Lektion 1: Der Mensch
Auch Nazis sind Menschen, wissen nur nicht, was es bedeutet.
http://www.nazis.de/ erklärt Nazis, was Nazis ihnen verschweigen:
DASS DER MENSCH ZUERST MENSCH SEIN MUSS.
MENSCHLICHKEIT
und ALLES andere findet darin sein Maß. >> Ideale.de
Wir wollen mit dieser Seite keine Sonderschüler diskriminieren, sondern wir wollen tatsächlich eine "Sonderschule für Nazis" sein. Dialog-Lexikon
Notizen für die www.Initiative-Dialog.de
28 Oktober 2004
01 Oktober 2004
Trotz macht (zuweilen) blind
27 September 2004
Der Untergang bzw. Kapitulation Impossible
Samstag waren wir drin, mein Weib, meine Erwartung nach Lektüre von kontroversen Kritiken und acht Euro ausnahmsweise nicht zuviel.
Schauspielerisch klasse, passagenweise etwas zu sehr Steven Spielberg, also an Zumutbarkeitsgrenzen realistisch, aber so, dass auch den blödesten Idioten die Schwärmerei für Krieg und Soldatisches vergehen müsste. Folglich kein Film für Faschos, die Faschos bleiben wollen.
Die Bilder im kämpfenden und verreckenden Berlin kontrastieren mit den Illusionen, denen sich Hitler, Goebbels und die Leute im "Führerbunker" mit zunehmender Verzweiflung hingeben. Und das ist schon das "Eigene" dieses Films, was viele Kritiken m.E. falsch auf den Aspekt reduzieren, dass "Hitler nicht als Monster" dargestellt wird.
Richtig. Der Film bringt Hitler weder "zu sehr" noch "endlich" als Menschen, denn solche Selbstverständlichkeit kann ohnehin nur derjenige anzweifeln, der selbst zu abwegigen Geschichtserklärungen greift und mit Dämonisierungen Wasser auf die Räder von Mythosbastlern gibt.
Hitler, ein Mensch. Und was viele nicht wahrhaben wollen, weil es die bitterste Erkenntnis ist: Der politische Wahnsinn braucht nur die passende Gelegenheit. - Kein Genie, keine Dämonen, keinen Ausnahmefall. Sondern ist dem Menschen viel näher, als ihm lieb sein kann.
Und diese Einsicht macht sich im Bunker breit. Alle wissen, dass es vorbei ist. Aber es gibt keinen Ausweg mehr. Die Verzweiflung über die totale Verfahrenheit, in die sich die NS-Clique unter Aufbietung aller Gewalt-Ressourcen Deutschlands gebracht und sich selbst jeglicher Entscheidungsalternative beraubt hatte:
"Kapitulation unmöglich" hätte der Filmtitel treffender lauten können. "Der Untergang" als Titel ist mir zu lau, zu wenig passend, denn wer "untergeht" und kein Schwein sein will, versucht zu retten, was möglich ist, vielleicht nicht sich selbst, aber andere.
Doch inhaltlich gelang es dem Film: Auch die kriminellsten Menschen ertragen es nicht, nichts weiter als miese Schweine zu sein und suchen deshalb die Schuld bei anderen: Das Volk habe den Untergang selbst gewählt, versagt - "Kollektivschuld" auf der ganzen Linie.
Und Wahrheit ist ja auch dran, denn Millionen wählten Hitler, obwohl er 1932 in einer berühmten Rede unter frenetischem Beifall ganz sicher nichtsahnend richtig prophezeite: "Sie können uns unterdrrrücken, sie können uns meinetwegen töööten, kapituliiiierren werrrden wir NICHT."
Diesen Satz hätte ich dem ganzen Film vorangestellt, denn es war das vorhersehbare Schicksal des Nationalsozialismus, den Weg in den Abgrund ohne Alternative.
Zuletzt die Neuauflage der wirren Dolchstoßlegende, in der sich alles gegen das vermeintlich Edle verschwört, nicht nur die Juden, die Alliierten, auch die Generalität, die Nationalsozialismus verraten habe, weil sie nicht stirbt, wo sie soll und dann die verlogene Wehleidigkeit um die fiktiven Besten, die im Kampf gefallen seien. Eine Wehleidigkeit Hitlers, die man ihm als Gefreitem im Lazarett und ohne Überblick von Versailles erfuhr noch abnehmen konnte. Aber nicht mehr nach Stalingrad.
