaft auf Jobsuche gehen.

    Die einzigen Mittel gegen die steigende Arbeitslosigkeit sind:

    1. Höherbesteuerung der Auslandsinvestitionen statt deren Abschreibbarkeit.

    2. Aktive Sozialpolitik international, damit die Globalisierung nicht zur Sozialsystemflucht wird.

    3. Arbeitplatzverteilung durch gesetzliche Verkürzung der Regelarbeitszeiten (Höherbesteuerung der Überstunden), denn die Arbeitskosten sind in Wahrheit so tief wie nie (Produktivität) und nur deshalb "hoch" (Lohnnebenkosten) wie nie, weil immer weniger Menschen für immer mehr Menschen mitarbeiten müssen.

    -msr- >> Diskussion

    05 Februar 2005

    Juli/August 2001 auf Rügen

    Heute besuchte mich eine junge Frau, wie sie in Hoffungen von Nazis nicht blonder aussehen könnte. Sie erzählt:
    Rügen, Sommer im Jahr 2001, ein Fest, Musik, viele Menschen. Ein Babyskin kommt auf sie zu, hat Wünsche, die nicht Erfüllung gehen. Ihr Freund schickt ihn weg, er schlägt ihr mit der Faust auf die Nase, beschimpft sie als "Nutte", ihr Freund wehrt in ab, die ganze Nazi-Truppe fällt über die beiden her, die beiden liegen am Boden. Nazi-Stiefel von fast 20 Gestalten. Der Freund versucht ihr den Kopf zu schützen und steckt endlos ein bis zur Bewusstlosigkeit. Die Nazis machen sich aus dem Staub, als die entsetzte Menge näher rückt.

    Hunderte Menschen wie paralysiert, keiner half, darunter Männer "wie Schränke" UND drei Polizisten, die nicht eingriffen, sondern gegen die beiden "Platzverweis" aussprachen = die sicherste Methode, um einem Verfahren wegen Amtsversagen zu entgehen.

    Anzeige gegen "Unbekannt". - Es war eine "Kameradschaft" aus dem fernen Wittenberge, die oft in die Gegend kam. - Die Rücksichtnahme auf die dienstfeigen Polizisten lohnte nicht, denn NICHTS wurde an Tätern ermittelt. - Wittenberge muss anscheinend RIESIG sein.

    Grüße von Sven

    ps: vielleicht erinnert sich jemand an den "Ausflug in den Norden" und mag von den "nationalen Heldentaten" berichten

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  • 03 Februar 2005

    NPD-Verbot: Paul Spiegel warnt vor Aktionismus

    Berlin / Dresden (Deutschland), 03.02.2005 – Nach dem NPD-Eklat im sächsischen Landtag ist die Diskussion um ein neues NPD-Verbotsverfahren wieder aufgekommen. Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, ruft zur Besonnenheit auf. Er glaubt nicht, dass Aktionismus eine Lösung für das Problem des Rechtsextremismus in Deutschland darstellt. Stattdessen glaubt er, dass der Wähler dieses Problem lösen müsste.

    Trotzdem lehnt Spiegel ein neuerliches Verbotsverfahren nicht prinzipiell ab. Er fordert die Politik allerdings auf, diesen Schritt „sehr sorgfältig“ zu prüfen, damit es nicht zu einem „zweiten Desaster“ komme. 2003 wurde das erste NPD-Verbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht eingestellt. Trotzdem hat der Zentralratspräsident Verständnis für die Forderung israelischer Politiker, die NPD zu verbieten. Jüdische Gemeinden auf der ganzen Welt seien durch die Hetzreden der NPD in Dresden entsetzt gewesen. (wikinews)