Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

06 Juli 2011

Dänemark demnächst eingemauert :-)

"Grenzenlos durch Europa" war einmal - die dänische Regierung richtete Kontrollen an der Grenze zu Schleswig-Holstein ein, "um die grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen".

Dänemark (5,5 Mio.Bürger) befindet sich seit fast 10 Jahren in permanenter Regierungskrise, denn die alten Parteien befleißigen sich in polarisierenden Wahlkämpfen und bewerkstelligen keine mehrheitsfähige Koalition. Die Parteienverdrossenheit in Dänemark macht sich u.a. im Vormarsch der nationalistischen "Dansk Folkeparti" bemerkbar, die 1995 als Abspaltung aus der "Fremskridtspartiet" hervorging, 1998 erstmals zu Folketing-Wahlen antrat und 7,4 Prozent der Wählerstimmen erzielte. Die DF steigerte sich 2001 auf 12 Prozent, 2005 auf 13,3 Prozent, 2007 auf 13,9 Prozent. Bei der Europawahl 2009 erzielte die DF sogar 15,1 Prozent. Die DF profitiert nicht nur von der permanenten Regierungskrise, sondern auch davon, dass sie die nationalistischen und "europakritischen" Sprüche der anderen Parteien in die jeweils schrillste Version bringt.

Allgemein wird die Einführung der Grenzkontrollen als Zugeständnis der Regierungskoalition aus Venstre und Konservativen an die DF interpretiert, auf deren Stimmen sie im Parlament angewiesen sei. - Tja, als seien Venstre und Konservative daran gehindert, z.B. auf die Sozialdemokraten (25,5 Prozent in 2007) zuzugehen , aber vermutlich will auch die nicht kapieren, welche Art Geist durch Kompromissverweigerung im Lande zwischen Nord- und Ostsee gewinnt.

Markus Rabanus >> Politikforum

Verfassungsschutzbericht 2010

Link zur >> Kurzfassung

08 Juni 2011

Zitat des Tages zum Antiislamismus

"Der Islamfeind nimmt dem Muslim nicht übel, wie er ist und was er tut, sondern dass er existiert." - So bringt es Prof. Dr. phil. habil. Achim Bühl in Abwandlung eines Antisemitismus-Zitats in seinen "Zehn Thesen zur Islamfeindlichkeit" auf den Punkt.

ausführlich >> Zehn Thesen zur Islamfeindlichkeit
Inidia-Thema >> Antiislamismus

12 Mai 2011

Strafverfahren gegen John D. wegen Beihilfe zum Mord (Trawniki/Sobibor)