Dieses Mal würde ohnehin nur überleben, wer sich gedrückt habe. In solcher Logik braucht es kein Mitleid mit dem verreckenden Volk, dessen Kinder und Greise als letzte Helden des Regimes in den Straßen Berlins nichts anderes auszurichten hatten als den Wehrmachtssoldaten das "Schussfeld" unübersichtlich zu machen und die Brutalität der einrückenden Russen gegenüber der Zivilbevölkerung zu steigern, denn durch den Kriegseinsatz von Zivilisten ging der Roten Armee die Unterscheidbarkeit zu den Soldaten verloren. Das machte mir der Film klar wie nie und die Spuren in der Stadt bis heute.
Berlin hatte keine Chance sich geordnet zu ergeben wie Köln, das Goebbels in seinen Tagebuchaufzeichnungen am liebsten hätte bombardieren lassen. Auch das hätte der Film bringen können. Tat er nicht, kam ohne aus, war längst genug im Übermaß.
"Kapitulation unmöglich", denn es gab für sie nach allem kein Exil. Auch Halunken und Mitläufer können verzweifeln und tun es auf die ihnen geübte Art: "irrational", aber genau darin "hochplausibel".
-msr- Diskussion
Schauspielerisch klasse, passagenweise etwas zu sehr Steven Spielberg, also an Zumutbarkeitsgrenzen realistisch, aber so, dass auch den blödesten Idioten die Schwärmerei für Krieg und Soldatisches vergehen müsste. Folglich kein Film für Faschos, die Faschos bleiben wollen.
Die Bilder im kämpfenden und verreckenden Berlin kontrastieren mit den Illusionen, denen sich Hitler, Goebbels und die Leute im "Führerbunker" mit zunehmender Verzweiflung hingeben. Und das ist schon das "Eigene" dieses Films, was viele Kritiken m.E. falsch auf den Aspekt reduzieren, dass "Hitler nicht als Monster" dargestellt wird.
Richtig. Der Film bringt Hitler weder "zu sehr" noch "endlich" als Menschen, denn solche Selbstverständlichkeit kann ohnehin nur derjenige anzweifeln, der selbst zu abwegigen Geschichtserklärungen greift und mit Dämonisierungen Wasser auf die Räder von Mythosbastlern gibt.
Hitler, ein Mensch. Und was viele nicht wahrhaben wollen, weil es die bitterste Erkenntnis ist: Der politische Wahnsinn braucht nur die passende Gelegenheit. - Kein Genie, keine Dämonen, keinen Ausnahmefall. Sondern ist dem Menschen viel näher, als ihm lieb sein kann.
Und diese Einsicht macht sich im Bunker breit. Alle wissen, dass es vorbei ist. Aber es gibt keinen Ausweg mehr. Die Verzweiflung über die totale Verfahrenheit, in die sich die NS-Clique unter Aufbietung aller Gewalt-Ressourcen Deutschlands gebracht und sich selbst jeglicher Entscheidungsalternative beraubt hatte:
"Kapitulation unmöglich" hätte der Filmtitel treffender lauten können. "Der Untergang" als Titel ist mir zu lau, zu wenig passend, denn wer "untergeht" und kein Schwein sein will, versucht zu retten, was möglich ist, vielleicht nicht sich selbst, aber andere.
Doch inhaltlich gelang es dem Film: Auch die kriminellsten Menschen ertragen es nicht, nichts weiter als miese Schweine zu sein und suchen deshalb die Schuld bei anderen: Das Volk habe den Untergang selbst gewählt, versagt - "Kollektivschuld" auf der ganzen Linie.
Und Wahrheit ist ja auch dran, denn Millionen wählten Hitler, obwohl er 1932 in einer berühmten Rede unter frenetischem Beifall ganz sicher nichtsahnend richtig prophezeite: "Sie können uns unterdrrrücken, sie können uns meinetwegen töööten, kapituliiiierren werrrden wir NICHT."
Diesen Satz hätte ich dem ganzen Film vorangestellt, denn es war das vorhersehbare Schicksal des Nationalsozialismus, den Weg in den Abgrund ohne Alternative.
Zuletzt die Neuauflage der wirren Dolchstoßlegende, in der sich alles gegen das vermeintlich Edle verschwört, nicht nur die Juden, die Alliierten, auch die Generalität, die Nationalsozialismus verraten habe, weil sie nicht stirbt, wo sie soll und dann die verlogene Wehleidigkeit um die fiktiven Besten, die im Kampf gefallen seien. Eine Wehleidigkeit Hitlers, die man ihm als Gefreitem im Lazarett und ohne Überblick von Versailles erfuhr noch abnehmen konnte. Aber nicht mehr nach Stalingrad.
