Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

01 Mai 2008

Antisemitische Friedhofsschändungen

Der Berliner Tagesspiegel berichtet in seiner Online-Ausgabe, dass der Jüdische Friedhof in Weißensee zwei aufeinanderfolgende Nächte geschändet wurde. Dieser Friedhof gehört zu den bedeutendsten Kulturdenkmälern Deutschlands, und so wundert es nicht, dass Neonazis ihren Vorbildern gleich solche Schändungen begehen.

Der andere Aspekt: Das sind Straftaten, mit denen rechtsextremistische Organisationen ihre Mitglieder an sich binden, denn wer daran teilnahm, "muss schweigen". Das "stärkt" ihnen, was sie "Kameradschaft" nennen.

Die Straftat fand im Nächtlichen statt, so dass es vermutlich niemand bemerkte, aber die Strolche, die so etwas tun, sind mit ihren "Meinungen" nicht unbekannt, sondern haben feige und schweigende Eltern, Nachbarn, Lehrer und Freunde. Und die sind mitverantwortlich.

www.Initiative-Dialog.de

  • Diskussionen.de
  • 14 April 2008

    Rechtsextremistischer "Vormarsch" ?

    balance.seeker schrieb am 05.04.2008 21:37 Uhr im Forum: "Gabs hier schonmal ne Diskussion darüber, was man gegen den Rechten Vormarsch unternehmen kann? Wenn ja: Führt mich hin!!"

    Antwort:

    1. Zunächst solltest Du Rechtsextremisten klar machen, dass ihr "Vormarsch" Wunschdenken derer ist, die sich von ihrer Szenepropaganda über ihre Glücklosigkeit bei Wahlen hinwegtrösten lassen, obwohl sich unsere Gesellschaft den Luxus leistet, Parteien an Wahlen teilnehmen zu lassen, die Wahlen abschaffen wollen.
    Deshalb fordern Leute wie ich z.B. >> www.inidia.de/npd-verbot.htm

    2. Wenn Du den Unterschied zwischen "Rechten" und "Rechtsextremisten", zwischen "Vormarsch" und "Marschierern" durch eigene Überlegungen geklärt hast, kannst Du mit Rechtsextremisten diskutieren, ob sie ihren "Marsch" überhaupt wollen, zumal er schon einmal im schlimmsten Schlamassel (ver-)endete, denn die meisten Rechtsextremisten versprechen sich "Heil" ausgerechnet von Dingen, die Unheil bescheren, wollen "nur ein bisschen" mitmarschieren und bilden sich ein, es werde schon gut gehen. Aber im persönlichen Leben bestätigt sich das so wenig wie schon in der Geschichte.

    So betreffen diese beiden Punkte Diskussionen, die Du mit Rechtsextremisten klären könntest. Nimm es mal als "Ebene A". Dann gibt es noch die "Ebene B", auf der mit der Gesellschaft über die richtige Politik zu diskutieren ist, denn Rechtsextremismus ist eines unter vielen anderen Abfallprodukten bzw. Nebenwirkungen schlechter Politik. - Und darüber diskutieren wir fortlaufend in unseren anderen Foren, wann immer Du hinschaust.

    Du wirst feststellen, dass Rechtsextremisten an solchen Debatten entweder nicht teilnehmen oder jede Debatte in Richtung Ausländeranfeindung abzulenken versuchen, obwohl ihnen eigentlich oft gefällt, was ich schreibe, wie es sich in persönlichen Gesprächen bestätigt, aber sie mögen dem nicht öffentlich zustimmen, weil sie im Glauben sind, der Foren-Öffentlichkeit Propaganda zu schulden, permanenten Nachweis der eigenen Feindschaftlichkeit.

    Was ich an besserer Politik fordere, lies also bitte im Politikforum nach, denn hier als Antwort auf Deine Frage will ich jetzt nur ganz wenige Dinge aufzählen, die ich in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus für speziell halte, aber Vorbeugung wäre eben das "bessere Stoppen".

    Deshalb nur das relativ aktuelle Beispiel der "Vorratsdatenspeicherung", die aus Gründen staatlicher Missbrauchsmöglichkeiten auf demokratischen und verfassungsrechtlichen Widerstand stieß, auf "besonders schwere Straftaten" beschränkt wurde, während ich die Missbrauchsmöglichkeiten nicht durch solche Beschränkung, sondern von Anzeige-Erfordernissen abhängig gemacht sehen möchte: Beispielsweise automatische Löschung aller Verbindungsdaten in Frist von sechs Monaten, die nicht durch berechtigte Strafanzeigen für konkrete Ermittlungen gebraucht werden. Beispielsweise für Strafanzeigen gegen Leute, die gezielt unsere Server und Foren angreifen, was zwar nicht die Schwere von terroristischen oder anderer existentieller Straftaten hat, aber z.B. mein verfassungsmäßiges Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit unterminiert oder mich sogar als Forenbetreiber kriminalisiert.

    Wenn solche Straftäter erst dann verfolgt werden, wenn sie mit Bomben werkeln wollen, wird meine Freiheit geschädigt, das Strafrecht ausgehöhlt und werden Straftäter in ihrem Treiben geschützt.

    In solchen Dingen befinde ich mich in tiefem Widerspruch zu vielen Leuten, die jede Ermächtigung des Staates für einen Angriff auf ihre Privatautonomie halten, aber übersehen, dass sie auf ihre Weise bedeutsame Bereiche des Freiheitsschutzes der Selbstjustiz vorbehalten, also auf Freiheitsschutz verzichten, obwohl sie damit dem Staat die Missbrauchsmöglichkeiten in keiner Weise Einhalt gebieten.

    Leuten wie Schily, Schäuble & Co. ist das nur recht, denn sie brauchen sich nicht in den Niederungen der Gesellschaft um ihren Schutz und ihre Freiheit mühen, haben dafür ihre Security, ihre öffentlich-rechtlichen Medien, in denen sie sich ihre Diskussionsthemen und Diskussionsgegner aussuchen können, die Gesellschaft auf Politik-Konsum reduzieren.

    Dies also mal als Beispiel für konkreten Antifaschismus aus meiner Perspektive: Ich will Leute straftrechtlich verfolgt sehen, die gegen mich als Forenbetreiber aus Gründen ihrer politischen Ansichten Straftaten begehen. Dass durch Vorrtatsdatenspeicherung auch Leute strafverfolgt werden könnten, die Straftaten aus vermeintlich antifaschistischen Gründen begehen, ist mir kein Gegenargument, sondern zusätzliches Argument, denn jede Präferenz für die Selbstjustiz zum Nachteil der Rechtsstaatlichkeit ist faschistoid.

