Blankenfelde-Mahlow (Deutschland), 05.11.2006 – In der brandenburgischen Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wurden zwei Journalisten von Neonazis der Gruppe „Heimattreue deutsche Jugend“ angegriffen, zusammengeschlagen und gewürgt. Die Polizei traf erst 45 Minuten nach dem ersten Notruf am Tatort ein.
Die Journalistin Andrea Röpke und ein Fotograf waren nach Blankenfelde gereist, um hier über ein Treffen der Neonazis zu berichten. Etwa 250 Anhänger, darunter auch Frauen und Kinder, hatten sich versammelt, um hier ein Treffen abzuhalten. Obwohl das Landeskriminialamt informiert war, befand sich keine Polizei in der Nähe des Treffens. Da die Journalistin sich des Risikos bewusst war, filmte sie das Geschehen verdeckt aus etwa 100 Metern Entfernung. Trotzdem wurde sie entdeckt und von den Neonazis verfolgt. Diese folgten ihr auch in einen Supermarkt, wo dann sowohl Röpke als auch ihr Fotograf geschlagen und gewürgt wurden. Die alarmierte Polizei traf erst 45 Minuten nach dem ersten Anruf am Tatort ein. Zuvor waren bereits Sanitäter vor Ort und hatten ebenfalls mehrfach um Polizei gebeten, da sich die Ansammlung von Rechtsextremen vor dem Supermarkt immer weiter vergrößerte. Die zuständigen Behörden in Brandenburg lehnten eine Stellungnahme zu den Vorgängen ab. Nach einer allgemeinen Einschätzung durch die Polizei verlief die Veranstaltung friedlich und wurde daher nicht aufgelöst. Trotz der Bitte der Journalisten an Augenzeugen, über den Vorfall auszusagen, war dazu niemand bereit. (wikinews)
Notizen für die www.Initiative-Dialog.de
05 November 2006
04 November 2006
Großaufgebot von rund 2.500 Polizisten schützte NPD-Demo in Bremen
Bremen (Deutschland), 04.11.2006 – Ein geplanter Aufmarsch von NPD-Aktivisten, bei dem etwa 200 Teilnehmer erwartet wurden, sowie eine angekündigte Gegendemonstration, an der nach Polizeiangaben bis zu 3.000 Teilnehmer teilnehmen sollten, löste in Bremen einen Polizeieinsatz von rund 2.500 Einsatzkräften der Polizei aus, 1.600 davon kamen aus anderen Bundesländern. Nach Angaben der Nachrichtenagentur ddp nahmen zeitweise bis zu 4.000 Teilnehmer an der Gegendemonstration teil, die unter dem Motto „Keinen Meter“ stand, darunter ein Block von etwa 1.500 gewaltbereiten Demonstranten. Diese so genannten gewaltbereiten Demonstrationsteilnehmer versuchten, den Versammlungsort der NPD-Anhänger im Bremer Stadtteil Walle zu erreichen. Polizeieinsatzkräfte hinderten sie daran durch den massiven Einsatz von Polizeiketten. Ab Mittag ließ die Polizei sogar Wasserwerfer auffahren. Rund 200 Personen wurden vorübergehend festgenommen, sieben von ihnen sollen Straftaten begangen haben. Fünf Polizisten und mehrere Demonstranten wurden verletzt.
Zu der Gegendemonstration hatten Bremer Parteien, Gewerkschaften, Organisationen und Kirchen aufgerufen. Unter anderem nahm auch Bremens Oberbürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) an der Demonstration teil. Auf Transparenten standen Forderungen wie „Nazis raus“ und „Mehr Arbeit hilft gegen Nazis“. Die Mehrheit der Teilnehmer demonstrierte friedlich gegen Fremdenhass und Rechtsextremismus.
Der NPD-Demonstration war ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Bremen und anschließend vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht vorausgegangen. Das Stadtamt hatte die Demonstration noch am Mittwoch verboten und argumentierte angesichts möglicher gewaltbereiter Gegendemonstranten und des Mangels an ausreichenden Polizeikräften wegen des Fußballspiels von Werder Bremen gegen Energie Cottbus im Weser-Stadion mit einer nicht beherrschbaren Sicherheitslage. Das Oberverwaltungsgericht beurteilte die Situation jedoch anders. Von einem polizeilichen Notstand könne nicht ausgegangen werden. So galt weiterhin eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen, das die NPD-Kundgebung und -Demonstration unter Auflagen zugelassen hatte. (wikinews)
Zu der Gegendemonstration hatten Bremer Parteien, Gewerkschaften, Organisationen und Kirchen aufgerufen. Unter anderem nahm auch Bremens Oberbürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) an der Demonstration teil. Auf Transparenten standen Forderungen wie „Nazis raus“ und „Mehr Arbeit hilft gegen Nazis“. Die Mehrheit der Teilnehmer demonstrierte friedlich gegen Fremdenhass und Rechtsextremismus.
Der NPD-Demonstration war ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Bremen und anschließend vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht vorausgegangen. Das Stadtamt hatte die Demonstration noch am Mittwoch verboten und argumentierte angesichts möglicher gewaltbereiter Gegendemonstranten und des Mangels an ausreichenden Polizeikräften wegen des Fußballspiels von Werder Bremen gegen Energie Cottbus im Weser-Stadion mit einer nicht beherrschbaren Sicherheitslage. Das Oberverwaltungsgericht beurteilte die Situation jedoch anders. Von einem polizeilichen Notstand könne nicht ausgegangen werden. So galt weiterhin eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen, das die NPD-Kundgebung und -Demonstration unter Auflagen zugelassen hatte. (wikinews)
24 September 2006
Delmenhorster Schüler demonstrierten gegen Neonazis
Delmenhorst (Deutschland), 24.09.2006 – Tausende Schüler (nach Polizeischätzungen rund 3.000) demonstrierten Freitagmittag auf dem Delmenhorster Rathausplatz gegen den Verkauf des Delmenhorster Hotels „Am Stadtpark“ an den der rechten Szene zugehörigen Anwalt Jürgen Rieger, der daraus eine Bildungsstätte für Neonazis machen will.
Die Schüler waren in einem Sternmarsch mit Plakaten und Transparenten von einem runden Dutzend Delmenhorster weiterführender Schulen zum Rathaus gezogen. Dabei skandierten sie „Nazis raus!“. Neben dem in vielen Redebeiträgen zum Ausdruck gebrachten Protest gegen eine rechte Kaderschmiede in Delmenhorst übten die Schüler auch Kritik am Unterricht. Über die vom Rechtsextremismus ausgehenden Gefahren werde zuwenig aufgeklärt. Großes Lob für ihr demokratisches Engagement zollte den Demonstranten die Bürgermeisterin Swantje Hartmann. Delmenhorst sei stolz auf seine Schüler, sagte die Sozialdemokratin. Sie zog ihre eigenen Schlussfolgerungen aus dem Engagement der Jugendlichen: Dieses sei „ein Signal für die Politik, zu geschlossenem Handeln zurückzufinden“. (wikinews)
Die Schüler waren in einem Sternmarsch mit Plakaten und Transparenten von einem runden Dutzend Delmenhorster weiterführender Schulen zum Rathaus gezogen. Dabei skandierten sie „Nazis raus!“. Neben dem in vielen Redebeiträgen zum Ausdruck gebrachten Protest gegen eine rechte Kaderschmiede in Delmenhorst übten die Schüler auch Kritik am Unterricht. Über die vom Rechtsextremismus ausgehenden Gefahren werde zuwenig aufgeklärt. Großes Lob für ihr demokratisches Engagement zollte den Demonstranten die Bürgermeisterin Swantje Hartmann. Delmenhorst sei stolz auf seine Schüler, sagte die Sozialdemokratin. Sie zog ihre eigenen Schlussfolgerungen aus dem Engagement der Jugendlichen: Dieses sei „ein Signal für die Politik, zu geschlossenem Handeln zurückzufinden“. (wikinews)
21 September 2006
NPD: Fast 40 Prozent in der Gemeinde Postlow
Postlow (Deutschland), 21.09.2006 – In der 437 Einwohner zählenden Gemeinde Postlow, in der Nähe von Anklam, hat die rechtsextreme NPD laut dem vorläufigen Ergebnis des Statistischen Landesamts von Mecklenburg-Vorpommern (Stand: 17. September 2006, 22:45 Uhr) 38,2 Prozent der Stimmen bekommen.