Dieses Mal würde ohnehin nur überleben, wer sich gedrückt habe. In solcher Logik braucht es kein Mitleid mit dem verreckenden Volk, dessen Kinder und Greise als letzte Helden des Regimes in den Straßen Berlins nichts anderes auszurichten hatten als den Wehrmachtssoldaten das "Schussfeld" unübersichtlich zu machen und die Brutalität der einrückenden Russen gegenüber der Zivilbevölkerung zu steigern, denn durch den Kriegseinsatz von Zivilisten ging der Roten Armee die Unterscheidbarkeit zu den Soldaten verloren. Das machte mir der Film klar wie nie und die Spuren in der Stadt bis heute.
Berlin hatte keine Chance sich geordnet zu ergeben wie Köln, das Goebbels in seinen Tagebuchaufzeichnungen am liebsten hätte bombardieren lassen. Auch das hätte der Film bringen können. Tat er nicht, kam ohne aus, war längst genug im Übermaß.
"Kapitulation unmöglich", denn es gab für sie nach allem kein Exil. Auch Halunken und Mitläufer können verzweifeln und tun es auf die ihnen geübte Art: "irrational", aber genau darin "hochplausibel".
-msr- Diskussion
12 Juli 2004
Wie viel Rückhalt hatte der Nationalsozialismus?
Gast 56 hat folgendes geschrieben: "ca. 95 % der Deutschen haben damals das Fähnchen geschwenkt, und standen hinter der Idee."
So taten die Nazis.
Gast 56 hat folgendes geschrieben: "Es ist reine Spekulation, wie Du Dich damals verhalten hättest...?"
So schrieb ich.
Gast 56 hat folgendes geschrieben: "Vielleicht wärst Du Obersturmbannführer geworden?"
Deshalb schrieb ich: "möglicherweise noch schlimmer: Verbrechen." Entweder Du liest nicht, was wir schreiben oder Du findest Gefallen daran, gegen Antifaschisten die Spekulation zur Wahrheit zu dichten, um sie in eine Reihe mit den Versagern zu stellen: "Vergewaltige, wenn Du ein Mann gewesen wärest, dann hättest Du vielleicht vergewaltigt."
Nur Schurken spekulieren sich die Welt so, dass sie nur noch aus Schurken bestehe.
Gast 56 hat folgendes geschrieben: "...alles nur Sache der Erziehung."
Wenn "alles nur Sache der Erziehung" wäre und der Mensch ohne eigenen Willen, ... - Das wünschen sich manche Eltern und Ideologen, aber so geschieht es nicht und wäre bereits Verbrechen.
Gast 56 hat folgendes geschrieben: "P.S.: wieso habe ich ausgerechnet den Namen "Gast 56" erhalten? Ist das etwa in Anbetracht auf Adolf's Alter, als er 1945 verstarb?"
Mit Spekulationen hast Du mehr Pech als andere, weil Du zu viel braune Träume im Hinterköpfchen hast. Den vorherigen Gast nannte ich "55".
Und Hitler "verstarb" nicht, sondern beging Suizid, nachdem er seinen Hund und seine Frau tötete.
Es macht einen Unterschied, auf welche Weise jemand zu Tode kommt, ansonsten würden wir uns hier manche Diskussion sparen.
Den Rest beantwortete Dir Noah. - Nun lasse Du mal erkennen, dass Du Dich korrigieren lässt, wenn die Dinge so klar auf der Hand liegen.
Grüße von Sven
Diskussionen.de
So taten die Nazis.
Gast 56 hat folgendes geschrieben: "Es ist reine Spekulation, wie Du Dich damals verhalten hättest...?"
So schrieb ich.
Gast 56 hat folgendes geschrieben: "Vielleicht wärst Du Obersturmbannführer geworden?"
Deshalb schrieb ich: "möglicherweise noch schlimmer: Verbrechen." Entweder Du liest nicht, was wir schreiben oder Du findest Gefallen daran, gegen Antifaschisten die Spekulation zur Wahrheit zu dichten, um sie in eine Reihe mit den Versagern zu stellen: "Vergewaltige, wenn Du ein Mann gewesen wärest, dann hättest Du vielleicht vergewaltigt."
Nur Schurken spekulieren sich die Welt so, dass sie nur noch aus Schurken bestehe.
