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19 April 2007

Disziplinarverfahren gegen einen Geschichtslehrer eines Berliner Gymnasiums

Pressemitteilung- 16/2007 Berlin, den 19.04.2007

Gegenstand des am 18. und 19. April 2007 vor dem Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verhandelten Disziplinarverfahrens gegen einen Berliner Lehrer war unter anderem der Vorwurf der Verharmlosung des Nationalsozialismus. Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat in ihrem Urteil vom 15. Juni 2005 eine Gehaltskürzung gegen den Beamten verhängt. Gegen dieses Urteil haben beide Seiten Berufung eingelegt. Der Disziplinarsenat hat - nach kraft Gesetzes nichtöffentlicher Verhandlung - durch Urteil vom heutigen Tage beide Berufungen zurückgewiesen und ist damit weder dem Berufungsantrag der Schulbehörde, den Beamten aus dem Dienst zu entfernen, noch dem Antrag des Beamten, ihn freizusprechen, gefolgt. Dabei hat der Senat es als erwiesen angesehen, dass der Lehrer im Geschichtsunterricht in zwei Schuljahren den im Berliner Schulgesetz festgelegten Bildungsauftrag verletzt hat. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Urteil vom 19. April 2007 - OVG 80 D 6.05 -