Von den 144 Einwohnern, die zur Wahl gegangen sind, haben 55 NPD gewählt. Die NPD ist damit die stärkste politische Kraft im Ort. Bürgermeister Norbert Mielke erklärte, „er tue gar nichts dagegen“ und kann sich sogar vorstellen, selbst NPD zu wählen. +wikinews+
Von den 144 Einwohnern, die zur Wahl gegangen sind, haben 55 NPD gewählt. Die NPD ist damit die stärkste politische Kraft im Ort. Bürgermeister Norbert Mielke erklärte, „er tue gar nichts dagegen“ und kann sich sogar vorstellen, selbst NPD zu wählen. +wikinews+
10 September 2006
Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: NPD macht Boden gut
Schwerin (Deutschland), 10.09.2006 – Am 17. September wird in Mecklenburg-Vorpommern der neue Landtag gewählt. Jüngste Umfragen haben ergeben, dass die Chancen der rechtsextremistischen NPD, über die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen, dramatisch gestiegen sind. Zwischen der SPD und der CDU zeichnet sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen ab. Die SPD kommt nach Informationen des ZDF-Politbarometers vom 8. September auf 29 Prozent, die CDU erreicht 33 Prozent. Die FDP kommt auf sieben Prozent und liegt damit weit abgeschlagen hinter der Linkspartei, die mit 18 Prozent drittstärkste Kraft im Landtag wird. Die Grünen erreichen voraussichtlich vier Prozent und ziehen damit erneut nicht in den Landtag ein. Die NPD liegt nach dieser Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen, bei der in der Zeit vom 4. bis 7. September 2006 rund 1.000 Wahlberechtigte befragt worden sind, bei sieben Prozent.
Der amtierende Ministerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern, Harald Ringstorff (SPD), hat sich nur einen knappen Vorsprung in den Persönlichkeitswerten vor seinem Herausforderer Jürgen Seidel (CDU) erkämpft. Zwar würden 49 Prozent der Befragten Ringstorff bei der Wahl des Ministerpräsidenten bevorzugen, doch ist der Vorsprung des Amtsinhabers auf der Skala +5/-5 auf einen Zehntel-Prozentpunkt geschrumpft (Ringstorff: 0,9 und Seidel: 0,8). Die Mehrheit der Wähler (61 Prozent) favorisiert eine große Koalition aus CDU und SPD nach bundesdeutschem Vorbild. 29 Prozent befürworteten die Fortsetzung der rot-roten Koalition, die jedoch scheitern könnte, falls die Grünen über die Fünf-Prozent-Hürde kämen. Sowohl Seidel als auch Ringstorff haben es bis jetzt vermieden, Koalitionsaussagen zu treffen.
Der NPD werden nach unterschiedlichen Angaben sechs bis sieben Prozent prognostiziert, zehn Prozent der befragten Bürger gaben an, ihre Stimme möglicherweise der NPD geben zu wollen. +wikinews+
Der amtierende Ministerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern, Harald Ringstorff (SPD), hat sich nur einen knappen Vorsprung in den Persönlichkeitswerten vor seinem Herausforderer Jürgen Seidel (CDU) erkämpft. Zwar würden 49 Prozent der Befragten Ringstorff bei der Wahl des Ministerpräsidenten bevorzugen, doch ist der Vorsprung des Amtsinhabers auf der Skala +5/-5 auf einen Zehntel-Prozentpunkt geschrumpft (Ringstorff: 0,9 und Seidel: 0,8). Die Mehrheit der Wähler (61 Prozent) favorisiert eine große Koalition aus CDU und SPD nach bundesdeutschem Vorbild. 29 Prozent befürworteten die Fortsetzung der rot-roten Koalition, die jedoch scheitern könnte, falls die Grünen über die Fünf-Prozent-Hürde kämen. Sowohl Seidel als auch Ringstorff haben es bis jetzt vermieden, Koalitionsaussagen zu treffen.
Der NPD werden nach unterschiedlichen Angaben sechs bis sieben Prozent prognostiziert, zehn Prozent der befragten Bürger gaben an, ihre Stimme möglicherweise der NPD geben zu wollen. +wikinews+
08 September 2006
Rassenkonflikt von Kondopoga weitet sich auf Republik Karelia aus
Kondopoga / Petrosawodsk (Russland), 08.09.2006 – Wie Wikinews bereits berichtete, kam es in der vergangenen Woche zu Pogromen in der karelischen Industriestadt Kondopoga. Nun versucht die rechtsextreme „Bewegung gegen illegale Immigration“, auch in der Hauptstadt der Republik Proteste und Aktionen ähnlich wie in Kondopoga durch Propaganda anzufachen.
Im Rahmen der Ermittlungen zu den Ermordungen und Pogromen in Kondopoga wurden 25 Personen mittlerweile inhaftiert. Außerdem wurden 14 Strafverfahren eingeleitet. Bei 20 weiteren Verdächtigen wird derzeit geprüft, ob sie in Ordnungshaft genommen werden sollen. Ursprünglich waren laut Angaben der Staatsanwaltschaft 109 verdächtige Personen inhaftiert.
Die Pogrome haben auch zur Flucht mehrerer Kaukasier geführt. Laut der karelischen gesellschaftlichen Organisation „Islamische Aufklärung“ sind derzeit 50 Flüchtlinge in der Nähe der karelischen Hauptstadt untergebracht, wo sie von Privatunternehmern versorgt werden. Diese Flüchtlinge seien Angehörige der festgenommenen Verdächtigen, die des Mordes an mehreren Einwohner in Kondopoga beschuldigt werden. Diese Morde waren Auslöser der Unruhen. Die Angehörigen seien von der Unschuld der Verdächtigten überzeugt, wollten aber erst wieder nach Kondopoga zurückkehren, wenn es wieder sicherer für sie werde.
Mittlerweile versucht die rechtsextreme „Bewegung gegen illegale Immigration“ ähnliche Aktionen, wie sie in Kondopoga geschahen, in Petrosawodsk zu provozieren. Laut Aussage von Regierungschef Sergej Leonidowitsch Katanandow versuchen unbekannte Kräfte, „über Internet und SMS“ Jugendliche zu Protesten aufzufordern. Er habe daher veranlasst, Massenveranstaltungen in den Lehreinrichtungen zu reduzieren, um die Lage nicht ausarten zu lassen. „Die Welt“ zeigt jedoch auch ein anderes Gesicht des Regierungschefs. So druckte die Zeitung folgende Aussage von Katanandow ab: „Vertreter ‚eines anderen Volkes‘ – gemeint sind die Tschetschenen – hätten sich ‚unverschämt und herausfordern verhalten und dabei die Mentalität unseres Volkes ignoriert‘[…]. Es sei sein Ziel, diejenigen zu verjagen, ‚die uns nicht achten‘.“ Die rechte Propagandawelle rollt derweil auch mit anonymen Flugblättern mit der Aufforderung zu Protesten gegen die „kaukasische Gesetzlosigkeit in Kondopoga“ durch die Hauptstadt weiter.
Der Vorsitzende des Föderationsrates aus dem Oberhaus des russischen Parlaments, Sergej Michailowitsch Mironow, gab gegenüber Medien zu, dass es Situationen wie in Kondopoga bereits in anderen Städten Russlands gegeben hätte. „Sie werden einfach nicht an die Öffentlichkeit getragen.“ Wie soetwas sein kann, zeigt der karelische Staatsanwalt, der auch weiterhin von allgemeinen Straftaten und nicht von ethnischen Konflikten ausgeht.
Unter dessen ist am Mittwoch eine Delegation aus Tschetschenien in der Republik Karelien eingetroffen. Sie will sich mit der hiesigen Regierung unterhalten und die Geschehnisse in Kondopoga untersuchen. +wikinews+
Im Rahmen der Ermittlungen zu den Ermordungen und Pogromen in Kondopoga wurden 25 Personen mittlerweile inhaftiert. Außerdem wurden 14 Strafverfahren eingeleitet. Bei 20 weiteren Verdächtigen wird derzeit geprüft, ob sie in Ordnungshaft genommen werden sollen. Ursprünglich waren laut Angaben der Staatsanwaltschaft 109 verdächtige Personen inhaftiert.
Die Pogrome haben auch zur Flucht mehrerer Kaukasier geführt. Laut der karelischen gesellschaftlichen Organisation „Islamische Aufklärung“ sind derzeit 50 Flüchtlinge in der Nähe der karelischen Hauptstadt untergebracht, wo sie von Privatunternehmern versorgt werden. Diese Flüchtlinge seien Angehörige der festgenommenen Verdächtigen, die des Mordes an mehreren Einwohner in Kondopoga beschuldigt werden. Diese Morde waren Auslöser der Unruhen. Die Angehörigen seien von der Unschuld der Verdächtigten überzeugt, wollten aber erst wieder nach Kondopoga zurückkehren, wenn es wieder sicherer für sie werde.