Die 1. Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts München II hat den Angeklagten John D. (91) am 12.05.2011 wegen Beihilfe zum Mord in 16 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.
Der Haftbefehl wurde aufgehoben, weil die Gefahr, dass sich der Angeklagte dem Verfahren entziehen könnte, mit der Verkündung des Urteils entfallen ist und eine Fluchtgefahr hinsichtlich des staatenlosen Angeklagten aus der Sicht der Kammer nicht besteht.
Zur Begründung hat der Vorsitzende der Strafkammer im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:
Auf der Grundlage der durchgeführten Beweisaufnahme steht für die Kammer ohne Zweifel fest, dass der Angeklagte von März 1943 bis September 1943 als Wachmann (Trawniki) im Konzentrationslager Sobibor an der Ermordung von 28060 Menschen mitgewirkt hat.
Hierbei ging die Kammer davon aus, dass die Tötungen aus niedrigen Beweggründen (Rassenhass) erfolgten und im Hinblick auf die konkreten Umstände der Tötungen mittels Einleitung von Motorabgasen in die Gaskammern auch grausam waren.
Die Rekrutierung der Trawniki erfolgte in Kriegsgefangenenlagern. Anschließend wurden sie zu Wachmännern ausgebildet und an verschiedenen Orten eingesetzt. Sie wurden registriert, erhielten Dienstausweise und wurden bewaffnet. Ihre Aufgabe war es, die im Lager befindlichen Menschen auf Schritt und Tritt, von der Ankunft der Transporte bis zur Verbrennung der Leichen, zu bewachen und zu begleiten. Sie waren gehalten, etwaige Fluchtversuche erforderlichenfalls auch unter Einsatz von Waffengewalt zu unterbinden. Hierbei wurden die konkreten Einsätze vor Ort reihum eingeteilt, sodass jeder Wachmann schichtweise an jeder wichtigen Stelle regulär zum Dienst eingeteilt wurde. Wenn neue Transporte ankamen, musste mithin jeder an seiner Stelle mitwirken, um ein reibungsloses Funktionieren der Mordmaschinerie sicher zu stellen. Damit waren alle Wachmänner Teil eines eingespielten Apparates zum Zweck der systematischen Ermordung möglichst vieler Menschen. Aus denselben Gründen kannten die Wachmänner das Schicksal der in den Transporten befindlichen Menschen ganz genau, von den alltäglichen Misshandlungen bis zu deren grausamer Ermordung.
Im Zeitraum von März 1943 bis September 1943 kamen insgesamt 16 Transporte mit insgesamt 29779 Menschen in Sobibor an. Davon kamen 15 Transporte aus den Niederlanden und einer aus Polen. Von diesen Menschen wurden mindestens 28060 sofort nach der Ankunft in den Gaskammern getötet.
Zu diesem Ergebnis kam die Kammer auf der Grundlage der gesamten erhobenen Beweise. Aus urkundentechnischer Sicht ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Dienstausweis des Angeklagten eine Fälschung sein könnte. Dieser war aber nur ein Indiz in einer Reihe von anderen Beweisanzeichen, wie insbesondere die von den Nazis erstellten Verlegungslisten, Waffenbestandslisten, Übergabelisten, die Dienstausweise anderer Wachmänner, die verlesene Zeugenaussagen und Urkunden.
Hiernach war der Angeklagte notwendiger Teil der Mordmaschinerie und hatte sich damit abgefunden, an der grausamen Ermordung der in das Lager transportierten Menschen mitzuwirken. Es lag auch keine Notstandssituation vor, da sich der Angeklagte seiner Situation durch Flucht hätte entziehen können. Dies wäre ihm trotz etwaiger Risiken auch zumutbar gewesen.
Bei der Strafzumessung ist die Kammer im Hinblick auf die Beihilfe von einem Strafrahmen von 3 Jahren bis 15 Jahren ausgegangen. In diesem Rahmen war das unvorstellbare Grauen für die betroffenen Menschen und ihre noch heute lebenden Angehörigen zu berücksichtigen. Andererseits war der Umstand zu sehen, dass die abzuurteilenden Taten inzwischen fast 68 Jahre zurückliegen und der Angeklagte, der von seiner Familie getrennt leben muss, auf Grund seines hohen Alters eine hohe Haftempfindlichkeit aufweist. Ferner war zu berücksichtigen, dass der Angeklagte sich in Israel in anderer Sache 8 Jahre in Auslieferungs- und Untersuchungshaft befand, die auf die hier verhängte Strafe nicht angerechnet werden kann.
Daher hat die Kammer für den sogenannten „Kindertransport“ vom 11.06.1943 eine Einzelstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verhängt und für die weiteren 15 Transporte Einzelstrafen von jeweils 4 Jahren. Hieraus hat die Kammer unter nochmaliger Berücksichtigung aller Gesichtspunkte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren gebildet.
Die Kammer hat zu Beginn der mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung frei von moralischen und oder politischen Erwägungen getroffen wurde und dass das Verfahren allein der Rechtsfindung im konkreten Fall und nicht der Aufarbeitung der deutschen Geschichte diente.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

20 April 2011

Extremisten fühlen sich notorisch "bestätigt"

Dretales hat geschrieben: "Nazi ist auch nicht gleich Nazi."

@Dretales, dass es unterschiedliche Grade des Extremismus gibt, folgt schon daraus, dass niemand als Extremist geboren wird. Weil gegen Überzeugungen keine Verbote helfen, wirst du das im politischen Diskurs auch nirgends als Forderung finden. Allenfalls in einigen religiösen Kreisen gibt es "Denkverbote".
Die Diskussion zum Für und Wider eines "NPD-Verbots" betrifft folglich nicht Überzeugungen, sondern die Frage, wie viel Freiraum rechtsextremistischen Überzeugungen für politische Betätigungen belassen werden darf. Dazu wird hier die Ansicht vertreten, die NPD zu verbieten, weil sie nach nach dem Verhalten ihrer Führung und vieler ihrer Anhänger eine Nachfolgeorganisation der NSDAP ist.

Dretales hat geschrieben: "Das Verbieten dieser Partei würden sie als Selbstbestätigung auslegen ..."