  • Diskussion
  • 07 April 2008

    Vereinsverbot gegen Kameradschaft Tor bestätigt

    Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Klage der Kameradschaft Tor Berlin gegen das von der Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin ausgesprochene Vereinsverbot durch Urteil vom 11. März 2008, das den Verfahrensbeteiligten in den letzten Tagen zugestellt wurde, abgewiesen. Die Behörde begründete die Verbotsverfügung damit, dass sich die seit dem Jahr 2000 existierende Kameradschaft einschließlich ihrer sog. „Mädelgruppe“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte; sie trete für einen „nationalen Sozialismus“ ein, glorifiziere kontinuierlich Adolf Hitler, Rudolf Hess sowie Horst Wessel, habe eine antisemitische Einstellung, trete aggressiv fremdenfeindlich und rassistisch auf und lehne die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. Den Einwänden der Kameradschaft, die unter anderem geltend gemacht hat, lediglich eine „Diskutier- und Selbsthilfevereinigung“ zu sein, ist der Senat nicht gefolgt. Dem vorliegenden Beweismaterial sei bei umfassender Würdigung zu entnehmen, dass die Kameradschaft Tor eine dem Nationalsozialismus wesensverwandte Ausrichtung aufweise, die sie kämpferisch-aggressiv, insbesondere durch die öffentliche Verbreitung von entsprechendem Propagandamaterial, verfolge. Das Verbot sei im Hinblick auf die Aktionen der Kameradschaft frei von Willkür und verhältnismäßig. Das Gericht hat insoweit hervorgehoben, dass eine Vereinigung, deren Ziel die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei, sich für darauf gerichtete Handlungen nicht auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung freier politischer Betätigung berufen könne. Die Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen worden.

    Urteil vom 11. März 2008 – OVG 1 A 3.05 -

    OVG-Pressemitteilung, Berlin, den 07.04.2008

    03 April 2008

    BGH hebt NPD-Freisprüche auf

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten vom Vorwurf der mehrfachen Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung und weiterer Straftaten freigesprochen.

    Nach seinen Feststellungen ist der Angeklagte seit seinem 14. Lebensjahr in politisch rechtsgerichteten Organisationen und Parteien aktiv sowie seit dem Jahre 1998 Mitglied des Bundesvorstands der NPD. Im Jahre 1993 machte er sich mit dem Handel von CDs selbstständig. Im Januar 1998 brachte er sein Unternehmen in die der NPD nahe stehenden "Deutsche Stimme Verlags Gesellschaft mbH" ein. Dort war er zunächst als Produktionsleiter angestellt und für alle Artikel verantwortlich, die der Verlag vertrieb; seit dem Jahre 2004 ist er einer von zwei Geschäftsführern. Der Angeklagte hatte bei der Auswahl der CDs freie Hand und trug die Verantwortung für die rechtliche Seite der Produktionen. Dabei war ihm klar, dass sich die von dem Verlag unter seiner Leitung vertriebenen Liedtexte teilweise am Rande der Legalität bewegten.

    Die Staatsanwaltschaft hat wegen des Inhalts von acht CDs, die bei einer Durchsuchung der Räumlichkeiten der "Deutsche Stimme Verlags Gesellschaft mbH" im März 2003 sichergestellt wurden, Anklage erhoben. Das Landgericht hat den Freispruch des Angeklagten damit begründet, dass teilweise schon die Voraussetzungen des objektiven Tatbestands der jeweils in Betracht kommenden Strafvorschriften nicht gegeben seien; teilweise hat es angenommen, der Angeklagte habe sich aufgrund anwaltlicher Beratung über die Strafbarkeit seines Verhaltens geirrt

    Auf die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) den Freispruch des Angeklagten in drei Fällen bestätigt. Hinsichtlich der weiteren fünf Taten hat er das Urteil aufgehoben, weil der Angeklagte objektiv gegen Strafvorschriften verstoßen hat und der ihm jeweils zugebilligte Irrtum nicht fehlerfrei festgestellt worden ist. Das Landgericht Dresden muss nunmehr die Sache in diesem Umfang erneut verhandeln und entscheiden.

    Urteil vom 3. April 2008 – 3 StR 394/07
    Landgericht Dresden - 14 KLs 201 Js 68742/01 – Entscheidung vom 07.03.2007
    Quelle BGH-Presseerklärung

    27 März 2008

    Klage gegen Verbot des "Schutzbundes Deutschland" abgewiesen

    Pressemitteilung - 6/2008 Berlin, den 27.03.2008

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage mehrerer Mitglieder gegen ein Vereinsverbot abgewiesen, das vom Innenministerium des Landes Brandenburg gegen den Schutzbund Deutschland wegen dessen Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung ausgesprochen wurde. Einzelne Adressaten der Verbotsverfügung hatten im eigenen Namen Klage erhoben und damit geltend gemacht, der Schutzbund Deutschland sei kein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Nach dem weit gefassten Vereinsbegriff des Gesetzes sei der Schutzbund Deutschland als hinreichend organisierter Zusammenschluss mehrerer Personen zu dem Zweck der Herstellung und des Vertriebs rechtsextremen Propagandamaterials und damit als Verein anzusehen. Da der Verein selbst eine Klage gegen das Verbot nicht erhoben habe, sei es ihm gegenüber bestandskräftig geworden und könne keiner gerichtlichen Überprüfung in der Sache mehr unterzogen werden. Zur Anfechtung eines Vereinsverbots sei regelmäßig nur die verbotene Vereinigung, nicht aber das einzelne Mitglied befugt. Die Verbotsverfügung betreffe nämlich nicht die beteiligten natürlichen Personen, sondern die Vereinigung in deren Rechtsstellung. Einzelne Mitglieder könnten – wie hier geschehen – im Klagewege nur geltend machen, es liege gar kein Verein vor; die Sachprüfung des Gerichts beschränke sich dann auf diese Frage.

    Urteil vom 27. März 2008 - OVG 1 A 1.06 -

    20 März 2008

    Volkswirtschaftliche Schäden durch Rechtsextremismus

    Unter Bezugnahme auf eine Studie der Brandenburger Reiseverbände berichtete die ARD-Tagesschau, dass der Tourismusbranche dieses Bundeslandes im Jahr 2007 etwa 42 Mio. € entgingen, weil sich etwa 7 Prozent der potentiellen Urlauber für andere Reiseziele entschieden hätten, die weniger durch Rechtsextremismus in Erscheinung treten, wie beispielsweise durch Brandanschläge auf ausländische Gaststätten.
    Dieter Hütte von der Landesmarketingagentur versicherte zwar, man wolle fremdenfeindliche Anschläge nicht verschweigen, aber ein "Imageproblem" gebe es nicht. - Das dürfte ein Widerspruch in sich sein.

    Tipp: Es sollte mal untersucht werden, auf welche Größe sich der Schaden für das Land Brandenburg summiert, weil Regionen mit rechtsextremistischen Umtrieben nicht nur Touristen, sondern auch Besserqualifizierte und Investitionen fernbleiben bzw. abwandern.