Gast 56 hat folgendes geschrieben: "...alles nur Sache der Erziehung."
Wenn "alles nur Sache der Erziehung" wäre und der Mensch ohne eigenen Willen, ... - Das wünschen sich manche Eltern und Ideologen, aber so geschieht es nicht und wäre bereits Verbrechen.
Gast 56 hat folgendes geschrieben: "P.S.: wieso habe ich ausgerechnet den Namen "Gast 56" erhalten? Ist das etwa in Anbetracht auf Adolf's Alter, als er 1945 verstarb?"
Mit Spekulationen hast Du mehr Pech als andere, weil Du zu viel braune Träume im Hinterköpfchen hast. Den vorherigen Gast nannte ich "55".
Und Hitler "verstarb" nicht, sondern beging Suizid, nachdem er seinen Hund und seine Frau tötete.
Es macht einen Unterschied, auf welche Weise jemand zu Tode kommt, ansonsten würden wir uns hier manche Diskussion sparen.
Den Rest beantwortete Dir Noah. - Nun lasse Du mal erkennen, dass Du Dich korrigieren lässt, wenn die Dinge so klar auf der Hand liegen.
Grüße von Sven
Zur "Vergessenskultur" des Neofaschismus
Gast schrieb: "Warum sollen wir heute noch im jahre 2004 nach ueber 60 Jahren noch ueber laengst vergangene Ereignisse 60 jahre zurueckliegend und laenger, diskutieren?"
Martin antwortet: Weil die Vergangenheit in der Gegenwart präsent ist.
Traumatisierungen wirken generationenübergreifend. Das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Deutschen ist verständlicherweise oftmals immer noch problematisch. Das ganze Diskursfeld ist kompliziert und oftmals abgründig, so dass unbedingter Dialogbedarf besteht.
Es ist ein naiver Irrtum zu glauben, mit dem Tod der direkt Betroffenen sei der Fall erledigt. Das, was war, wirkt fort und zwar in nahezu allen Bereichen der politisch-gesellschaftlichen und der kulturellen Verfassung, in der wir leben. Ohne Kenntnis des NS sind die Entwicklung der Bundesrepublik, ihr Selbstverständnis und die Verfassung ihrer Gesellschaft nicht zu verstehen.
Und Vieles ist immer noch nicht zum Besten bestellt und wirkt bis in die Gegenwart:
Die Mechanismen gesellschaftlicher Erinnerung sind eine komplizierte Angelegenheit. Man kann z.B. mit Recht kritisieren, dass Erinnerung bei uns mehr oder weniger vollständig institutionalisiert und an bestimmte Funktionsträger delegiert ist. Untersucht man bestimmte Bereiche der Kultur, auch in ihrer Entwicklung seit 1945, dann stellt man fest, dass dem weit verbreiteten Überdruss an der angeblichen Omnipräsenz des NS in vielen Bereichen die Tendenz gegenübersteht, Täterschaft und Verantwortung umzuschreiben, abzustreiten, umzudeuten etc.
Die Vergangenheit ist immer noch Gegenstand des Streits. Die Forschung ist noch längst nicht zu einem Schlusspunkt gekommen. Immer noch werden neue Zusammenhänge sichtbar. Z.B. ist die Forschung ist von den Institutionen immer weiter in der Mikrobereich der Entscheidungsträger und der unteren Täterschicht vorgedrungen. Interessant im hier diskutierten Zusammenhang ist zum Beispiel das Buch von Harald Welzer 'Opa war kein Nazi'. Darin werden die Formen der Erinnerung im Zusammenhang der Familie und im Übergang der Generationen untersucht und die Tendenz gezeigt, den Holocaust und die persönliche Verstrickung in Schuld in der familiaren Tradition vollständig auszublenden, zu verschweigen oder umzudeuten. Meist hat man es mit dem Befund 'mein Opa war in Ordnung' mit einer Form kollektiv verankerter Entschuldungsstrategie zu tun.
Diskussionen.de
Martin antwortet: Weil die Vergangenheit in der Gegenwart präsent ist.
Traumatisierungen wirken generationenübergreifend. Das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Deutschen ist verständlicherweise oftmals immer noch problematisch. Das ganze Diskursfeld ist kompliziert und oftmals abgründig, so dass unbedingter Dialogbedarf besteht.