Stimmt, denn Extremisten fühlen sich notorisch "bestätigt" und keineswegs nur durch Verbote, sondern viel eher durch Erlaubnisse, zumal Erlaubnisse ihnen nie weit genug gehen können. Dann würden sie wieder auf den Straßen demonstrieren, was sie heute verboten nur an Toilettenwände schmieren, also "Juda verrecke!" usw.

Extremisten lassen sich die Regeln friedlichen Zusammenlebens nicht gelten. Und ausnahmslos jede Regel, auch die einfachste und "selbstverständlichste" Regel würde von Extremisten umgehend zu einem Drahtseilakt umfunktioniert, denn für Extremisten zählt wesentlich die Grenzverletzung und überhaupt wenig, was diesseits oder jenseits von Grenzen besser oder schlechter wäre.

Dretales hat geschrieben: "und sich selbst als die "armen" darstellen"

Das tun sie so oder so und neben dem Größenwahn. Nazis möchten sich einerseits als "Opfer der Geschichte" sehen, um daraus Hass zu schüren, ohne ihre vermeintlicher Überlegenheit dazu im Widerspruch zu sehen. Logik ist Logik, aber eben für Extremisten längst kein Weg zur Erkenntnis bzw. zum Geständnis.

Dretales hat geschrieben: "und so weitere Gewaltdelikte rechtfertigen."

Jeder Kriminelle macht sich seine "Rechtfertigung", sonst könnte er sich morgens nicht im Spiegel begegnen. Aber zumeist wissen sie ausreichend, was an ihren Rechtfertigungen nicht stimmt, ansonsten dürften sie niemand bestrafen und es wären ausschließlich Therapien zulässig, denn unsere Gesetze verbieten die Strafe, wenn jemandem das Einsichtsvermögen fehlt.

Tatsächlich gibt es diesbezüglich viel Erkenntnis- und Handlungsbedarf, dass politischer Extremismus (wie) Suchtverhalten ist. Die sich damit besaufenden Leute bekommen davon nicht genug, wobei immer auch welchen im eigenen Dreck der SchwarzWeißMalerei die Augen aufgehen und den Blick für den Pluralismus als Gewährleistung des demokratischen Weges frei bekommen. Die gescheitere Freundin oder Arbeitskollege usw. Je relevanter für den Lebenswandel im gegenseitigen Verantwortungsgeflecht, desto relevanter für den Gesinnungswandel.

Den Begriff "Verantwortungsgeflecht" nicht überlesen, denn das ist Dreh- und Angelpunkt für Denkweisen und Verhalten, weshalb abstraktes Theoretisieren einen Extremisten nur ausnahmsweise erreicht und Haftstrafen kaum jemanden bessern, sondern ihren Haupteffekt in der öffentlichen Sicherheit haben.

Die Eigenverantwortlichkeit bleibt Hauptadresse, denn die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, jedem Schnösel die gescheitere Freundin oder den gescheiteren Papa an die Hand zu geben. Das Projekt unserer Initiative-Dialog plädiert allerdings dafür, dass sich die Gesellschaft ihrer Mitverantwortung stellt, nicht wegschaut, sondern dem Extremismus sowohl inhaltlich als auch individuell widerspricht - und Verantwortlichkeiten für Fehlverhalten ernster nimmt, z.B. erziehungsfaule Eltern bestraft, erziehungsversagende Eltern unterstützt usw.

Dretales hat geschrieben: "Wir müssen meiner Meinung auch eine rechte Opposition aufrecht erhalten, um diese Diskussion zwischen Antifa und Nazis aufrecht zu halten."

Das wäre so, als müssten wir Drogenmafia "aufrecht erhalten", um die Diskussion mit den Süchtigen führen zu können. Das können wir aber auch locker bzw. entschieden lockerer, je verbotener die Mafia ist.

Dretales hat geschrieben: "Denn Unterdrücken, ob sie gerechtfertigt ist oder nicht, trifft immer auf Widerstand."