    -msr-

    19 März 2008

    Verbot der ANSDAPO bestandskräftig

    4/2008 Pressemitteilung Berlin, den 19.03.2008

    Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat gestern einen Rechtsstreit um das vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg im Juli 2005 ausgesprochene Verbot der rechtsgerichteten Strausberger Kameradschaft „ANSDAPO“ verhandelt. Das Ministerium hatte für das Vereinsverbot seinerzeit drei Gründe angeführt; danach richte sich die Kameradschaft sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung; außerdem liefen ihre Tätigkeit und Zwecke Strafgesetzen zuwider. Nachdem das Ministerium in der mündlichen Verhandlung an den beiden letzteren Verbotsgründen nicht mehr festgehalten und die Verbotsverfügung insoweit abgeändert hat, hat der Prozessbevollmächtigte der Kameradschaft das Vereinsverbot akzeptiert. Die Verfahrensbeteiligten haben den Rechtsstreit daraufhin übereinstimmend für erledigt erklärt. Der Senat hat das Verfahren eingestellt und die Kosten im Hinblick auf den möglichen Ausgang des Verfahrens im Fall einer streitigen Entscheidung den Beteiligten jeweils zur Hälfte auferlegt. Damit ist das Vereinsverbot mit der Festsstellung, dass sich die Kameradschaft „ANSDAPO“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtete, bestandskräftig. Es ist verboten, Ersatzorganisationen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.

    Beschluss vom 18. März 2008 - OVG 1 A 9.05

    16 März 2008

    Spendenaufruf der Amadeu Antonio Stiftung

    „Opfer rechtsextremer Brandanschläge brauchen Hilfe!“

    Opferfonds CURA der Amadeu Antonio Stiftung ruft aufgrund der Häufung von rechten Brandanschlägen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt zu Spenden auf

    Es beginnt meist mit Hakenkreuzschmierereien und Beschimpfungen – und endet mit Brandbeschleuniger. „Immer häufiger werden asiatische und türkische Imbissbetreiber mit Brandanschlägen nicht nur an Leib und Leben, sondern auch in ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Existenz bedroht.“ so begründet Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung das Engagement. „Wir dürfen und wollen die Opfer nicht alleine lassen.“ Die Zahl von Brandanschlägen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt auf Geschäfte und Imbissbuden von Menschen mit vermeintlichem oder realem Migrationshintergrund nimmt zu.
    Der Opferfonds CURA sammelt nun zusammen mit der Opferperspektive Brandenburg und der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt Spenden für die Opfer von zwei Anschlägen:
    Im brandenburgischen Senftenberg zündeten in der Nacht zum 8. Dezember 2007 fünf Neonazis den Imbisswagen von Herrn C. an. Sein Geschäft wurde vollständig zerstört, der Schaden liegt bei 14.000 Euro. Den Kredit für den Imbiss muss Herr C. weiter abzahlen. Aber wie? Ohne Imbisswagen hat er keine Einnahmen. Beispiele wie dieses sind keine Einzelfälle.
    Allein in Brandenburg wurden im vergangenen Jahr 6 Brandstiftungen gezählt. In Sachsen-Anhalt traten in Bismark junge Männer die Schaufensterscheibe eines vietnamesischen Geschäfts ein und legten Feuer. Der Laden und umliegende Geschäfte brannten bis auf die Grundmauern ab. Der Besitzer und sein ebenfalls vietnamesischer Nachbar, der Betreiber eines Imbisses, sind ruiniert. Einen Versicherungsschutz gibt es nicht - den Versicherungsgesellschaften ist das Risiko häufig zu hoch. Die Täter verfolgen ein deutliches Ziel: Die Einschüchterung und Vertreibung von Menschen. Das darf ihnen nicht gelingen!

    Spendenkonto des Opferfonds CURA: Deutsche Bank Bensheim, Konto: 030 331 331, BLZ: 509 700 04, Stichwort „Imbiss“

    Der Opferfonds CURA der Amadeu Antonio Stiftung hilft seit 1992 Opfern rechter Gewalt schnell und unkompliziert. So zum Beispiel auch Herrn Thanh aus Eberswalde. Sein Asia-Imbiss wurde im September 2007 von Nazis angezündet, doch bereits im Februar 2008 konnte dieser unter anderem durch die Hilfe vom Opferfonds CURA wieder eröffnen.

    Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.opferfonds-cura.de
    Pressemitteilungen v. 05. März 2008

    04 März 2008

    Anpassung ist Erfordernis

    F. schrieb am 04.03.2008 10:38 Uhr: "Nicht gegen die "Menschheit", Mädel, sondern gegen die "Menschlichkeit", das ist ein gewaltiger Unterschied, ..."

    Gar nicht so einfach zu unterscheiden. Darum braucht es für Strafgesetzbücher eine Vielzahl von Normen.

    F. schrieb: "denn nach meinem Verständnis (und nicht nur meinem, denn da liege ich ausnahmsweise doch mit so manchem "Deutschtümler" auf einer Linie..) ist es gegen die "Natur des Menschen" seine Wurzeln zugunsten anderer aufzugeben."

    "Einen alten Baum verpflanzt man nicht. ..." - was oft stimmt, stimmt oft auch nicht.

    Was ist die "Natur des Menschen"? Haben Wurzeln oder Beine? Sind wir Bäume oder Menschen?
    Darum widerspreche ich schönen Sprüchen eines Nazim Hikmet an deren Sinngrenzen >> www.inidia.de/nazim_hikmet.htm

    Jemand kann "stark wie eine Eiche" sein, aber Eichen können der Axt nicht weichen, während ein Schlag genügt, um einen Schädel zu spalten. - Die Sinngrenzen von Liedern, Vergleichen erfassen, macht Sinn.

    Zwangsumsiedelungen, Zwangsassimilierung können Verbrechen gegen die Menschlichkeit sein, aber auch sie sind es nicht immer, sondern oft genug in der Geschichte unvermeidbare Folge von Kriegen und anderen Katastrophen, derer man sich erinnern soll, damit sich Ursachen vermeiden lassen, aber mit denen es sich ebenfalls oft abzufinden gilt.

    "Natürlich" könnte ich in der Bretagne, in Sibirien, auf Haiti leben, wenn ich mich anpassen kann und man mich anpassen lässt. Denn so ist der Mensch, während es beim Baum nur der Samen probieren kann.

    F. schrieb: "DESHALB ist Assimilation für mich ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", auch wenn ich diese Betitelung sehr hochtrabend finde."

    Das ist falsch, weil Anpassung eine Grundvoraussetzung allen Lebens und des Friedens ist.

    Das Missverständnis beruht auf Ängsten, ob Anpassung zu Identitätsverlusten führt oder sich willentlich ändert oder sollentlich notwendigen Kompromissen dient.

    F. schrieb: "(Schönrederei) Die hängt nicht nur Dir aus dem Hals, Mädel, sondern mir auch. Noch mehr hängt es mir aber zum Hals heraus, wenn immer wieder versucht wird, mich als "Gutmenschen" (im negativ gemeinten Sinn) oder als "Allesschönredner" hinzustellen, denn das ist schlicht und einfach falsch."