Mittlerweile versucht die rechtsextreme „Bewegung gegen illegale Immigration“ ähnliche Aktionen, wie sie in Kondopoga geschahen, in Petrosawodsk zu provozieren. Laut Aussage von Regierungschef Sergej Leonidowitsch Katanandow versuchen unbekannte Kräfte, „über Internet und SMS“ Jugendliche zu Protesten aufzufordern. Er habe daher veranlasst, Massenveranstaltungen in den Lehreinrichtungen zu reduzieren, um die Lage nicht ausarten zu lassen. „Die Welt“ zeigt jedoch auch ein anderes Gesicht des Regierungschefs. So druckte die Zeitung folgende Aussage von Katanandow ab: „Vertreter ‚eines anderen Volkes‘ – gemeint sind die Tschetschenen – hätten sich ‚unverschämt und herausfordern verhalten und dabei die Mentalität unseres Volkes ignoriert‘[…]. Es sei sein Ziel, diejenigen zu verjagen, ‚die uns nicht achten‘.“ Die rechte Propagandawelle rollt derweil auch mit anonymen Flugblättern mit der Aufforderung zu Protesten gegen die „kaukasische Gesetzlosigkeit in Kondopoga“ durch die Hauptstadt weiter.
Der Vorsitzende des Föderationsrates aus dem Oberhaus des russischen Parlaments, Sergej Michailowitsch Mironow, gab gegenüber Medien zu, dass es Situationen wie in Kondopoga bereits in anderen Städten Russlands gegeben hätte. „Sie werden einfach nicht an die Öffentlichkeit getragen.“ Wie soetwas sein kann, zeigt der karelische Staatsanwalt, der auch weiterhin von allgemeinen Straftaten und nicht von ethnischen Konflikten ausgeht.
Unter dessen ist am Mittwoch eine Delegation aus Tschetschenien in der Republik Karelien eingetroffen. Sie will sich mit der hiesigen Regierung unterhalten und die Geschehnisse in Kondopoga untersuchen. +wikinews+
04 September 2006
Rassistische Unruhen in Russland
Kondopoga / Moskau (Russland), 04.09.2006 – Während die Welt besorgt auf die aktuelle Lage im Nahen Osten blickt, spitzt sich die Lage durch immer schwerere rassistische Ausschreitungen in Russland zu. Jüngster Schauplatz war die Industriestadt Kondopoga in der Republik Karelien (Nordrussland).
In der Nacht zum Mittwoch letzter Woche kam es zu einer Massenschlägerei im Café „Tschajka“. Bei dieser Schlägerei wurden zwei bis vier Menschen (aktuell.ru), drei Personen (FAZ) bzw. zwei Einheimische (RIA Novosti) getötet, zwei von ihnen waren laut Angaben der Polizei Slawen. Nach der tödlichen Nacht kam es in der Stadt zu Demonstrationen und Randalen. Es wurden Behauptungen gestreut, dass Kaukasier die beiden Tötungen begangen hätten, wodurch vor allem Geschäfte und Cafés von ihnen Ziele der Vandalen gewesen seien, allen voran das Café „Tschajka“, welches von einem Tschetschenen geführt wurde. Nationalistische Organisationen riefen für vergangenen Samstag zu einer „Volksversammlung“ in Kondopoga auf, welche auch durch Kräfte in anderen Teilen Russlands unterstützt wurde. Besonders die fremdenfeindliche Organisation DNPI (Bewegung gegen illegale Immigration) wurde von der Presse in diesem Zusammenhang mehrfach genannt. Am Samstag versammelten sich daraufhin zirka 2.000 Menschen auf dem Marktplatz, wo sie weiter aufgestachelt wurden. Am Ende wurden Forderungen laut, alle Kaukasier (FAZ) / Tschetschenen (RIA Novosti) binnen 24 Stunden aus der Stadt zu deportieren und alle Verbrechen in der Stadt seit 1991 auf Beteiligung durch Kaukasier zu untersuchen. Außerdem sollte der von den Kaukasiern geleitete Basar geschlossen und an „Slawen“ übergeben werden.
Ein Mob von zirka 100 (aktuell.ru) teilweise betrunkenen Jugendlichen, der sich durch die Versammlung und die Stimmung gebildet hatte, unternahm weitere schwere Randalen und Brandstiftungen an Geschäften der Kaukasier. Selbst die Miliz konnte den Mob nicht aufhalten. Dadurch sah sich die Regierung Kareliens gezwungen, Spezialeinheiten des Innenministeriums und Milizen aus anderen Teilen der Republik in der Stadt zusammenzuziehen, um Herr der Lage zu werden. Die städtische Polizei hatte nicht eingegriffen, um, so Interfax, „keine schlimmeren Ausschreitungen zu provozieren“. Auch die städtischen Behörden von Kondopoga verharmlosten anfangs den Konflikt und meinten, es gehe nur um Fragen „des alltäglichen Lebens“.
Die Polizei hat im Zusammenhang mit den Tötungsdelikten von der Nacht zum 30. August und den Randalen 129 (aktuell.ru), 109 (FAZ) bzw. mehr als 125 (tagesspiegel) Personen festgenommen. 25 Personen sollen bereits zu Strafen von 15 Tagen Arrest verurteilt worden sein. Als Verdächtige für die ausschlaggebende Tötung wurden sechs Aserbaidschaner (FAZ) bzw. drei Männer (aktuell.ru) festgenommen. Der wahre Grund für die Schlägere im Café „Tschajka“, welche mit Eisenrohren, Baseballschläger und Messer durchgeführt wurde und wobei die drei Personen getötet wurden, ist bislang nicht bekannt. Jedoch lieferte die tschetschenische Diaspora am Sonntag mehrere Tschetschenen an die Rechtschutzorganisation aus, die der Beteiligung an der Tötung verdächtigt werden.
Der Grund des Konfliktes in Kondopoga ist die wirtschaftliche und ethnische Lage wie auch geschürter Fremdenhass. Tschetschenien ist durch die Tschetschenienkrieg Russlands stark geschwächt, und die Arbeitslosenquoten liegt über 50 Prozent. Daher versuchen viele Tschetschenen ihr Glück in den Boomregionen Russlands wie auch in Nord-West-Russland. Die Gastarbeiter schaffen es dabei oft durch aktivere und flexiblere Arbeitsweisen zu einem kleinen Wohlstand. Beispielsweise werden die Basare oftmals von Tschetschenen geleitet, wobei die einheimischen Russen nur noch in den Basaren verkaufen. Durch den höheren Wohlstand und damit einhergehenden Sozialneid der Einheimischen sowie die unterschiedliche Religion – Einheimische sind zumeist orthodoxe Christen, während Tschetschenen größtenteils dem Islam angehören –, sind Nahrung für den durch rechtsradikale gestreuten Fremdenhass.
Einige Zeitungen wie auch der Duma-Abgeordnete Wladimir Ryschkow bezeichneten die Unruhen als Pogrom. Der karelische Staatschef vertrat die Ansicht, die Ursachen seien nur wirtschaftlicher Natur gewesen.
Bereits in anderen Teilen Russlands ist es in der Vergangenheit zu rassistischen Unruhen gekommen, wobei sich diese immer wieder verstärken. Erst neulich ist in Moskau auf einem Basar in Ismailowo ein Bombenattentat von Jugendlichen durchgeführt worden. Die Bombe verletzte zirka 40 bis 55 Menschen und tötete zehn Personen. Zunächst wurde bei dem Anschlag von einem Bandenkrieg ausgegangen, jedoch seien die drei festgenommenen Studenten durch rechtsextreme Handlungen bereits früher aufgefallen. +wikinews+
In der Nacht zum Mittwoch letzter Woche kam es zu einer Massenschlägerei im Café „Tschajka“. Bei dieser Schlägerei wurden zwei bis vier Menschen (aktuell.ru), drei Personen (FAZ) bzw. zwei Einheimische (RIA Novosti) getötet, zwei von ihnen waren laut Angaben der Polizei Slawen. Nach der tödlichen Nacht kam es in der Stadt zu Demonstrationen und Randalen. Es wurden Behauptungen gestreut, dass Kaukasier die beiden Tötungen begangen hätten, wodurch vor allem Geschäfte und Cafés von ihnen Ziele der Vandalen gewesen seien, allen voran das Café „Tschajka“, welches von einem Tschetschenen geführt wurde. Nationalistische Organisationen riefen für vergangenen Samstag zu einer „Volksversammlung“ in Kondopoga auf, welche auch durch Kräfte in anderen Teilen Russlands unterstützt wurde. Besonders die fremdenfeindliche Organisation DNPI (Bewegung gegen illegale Immigration) wurde von der Presse in diesem Zusammenhang mehrfach genannt. Am Samstag versammelten sich daraufhin zirka 2.000 Menschen auf dem Marktplatz, wo sie weiter aufgestachelt wurden. Am Ende wurden Forderungen laut, alle Kaukasier (FAZ) / Tschetschenen (RIA Novosti) binnen 24 Stunden aus der Stadt zu deportieren und alle Verbrechen in der Stadt seit 1991 auf Beteiligung durch Kaukasier zu untersuchen. Außerdem sollte der von den Kaukasiern geleitete Basar geschlossen und an „Slawen“ übergeben werden.