Es ist ein naiver Irrtum zu glauben, mit dem Tod der direkt Betroffenen sei der Fall erledigt. Das, was war, wirkt fort und zwar in nahezu allen Bereichen der politisch-gesellschaftlichen und der kulturellen Verfassung, in der wir leben. Ohne Kenntnis des NS sind die Entwicklung der Bundesrepublik, ihr Selbstverständnis und die Verfassung ihrer Gesellschaft nicht zu verstehen.
Und Vieles ist immer noch nicht zum Besten bestellt und wirkt bis in die Gegenwart:
Die Mechanismen gesellschaftlicher Erinnerung sind eine komplizierte Angelegenheit. Man kann z.B. mit Recht kritisieren, dass Erinnerung bei uns mehr oder weniger vollständig institutionalisiert und an bestimmte Funktionsträger delegiert ist. Untersucht man bestimmte Bereiche der Kultur, auch in ihrer Entwicklung seit 1945, dann stellt man fest, dass dem weit verbreiteten Überdruss an der angeblichen Omnipräsenz des NS in vielen Bereichen die Tendenz gegenübersteht, Täterschaft und Verantwortung umzuschreiben, abzustreiten, umzudeuten etc.
Die Vergangenheit ist immer noch Gegenstand des Streits. Die Forschung ist noch längst nicht zu einem Schlusspunkt gekommen. Immer noch werden neue Zusammenhänge sichtbar. Z.B. ist die Forschung ist von den Institutionen immer weiter in der Mikrobereich der Entscheidungsträger und der unteren Täterschicht vorgedrungen. Interessant im hier diskutierten Zusammenhang ist zum Beispiel das Buch von Harald Welzer 'Opa war kein Nazi'. Darin werden die Formen der Erinnerung im Zusammenhang der Familie und im Übergang der Generationen untersucht und die Tendenz gezeigt, den Holocaust und die persönliche Verstrickung in Schuld in der familiaren Tradition vollständig auszublenden, zu verschweigen oder umzudeuten. Meist hat man es mit dem Befund 'mein Opa war in Ordnung' mit einer Form kollektiv verankerter Entschuldungsstrategie zu tun.
11 Juli 2004
"mein Opa war in Ordnung"
Wenn Nazis von Kollektivschuld faseln
Mark_ hat folgendes geschrieben: "Geschichte ist Geschichte... jedes Volk hatte seine dunklen Zeiten."
So redet, wer Verbrecher im "Volk" verstecken möchte. Du bezichtigst damit das Volk der Kollektivschuld.
Und dann betrügst Du ein weiteres Mal, indem Du Dich als sein Anwalt aufspielst und "jedes Volk" beleidigst.
Mark_ hat folgendes geschrieben: "Es ist schon so lange her, daß die meisten von uns das nicht erlebt haben."
Über 50 Mio. haben es überhaupt nicht "überlebt". Ist das ein weiterer Grund zur Entlastung von Verantwortung? Du redest den Schmutz der Nazis und so lange es solche gibt, ist Grund dagegen zu reden.
Opas Versagen
Mark_ hat folgendes geschrieben: "... Meine Großeltern hatten mehr Probleme mit den Partisanen als mit der Wehrmacht. ... Die Partisanen ... wollten meinen Großvater zwingen mit ihnen zu kämpfen. Da er nicht wollte (als ein Bauer in einer entlegenen Region war ihm egal wer an der Macht war), ..."
Dann wird er sich wohl auf Seiten der "Herrenmenschen" gesehen haben, ansonsten hätte es ihm nicht "egal" sein können. Auch diese Passiven haben versagt. Dein Opa war also ein Versager.
Versagen der Enkel
Man kann für Versager "Verständnis" haben, aber wenn man es nicht Versagen nennt, dann ist das Verständnis kein wahres Verständnis, sondern Einverständnis mit dem Versagen.
Das ist Dein Problem. Und deshalb zappelst Du gegen Erinnerung.
Liebe und Kritik
Missverstehe mein Anliegen nicht, denn Du sollst Deinen Großvater lieben und achten, aber Du sollst es nicht tun, indem Du ihn in den Taten verfälscht, sondern Du solltest bereit sein, für ihn in Verantwortung zu sein, denn das Geständnis stellt ihn besser als die Fortsetzung der Lüge.
www.inidia.de/ehre.htm >> Es gibt keine Ehre ohne Ehrlichkeit.
Niemand soll Dir die Sippenhaft aufzwingen, denn jeder hat das Recht zum Ausschlagen des Erbes.
Aber die Verantwortungsübernahme in der Sippe :-) durch einen selbst, ist überaus moralisch.