    Bewussten Schlechtrednern und entschiedenen Schlechtmenschen wird es nicht reichen, wenn man ihrem Spott gegen die Schönrederei und Gutmenschelei nachgibt.

    Meine Erfahrung ist eine andere, dass die Schwätzerei von Schlechtmenschen gegen die Gutmenschelei zur Schlechtmenschelei verführen soll, um dann gerechtfertigt zu sein.

    Wenn Nazis, die ich in mein Büro mitnahm, mich als "Gutmenschen" spotteten, dann fragte ich sie, ob es ihnen lieber sei, wenn ich die Gewalt anwende, die sie gegen mich anwenden würden, wenn sie dürften. Die zögerliche, aber doch eindeutige Antwort von ihnen war: "Nein."

    Wenn ich dann fragte, was für den Frieden in diesem Büro besser ist, ob "Schlechtrederei oder Schönrederei" gegeneinander, was dann für das Überleben in diesem Büro "realistischer" sei, dann war sofort klar die Entscheidung für die Schönrederei, denn hätten sie oder ich die Macht, dann wären sie oder ich unfrei, denn ich habe keine Toleranz für Schlechtmenschliches, auch wenn ich es vorziehe, den Streit mit Argumenten zu führen. Aber wenn das nicht genügt, dann mit dem Strafgesetz, also auch mit Gewalt.

    Das ganze Gerede gegen die Gutmenschelei ist ein Selbstbetrug aus dem Glauben an die eigene Überlegenheit, denn zu Zehntausenden flehten auch die wildesten Nazis um Gnade, als sie mit ihrer Gewalt am Ende waren - und wenn sie noch Hoffnung auf Überleben hatten.

    Was bildet sich Mädel ein? Dass sie die Probleme der multikulturellen Gesellschaft realistischer einschätze als ich? Sie weiß genau, dass der eigentliche Unterschied ist, dass ihr für die erforderlich gegenseitigen Anpassungsprozesse der Wille fehlt.
    Und weil sie das "Glück" hat, darin in Übereinstimmung mit Leuten wie Erdogan und aus Menschenrechtsgruppen zu sein.

    Das macht sie im Vergleich zu mir nicht realistischer, sondern zum Teil des Problems.

    F. schrieb: "und ja, kriminelle Ausländer sollten stärker zur Rechenschaft gezogen werden (genauso wie kriminelle Inländer), ..."

    Die Strafrichter sind durchaus bestrebt, Kriminelle nicht zu bestrafen, insbesondere, wenn es keine "Kavaliere", keine "Kavaliersdelikte" sind.

    Das Problem sind die vollen Gefängnisse und die geringe Aussicht auf Resozialisierung. So überlässt der Staat die Gesellschaft vielfacher Kriminalität.
    Die politisch Verantwortlichen und deren Sponsoren können sich mit "Security" umgeben, haben wenig Eigeninteresse an weniger Kriminalität, denn sie entziehen der Gesellschaft geradezu die Mittel, um sie in die eigene Tasche zu wirtschaften. Und treiben Propaganda mit moralischem Gesülze und "freiwilligen Selbstverpflichtungen" anstelle von effektiver Bestrafung, wenn sich das Eigentum sozial entpflichtet, gegen Strafnormen verstößt.

    Die Strafen für die typischen Delikte der höheren Kreise, z.B. "5000 Euro" als Tagessatz-Höchstgrenze bei Geldstrafen, ist für Leute, die das Vielfache dessen täglich verdienen, eine rentable Angelegenheit und hat als Strafe allenfalls etwas Peinlichkeit für das gepflegte Ansehen, auch der Orden, die man sich gegenseitig beschenkte, wegen der "Verdienste um das Gemeinwohl".

    So braucht es schon reichlich Konjunktur, ehe "unten" ein Aufschwung samt Mitteln für Erziehung und z.B. Anti-Gewalt-Projekte ankommt.

    Das sind nicht die Themen von Mädel & Co., denn diesbezüglich ist sie komplett fatalistisch. Kein Stück Interesse im Detail. Ganz anders aber ist sie drauf, wenn es darum geht, Schwächeren = Minderheiten, Migranten mies nachzureden. Da kann ihr gar nicht genug Spott sein. Weil Wahres daran ist, dass sie mit denen teilen müsste, also weniger haben könnte. Mehr Weltgerechtigkeit ist ihr und vielen viel zu weit entfernt.

    Daher das Desinteresse und die Dummheit, der Spott gegen jeden, der ihnen als "Weltverbesserer" verdächtig ist, denn von denjenigen erhoffen sich Mädel & Co. wenig Hilfe im Unmittelbaren, sondern fürchten teilweise zurecht, dass ihnen mehr Weltgerechtigkeit noch mehr abverlangen könnte als die ungerechtere Welt ihnen abzweigt.

    08 Februar 2008

    Untreue durch NPD-Bundesschatzmeister?

    NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna soll 627.000 Euro aus NPD-Parteikasse abgezweigt haben


    Berlin (Deutschland), 08.02.2008 wikinews – Die Berliner Polizei durchsucht seit Donnerstagmorgen die Parteizentrale der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) in Berlin-Köpenick. Es geht dabei um ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Münster und des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf gegen den NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna wegen Untreue zum Nachteil der Partei. Kemna wurde am Donnerstag Morgen im Münsterländischen Ladbergen im Kreis Steinfurt vorläufig festgenommen.

    Der 57-jährige Kaufmann Erwin Kemna soll die NPD-Parteikasse um mindestens 627.000 Euro erleichtert haben. Daher wurden nicht nur sein Wohnhaus, sondern auch seine Küchenfirma in Ladbergen und weitere Gebäude in Lengerich im Kreis Steinfurt von 85 Polizisten und acht Staatsanwälten durchsucht.

    Auch die Geschäftsräume der NPD-Parteizeitung „Deutsche Stimme“ in Riesa, deren Geschäftsführer Erwin Kemna ist, wurden durchsucht. Als Bundesgeschäftsführer habe Kemna die NPD wirtschaftlich auf gesunde Füße gestellt.

    Hintergrund der Durchsuchungen und des Ermittlungsverfahrens könnte der Verdacht gegen die NPD sein, über falsche Spendenquittungen unrechtmäßige Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung bezogen zu haben.

    Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel hatte berichtet, mehrere NPD-Landesverbände hätten gezielt Spendeneinnahmen erfunden, um so an die staatliche Parteienfinanzierung zu kommen. Dabei hätten Parteifunktionäre jede Autofahrt als Dienstfahrt im Auftrag der Partei ausweisen sollen. Auf eine Erstattung der Fahrtkosten hätten sie dann zugunsten einer Aufwandsspende an die NPD verzichtet. Mit diesen fingierten Quittungen und falschen Abrechnungen soll die NPD ihr Spendenaufkommen künstlich in die Höhe getrieben und daher unrechtmäßige Erstattungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhalten haben. Die NPD hat im Jahre 2006 ca. 1,38 Mio. Euro und im Jahre 2007 ca. 1,45 Mio. Euro an staatlichen Zuschüssen erhalten.