Ein Mob von zirka 100 (aktuell.ru) teilweise betrunkenen Jugendlichen, der sich durch die Versammlung und die Stimmung gebildet hatte, unternahm weitere schwere Randalen und Brandstiftungen an Geschäften der Kaukasier. Selbst die Miliz konnte den Mob nicht aufhalten. Dadurch sah sich die Regierung Kareliens gezwungen, Spezialeinheiten des Innenministeriums und Milizen aus anderen Teilen der Republik in der Stadt zusammenzuziehen, um Herr der Lage zu werden. Die städtische Polizei hatte nicht eingegriffen, um, so Interfax, „keine schlimmeren Ausschreitungen zu provozieren“. Auch die städtischen Behörden von Kondopoga verharmlosten anfangs den Konflikt und meinten, es gehe nur um Fragen „des alltäglichen Lebens“.
Die Polizei hat im Zusammenhang mit den Tötungsdelikten von der Nacht zum 30. August und den Randalen 129 (aktuell.ru), 109 (FAZ) bzw. mehr als 125 (tagesspiegel) Personen festgenommen. 25 Personen sollen bereits zu Strafen von 15 Tagen Arrest verurteilt worden sein. Als Verdächtige für die ausschlaggebende Tötung wurden sechs Aserbaidschaner (FAZ) bzw. drei Männer (aktuell.ru) festgenommen. Der wahre Grund für die Schlägere im Café „Tschajka“, welche mit Eisenrohren, Baseballschläger und Messer durchgeführt wurde und wobei die drei Personen getötet wurden, ist bislang nicht bekannt. Jedoch lieferte die tschetschenische Diaspora am Sonntag mehrere Tschetschenen an die Rechtschutzorganisation aus, die der Beteiligung an der Tötung verdächtigt werden.
Der Grund des Konfliktes in Kondopoga ist die wirtschaftliche und ethnische Lage wie auch geschürter Fremdenhass. Tschetschenien ist durch die Tschetschenienkrieg Russlands stark geschwächt, und die Arbeitslosenquoten liegt über 50 Prozent. Daher versuchen viele Tschetschenen ihr Glück in den Boomregionen Russlands wie auch in Nord-West-Russland. Die Gastarbeiter schaffen es dabei oft durch aktivere und flexiblere Arbeitsweisen zu einem kleinen Wohlstand. Beispielsweise werden die Basare oftmals von Tschetschenen geleitet, wobei die einheimischen Russen nur noch in den Basaren verkaufen. Durch den höheren Wohlstand und damit einhergehenden Sozialneid der Einheimischen sowie die unterschiedliche Religion – Einheimische sind zumeist orthodoxe Christen, während Tschetschenen größtenteils dem Islam angehören –, sind Nahrung für den durch rechtsradikale gestreuten Fremdenhass.
Einige Zeitungen wie auch der Duma-Abgeordnete Wladimir Ryschkow bezeichneten die Unruhen als Pogrom. Der karelische Staatschef vertrat die Ansicht, die Ursachen seien nur wirtschaftlicher Natur gewesen.
Bereits in anderen Teilen Russlands ist es in der Vergangenheit zu rassistischen Unruhen gekommen, wobei sich diese immer wieder verstärken. Erst neulich ist in Moskau auf einem Basar in Ismailowo ein Bombenattentat von Jugendlichen durchgeführt worden. Die Bombe verletzte zirka 40 bis 55 Menschen und tötete zehn Personen. Zunächst wurde bei dem Anschlag von einem Bandenkrieg ausgegangen, jedoch seien die drei festgenommenen Studenten durch rechtsextreme Handlungen bereits früher aufgefallen. +wikinews+
29 August 2006
OVG bestätigt Verbot von Neonazi-Parole
Klage gegen versammlungsrechtliche Auflage erfolglos - 32/2006
Pressemitteilung Berlin, den 29.08.2006
Die Klage gegen eine versammlungsrechtliche Verfügung vom Dezember 2002, mit der bei einer von Rechtsradikalen unter dem Motto: „Schickt Schönbohm in die Wüste“ beabsichtigten Demonstration das Rufen von Parolen mit der Wortfolge „nationaler Widerstand“ verboten worden war, hatte auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am heutigen Tage die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, mit dem die Klage auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der genannten versammlungsrechtlichen Auflage abgewiesen worden war, zurückgewiesen.
Mit dieser Auflage sollte gemeinsam mit weiteren, rechtlich nicht angegriffenen Auflagen seitens des Polizeipräsidiums Potsdam sichergestellt werden, dass kein Aufmarsch von Rechtsradikalen mit paramilitärischen oder sonst wie einschüchternden Begleitumständen stattfinde und die Versammlung kein an den Nationalsozialismus erinnerndes Gepräge erhielte. Nach Auffassung des 1. Senats ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die versammlungsrechtliche Verfügung rechtmäßig war. Die Wortfolge „nationaler Widerstand“ stellte, jedenfalls im Jahr 2002, keine dem Grundrechtsschutz unterfallende Meinungsäußerung dar. Sie stand in keinem inneren Zusammenhang mit dem Veranstaltungsmotto, sondern diente vielmehr damals der einheitlichen Kennzeichnung einer rechtsradikalen politischen Bewegung insgesamt. Der Senat hat die versammlungsrechtliche Auflage auch nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit den weiteren Auflagen rechtlich gewürdigt und sie zur Vermeidung einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Ordnung im Jahre 2002 für rechtmäßig gehalten.
Urteil vom 29. August 2006 - OVG 1 B 19.05 -
Pressemitteilung Berlin, den 29.08.2006
Die Klage gegen eine versammlungsrechtliche Verfügung vom Dezember 2002, mit der bei einer von Rechtsradikalen unter dem Motto: „Schickt Schönbohm in die Wüste“ beabsichtigten Demonstration das Rufen von Parolen mit der Wortfolge „nationaler Widerstand“ verboten worden war, hatte auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am heutigen Tage die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, mit dem die Klage auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der genannten versammlungsrechtlichen Auflage abgewiesen worden war, zurückgewiesen.
Mit dieser Auflage sollte gemeinsam mit weiteren, rechtlich nicht angegriffenen Auflagen seitens des Polizeipräsidiums Potsdam sichergestellt werden, dass kein Aufmarsch von Rechtsradikalen mit paramilitärischen oder sonst wie einschüchternden Begleitumständen stattfinde und die Versammlung kein an den Nationalsozialismus erinnerndes Gepräge erhielte. Nach Auffassung des 1. Senats ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die versammlungsrechtliche Verfügung rechtmäßig war. Die Wortfolge „nationaler Widerstand“ stellte, jedenfalls im Jahr 2002, keine dem Grundrechtsschutz unterfallende Meinungsäußerung dar. Sie stand in keinem inneren Zusammenhang mit dem Veranstaltungsmotto, sondern diente vielmehr damals der einheitlichen Kennzeichnung einer rechtsradikalen politischen Bewegung insgesamt. Der Senat hat die versammlungsrechtliche Auflage auch nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit den weiteren Auflagen rechtlich gewürdigt und sie zur Vermeidung einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Ordnung im Jahre 2002 für rechtmäßig gehalten.
Urteil vom 29. August 2006 - OVG 1 B 19.05 -
15 August 2006
Auch das Bundesverfassungsgericht untersagte Heß-Kundgebung in Wunsiedel
Wunsiedel (Deutschland), 15.08.2006 – Der geplante Neonazi-Aufmarsch zum Gedenken an den früheren Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß am 19. August in Wunsiedel bleibt nach wie vor verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am gestrigen Montag einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Er war von den Veranstaltern eingereicht worden.
Der Erste Senat bestätigte damit ein vom Landratsamt Wunsiedel erlassenes Versammlungsverbot sowie entsprechende Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Bei der Kundgebung gehe es nur vordergründig um das Gedenken an Heß, eigentlich aber um die Billigung der NS-Gewaltherrschaft, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 10. August seine Ablehnung begründet. +wikinews+
Der Erste Senat bestätigte damit ein vom Landratsamt Wunsiedel erlassenes Versammlungsverbot sowie entsprechende Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Bei der Kundgebung gehe es nur vordergründig um das Gedenken an Heß, eigentlich aber um die Billigung der NS-Gewaltherrschaft, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 10. August seine Ablehnung begründet. +wikinews+
24 Mai 2006
Verfassungsschutzbericht 2005 vorgelegt – Anstieg rechter Gewalt
Berlin (Deutschland), 24.05.2006 – In einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2005 am Montag legte der deutsche Innenminister, Wolfgang Schäuble (CDU), den Schwerpunkt seiner Darstellung auf die Aussage, es sei eine Zunahme rechtsextremistischer Gewalt im letzten Jahr zu verzeichnen. Er sagte, „No-Go-Areas“ dürfe es nicht geben.
Vertreter aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien warnten vor den Gefahren des Rechtsextremismus. Diese Gefahr dürfe nicht verharmlost werden. Außerdem wurde eine bessere Jugendarbeit gefordert. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Petra Pau, forderte die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Rechtsextremismus nach EU-Vorbild. Nach den Worten der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundesfraktion, Gisela Piltz, fehle es „an einem durchgreifenden Konzept zur Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt“.
