Pressemitteilung - 15/2006 Berlin, den 06.04.2006
Das Oberverwaltungsgericht hat heute über die Berufung des Landes Berlin - Senatsverwaltung für Inneres - gegen ein zugunsten des Landesverbandes der Partei „Die Republikaner“ ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin entschieden. Das Verwaltungsgericht hatte das Land Berlin als Beklagten bereits 1998 verurteilt, die weitere Beobachtung des Landesverbandes der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu unterlassen und außerdem festgestellt, dass die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht des Jahres 1997 rechtswidrig war. Soweit es das Unterlassen einer nachrichtendienstlichen Beobachtung betrifft, haben die Beteiligten heute das Verfahren für erledigt erklärt, weil eine solche Beobachtung ohnehin seit 1999 nicht mehr erfolgt und der Beklagte erklärt hat, hierzu derzeit auch keinen Anlass zu sehen. Soweit es die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht betrifft, hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt und die Berufung des Landes Berlin zurückgewiesen. Die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht sei rechtswidrig gewesen, weil das Gesamtbild der Partei auf der Grundlage der Behördenerkenntnisse nicht die Feststellung ermöglicht habe, sie verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Urteil vom 6. April 2006 - OVG 3 B 3.99 -