    Der ehemalige Thüringer NPD-Chef Frank Golkowski hatte ausgesagt, dass er falsche Spendenquittungen ausgestellt habe, und dass dies auch in anderen Landesverbänden so gehandhabt worden sei. Die NPD-Führung habe diese Praxis gefördert, hatte Golkowski dem „Spiegel“ gesagt.

    Die Bundestagsverwaltung hatte von der NPD wegen falscher Spendenquittungen in Thüringen bereits Ende 2006 die Rückzahlung von staatlichen Zuschüssen in Höhe von 870.000 Euro verlangt. Weil die NPD dazu finanziell nicht in der Lage war, wurde die Rückforderung mit den laufenden Zuschüssen aus der Parteienfinanzierung verrechnet.

    NPD-Pressesprecher Klaus Beier sagte am Mittag in der NPD-Parteizentrale in Berlin-Köpenik, die NPD sei von der Razzia der Polizei überrascht worden. Sein Büro werde auch gerade durchsucht. Die Hintergründe der Durchsuchung seien ihm nicht bekannt. Weil man der NPD politisch nicht den Garaus machen könne, versuche man es jetzt über die juristische Schiene.

    Die Staatsanwaltschaft Münster und das Düsseldorfer Landeskriminalamt haben am Donnerstagnachmittag um 14:00 Uhr bei einer Pressekonferenz in Münster die näheren Hintergründe der Durchsuchungen erklärt: Der leitende Oberstaatsanwalt Hans-Jochen Wagner betonte, dass es sich bei den Aktionen um "Durchsuchungen bei Dritten, also bei Nicht-Beschuldigten" handele. Das Verfahren richte sich ausschließlich gegen Kemna und nicht gegen weitere Mitglieder der NPD.

    Erwin Keman solle von Anfang 2004 bei 65 Buchungen mindestens 627.000 Euro von NPD-Konten auf das Geschäftskonto einer von ihm betriebenen Firma transferiert haben.

    16 Januar 2008

    Tarnlisten der NPD

    Fürth (Deutschland), 16.01.2008 – Wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtete, versuchen Parteien, die von Politikern aus dem NPD-Lager genutzt werden, mit Namen wie „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ (BIA) oder „Pro München“ „unter fremder Fahne“[1] in die Stadträte einzuziehen. „Seriöses Auftreten sei seit einigen Jahren eine Strategie der Neonazis“[1], so Stefan Stadelbauer vom Fürther „Bündnis gegen Rechts“.

    Über die neuen Parteinamen sollen gezielt Wähler angesprochen werden, die einen Zusammenhang mit der NPD nicht erkennen. Für NPD-Anhänger mache das keinen Unterschied. „Für diese Leute sitzt ganz klar ein NPD-Mann im Stadtrat. Dass er unter anderer Flagge gewählt wurde, spielt da nicht die geringste Rolle“[1], so Christian Vogel, SPD-Vorsitzender in Nürnberg. Der NPD-Abgeordnete und bayerischer Landesvorsitzende Ralf Ollert hat im Nürnberger Stadtrat bereits einen Sitz. Nun tritt er mit der Partei BIA an, um mehr Einfluss im Nürnberger Stadtrat zu gewinnen, und könnte damit erfolgreich sein, befürchtet Vogel: „Schon bei der letzten Wahl sind die ja nur hauchdünn an einem zweiten Sitz vorbeigeschrammt.“[1]

    Um für die Stadtratswahl zugelassen zu werden, benötigen die Parteien 1.000 Unterschrifen. In Nürnberg hat die BIA diese Marke erreicht, in München hat „Pro München“ diese Hürde überwunden. Besonders aktiv ist die NPD derzeit in Fürth. Dort versucht sie, die verbleibenden 385 Unterschriften für eine Teilnahme an den Stadtratswahlen zu sammeln.

    Während im vergangenen Jahr vor allem in München noch der Eindruck herrschte, die Rechte hätte sich gespalten[2], kann inzwischen der Eindruck entstehen, dass dieses Vorgehen durch die NPD koordiniert ist.

    Die jüngste Debatte über Jugendkriminalität und Gewaltverbrechen in Gebäuden und Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs scheint den Tarnlisten der NPD zu Gute zu kommen. „Die rechtsextremistische ‚Bürgerbewegung Pro München‘ hat offensichtlich von der Debatte um Jugend- und Ausländergewalt profitiert“ schreibt die Süddeutsche Zeitung. Die Partei „Pro München“ erreichte die Marke von 1.000 Unterschriften am Freitag vergangener Woche.

    Siegfried Benker, Fraktionsschef der Grünen, sieht „die Schuld [bei] der CSU“[3]. Die populistische Angst-Kampagne der CSU hätte die Forderungen der Rechten „salonfähig“[3] gemacht, so Benker. Alexander Reissl, Vize-Fraktionschef der SPD, nennt die Kampagne von CSU-Oberbürgermeister-Kandidat Josef Schmid „skrupellos“[3] und zieht Parallelen zur Kampagne von Roland Koch in Hessen. Schmid weist die Vorwürfe mit dem Argument zurück, man müsse sich der Probleme der Bürger annehmen. Diese Probleme nicht anzusprechen, hieße den Boden für rechte Parteien zu bereiten. „Ich kenne die Werbung von Neonazis nicht, weil ich mit denen nichts zu tun haben will. Wir verwenden Bilder, die alle Medien zeigen, Bilder der Wahrheit. Kritik daran kann ich nicht nachvollziehen.”[4]


    Einzelnachweise
    ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 sueddeutsche.de: „Unter falschem Namen: Die Tarnlisten der NPD“ (16.01.2008)
    ↑ sueddeutsche.de: „Extremisten machen mobil“ (10.09.2007)
    ↑ 3,0 3,1 3,2 sueddeutsche.de: „Steile Kurve nach oben“ (15.01.2008)
    ↑ trupoli.de: „Zitat: Schmid, Josef“ (Stand 16.01.2008, 18:30 Uhr)

    25 Dezember 2007

    Angeblicher Neonazi-Übergriff in Mittweida: 17-Jährige soll sich Hakenkreuz selbst eingeritzt haben

    Mittweida (Deutschland), 25.12.2007 – Nach dem am 3. November 2007 angeblich stattgefundenen Überfall von Neonazis auf eine 17-Jährige in Mittweida (wir berichteten) zeichnet sich möglicherweise eine Wende in dem Fall ab. Das Mädchen hatte angegeben, einer Sechsjährigen zu Hilfe geeilt zu sein, die von Neonazis herumgeschubst worden sei. Dabei seien die Rechtsradikalen auf die 17-Jährige losgegangen und hätten ihr eine hakenkreuzförmige Wunde beigebracht. Inzwischen zweifelt die Polizei erheblich an dieser Version.