Begriffe wie "Unterdrücken" und "Widerstand" sind reichlich inflationiert und werden sinnentleert, wenn zwischen demokratischem Widerstand und extremistischer Aktion nicht mehr unterschieden wird. Zu gern sieht sich der ideologische und tätliche Amokläufer als "Widerstandskämpfer", deren eigentliche Probleme empirisch nicht im Politischen, sondern in persönlichen und kaputten Verantwortungsverhältnissen wurzeln, denen sie entweder intellektuell nicht gewachsen sind und/oder sie zu Lasten der Gesellschaft "verarbeiten" bwz. kompensieren.
Die Versuchungen zum und durch den "ideologischen Kurzschluss" sind mitunter auch den Gescheitesten einfach zu groß.
redaktion Administrator Beiträge: 1001
  • AntifaForum
  • 13 April 2011

    Zum Verbot "Freien Kräfte Teltow-Fläming"

    Am Montagmorgen wurden etwa 20 rechtsextremistischen Jungspunden die Verbotsverfügung gegen ihren Terrorclub überreicht. Bei den gleichzeitigen Hausdurchsuchungen wurden das in diesen Kreisen übliche Rüstzeug sichergestellt: Hakenkreuzfahnen, Teleskop-Totschläger, Schlagringe usw.
    Während sich die Politik für die Aktion feiert, kommt das Verbot dennoch spät, denn schon seit Frühsommer vergangenen Jahres müssen sich Mitglieder des "Vereins" u.a. wegen Brandstiftung vom 22.1.2010 auf das "Haus der Demokratie" verantworten, das dabei vollkommen ausbrannte.
    Gegen den 16-jährigen Haupttäter wurde das Verfahren mit der Begründung eingestellt, er habe den anderen bloß imponieren wollen. Zwar wurde ein Heimaufenthalt angeordnet, aber es ist grundfalsch, die eigentlich Erziehungspflichtigen aus der Verantwortung zu entlassen, denn die Familie ist, ob bemüht oder nicht, am ehesten Bindeglied zwischen Heranwachsenden und Gesellschaft. Familientherapie muss der Heimunterbringung vorgehen, eine strafbewehrte Pflichtveranstaltung sein.
  • Diskussionen.de
  • 04 April 2011

    Religiöser Rechtsextremismus

    Weltweit gieren die religiöse Extremisten nach Anlässen, um ihren Hass in Gewalt austicken zu lassen. Am vergangenen Wochenende war es die Koranverbrennung durch den us-amerikanischen Hassprediger Pastor Terry Jones, dessen "Gemeinde" zwar kaum 30 Mitglieder zählt, aber durch solche Aktionen und islamistische Reaktionen sicherlich auf Zuwachs hoffen darf. In Afghanistan fanden antiamerikanische "Protestkundgebungen" statt. Mindestens sechs Tote.
    US-Präsident Obama kritisierte die Koranverbrennung scharf. Das werden islamistische Terroristen ignorieren und Information dazu in ihrem Einflussbereich unterdrücken. Terry Jones freut sich, so einfach in die Schlagzeilen gekommen zu sein, möglichst noch in die Geschichtsbücher als jemand, der größere Feuerchen zu entzünden vermochte. - An ihren Werken sollt Ihr sie erkennen.
    Auch in Deutschland gibt es genug Irre, die derart simpel Karriere machen möchten, aber hier wäre der Weg dorniger, denn es gilt der § 166 StGB.

    Markus Rabanus >> AntifaForum

    21 März 2011

    Erklärung zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung

    UNRIC/343 UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon: BONN, 18. März 2011 (UNO-Informationszentrum) - Jedes Jahr begeht die Welt den Jahrestag des Sharpeville-Massakers von 1960, bei dem zur Zeit der Rassentrennung in Südafrika Dutzende friedlicher Demonstranten von der Polizei niedergeschossen wurden und das nur ,weil sie gegen rassendiskriminierende Gesetze protestierten.

    In diesem Jahr ist der Internationale Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung der Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung gewidmet. Dieser Schwerpunkt betont auch, dass die Generalversammlung das Jahr 2011 zum Internationalen Jahr der Menschen afrikanischer Abstammung bestimmt hat.

    Die Diskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft ist schädlich. Oft fehlt ihnen aufgrund von Vorurteilen der Zugang zu Bildung. Die unzureichende Bildung wird meist als einziger Grund angeführt, ihnen Arbeitsplätze zu verweigern. Diese und andere grundlegende Missstände haben eine lange und furchtbare Vergangenheit, einschließlich dem transatlantischen Handel mit Sklaven, dessen Folgen bis heute spürbar sind.

    Während der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und damit einhergehender Intoleranz vor zehn Jahren in Durban wurde eine zukunftsorientierte und umfassende Agenda gegen Rassismus verabschiedet, bei der die Mitwirkung von Menschen afrikanischer Herkunft eine wichtige Rolle spielt. Das Internationale Jahr ist eine Möglichkeit, die Bestrebungen voranzubringen und die großartigen Beiträge politischer, ökonomischer, sozialer und kultureller Entwicklung unserer Gesellschaften anzuerkennen, die von Menschen afrikanischer Herkunft geschaffen wurden.