In der Vorabversion des Berichts, der als Download direkt von der Behörde ins Netz gestellt wurde, heißt es, im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ seien 15.361 Straftaten mit extremistischem Hintergrund begangen worden, von denen 958 Gewalttaten gewesen seien (darunter keine Tötungsdelikte). Den prozentualen Anstieg der Straftaten bezifferte die Behörde auf 27,5 Prozent, den der Gewalttaten auf 23,5 Prozent.
Zum ideologischen Hintergrund der rechten Gewalt führt der Bericht aus, rund 37 Prozent der von dieser Bevölkerungsgruppe ausgeübten Gewalt weise einen „extremistischen und [...] fremdenfeindlichen“ Hintergrund auf. Ein Drittel der Gewaltdelikte richte sich hauptsächlich gegen so genannte („mutmaßliche“) Linksextremisten. Straftaten mit so genanntem extremistischen und antisemitischen Hintergrund stiegen gegenüber dem Vorjahr um etwa 26 Prozent.
Die Verteilung rechtsextremistischer Gewalttaten auf die Bundesländer zeigt Nordrhein-Westfalen an erster Stelle mit 121 Straftaten. Es folgen Niedersachsen mit 119, dann drei im Osten Deutschlands liegende Bundesländer Sachsen-Anhalt (107), Brandenburg (97) und Sachsen (89). An sechster Stelle liegt Bayern mit 77 registrierten rechtsextremistischen Gewalttaten. Berücksichtigt man statistisch die Relation der Delikte zur Einwohnerzahl, liegt Sachsen-Anhalt an der Spitze und Nordrhein-Westfalen weiter hinten in der Rangfolge.
Dem linksextremistischen Spektrum wurden 4.898 Straftaten zugeordnet, ein Zuwachs um 60 Prozent. Gewalttaten mit linksextremistischem Hintergrund stiegen um 72 Prozent.
Auch die Ausländerkriminalität wurde untersucht. In einem nach Ländern gegliederten Überblick liegt das Bundesland Nordrhein-Westfalen im Bereich „politisch motivierte Ausländerkriminalität“ an erster Stelle mit 14 registrierten Delikten, gefolgt von Berlin, Baden-Württemberg und Bayern mit jeweils zwischen fünf und sieben registrierten Straftaten in diesem Bereich.
Nach eigenen Angaben erhielt das Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Bundeshaushalt im Jahre 2005 Bundesmittel in einer Höhe von 137.972.423 Euro. Für das Amt arbeiten zurzeit 2.448 Bedienstete.
Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten interessant ist die Zahl der angelegten Datensätze über Bundesbürger. Nach Angaben des Berichts waren im Nachrichtendienstlichen Informationssystem von Bund und Ländern (NADIS) 1.034.514 personenbezogene Daten gespeichert, davon 57 Prozent auf Grund von Sicherheitsüberprüfungen.
Der Verfassungsschutz beobachtet zurzeit folgende rechtsgerichtete Parteien: NPD, DVU und Republikaner. Bei den im Bundestag vertretenen Parteien ruht das Auge des Verfassungsschutzes auf der „Linkspartei.PDS“. Zur Rechtfertigung der Beobachtung dieser Partei, die in den Bundestag gewählt wurde, verweist der 330 Seiten starke Bericht auf programmatische Aussagen und Politikerzitate, in denen von „Kapitalismuskritik“ und „Sozialismus“ als politischer Orientierung die Rede ist. Des Weiteren werden im linken Parteienspektrum die DKP und MLPD beobachtet. Hinzu kommen antifaschistische und trotzkistische Gruppierungen sowie Globalisierungsgegner.
Weitere Tätigkeitsfelder des Verfassungsschutzes liegen im Bereich der Beobachtung terroristischer und islamistischer Organisationen sowie der „Scientology-Organisation“ und der Tätigkeit ausländischer Geheimdienste auf deutschem Boden. (wikinews)
Diskussionen.de
Vertreter aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien warnten vor den Gefahren des Rechtsextremismus. Diese Gefahr dürfe nicht verharmlost werden. Außerdem wurde eine bessere Jugendarbeit gefordert. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Petra Pau, forderte die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Rechtsextremismus nach EU-Vorbild. Nach den Worten der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundesfraktion, Gisela Piltz, fehle es „an einem durchgreifenden Konzept zur Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt“.
In der Vorabversion des Berichts, der als Download direkt von der Behörde ins Netz gestellt wurde, heißt es, im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ seien 15.361 Straftaten mit extremistischem Hintergrund begangen worden, von denen 958 Gewalttaten gewesen seien (darunter keine Tötungsdelikte). Den prozentualen Anstieg der Straftaten bezifferte die Behörde auf 27,5 Prozent, den der Gewalttaten auf 23,5 Prozent.
Zum ideologischen Hintergrund der rechten Gewalt führt der Bericht aus, rund 37 Prozent der von dieser Bevölkerungsgruppe ausgeübten Gewalt weise einen „extremistischen und [...] fremdenfeindlichen“ Hintergrund auf. Ein Drittel der Gewaltdelikte richte sich hauptsächlich gegen so genannte („mutmaßliche“) Linksextremisten. Straftaten mit so genanntem extremistischen und antisemitischen Hintergrund stiegen gegenüber dem Vorjahr um etwa 26 Prozent.
Die Verteilung rechtsextremistischer Gewalttaten auf die Bundesländer zeigt Nordrhein-Westfalen an erster Stelle mit 121 Straftaten. Es folgen Niedersachsen mit 119, dann drei im Osten Deutschlands liegende Bundesländer Sachsen-Anhalt (107), Brandenburg (97) und Sachsen (89). An sechster Stelle liegt Bayern mit 77 registrierten rechtsextremistischen Gewalttaten. Berücksichtigt man statistisch die Relation der Delikte zur Einwohnerzahl, liegt Sachsen-Anhalt an der Spitze und Nordrhein-Westfalen weiter hinten in der Rangfolge.
Dem linksextremistischen Spektrum wurden 4.898 Straftaten zugeordnet, ein Zuwachs um 60 Prozent. Gewalttaten mit linksextremistischem Hintergrund stiegen um 72 Prozent.
Auch die Ausländerkriminalität wurde untersucht. In einem nach Ländern gegliederten Überblick liegt das Bundesland Nordrhein-Westfalen im Bereich „politisch motivierte Ausländerkriminalität“ an erster Stelle mit 14 registrierten Delikten, gefolgt von Berlin, Baden-Württemberg und Bayern mit jeweils zwischen fünf und sieben registrierten Straftaten in diesem Bereich.
Nach eigenen Angaben erhielt das Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Bundeshaushalt im Jahre 2005 Bundesmittel in einer Höhe von 137.972.423 Euro. Für das Amt arbeiten zurzeit 2.448 Bedienstete.
Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten interessant ist die Zahl der angelegten Datensätze über Bundesbürger. Nach Angaben des Berichts waren im Nachrichtendienstlichen Informationssystem von Bund und Ländern (NADIS) 1.034.514 personenbezogene Daten gespeichert, davon 57 Prozent auf Grund von Sicherheitsüberprüfungen.
Der Verfassungsschutz beobachtet zurzeit folgende rechtsgerichtete Parteien: NPD, DVU und Republikaner. Bei den im Bundestag vertretenen Parteien ruht das Auge des Verfassungsschutzes auf der „Linkspartei.PDS“. Zur Rechtfertigung der Beobachtung dieser Partei, die in den Bundestag gewählt wurde, verweist der 330 Seiten starke Bericht auf programmatische Aussagen und Politikerzitate, in denen von „Kapitalismuskritik“ und „Sozialismus“ als politischer Orientierung die Rede ist. Des Weiteren werden im linken Parteienspektrum die DKP und MLPD beobachtet. Hinzu kommen antifaschistische und trotzkistische Gruppierungen sowie Globalisierungsgegner.
Weitere Tätigkeitsfelder des Verfassungsschutzes liegen im Bereich der Beobachtung terroristischer und islamistischer Organisationen sowie der „Scientology-Organisation“ und der Tätigkeit ausländischer Geheimdienste auf deutschem Boden. (wikinews)
22 Mai 2006
BGH zur NPD-Volksverhetzung
Urteil wegen Volksverhetzung anlässlich einer von der NPD in Bochum veranstalteten Demonstration rechtskräftig
Das Landgericht hat den bereits einschlägig vorgeahndeten Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte die Stadt Bochum, die jüdische Gemeinde bei der Neuerrichtung einer Synagoge finanziell zu unterstützen. Anlässlich einer von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen - unter dem Versammlungsthema "Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungsfreiheit" in Bochum veranstalteten Demonstration und Kundgebung hielt der Angeklagte, ein früheres Mitglied der NPD sowie Mitbegründer und Mitglied des rechtsextremen „Kampfbundes Deutscher Sozialisten“ (KDS) eine Rede, deren Inhalt Gegenstand des angefochtenen Urteils ist. Nach Überzeugung des Landgerichts verfolgte der Angeklagte in seiner Ansprache durch die Bezugnahme auf nationalsozialistisches Gedankengut, insbesondere auch durch die Verwendung von Begriffen der nationalsozialistischen Rassenideologie, das Ziel, seine Zuhörer zum Hass gegen den jüdischen Teil der Bevölkerung aufzustacheln und jüdische Mitbürger in ihrer Menschenwürde herabzusetzen. Das Landgericht hat den Sachverhalt rechtlich als Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB gewertet.