    Publik geworden war die Geschichte nach Aussage der Staatsanwaltschaft, als eine Beamtin, welche in einer Besprechung den Sachverhalt offenbar falsch verstanden hat, verkündet hatte, dass die Version des Mädchens von der gerichtsmedizinischen Untersuchung gestützt würde. Die Beamtin verbreitete diese Annahme dann auf der Polizeiwache der Stadt Mittweida, von wo aus diese Version an die Öffentlichkeit gebracht wurde.

    Zweifel an der Geschichte sind laut Polizei allerdings angebracht, da sich bei ihr noch kein Zeuge für die Tat gemeldet hat. Auch die Sechsjährige, welche von dem Mädchen angeblich vor dem Nazi-Übergriff geschützt wurde, war zur benannten Tatzeit nach Angaben ihrer Mutter nicht in Mittweida. Die Polizei hat nun gegen die 17-Jährige ein Strafverfahren wegen Vortäuschung einer Straftat eingeleitet. +wikinews+

    20 Dezember 2007

    Rechtsextremismus im Jugenstrafprozess

    Leider genügen der ARD die GEZ-Milliarden nicht, um Informationssendungen dauerhaft für Downloads anzubieten.

    1. "Brisante Daten in den Händen von Neonazis - Rechtsextreme sichten Polizeiakten" Kontraste, 22.11.2007 >> RBB

    2. "Auf dem rechten Auge blind? - Ermittlungs-Pannen in Halberstadt"; Kontraste, 20.12.2007.

    Letztere Reportage ist noch nicht online, aber ich will trotzdem schon mal Stellung nehmen. Die recherchierten "Ermittlungsfehler" sind häufig und nur durch aufmerksame Begleitung der polizeilichen und justiziellen Arbeit wenn schon nicht zu verhindern, so jedoch einzudämmen.

    Sollte die ARD die Strolche nicht anzeigen, die vor laufender Kamera die Reporter beleidigten und bedrohten, dann wäre auch das ein Versagen im Umgang mit Neonazis, denn leichter kann man es mit der Beweisführung von Straffälligkeit nicht haben und darf dann auch nicht darauf verzichten.

    Zudem fiel mir an den Bildern vom Prozess auf, dass die NS-Strolche den Gerichtstermin wie einen rechtsextremistischen Wandertag wahrnehmen durften. Mit Szenekleidung ging es fröhlich in den Termin und frecher wieder heraus. Keine Eltern, überhaupt niemand, dem sich Strolche gegenüber verantwortlich fühlen könnten.

    Dieser häufige Hauptfehler in Jugendstrafprozessen ist allein dadurch vermeidbar, dass per Nebenklage die Zuverlässigkeit von "Gutachten" bestritten wird, wenn zu ihnen nicht auch die Erziehungsberechtigten = Erziehungsplichtigen gehört und einbezogen wurden.

    Die Gerichte können zwar Neigung haben, solche weitergreifenden Beweisanträge abzulehnen, weil dadurch Verfahren verlängert würden und auch damit zu rechnen ist, dass in den Zeugenstand berufene Eltern für zusätzliche Ungemütlichkeit sorgen, aber genau bei solchen Eltern halte ich die prozessuale Einbeziehung für unabdingbar, wenn der Jugendstrafprozess sich seinen erzieherischen Zwecken annähern soll.

    Die Eltern sind für diese Jugendlichen sozusagen die "Hauptschnittstelle zur Gesellschaft", während Leute wie ich oder gesetzestreue Richter und Polizei ihnen allenfalls "Schweine-Gesellschaft" sind, also an ihr Verantwortungsbewusstsein gar nicht herankommen. Demnächst habe ich einen Rechtsextremisten vor dem Richter. Nach längerer Pause, wie ich eingestehen muss, denn die Strafverfolgung ist kein Anliegen des Inidia-Projekts und für mich zu zeitaufwendig.
    Andererseits ärgere ich mich fortlaufend über die Dusseligkeit von Opfern, Polizei und Richtern, muss also schon deshalb mal wieder eine kleínere Straftat gegen unser Projekt strafrechtlich verfolgen.

    Es ist zu hoffen, dass bei diesem Strolch keine schwerwiegenderen Straftaten entdeckt werden, die dann wieder von meiner Strafanzeige ablenken, denn ich halte es für erzieherisch wesentlich effektiver, wenn auch bei "Vorfeld-Delikten" das Gesetz zur Anwendung kommt - und nicht erst nach Gewaltdelikten. Die Bedrohungsdelikte und Beleidigungsdelikte gehen den politischen Gewaltdelikten notorisch voraus. Darum braucht es für sie Beachtung und Maßnahmen.

    Schließlich lohnt der Nachdruck auf die Strafverfolgungsinstitutionen, weil durch die bis zur Nichtverfolgung von Straftätern reichende Nachlässigkeit für die Selbstjustiz mitursächlich ist, mit der sich extremistische Gewalt gegenseitig rausredet und sich selbst belügt.

    Bei ARD-"Kontraste" werde ich morgen offiziell anfragen, ob sie die gefilmten Beleidiger strafangezeigt hat - und falls nicht, dann um Antwort bitten, warum nicht.

    Grüße von Sven

    14 Dezember 2007

    NPD darf Girokonto bei der Landesbank Berlin eröffnen

    Pressemitteilung - 32/2007 Berlin, den 14.12.2007

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die Landesbank Berlin AG verpflichtet ist, dem Bundesverband der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) bei der Berliner Sparkasse ein Girokonto zu eröffnen. Diese Verpflichtung der Landesbank hatte bereits das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 25. April 2006 festgestellt. Die dagegen gerichtete Berufung der Landesbank Berlin AG hat das Oberverwaltungsgericht jetzt als unbegründet zurückgewiesen.

    Seine Entscheidung stützt das Oberverwaltungsgericht auf einen Gleichbehandlungsanspruch, den die NPD aus § 5 Abs. 1 Parteiengesetz habe. Die Landesbank Berlin AG führe bei ihrer Zweigniederlassung „Berliner Sparkasse“ für andere politische Parteien Girokonten. Die Einrichtung und Führung solcher Girokonten stelle – aufgrund des besonderen öffentlichen Auftrags der Sparkasse – eine öffentliche Leistung dar. Bei der Einräumung solcher öffentlichen Leistungen müssten alle politischen Parteien nach dem Parteiengesetz grundsätzlich gleich behandelt werden. Deshalb dürfe auch die NPD als politische Partei dort ein Girokonto einrichten.