Auch darum "reden wir noch immer davon".
Grüße von Sven
Diskussionen.de
Mark_ hat folgendes geschrieben: "Geschichte ist Geschichte... jedes Volk hatte seine dunklen Zeiten."
So redet, wer Verbrecher im "Volk" verstecken möchte. Du bezichtigst damit das Volk der Kollektivschuld.
Und dann betrügst Du ein weiteres Mal, indem Du Dich als sein Anwalt aufspielst und "jedes Volk" beleidigst.
Mark_ hat folgendes geschrieben: "Es ist schon so lange her, daß die meisten von uns das nicht erlebt haben."
Über 50 Mio. haben es überhaupt nicht "überlebt". Ist das ein weiterer Grund zur Entlastung von Verantwortung? Du redest den Schmutz der Nazis und so lange es solche gibt, ist Grund dagegen zu reden.
Opas Versagen
Mark_ hat folgendes geschrieben: "... Meine Großeltern hatten mehr Probleme mit den Partisanen als mit der Wehrmacht. ... Die Partisanen ... wollten meinen Großvater zwingen mit ihnen zu kämpfen. Da er nicht wollte (als ein Bauer in einer entlegenen Region war ihm egal wer an der Macht war), ..."
Dann wird er sich wohl auf Seiten der "Herrenmenschen" gesehen haben, ansonsten hätte es ihm nicht "egal" sein können. Auch diese Passiven haben versagt. Dein Opa war also ein Versager.
Versagen der Enkel
Man kann für Versager "Verständnis" haben, aber wenn man es nicht Versagen nennt, dann ist das Verständnis kein wahres Verständnis, sondern Einverständnis mit dem Versagen.
Das ist Dein Problem. Und deshalb zappelst Du gegen Erinnerung.
Liebe und Kritik
Missverstehe mein Anliegen nicht, denn Du sollst Deinen Großvater lieben und achten, aber Du sollst es nicht tun, indem Du ihn in den Taten verfälscht, sondern Du solltest bereit sein, für ihn in Verantwortung zu sein, denn das Geständnis stellt ihn besser als die Fortsetzung der Lüge.
www.inidia.de/ehre.htm >> Es gibt keine Ehre ohne Ehrlichkeit.
Niemand soll Dir die Sippenhaft aufzwingen, denn jeder hat das Recht zum Ausschlagen des Erbes.
Aber die Verantwortungsübernahme in der Sippe :-) durch einen selbst, ist überaus moralisch.
Auch darum "reden wir noch immer davon".
Grüße von Sven
25 Juli 2003
Gefühle in Auschwitz + Haftung
Hallo Thilo,
mir ist in Anbetracht der Gräuel weniger wichtig, ob meine Empfindungen an Stätten des Holocaust überwiegend Schuldgefühl oder Scham, gesunder Brechreiz oder Trauer um die Opfer waren, denn das geht zusammen und die Tatsache des Verbrechens steht über aller Emotionalität und Rationalität, zu der ich fähig/unfähig/bereit oder unwillens wäre. Da kommt es mal nicht auf mich an.
Und das SchuldGEFÜHL ist von solcher Art, als wenn ich für Deine Sicherheit zu sorgen hatte und konnte nicht hindern, dass man Dich überfährt. Das müsste nicht meine Schuld gewesen sein und das Schuldgefühl könnte trotzdem kommen. Vielleicht lernst Du Gefühle besser verstehen, wenn Du mal Kinder hast: Gefühle sind nicht aus Mathematik, aber wesentlicher Teil der Moral.
Neonazis betuppen sich selbst, wenn sie einerseits ihre Identität in die Sportpalastveranstaltungen der NSDAP verlängern und auf "Leistungen stolz sein wollen", andererseits aber jede emotionale Haftung für die Verbrechen genau dieser NSDAP ablehnen.
Wenn jemand die Nazis beerben will, dann auch die Schulden. - Stimmst Du darin überein?
Weil Deutschland den Nazis überlassen war, war es dann leider auch für die Nichtnazis nur noch in Scherben zu erben: "Schaut her! Auf unser Deutschland! Alles Ruinen!"
Grund zum Stolz? Für Idioten.
"Hurra, mein Sportwagen überschlug sich. Der Beifahrer ist tot, die vom Gegenverkehr auch!"
Wenn man nicht Beklopptes im Schilde führt, müsste man es verstehen.
Und die Schuld?
Nein, heutige Nazi-Kids versagten nicht "damals", aber heute.