Der 4. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten, der in erster Linie unter Berufung auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes) seinen Freispruch begehrte, als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 11. Mai 2006 - 4 StR 10/06
Landgericht Bochum - 1 KLs 33 Js 248/04 -
Karlsruhe, den 22. Mai 2006
Das Landgericht hat den bereits einschlägig vorgeahndeten Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte die Stadt Bochum, die jüdische Gemeinde bei der Neuerrichtung einer Synagoge finanziell zu unterstützen. Anlässlich einer von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen - unter dem Versammlungsthema "Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungsfreiheit" in Bochum veranstalteten Demonstration und Kundgebung hielt der Angeklagte, ein früheres Mitglied der NPD sowie Mitbegründer und Mitglied des rechtsextremen „Kampfbundes Deutscher Sozialisten“ (KDS) eine Rede, deren Inhalt Gegenstand des angefochtenen Urteils ist. Nach Überzeugung des Landgerichts verfolgte der Angeklagte in seiner Ansprache durch die Bezugnahme auf nationalsozialistisches Gedankengut, insbesondere auch durch die Verwendung von Begriffen der nationalsozialistischen Rassenideologie, das Ziel, seine Zuhörer zum Hass gegen den jüdischen Teil der Bevölkerung aufzustacheln und jüdische Mitbürger in ihrer Menschenwürde herabzusetzen. Das Landgericht hat den Sachverhalt rechtlich als Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB gewertet.
Der 4. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten, der in erster Linie unter Berufung auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes) seinen Freispruch begehrte, als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 11. Mai 2006 - 4 StR 10/06
Landgericht Bochum - 1 KLs 33 Js 248/04 -
Karlsruhe, den 22. Mai 2006
06 April 2006
OVG gibt „Republikaner“-Klage statt
Pressemitteilung - 15/2006 Berlin, den 06.04.2006
Das Oberverwaltungsgericht hat heute über die Berufung des Landes Berlin - Senatsverwaltung für Inneres - gegen ein zugunsten des Landesverbandes der Partei „Die Republikaner“ ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin entschieden. Das Verwaltungsgericht hatte das Land Berlin als Beklagten bereits 1998 verurteilt, die weitere Beobachtung des Landesverbandes der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu unterlassen und außerdem festgestellt, dass die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht des Jahres 1997 rechtswidrig war. Soweit es das Unterlassen einer nachrichtendienstlichen Beobachtung betrifft, haben die Beteiligten heute das Verfahren für erledigt erklärt, weil eine solche Beobachtung ohnehin seit 1999 nicht mehr erfolgt und der Beklagte erklärt hat, hierzu derzeit auch keinen Anlass zu sehen. Soweit es die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht betrifft, hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt und die Berufung des Landes Berlin zurückgewiesen. Die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht sei rechtswidrig gewesen, weil das Gesamtbild der Partei auf der Grundlage der Behördenerkenntnisse nicht die Feststellung ermöglicht habe, sie verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Urteil vom 6. April 2006 - OVG 3 B 3.99 -
Das Oberverwaltungsgericht hat heute über die Berufung des Landes Berlin - Senatsverwaltung für Inneres - gegen ein zugunsten des Landesverbandes der Partei „Die Republikaner“ ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin entschieden. Das Verwaltungsgericht hatte das Land Berlin als Beklagten bereits 1998 verurteilt, die weitere Beobachtung des Landesverbandes der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu unterlassen und außerdem festgestellt, dass die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht des Jahres 1997 rechtswidrig war. Soweit es das Unterlassen einer nachrichtendienstlichen Beobachtung betrifft, haben die Beteiligten heute das Verfahren für erledigt erklärt, weil eine solche Beobachtung ohnehin seit 1999 nicht mehr erfolgt und der Beklagte erklärt hat, hierzu derzeit auch keinen Anlass zu sehen. Soweit es die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht betrifft, hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt und die Berufung des Landes Berlin zurückgewiesen. Die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht sei rechtswidrig gewesen, weil das Gesamtbild der Partei auf der Grundlage der Behördenerkenntnisse nicht die Feststellung ermöglicht habe, sie verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Urteil vom 6. April 2006 - OVG 3 B 3.99 -
31 März 2006
Antifa-Versager soll Parteibuch abgeben
Im Rathaus von Hamburg-Harburg war eine DGB-Ausstellung gegen rechtsextremistische Umtriebe geplant, die aber vorläufig platzte, weil solche Halbgescheiten wie der CDU-Fraktionschefs in der Harburger Bezirksversammlung angeblich "befürchten", dass dann die städtischen Räume aus Gründen der Gleichbehandlung auch Rechtsextremisten zur Verfügung gestellt werden müssten.
Schwachsinn, denn auf Gleichbehandlung hat nur Anrecht, wer sie achtet. Und Rechtsextremisten wollen das Gegenteil. Aber für den Missbrauch gewährt das Grundgesetz keine Freiheit.
Dieser Harburger Antifa-Versager soll sein Parteibuch abgeben oder lernen. Wo bleiben nun wieder die gescheiteren Funktionäre aus den höheren CDU-Etagen, um ihm das beizubringen?
Und die Ausstellung soll stattfinden, wie sie geplant war.
-sven- >> Diskussion
Schwachsinn, denn auf Gleichbehandlung hat nur Anrecht, wer sie achtet. Und Rechtsextremisten wollen das Gegenteil. Aber für den Missbrauch gewährt das Grundgesetz keine Freiheit.
Dieser Harburger Antifa-Versager soll sein Parteibuch abgeben oder lernen. Wo bleiben nun wieder die gescheiteren Funktionäre aus den höheren CDU-Etagen, um ihm das beizubringen?
Und die Ausstellung soll stattfinden, wie sie geplant war.
-sven- >> Diskussion
03 Januar 2006
Glatzen-Silvester in Gräfenhainichen
In Gräfenhainichen (Sachsen-Anhalt) "feierten" jugendliche Rechtsextremisten Silvester auf die Art und Weise, wie es ihren Vorstellungen von Helden und Vaterlandsliebe entspricht:
Nur wenige Minuten im neuen Jahr auf dem Marktplatz des Ortes. Sechs 15 bis 19 Jahre alte Nazi-Lümmel begegnen zwei Vietnamesen, auf die sie mit Holzknüppeln und Bierflaschen eingeschlagen. Passanten nähern sich. Die Lümmel suchen das Weite. - "War das schööön!"
Aber sie sind der Polizei bekannt. Bei der Wohnungsdurchsuchung wird neben Diebesgut und rechtsextremistischen Musik-CDs auch Munition gefunden. Unschön.
Nun wäre interessant, woher sie die haben. Aber weil man den Quellen nicht genug nachforscht, findet man eben immer wieder, was solche Strolche lieben - und benutzen, denn man lässt ihnen jede Menge "Freiheit", obwohl doch jeder weiß, dass ohne Grenzziehung keine Erziehung möglich ist.
-sven- Diskussion
Nur wenige Minuten im neuen Jahr auf dem Marktplatz des Ortes. Sechs 15 bis 19 Jahre alte Nazi-Lümmel begegnen zwei Vietnamesen, auf die sie mit Holzknüppeln und Bierflaschen eingeschlagen. Passanten nähern sich. Die Lümmel suchen das Weite. - "War das schööön!"
Aber sie sind der Polizei bekannt. Bei der Wohnungsdurchsuchung wird neben Diebesgut und rechtsextremistischen Musik-CDs auch Munition gefunden. Unschön.
Nun wäre interessant, woher sie die haben. Aber weil man den Quellen nicht genug nachforscht, findet man eben immer wieder, was solche Strolche lieben - und benutzen, denn man lässt ihnen jede Menge "Freiheit", obwohl doch jeder weiß, dass ohne Grenzziehung keine Erziehung möglich ist.
-sven- Diskussion
21 Dezember 2005
Todestag: Kurt Tucholsky
*9.1.1890 Berlin, mit Carl von Ossietzky Herausgeber der Weltbühne, seine Bücher wurden von den Nazis öffentlich verbrannt, 1933 von den Nazis ausgebürgert, beantragte er die Staatsbürgerschaft seines schwedischen Exils, bekam sie nicht. Seine Texte sind scharfsinnig, sarkastisch, liebevoll - und darin die Zerrissenheit seiner Hoffnungen und Enttäuschungen spiegelnd. Am 21. Dezember 1935 beging Tucholsky Selbstmord.
