Direkt nach der Machterlangung begannen die Nationalsozialisten mit der Verfolgung von Gewerkschaftlern. Nächtliches "Abholen", Folter und Konzentrationslager - das war der Regime-Typus, wie ihn sich Nazis wünschen.
Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften verboten, das Vermögen beschlagnahmt und in die "Deutsche Arbeitsfront" überführt, die in keinerlei Weise Arbeitnehmerinteressen gegenüber Arbeitgebern und Staat geltend machen durfte, sondern wie jede andere NS-Organisation für den Gleichschritt nach Stalingrad und andere Massenverbrechen sorgte.
Das sollte Grund genug sein, dass Nazi-Organisationen und Nazi-Strolche auf Mai-Demonstrationen nichts zu suchen haben. Auch nicht am Straßenrand. Und schon gar nicht mit Nazi-Veranstaltungen. Trotzdem gestatten unsere Gerichte immer wieder Nazi-Demonstrationen, so auch heute in Berlin und anderswo:
Der Bereich um den S-Bahnhof "Bornholmer Straße" (Berlin-Pankow), wo Rechtsextremisten ihren Hass gegen Einwanderer und Zivilgesellschaft zelebrierten, war polizeilich weiträumig abgesperrt. Es gab eine Vielzahl von Gegendemonstrationen.
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