    Dem Anspruch der NPD könne nicht entgegengehalten werden, dass sie rechtsextreme politische Ziele verfolge. Die NPD nehme – wie alle nicht verbotenen politischen Parteien – den besonderen Schutz der Parteien aus Art. 21 des Grundgesetzes in Anspruch, solange nicht das Bundesverfassungsgericht in einem Parteiverbotsverfahren die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt habe. Erst dann könne sie sich auf den Gleichbehandlungsanspruch aus § 5 Abs. 1 Parteiengesetz nicht mehr berufen. Diese Voraussetzungen liegen indes bisher nicht vor.

    Urteil vom 14. Dezember 2007 - OVG 3 B 7.06 -

    30 November 2007

    Rechtsextremismus und Ökologie

    aus unseren Antifa-Diskussionen:

    Hallo Anonymus,

    mit anonymen Schwachsinnspostings das Forum zu chaotisieren, ist uns als Masche bekannt. Und Du ahnst zutreffend: Als Masche von Rechtsextremisten, obwohl es auch dort ökologische Ansinnen gibt, aber nur am Rande vom Rande. Trotzdem würden auch sie hier die Chance zum sachlichen Mitreden verpassen, weil sich zu viele von ihnen so sehr von Mama, Papa(?) und Gesellschaft vernachlässigt fühlen, dass ihnen die Sorge um Bäume zuwider ist.

    Das ist schlimm, aber ich kann das nicht ändern, allenfalls aus Erfahrung mit vielen Rechtsextremisten sagen, dass es so ist. - Wie läuft es zuhause?

    Die Quelle für "saurer Regen ist Zeitungsente" dürfte aus Ecken sein, die Dir Wiedergutmachung an Deiner Seele vorgaukeln, Deine Ungemach als Folge der 68er und uns hier als das eigentliche Umweltgift in Dir, gegen das Du Dich wehren sollst - und sei es gegen den eigenen Verstand. Das Seelchen ist halt mitunter stärker.

    Schaue Dich auf unserer Website www.nazis.de um. Wir werden demnächst auch wieder ein Forum für Rechtsextremisten anbieten, aber gegen Rechtsextremismus.
    Sorry für den Klartext, aber das nimmt Dich immerhin ernster als bloßer Wattebausch.

    Grüße von Sven

    27 November 2007

    Melle: Bahnhofsverkauf an NPD-Anwalt Rieger kommt nicht zustande

    wikinews: Melle (Deutschland), 27.11.2007 – Der Verkauf des alten Bahnhofs im niedersächsischen Melle (in der Nähe von Osnabrück) an den der rechten Szene angehörenden Rechtsanwalt Jürgen Rieger kommt nicht zustande. Dies gab der Anwalt gestern auf seiner Homepage bekannt. Der Erwerb des Gebäudes sollte der Einrichtung eines Schulungszentrums für die rechte Szene dienen.

    Das Szenario ist bekannt (siehe dazu auch die Artikel im Wikinewsnachrichtenportal „Delmenhorst“): Der innerhalb der rechten Szene bekannte Rechtsanwalt Jürgen Rieger, der inzwischen auch dem Bundesvorstand der NPD angehört, bekundet sein Interesse am Kauf einer Immobilie und lässt verlauten, die Einrichtung eines rechten Schulungszentrums sei geplant. Dabei werden Summen geboten, die den realen Marktwert der Immobilie bei weitem übersteigen. Im Beispiel Melle war der Wert des Bahnhofs mit 200.000 Euro veranschlagt worden. Rieger bot 700.000 Euro. Im nächsten Schritt kommt die Stadtverwaltung ins Spiel. Um einem Ankauf des Gebäudes zuvor zu kommen, muss sich die Verwaltung, die das Vorkaufsrecht für das Gebäude besitzt, nun zwischen zwei Übeln entscheiden: Entweder sie zahlt einen überhöhten Kaufpreis oder sie nimmt in Kauf, dass die Stadt zum Anziehungspunkt für Rechtsextremisten aller Couleur wird, die in dem Gebäude ihre Schulungen abhalten wollen. Gelingt der Verkauf zum erhöhten Preis, erzielt zumindest der Verkäufer einen ansehnlichen Reingewinn. Im Falle des Meller Bahnhofs könnte dieser Gewinn 500.000 Euro betragen. Ob das geschilderte Szenario die Wirklichkeit korrekt abbildet, lässt sich nicht mit Sicherheit entscheiden. Eine entsprechende Vermutung äußerte jedoch der Meller Bürgermeister André Berghegger im September 2007. Er vermutet, die NPD und der Verkäufer der Immobilie hätten sich den Reingewinn möglicherweise geteilt, wenn die Stadt einem Kauf zu dem überhöhten Preis zugestimmt hätte.

    Soweit kam es jedoch nicht. Die Stadt weigerte sich, den überhöhten Kaufpreis zu bezahlen. Man wolle sich nicht erpressen lassen, hieß es dazu aus der Stadtverwaltung. Stattdessen verließ man sich auf juristische Mittel, um den Verkauf der Immobilie für den Anwalt weniger schmackhaft zu machen. Die Bürger der kleinen Stadt wehrten sich politisch. Anfang Oktober 2007 demonstrierten 3.000 Meller Bürger gegen das geplante rechte Schulungszentrum. Der Anwalt Rieger erklärte gestern auf seiner Homepage, die politischen Anfeindungen hätten ihn nicht vom Kauf zurücktreten lassen, vielmehr seien es die veränderten Rahmenbedingungen, die die Stadt durch einen veränderten Bebauungsplan geschaffen habe, die ihn dazu bewogen hätten, von dem Geschäft zurückzutreten. Im Bebauungsplan hatte die Stadt verfügt, in dem Gebäude sei Gastronomie nur auf einer Fläche von 12 bis 14 Quadratmeter zulässig. Der von Rieger für Schulungszwecke geplante Raum sei daher für diesen Zweck nicht mehr nutzbar gewesen, da hier eine Doppelnutzung (Gastronomie und politische Schulungen und Versammlungen) geplant gewesen sei, erklärte Rieger. Hinzu kam noch der Umstand, dass die Stadt verfügte, die in dem Gebäude vorhandenen Zimmer seien nicht als Gästezimmer zu nutzen, sondern dürften lediglich als Wohnungen genutzt werden. Den von ihm so bezeichneten „Blockparteien“ wirft Rieger vor, damit „ihre undemokratische Gesinnung“ zu zeigen, „indem sie nämlich andere als ihre eigenen Meinungen massiv an der Entfaltung zu unterdrückten suchen“. (Zitat Rieger)

    26 November 2007

    Erneute Niederlage für Rechtsextremist Jürgen Rieger

    Dörverden (Deutschland), 26.11.2007 – Der rechtsextremistische Anwalt Jürgen Rieger, der durch den gescheiterten Ankaufsversuch eines Hotels in Delmenhorst zur Einrichtung eines rechtsextremistischen Schulungszentrums in der Delme-Stadt im vergangenen Jahr bundesweit bekannt geworden war, hat erneut eine schwere juristische Niederlage einstecken müssen. Bei einem Polizeieinsatz auf dem Heisenhof in Dörverden (Niedersachsen) wurden mehrere Militärfahrzeuge aus dem Dritten Reich beschlagnahmt. Dabei sollen auch große Mengen neonazistischen Propagandamaterials der NPD, dessen Bundesvorstand Rieger angehört, von der Polizei abtransportiert worden sein. Rieger hatte Pläne auf dem so genannten Heisenhof bei Dörverden ein Schulungszentrum für Neonazis zu errichten. Bei dem Hof handelt es sich um ein ehemaliges Gelände der Bundeswehr mit einer Größe von 26 Hektar, das Rieger im März 2004 erworben hatte.