Kurt Tucholsky schrieb: "Soldaten sind Mörder." = wahr?
oder Denkmal? Übungen >> Soldaten
---------------------------------------
Kurt Tucholsky schrieb: "Ich bin Anti-Antibolschewist, aber ich bin kein Bolschewist."
Vielleicht würde er heute schreiben: "Ich bin Anti-Antiislamist, aber ich bin kein Islamist."
Es wäre richtig.
msr200512 Thema >> www.antiislamismus.de
Diskussionen.de
Kurt Tucholsky schrieb: "Soldaten sind Mörder." = wahr?
oder Denkmal? Übungen >> Soldaten
---------------------------------------
Kurt Tucholsky schrieb: "Ich bin Anti-Antibolschewist, aber ich bin kein Bolschewist."
Vielleicht würde er heute schreiben: "Ich bin Anti-Antiislamist, aber ich bin kein Islamist."
Es wäre richtig.
msr200512 Thema >> www.antiislamismus.de
15 Dezember 2005
BGH zur NPD-Kampagne gegen Synagogen
Vorsitzenden des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der NPD rechtskräftig
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte die Stadt Bochum, die jüdische Gemeinde bei der Neuerrichtung einer Synagoge finanziell zu unterstützen. Anlässlich einer von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen - unter dem Versammlungsthema "Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungsfreiheit" in Bochum veranstalteten Demonstration und Kundgebung hielt der Angeklagte in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands der NPD eine Rede, deren Inhalt Gegenstand des angefochtenen Urteils ist. Nach Auffassung des Landgerichts brachte der Angeklagte in seiner Ansprache u.a. unter Heranziehung eines Zitats aus dem Babylonischen Talmud und Bezugnahme auf nationalsozialistisches Gedankengut zum Ausdruck, dass die Mitbürger jüdischen Glaubens unter Missachtung strafrechtlicher Schutzgüter den sexuellen Missbrauch Minderjähriger billigen und deshalb unwürdig seien, Gotteshäuser (Synagogen) zu errichten und ihnen dies generell zu untersagen sei. Das Landgericht hat den Sachverhalt rechtlich als Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB gewertet.
Der 4. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten, der unter Berufung auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes) seinen Freispruch begehrte, als unbegründet verworfen. Die Wertung des Landgerichts, der Angeklagte habe im Rahmen einer öffentlichen Versammlung in Anlehnung an NS-Sprachgebrauch und -Ideologie die Juden in Deutschland als unterwertig dargestellt und so ihre Menschenwürde angegriffen, sei rechtlich zutreffend.
Die Revision der Staatsanwaltschaft, die sich ausschließlich gegen die Strafzumessung richtet, hat der Senat ebenfalls verworfen.
Urteil vom 15. Dezember 2005 - 4 StR 283/05
Landgericht Bochum - 12 KLs 33 Js 213/04 -
Karlsruhe, den 15. Dezember 2005
Pressestelle des Bundesgerichtshof
KOMMENTAR
Die NPD-Kampagne "Keine Steuergelder für Synagogenbau" ist ein Gipfel an Geschmacklosigkeit typischerweise jener Strolche, deren historische Vorbilder die Synagogen abbrannten.
-msr- >> www.inidia.de/reichspogromnacht.htm
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte die Stadt Bochum, die jüdische Gemeinde bei der Neuerrichtung einer Synagoge finanziell zu unterstützen. Anlässlich einer von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen - unter dem Versammlungsthema "Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungsfreiheit" in Bochum veranstalteten Demonstration und Kundgebung hielt der Angeklagte in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands der NPD eine Rede, deren Inhalt Gegenstand des angefochtenen Urteils ist. Nach Auffassung des Landgerichts brachte der Angeklagte in seiner Ansprache u.a. unter Heranziehung eines Zitats aus dem Babylonischen Talmud und Bezugnahme auf nationalsozialistisches Gedankengut zum Ausdruck, dass die Mitbürger jüdischen Glaubens unter Missachtung strafrechtlicher Schutzgüter den sexuellen Missbrauch Minderjähriger billigen und deshalb unwürdig seien, Gotteshäuser (Synagogen) zu errichten und ihnen dies generell zu untersagen sei. Das Landgericht hat den Sachverhalt rechtlich als Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB gewertet.
Der 4. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten, der unter Berufung auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes) seinen Freispruch begehrte, als unbegründet verworfen. Die Wertung des Landgerichts, der Angeklagte habe im Rahmen einer öffentlichen Versammlung in Anlehnung an NS-Sprachgebrauch und -Ideologie die Juden in Deutschland als unterwertig dargestellt und so ihre Menschenwürde angegriffen, sei rechtlich zutreffend.
Die Revision der Staatsanwaltschaft, die sich ausschließlich gegen die Strafzumessung richtet, hat der Senat ebenfalls verworfen.
Urteil vom 15. Dezember 2005 - 4 StR 283/05
Landgericht Bochum - 12 KLs 33 Js 213/04 -
Karlsruhe, den 15. Dezember 2005
Pressestelle des Bundesgerichtshof
KOMMENTAR
Die NPD-Kampagne "Keine Steuergelder für Synagogenbau" ist ein Gipfel an Geschmacklosigkeit typischerweise jener Strolche, deren historische Vorbilder die Synagogen abbrannten.
-msr- >> www.inidia.de/reichspogromnacht.htm
11 November 2005
Versammlung in Halbe am 12. November 2005
Pressemitteilung Berlin, den 11.11.2005
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute die Beschwerde des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus zu dem in Halbe beabsichtigten „Heldengedenken“ zurückgewiesen. Die Versammlung darf über die Lindenstraße sowie die Ernst-Teichmann-Straße zum Friedhofsvorplatz führen und den Platz für eine Stunde für eine Zwischenkundgebung nutzen. Dort und auf dem Weg längs des Friedhofs gilt nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ein Lautsprecherverbot.
Das Oberverwaltungsgericht hat damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, wonach eine gänzliche Beschränkung der Versammlung auf den Bahnhofsvorplatz gegen das Grundrecht der Veranstalter auf Versammlungsfreiheit verstoße. Auch die zeitgleich in der Lindenstraße geplante Demonstration des „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ - deren Veranstalter das Oberverwaltungsgericht zu dem Gerichtsverfahren beigeladen hat - könne eine solche Beschränkung nicht rechtfertigen. Die Gegendemonstration könne ohne wesentliche Beeinträchtigung des Versammlungszwecks an einem nicht weit entfernten Ersatzstandort in Halbe stattfinden. Aus dem Ausführungsgesetz zum Gräbergesetz ergebe sich kein absoluter Schutz der Umgebung des Waldfriedhofs in Halbe. Die Verbreitung eines bestimmten Gedankengutes führe noch nicht zu einer Verletzung des Widmungszwecks des Friedhofs.
Den vom Polizeipräsidenten noch angeführten straßenrechtlichen Argumenten ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Insbesondere sei der Weg zum Friedhof kein bloßer Betriebsweg, sondern eine öffentliche Straße, auf der eine Versammlung stattfinden könne.
Beschluss vom 11. November 2005 - OVG 1 S 118.05 -
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute die Beschwerde des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus zu dem in Halbe beabsichtigten „Heldengedenken“ zurückgewiesen. Die Versammlung darf über die Lindenstraße sowie die Ernst-Teichmann-Straße zum Friedhofsvorplatz führen und den Platz für eine Stunde für eine Zwischenkundgebung nutzen. Dort und auf dem Weg längs des Friedhofs gilt nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ein Lautsprecherverbot.
Das Oberverwaltungsgericht hat damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, wonach eine gänzliche Beschränkung der Versammlung auf den Bahnhofsvorplatz gegen das Grundrecht der Veranstalter auf Versammlungsfreiheit verstoße. Auch die zeitgleich in der Lindenstraße geplante Demonstration des „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ - deren Veranstalter das Oberverwaltungsgericht zu dem Gerichtsverfahren beigeladen hat - könne eine solche Beschränkung nicht rechtfertigen. Die Gegendemonstration könne ohne wesentliche Beeinträchtigung des Versammlungszwecks an einem nicht weit entfernten Ersatzstandort in Halbe stattfinden. Aus dem Ausführungsgesetz zum Gräbergesetz ergebe sich kein absoluter Schutz der Umgebung des Waldfriedhofs in Halbe. Die Verbreitung eines bestimmten Gedankengutes führe noch nicht zu einer Verletzung des Widmungszwecks des Friedhofs.
Den vom Polizeipräsidenten noch angeführten straßenrechtlichen Argumenten ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Insbesondere sei der Weg zum Friedhof kein bloßer Betriebsweg, sondern eine öffentliche Straße, auf der eine Versammlung stattfinden könne.
Beschluss vom 11. November 2005 - OVG 1 S 118.05 -
09 November 2005
Schüttelreim zum 9. November
Der 9. November 1938
Made in NS-Germany
Als die Synagogen brannten, gab es in Deutschland
keine Gegendemonstranten.