Und ich würde heute versagen, wenn ich wen für "damals" schwärmen ließe.
Aufgemerkt: Das Ausmaß der moralischen Verkommenheit von Nazis lässt sich unter anderem daran erkennen, inwieweit ihnen der historische Schuldvorwurf mehr Bauchschmerzen bereitet als die Tatsache der NS-Verbrechen selbst. Und nicht nur dies, sondern noch übler, indem sie die Schuldgefühle in erneuten Hass umzukehren versuchen. Durch Relativierung bis hin zur Leugnung oder sogar Rechtfertigung als höchste Stufe ideologischen Wahns.
Diskussionen.de
mir ist in Anbetracht der Gräuel weniger wichtig, ob meine Empfindungen an Stätten des Holocaust überwiegend Schuldgefühl oder Scham, gesunder Brechreiz oder Trauer um die Opfer waren, denn das geht zusammen und die Tatsache des Verbrechens steht über aller Emotionalität und Rationalität, zu der ich fähig/unfähig/bereit oder unwillens wäre. Da kommt es mal nicht auf mich an.
Und das SchuldGEFÜHL ist von solcher Art, als wenn ich für Deine Sicherheit zu sorgen hatte und konnte nicht hindern, dass man Dich überfährt. Das müsste nicht meine Schuld gewesen sein und das Schuldgefühl könnte trotzdem kommen. Vielleicht lernst Du Gefühle besser verstehen, wenn Du mal Kinder hast: Gefühle sind nicht aus Mathematik, aber wesentlicher Teil der Moral.
Neonazis betuppen sich selbst, wenn sie einerseits ihre Identität in die Sportpalastveranstaltungen der NSDAP verlängern und auf "Leistungen stolz sein wollen", andererseits aber jede emotionale Haftung für die Verbrechen genau dieser NSDAP ablehnen.
Wenn jemand die Nazis beerben will, dann auch die Schulden. - Stimmst Du darin überein?
Weil Deutschland den Nazis überlassen war, war es dann leider auch für die Nichtnazis nur noch in Scherben zu erben: "Schaut her! Auf unser Deutschland! Alles Ruinen!"
Grund zum Stolz? Für Idioten.
"Hurra, mein Sportwagen überschlug sich. Der Beifahrer ist tot, die vom Gegenverkehr auch!"
Wenn man nicht Beklopptes im Schilde führt, müsste man es verstehen.
Und die Schuld?
Nein, heutige Nazi-Kids versagten nicht "damals", aber heute.
Und ich würde heute versagen, wenn ich wen für "damals" schwärmen ließe.
Aufgemerkt: Das Ausmaß der moralischen Verkommenheit von Nazis lässt sich unter anderem daran erkennen, inwieweit ihnen der historische Schuldvorwurf mehr Bauchschmerzen bereitet als die Tatsache der NS-Verbrechen selbst. Und nicht nur dies, sondern noch übler, indem sie die Schuldgefühle in erneuten Hass umzukehren versuchen. Durch Relativierung bis hin zur Leugnung oder sogar Rechtfertigung als höchste Stufe ideologischen Wahns.
29 Mai 2003
Gedenken: Mordanschlag von Solingen
Vor zehn Jahren: Am 29. Mai 1993 verübten Rechtsextremisten auf ein von türkischen Familien bewohntes Haus in Solingen einen Brandanschlag, durch den fünf Frauen getötet wurden.
weitere Information >> http://de.wikipedia.org/wiki/Mordanschlag_von_Solingen
weitere Information >> http://de.wikipedia.org/wiki/Mordanschlag_von_Solingen
10 Februar 2003
BGH zur "Rassenvermischung"
Urteil des Landgerichts Rostock gegen Manfred Roeder rechtskräftig
Das Landgericht Rostock hatte im Jahre 2001 den Angeklagten Manfred Roeder wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Verunglimpfung des Staates und Beleidigung unter Einbeziehung mehrerer anderweitig verhängter Freiheitsstrafen zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hatte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluß vom 5. Februar 2002 (3 StR 446/01) dieses Urteil aufgehoben, weil die Annahme des Tatbestands der Verunglimpfung des Staates verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährleistung der Meinungsfreiheit nicht gerecht geworden war. Obgleich die Verurteilung wegen Volksverhetzung und Beleidigung für sich genommen rechtsfehlerfrei war, mußte die Sache aus prozessualen Gründen insgesamt zurückverwiesen werden (vgl. Pressemitteilung des BGH vom 15. März 2002 - Nr. 28/2002).
