Erst jetzt legte der Militärische Abschirmdienst (MAD) Akten vor, die er seit 1995 Akten über den rechtsextremen Serienmörder Uwe Mundlos führte. Ferner heißt es, dass Teile der Akten vernichtet seien, dass die Akten sowohl dem Bundesverfassungsschutzamt als auch den Landesverfassungsschutzämtern von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt vorgelegen haben, dass die Bundesregierung vom Vorhandensein der Akten im März Kenntnis habe.
Wie ist dieser Vorgang zu bewerten? Soll sich der Bürger vorstellen, dass in den Geheimdiensten Unordnung herrsche oder "Akten-Verstecken" gespielt werde? Könnte ein Beamter vergessen haben, dass er solche Akte anlegte? Wahrscheinlicher ist, dass die Verantwortlichen Unkenntnis vortäuschten, um nicht dafür zu haften, dass sie Uwe Mundlos nicht stoppten oder nicht stoppen konnten, seine Gefährlichkeit verkannten, ...
Solche Vertuschung war von Anbeginn - und sie wird kein Ende haben, wenn die Angst der Beamten vor der Aufdeckung ihrer Schlampereien größer ist als vor der Aufdeckung von Vertuschungsversuchen. Und es darf nicht sein, dass das dann straflos bleibt und kaum dienstrechtliche Wirkungen hat.
Markus Rabanus >> Diskussionen.de