Soweit der "Schüttelreim" zum Gedenken,
was mit der Freiheit im Nationalsozialismus war.
In allen Zeitungen stand: "Reichskristallnacht"
Als sei nur Glas zerbrochen.
In allen Zeitungen stand: "Der Volkszorn schlug zu!"
Als war es nicht vom NS-Staat so organisiert,
dass sich das Volk feige verkroch,
als ein Teil des Volkes - die Juden - zu Opfern
des Terrors wurden.
"Fotografieren verboten!"
Die glühenden Nationalsozialisten wussten,
dass es Unrecht war.
In weniger als 48 Stunden brannten
über 190 Synagogen nieder.
In weniger als 48 Stunden waren
8000 Geschäfte geplündert, zerstört.
In weniger als 48 Stunden waren
mehr als 100 Menschen gemordet.
"Heil!" riefen die Mörder
und "Juda verrecke!" riefen
vor wenigen Jahren junge Leute
vor meiner Tür.
1938 gab es kein Gesetz und Gericht gegen sie.
1938 konnten sie tun, wie sie sind in ihrer Hass-Ideologie.
1945 war es damit vorbei.
2005 träumen noch immer welche von Heldentaten,
die es allenfalls gegen das Braune und für die Menschlichkeit gab.
Und sie schäumen vor Wut und Schlechtigkeit,
triumphieren, wenn wir vergebens versuchen,
dass sie sich bessern, als sei es nicht ihre eigene Pflicht.
Doch heute steht das Recht mit dem Gesetz gegen sie.
Und das ist ein wichtiger Unterschied
zum 9. November 1938.
-msr-
Diskussionen.de
Made in NS-Germany
Als die Synagogen brannten, gab es in Deutschland
keine Gegendemonstranten.
Soweit der "Schüttelreim" zum Gedenken,
was mit der Freiheit im Nationalsozialismus war.
In allen Zeitungen stand: "Reichskristallnacht"
Als sei nur Glas zerbrochen.
In allen Zeitungen stand: "Der Volkszorn schlug zu!"
Als war es nicht vom NS-Staat so organisiert,
dass sich das Volk feige verkroch,
als ein Teil des Volkes - die Juden - zu Opfern
des Terrors wurden.
"Fotografieren verboten!"
Die glühenden Nationalsozialisten wussten,
dass es Unrecht war.
In weniger als 48 Stunden brannten
über 190 Synagogen nieder.
In weniger als 48 Stunden waren
8000 Geschäfte geplündert, zerstört.
In weniger als 48 Stunden waren
mehr als 100 Menschen gemordet.
"Heil!" riefen die Mörder
und "Juda verrecke!" riefen
vor wenigen Jahren junge Leute
vor meiner Tür.
1938 gab es kein Gesetz und Gericht gegen sie.
1938 konnten sie tun, wie sie sind in ihrer Hass-Ideologie.
1945 war es damit vorbei.
2005 träumen noch immer welche von Heldentaten,
die es allenfalls gegen das Braune und für die Menschlichkeit gab.
Und sie schäumen vor Wut und Schlechtigkeit,
triumphieren, wenn wir vergebens versuchen,
dass sie sich bessern, als sei es nicht ihre eigene Pflicht.
Doch heute steht das Recht mit dem Gesetz gegen sie.
Und das ist ein wichtiger Unterschied
zum 9. November 1938.
-msr-
26 Oktober 2005
Der "Große Zapfenstreich" 2005
Erstmals in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands soll am heutigen Abend vor dem Reichstagsgebäude der "Große Zapfenstreich" zelebriert werden.
Die einen feiern den Aufmarsch mit Fackelschein und Marschtrommelei als "zurückgewonnenes Selbstbewusstsein", das ihnen mit der Niederlage des Hitler-Regimes offenbar abhanden kam.
Ich sehe in der Zeremonie einen Rückfall in militaristische Kraftmeierei, in Zeiten eines Obrigkeitsstaates, in dem diese Tradition ihren Ursprung hatte, als die Landsknechte des 16. Jahrhunderts abends mit Pfeifern und Trommlern durch die Schenken gingen und gaben mit einem Stockschlag (="Streich") auf die Fasszapfen das Signal zur Nachtruhe.
Mir ist jeder Steuer-Cent für solch Spektakel nicht nur "verschwendet", sondern schlimmer >> in die falsche Richtung investiert.
Und es zeigt: Die Reaktionäre reden viel von "Sparzwängen" und "Sparpolitik", aber woran sie zwingend sparen sollten, sparen sie nicht.
Gegendemonstrationen werden großräumig abgedrängt. Das Reichstagsgelände wird für den heutigen Abend zum "militärischen Sperrgebiet" erklärt.
-msr-Diskussionen.de
Die einen feiern den Aufmarsch mit Fackelschein und Marschtrommelei als "zurückgewonnenes Selbstbewusstsein", das ihnen mit der Niederlage des Hitler-Regimes offenbar abhanden kam.
Ich sehe in der Zeremonie einen Rückfall in militaristische Kraftmeierei, in Zeiten eines Obrigkeitsstaates, in dem diese Tradition ihren Ursprung hatte, als die Landsknechte des 16. Jahrhunderts abends mit Pfeifern und Trommlern durch die Schenken gingen und gaben mit einem Stockschlag (="Streich") auf die Fasszapfen das Signal zur Nachtruhe.
Mir ist jeder Steuer-Cent für solch Spektakel nicht nur "verschwendet", sondern schlimmer >> in die falsche Richtung investiert.
Und es zeigt: Die Reaktionäre reden viel von "Sparzwängen" und "Sparpolitik", aber woran sie zwingend sparen sollten, sparen sie nicht.
Gegendemonstrationen werden großräumig abgedrängt. Das Reichstagsgelände wird für den heutigen Abend zum "militärischen Sperrgebiet" erklärt.
-msr-
13 September 2005
Strategien vs. Reexes
... Der Rechtsextremismus bedroht nicht nur Fremde und Andersdenkende. Weil er auf die Menschenrechte zielt, zielt er immer auch auf die Demokratie. Denn die basiert auf der Achtung der Menschenrechte.
«Ohne eine Grundentscheidung zugunsten des Respekts vor der Würde aller Menschen – unbeschadet ihrer Differenzen – gibt es keine Demokratie», schreibt der österreichische Politologe Anton Pelinka.
Folgerichtig kann oder darf die Abwehr des Rechtsextremismus nicht ausschließlich Sache von Polizei und Justiz sein.
Der Schutz der Demokratie, um den es letztlich geht, ist eine gemeinsame Aufgabe aller Demokraten.
Rechte und Linke stehen in der Pflicht. Beide müssen Flagge zeigen und Zivilcourage beweisen.
Die vielfältigen Ursachen des Rechtsextremismus lassen sich weder auf einen Schlag noch für immer beseitigen. Macht aber die Politik im Verbund mit Justiz und Polizei unmissverständlich klar, dass Menschenrechte und Menschenwürde unantastbar sind, stärkt sie die Demokratie gegen rechtsextreme Attacken.
Solange jedoch ihre Haltung die geringsten Zweifel offen lässt, fühlen sich die Prediger und Praktiker des Hasses ermuntert, ihr zerstörerisches Werk fortzusetzen. Dabei nehmen sie mit aller Selbstverständlichkeit demokratische Grundrechte für sich als Schutz in Anspruch.
zitiert Synes Ernst aus www.weltwoche.ch Ausgabe Nr. 32/00, 10.8.2000
«Ohne eine Grundentscheidung zugunsten des Respekts vor der Würde aller Menschen – unbeschadet ihrer Differenzen – gibt es keine Demokratie», schreibt der österreichische Politologe Anton Pelinka.
Folgerichtig kann oder darf die Abwehr des Rechtsextremismus nicht ausschließlich Sache von Polizei und Justiz sein.
Der Schutz der Demokratie, um den es letztlich geht, ist eine gemeinsame Aufgabe aller Demokraten.
Rechte und Linke stehen in der Pflicht. Beide müssen Flagge zeigen und Zivilcourage beweisen.
Die vielfältigen Ursachen des Rechtsextremismus lassen sich weder auf einen Schlag noch für immer beseitigen. Macht aber die Politik im Verbund mit Justiz und Polizei unmissverständlich klar, dass Menschenrechte und Menschenwürde unantastbar sind, stärkt sie die Demokratie gegen rechtsextreme Attacken.
Solange jedoch ihre Haltung die geringsten Zweifel offen lässt, fühlen sich die Prediger und Praktiker des Hasses ermuntert, ihr zerstörerisches Werk fortzusetzen. Dabei nehmen sie mit aller Selbstverständlichkeit demokratische Grundrechte für sich als Schutz in Anspruch.
zitiert Synes Ernst aus www.weltwoche.ch Ausgabe Nr. 32/00, 10.8.2000
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