Nürnberg (Deutschland), 09.04.2005 – Der Neonazi Gerhard Ittner wurde von der Staatsschutzkammer des Landgerichts Nürnberg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zu Last gelegt werden ihm gegen die deutsche Verfassung (das Grundgesetz) gerichtete Straftaten sowie Volksverhetzung.
Das Verfahren gegen den 46-jährigen Ittner begann im November 2004. Er war bisher pünktlich zu jedem Gerichtstermin erschienen. Kurz vor dem Ende der Verhandlung am 29. März 2005, dem 18. Verhandlungstag, erschien Ittner nicht zur Sitzung. Er ist untergetaucht und befindet sich seitdem auf der Flucht; es gibt derzeit keinen Hinweis auf seinen Aufenthaltsort. Auch sein Verteidiger, Stefan Böhmer, gab an, nicht zu wissen, wo sich Ittner aufhalte.
Eine Polizeistreife hat daraufhin im Beisein von Ittners Schwester dessen Zirndorfer Wohnung in der Nähe von Nürnberg geöffnet. Alles deutete darauf hin, dass der Angeklagte bereits vor einigen Tagen die Gegend verlassen hatte.
Das Gericht hat daraufhin das Urteil in Abwesenheit des Angeklagten gesprochen. Die Richter sind der Überzeugung, Ittner hätte im Internet sowie auf Kundgebungen den Staat und seine Symbole verunglimpft sowie Politiker und Beamte beleidigt und Religionsgemeinschaften beschimpft. Die Beweislage gegen Ittner war eindeutig. So enthielt unter anderem eine Rede Ittners am 2. September 2003 bei einer Kundgebung zahlreiche strafbare Texte. Bei dieser Kundgebung waren Polizeikräfte anwesend, die Ittners Rede per Video aufzeichneten.
Gegen Ittner lag bisher ein Haftbefehl vor, der jedoch durch die erste Strafkammer des Landgerichtes außer Kraft gesetzt worden war. Nach dem Nichterscheinen des Angeklagten wurde der Haftbefehl „aktiviert“. Ittner ist jetzt bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. +wikinews+