    Damit wir Rassismus überwinden können, müssen wir öffentliches und privates Handeln angehen, das diesen Rassismus aufrechterhält. An diesem Internationalen Tag rufe ich die Mitgliedstaaten, internationale und nichtstaatliche Organisationen, die Medien, die Zivilgesellschaft und jeden einzelnen dazu auf, sich zu engagieren und auf das Internationale Jahr aufmerksam zu machen. Arbeiten Sie zusammen gegen Rassismus wann immer und wo immer Ihnen Rassismus begegnet.

    21 Februar 2011

    Dresden: Neonazi-Aufmarsch verhindert

    Mehr als 20.000 Menschen demonstrierten am vergangenen Wochenende in Dresden gegen Krieg, Neofaschismus und gedachten der Opfer des Bombenkriegs.
    Tausende Demonstranten blockierten einen Aufmarsch von ca. 600 angereisten Neonazis, die unter dem Vorwand der Trauer Hasstiraden grölten und ihren Revanchismus zelebrieren wollten. Gerichte hatten zuvor erneut den Neonazi-Aufmarsch gestattet, weil die anmeldende NPD noch immer nicht als verfassungswidrig verboten ist. Trotz eindringlicher Appelle zur Gewaltlosigkeit des zivilen Ungehorsams kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Versuche der Rechtsextremisten, in Leipzig und anderswo Ausweich-Demos zu veranstalten, scheiterten ebenfalls.
    Markus Rabanus >> Diskussion

    02 Februar 2011

    Zivilcourage-Preis 2011 an Künstler-Ehepaar Lohmeyer

    „Der Paul-Spiegel-Preis für Zivilcourage des Zentralrats der Juden wird im Jahr 2011 an das Ehepaar Horst und Birgit Lohmeyer aus Jamel in Mecklenburg-Vorpommern verliehen", so der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Dieter Graumann, nach einem Telefongespräch mit den Preisträgern am heutigen Tag. Die Gremien des Zentralrats hatten sich zuvor einstimmig für die Eheleute Lohmeyer als Preisträger in diesem Jahr ausgesprochen.

    Mit dem Paul-Spiegel-Preis 2011 soll das besondere Engagement und die Courage der Eheleute Lohmeyer im Kampf gegen die Neo-Nazis in Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt werden. „Durch ihr überaus beherztes Auftreten in Jamel setzen sie nicht nur selbst ein ganz besonders mutiges Zeichen im Kampf gegen den Rechtsextremismus, sondern ermuntern ebenso andere, auch über die Landesgrenzen hinaus, nicht aufzugeben und sich den rechten Strukturen ohne Furcht und entschlossen entgegenzustellen", begründet Dr. Graumann die Auswahl der Preisträger. Die Verleihung des Preises ist in einer feierlichen Zeremonie am 12. Mai 2011 in Schwerin geplant.

    Der Paul-Spiegel-Preis für Zivilcourage des Zentralrats der Juden wird in Erinnerung an seinen früheren Präsidenten Dr. h.c. Paul Spiegel sel. A. und dessen unermüdliches Engagement gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus, sowie für eine starke Bürgergesellschaft vergeben. Mit dem Preis, der mit 5.000,- Euro dotiert ist, ehrt der Zentralrat der Juden Menschen, die sich in besonderem Maße für eine lebendige und stabile Demokratie engagiert und Zivilcourage bewiesen haben.

    Der Preis wurde im Jahr 2009 zum ersten Mal an den sächsischen Polizeipräsidenten Bernd Merbitz in Dresden vergeben.

    Berlin, den 01. Februar 2011 Presseerklärung

    Quelle: www.zentralratdjuden.de/

    31 Januar 2011

    NPD-Funktionär mit Maschinenpistole

    Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen den 36-jährigen Sven K. wegen Maschinenpistolenbesitzes (plus 200 Schuss) und des Verdachts der Hehlerei (6 Baumaschinen aus Diebstählen) Haftbefehl erlassen.
    Sven K. ist wegen Körperverletzungsdelikten und Landfriedensbruchs mehrfach "vorbestraft", was in Strolchenkreisen eher ein Ritterschlag ist, im Firmenlogo seiner Abrissfirma Frakturschrift und ein zerschlagener Davidstern, denn ohne Antisemitismus fühlt sich der typische Rechtsextremist irgendwie nicht komplett - und ein paar Wehrsportübungen im Wald - genau das macht den passenden Strolch für die NPD, für die er seit 2009 im Kreistag sitzt.
    Die freie Gesellschaft kann und soll sich Narren leisten, aber nicht als Partei und schon gar nicht mit Maschinenpistolen.