    Der ehemalige sozialdemokratische Bürgermeister der Gemeinde Dörverden, Heiner Falldorf, schätzt den Vorgang als schwere Niederlage für den NPD-Anwalt ein. Gegenüber NDR Info äußerte er sich mit den Worten: „Das ist hoffentlich der Anfang vom Ende dieser Affäre.“ (wikinews)

    10 November 2007

    Rechtsextreme Fraktion im Europaparlament vor dem Aus

    Brüssel (Belgien), 10.11.2007 – Die im Januar dieses Jahres nach dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien gegründete Fraktion Identität, Tradition, Souveränität (ITS) im Europaparlament steht offenbar vor dem Aus – ironischerweise wegen fremdenfeindlicher Äußerungen von einem Mitglied der Fraktion.

    Fünf rumänische Fraktionsmitglieder haben als Reaktion auf Äußerungen von Alessandra Mussolini angekündigt, die Fraktion zu verlassen. Damit würden der Gruppe 18 und damit weniger Abgeordnete angehören, als die 20 für den Fraktionsstatus erforderlichen. Dadurch erhielten die Politiker weniger Geld für Mitarbeiter und dürften nicht an den Sitzungen der Fraktionspräsidenten teilnehmen. Alessandra Mussolini ist eine Enkelin des faschistischen italienischen Diktators Benito Mussolini.

    Eine Parlamentssprecherin machte in Brüssel Angaben zu den Beweggründen der rumänischen Politiker, die für die nationalistische Großrumänien-Partei im Europäischen Parlament sitzen. Demnach habe Alessandra Mussolini das „rumänische Volk beleidigt“ und eine „fremdenfeindliche Haltung“ vertreten. „BBC News“ zitiert aus einer E-Mail der Abgeordneten der Großrumänien-Partei, in der es heißt, die Partei könne nicht weiter mit Frau Mussolini zusammenarbeiten. Laut Bruno Gollnisch, dem ITS-Vorsitzenden, soll es noch Verhandlungen über einen Verbleib der Rumänen in der Fraktion geben.

    Hintergrund der Äußerungen Mussolinis ist die Vergewaltigung und der anschließende Mord an einer 47-jährigen Italienerin Ende Oktober. Der mutmaßlich Täter war ein 24 Jahre alter Roma, der aus Rumänien stammt. Tage später hatte der italienische Regierungschef Romano Prodi ein Dekret erlassen, nachdem gewalttätige Ausländer schneller des Landes verwiesen werden können. Daraufhin waren Dutzende rumänische Einwanderer wegen angeblich begangener Verbrechen aus Italien abgeschoben worden. Daraufhin hatte Alessandra Mussolini in einem Interview gesagt, die Rumänen hätten aus der Kriminalität einen Lebensstil gemacht. Außerdem wird die italienische Politikerin mit den Worten zitiert, Italiener sähen keinen Unterschied zwischen Einwanderern aus Rumänien und Roma. Vadim Tudor, der Vorsitzende der Großrumänien-Partei, die mit Parolen gegen Roma Wahlkampf betreibt, kritisierte diese Aussage als unzulässige Gleichsetzung von „Zigeunern“ mit Rumänen.

    Von anderen Fraktionen wird das mögliche Ende der rechtsextremen Fraktion begrüßt. Gegenüber der Nachrichtenagentur „Reuters“ sagte Martin Schulz von der sozialdemokratischen Fraktion, die Auflösung der ITS wäre sehr gut für Europa. Graham Watson, Fraktionsvorsitzender der Liberalen im EU-Parlament, sagte, ITS sei ein Opfer ihrer eigenen fremdenfeindlichen Ideologie geworden.

    Der Fraktion ITS gehören bisher 23 Mitglieder aus sieben Ländern an. Zu ihnen zählen unter anderem Jean-Marie Le Pen und dessen Tochter Marine Le Pen von der französischen „Front National“, drei Mitglieder der Partei „Vlaams Belang“ und ein Mitglied der FPÖ. +wikinews+

    Kommentar

    Da sind die nationalistischen Parteien Europas also mal wieder an ihrem Nationalismus gescheitert:-)

    07 November 2007

    Rechtsradikale Demonstration fand am vergangenen Wochenende in Moskau statt

    Moskau (Russland), 07.11.2007 – Etwa 5.000 Demonstranten rechtsradikaler Gesinnung marschierten am Sonntag anlässlich des „Tages der nationalen Einheit“ mit behördlicher Genehmigung durch Moskau. Die Moskauer Stadtverwaltung, die sich in der Vergangenheit stets gegen oppositionelle Märsche gestellt hatte, ließ die Parade ohne Schwierigkeiten zu. Besonders der „Nationalnyj Sojus“, der bewusst die Abkürzung NS gewählt hatte, setzte offen auf Rassismus.

    Mit Hitlergrüßen, Rufen wie „Sieg Heil“ und Beflaggung ähnlich der von Nazi-Deutschland liefen dabei Demonstranten durch die Moskauer Innenstadt. Dabei ging es keineswegs einig zu, denn die rechtsradikalen Demonstranten waren darüber zerstritten, wer am russischsten sei.

    Die Menge erklärte Oligarchen wie Boris A. Beresowski und Michail Chodorkowski sowie den Politiker Anatoli Tschubais zu Volksfeinden.

    Obwohl die politische Rechte keinen großen Einfluss in Russland hat, geht von Rechtsradikalen eine Ernst zu nehmende Gefahr aus. Wie die Menschenrechtsorganisation Sowa berichtet, kamen in diesem Jahr bis September 2007 bei rechtsradikalen Übergriffen 46 Menschen ums Leben. Im Mai hatte ein 18-jähriger russischer Rassist 37 Morde an Kaukasiern gestanden. Am Sonntag gab es jedoch keine Ausschreitungen; die Menge löste sich nach zwei Stunden friedlich auf. In der Vergangenheit kam es jedoch bereits mehrfach bei ähnlichen Demonstrationen zu Exzessen.

    Am Ende des Zuges marschierten Anhänger der Monarchie mit Jesus-Bildern und Zarenkronen, die am liebsten ein großslawisches russisches Reich hätten. „Für Glauben, den Zaren und das Vaterland“ war auf Flaggen zu lesen. (wikinews)