  • Diskussion
  • 10 Januar 2011

    Fascho-Attentat auf US-Kongressabgeordnete

    Sechs Tote und eine lebensgefährlich verletzte Politikerin Gabrielle Giffords. So die Bilanz eines 22-jährigen Attentäters im US-Bundesstaat Arizona, der zuvor im Internet mit seinem Extremismus und der Pistole prahlte. Vermutlich nicht nur von der Armee abgelehnt habe er für eine neue US-Währung geschwärmt, die alle Probleme löse und die Gehirnmanipulation beende.
    In den Medien heißt es, er sei ein "geistig und psychisch Verwirrter". Sicherlich, denn er verletzte die strafrechtlichen Grenzen der unter dem Banner der Meinungsfreiheit geführten Hasskampagnen gegen Obamas Reformpolitik, die Sarah Palin beispielsweise mit politischen Landkarten führt, denen Arizona ein Fadenkreuz aufliegt. - Jeder Extremismus ist Fortsetzung allgemeinerer Schlechtigkeit mit den dafür erreichbar schlechtesten Mitteln.

    Markus Rabanus >> Diskussionen

    25 Oktober 2010

    Aufarbeitung: Auswärtiges Amt und Holocaust

    Berlin (Deutschland), 24.10.2010 wikinews – „Das Auswärtige Amt war eine verbrecherische Organisation.“ Mit diesen Wort resümiert der Marburger Historiker Eckart Conze die Rolle des Auswärtigen Amtes in der Zeit des deutschen Faschismus gegenüber dem Spiegel. Conze leitete eine Kommission zur Untersuchung der Geschichte des Auswärtigen Amtes im Dritten Reich und in der Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission bestand außer Conze selbst aus Norbert Frei, Peter Hayes (US-Historiker) und Moshe Zimmermann (israelischer Historiker) [2] und war 2005 vom damaligen Außenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) nach einer Diskussion über die Nachrufpraxis im Außenministerium eingesetzt worden. Fischer hatte damals Nachrufe auf Diplomaten aus der Zeit des Nationalsozialismus abgeschafft. Diese hätten jetzt – durch die Veröffentlichung der Studie – „den Nachruf bekommen, den sie verdient haben“, so Fischer.
    Fischer zeigte sich nach der Lektüre „erschüttert“ (FAZ), wie stark das Auswärtige Amt in der Zeit zwischen 1933 und 1945 in den Holocaust verstrickt war. Die Studie kommt unter dem Titel „Das Amt und die Vergangenheit - Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik“ am 25. Oktober 2010 in den Handel (Blessing-Verlag).
    Das fast fast 900 Seiten dicke Buch weist akribisch nach, dass „Angehörige des Auswärtigen Dienstes (…) an der Deportation von Juden unmittelbar beteiligt“ waren. Dazu ein kleines Detail. In einer Reisekostenabrechnung eines Diplomaten heißt es zur Begründung seiner Dienstreise wörtlich: „Liquidation von Juden“.
    Im Klappentext der Buchveröffentlichung wird die Rolle des Amtes so beschrieben: Das Auswärtige Amt „schirmte die ‚Judenpolitik‘ des Dritten Reichs nicht nur nach außen ab, sondern war in allen Phasen aktiv an ihr beteiligt. Überall in Europa fungierten deutsche Diplomaten als Wegbereiter der ‚Endlösung‘, sie wirkten mit an der ‚Erfassung‘ der Juden und an ihrer Deportation. Opposition aus dem Auswärtigen Dienst heraus blieb individuell und die Ausnahme.“
    Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland fand keine Aufarbeitung dieser Verstrickung des Auswärtigen Amtes in die Holocaust-Maschinerie der Hitler-Diktatur statt. Viele der am Holocaust beteiligten Diplomaten machten auch unter der neuen politischen Führung Karriere. Conze spricht von einer „hohen personellen Kontinuität mit teils schwer belasteten Diplomaten“.
    Der amtierende Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sprach im Zusammenhang mit der Studie von einem „wichtigen Beitrag zur Selbstvergewisserung des Amtes“. Das Buch solle in die Attaché-Ausbildung einbezogen und die „Traditionspflege“ des Hauses soll überarbeitet werden.
  • Diskussionen.de
  • 30 August 2010

    "Sarrazin schafft sich ab"

    Infolge/inmitten der Finanzkrise erwarte ich von einem Bundesbank-Vorstand problembezogene Beiträge, zumal die Krisen Irlands, Islands, Japans und auch Deutschlands gewiss nicht durch "ständig neue, kleine Kopftuchmädchen" verursacht sind.
    Sarrazin setzt sich mit seinem Buch "Deutschland schafft sich ab" erneut mit antimultikulturellem Untergangsgewäsch in Szene und macht damit der geistigen Infanterie reichlich Welle. Das scheint der Regierung erheblich willkommener, als sie es durch Kritik an Sarrazin kund tut, sonst könnte sie dessen Abberufung beantragen. Mir ist solch Antragsrecht nicht vergönnt. Darum haften mir die Organe für Sarrazins Sprüche, die ihn wählen durften und abberufen können. Solange das nicht geschieht, sind auch Merkels Distanzierungen unseriös.

    Markus Rabanus >> Diskussion

    03 Mai 2010

    "Thierse, blockier se"

    Nachdem die Rechtsextremisten am 1. Mai mehr oder weniger unverrichteter Dinge wieder abgefahren sind, wozu der friedliche Protest weiter Bevölkerungsteile maßgeblich beigetragen hat, wird nun vor allem über das Verhalten oder Fehlverhalten von Wolfgang Thierse diskutiert. Thierse hatte neben anderen Lokalpolitikern selbst an einer Sitzblockade teilgenommen und erst die Strecke verlassen hat, als ihm Polizeibeamte dabei ihre physische Unterstützung angetragen haben.

    Die Gewerkschaft der Polizei fordert nun lautstark seinen Rücktritt und hält ihm "Würdelosigkeit" und Rechtsbruch vor. Die Unterscheidungen, die sich daran anschließen, sind nicht gerade neu: Wo genau verläuft nun die Grenze zwischen Verfassungstreue und zivilem Ungehorsam, sind Legalität und Legitimität immer kongruent, berechtigt ein übergeordnetes moralisches Interesse zum Begehen von Ordnungswidrigkeiten, ist eine Sitzblockade eine Nötigung etc. Diese und verwandte Szenarien werden diskutiert, seit es überhaupt Sitzblockaden und andere Formen vermeintlich passiven Protestierens gibt, und man wird nicht erwarten können, dass ausgerechnet die GdP den diskursiven gordischen Knoten durchschlägt.

    Die Polizei hatte ohne Zweifel ein schwieriges Wochenende, allein schon aufgrund der Vielzahl der Schauplätze und unterschiedlichen Veranstaltungen in der Stadt. Und es ist auch nachvollziehbar, wenn es die Verantwortlichen bei den Ordnungshütern ärgert, dass Politiker mit Immunität einen Polizeieinsatz stören. Andererseits könnte ein Blick über den Rand der eigenen Einsatzstrategie nicht schaden. Denn gerade in Sachen Extremismus kann eine ordnungsgemäß durchgeführte und ohne Störungen abgelaufene Demonstration natürlich keine gesellschaftliche Auseinandersetzung ersetzen, die ja sonst allenthalben gefordert wird. Der Raum politischer Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit endet ja nicht dort, wo ein Gericht Grundrechte gewichtet oder gar einen Verbotsantrag ablehnt.

    Martin >> Diskussion

    01 Mai 2010

    Nazis und 1. Mai? Nazi-Demos verbieten!

    Direkt nach der Machterlangung begannen die Nationalsozialisten mit der Verfolgung von Gewerkschaftlern. Nächtliches "Abholen", Folter und Konzentrationslager - das war der Regime-Typus, wie ihn sich Nazis wünschen.

    Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften verboten, das Vermögen beschlagnahmt und in die "Deutsche Arbeitsfront" überführt, die in keinerlei Weise Arbeitnehmerinteressen gegenüber Arbeitgebern und Staat geltend machen durfte, sondern wie jede andere NS-Organisation für den Gleichschritt nach Stalingrad und andere Massenverbrechen sorgte.

    Das sollte Grund genug sein, dass Nazi-Organisationen und Nazi-Strolche auf Mai-Demonstrationen nichts zu suchen haben. Auch nicht am Straßenrand. Und schon gar nicht mit Nazi-Veranstaltungen. Trotzdem gestatten unsere Gerichte immer wieder Nazi-Demonstrationen, so auch heute in Berlin und anderswo:

    Der Bereich um den S-Bahnhof "Bornholmer Straße" (Berlin-Pankow), wo Rechtsextremisten ihren Hass gegen Einwanderer und Zivilgesellschaft zelebrierten, war polizeilich weiträumig abgesperrt. Es gab eine Vielzahl von Gegendemonstrationen.

    Markus Rabanus >> Diskussion

    Es braucht Sozialarbeit für "Bandidos"

    In Schleswig-Holstein wurden die Rocker-Gangs "Hells Angels" und "Bandidos" verboten. Polizeikräfte demontierten von den Clubhäusern die Banden-Embleme und sicherten bei Wohnungsdurchsuchungen zahlreiche Waffen und Beweismaterial.
    Folgerichtig müssten nun die Rocker ihre Mopeds neu bemalen, die Lederjacken zivilisieren und Banden-Tattoos abdecken. Reichlich Arbeit und Aufwand für ein Hobby, das sich zu sehr ins Kriminelle verirrte.

    Anlass für die Verbote war ein sogenannter "Rockerkrieg", als sei der neu und nicht urtypisch für das Selbstverständnis solcher Gangs. - Sozialarbeit in diese Kreise gibt es nicht und wundert sich dann über "Parallelgesellschaften". Sozialarbeit und Auflagen in diese Kreise wäre eine seriöse Alternative zum Organisationsverbot. Dazu würde es eines mutigen Staates bedürfen, aber der ist nun mal in der Bandenprävention nicht mutiger als der einzelne Beamte tatsächlich wäre, allenfalls bei Kollektivauftritten. Und weil sich das kaum ändern lässt, müsste die Sozialarbeit eben notfalls in "Truppenstärke" stattfinden.

    In den Biographien von Leuten, die sich den "Hells Angels" und "Bandidos" anschließen, lässt sich vieles entdecken, was auch bei Rechtsextremisten keine Seltenheit ist, z.B. "vaterlose" Kindheit und/oder Jugend, Misstrauen gegenüber liberalen Anschauungen und Verhältnissen. Die ideologischen Schlussfolgerungen von Rockern und Rechtsextremisten überschneiden sich deshalb häufig.
    Und der Unterschied? - Beispielsweise, dass die Show von Rockern besser als die von den Möchtegern-Trommel-Faschos ist.

    Markus Rabanus >> Diskussion

    Urteilsschelte: Braune Bezirksschornsteinfeger

    Das Verwaltungsgericht Halle gab der Klage eines Bezirksschornsteinfegers statt, dass seine rechtsextremistische Aktivität für die NPD keine ausreichende Begründung für den Widerruf seiner Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister sei.
    "Es gebe noch kein Urteil zu dieser Rechtsfrage, ob ein Bezirksschornsteinfegermeister bis ins Private verfassungstreu sein müsse", wird das Urteil zitiert. Offenbar verkennt das Gericht, dass es nicht um das Private des Schornsteinfegers oder um Staatsschutz geht, sondern um die Sicherheit und Privatsphäre derjenigen, die sich ihren Bezirksschornsteinfeger bislang nicht aussuchen können, also in ihre Häuser und Wohnungen einlassen müssen.

    Was tun?
    Jeder demokratische Bürger sollte solch einem Schornsteinfeger den Zutritt verwehen, denn es ist unzumutbar, dass der Staat Rechtsextremisten mit hoheitlichen Aufgaben in Wohnungen von Menschen schickt, denen Rechtsextremisten die Bürger- und Existenzrechte bestreiten.
    Es geht keinesfalls um die Frage eines allgemeinen Berufsverbots für Rechtsextremisten, denn kaum etwas ist wichtiger für die politische Vernunft als die Teilhabe am Berufsleben, aber für hoheitliche Aufgaben bis in die Privatsphäre fehlt es Rechtsextremisten aus Gründen ihrer Hass-Ideologie an persönlicher Eignung.

    Die Hallenser Richter können hingegen gern für ihren Berufsstand einen eigenen Kehrbezirk fordern, in dem sich braune Schornsteinfeger umtun dürfen.

    Markus Rabanus >> Diskussion