Das Landgericht Rostock hat das Verfahren wegen Verunglimpfung des Staates (§ 90 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) eingestellt, weil dieser Vorwurf in Anbetracht der verbleibenden Delikte nicht ins Gewicht fällt. Wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung hat es mit Urteil vom 2. Juli 2002 den Angeklagten erneut verurteilt und gegen ihn eine Freiheitsstrafe von nunmehr einem Jahr und neun Monaten verhängt (wiederum unter Einbeziehung der anderweitig verhängten Strafen). Dem Vorwurf der Volksverhetzung liegt zugrunde, daß der Angeklagte auf dem Bundesparteitag der NPD am 11. Januar 1998 in einer Rede die Zuwanderung von "Rußlandjuden" beklagte und ausführte: "Jeder, der gezielte Rassenvermischung betreibt, ist ein gottloser Lump, ein Teufel." Die Bezeichnung des damaligen Vorsitzenden des Zentralrates der Juden, Ignatz Bubis, als "Großmaul" und als "Gauleiter Bubis" hat das Landgericht als Beleidigung gewertet.
Der Angeklagte hat auch gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dieses Rechtsmittel mit Beschluß vom 30. Januar 2003 als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Rostock vom 2. Juli 2002 rechtskräftig.
Beschluß vom 30. Januar 2003 - 3 StR 428/02
Karlsruhe, den 10. Februar 2003
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
Das Landgericht Rostock hatte im Jahre 2001 den Angeklagten Manfred Roeder wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Verunglimpfung des Staates und Beleidigung unter Einbeziehung mehrerer anderweitig verhängter Freiheitsstrafen zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hatte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluß vom 5. Februar 2002 (3 StR 446/01) dieses Urteil aufgehoben, weil die Annahme des Tatbestands der Verunglimpfung des Staates verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährleistung der Meinungsfreiheit nicht gerecht geworden war. Obgleich die Verurteilung wegen Volksverhetzung und Beleidigung für sich genommen rechtsfehlerfrei war, mußte die Sache aus prozessualen Gründen insgesamt zurückverwiesen werden (vgl. Pressemitteilung des BGH vom 15. März 2002 - Nr. 28/2002).
Das Landgericht Rostock hat das Verfahren wegen Verunglimpfung des Staates (§ 90 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) eingestellt, weil dieser Vorwurf in Anbetracht der verbleibenden Delikte nicht ins Gewicht fällt. Wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung hat es mit Urteil vom 2. Juli 2002 den Angeklagten erneut verurteilt und gegen ihn eine Freiheitsstrafe von nunmehr einem Jahr und neun Monaten verhängt (wiederum unter Einbeziehung der anderweitig verhängten Strafen). Dem Vorwurf der Volksverhetzung liegt zugrunde, daß der Angeklagte auf dem Bundesparteitag der NPD am 11. Januar 1998 in einer Rede die Zuwanderung von "Rußlandjuden" beklagte und ausführte: "Jeder, der gezielte Rassenvermischung betreibt, ist ein gottloser Lump, ein Teufel." Die Bezeichnung des damaligen Vorsitzenden des Zentralrates der Juden, Ignatz Bubis, als "Großmaul" und als "Gauleiter Bubis" hat das Landgericht als Beleidigung gewertet.
Der Angeklagte hat auch gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dieses Rechtsmittel mit Beschluß vom 30. Januar 2003 als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Rostock vom 2. Juli 2002 rechtskräftig.
Beschluß vom 30. Januar 2003 - 3 StR 428/02
Karlsruhe, den 10. Februar 2003
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
23 November 2002
Gedenken: Mordanschläge von Mölln
Vor ZEHN Jahren verübten Rechtsextremisten Brandanschläge auf zwei Häuser in Mölln (SLH). Zwei Tote, neun Schwerverletzte.
siehe Special bei Wikipedia
22 November 2002
Jugendprojekt gegen Extremismus und Intoleranz
Jugendprojekt gegen Extremismus und Intoleranz: Zypries lobt fairlink.de
Berlin, am 22. November 2002
Von Jugendlichen für Jugendliche – 60 junge Menschen zwischen 13 und 24 Jahren aus allen Teilen Deutschlands haben sich aktiv mit Extremismus und Intoleranz im world wide web auseinandergesetzt. Die Jugendlichen haben gemeinsam konkrete Anwendertipps für ihre Altersgenossen zum verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit Inhalten aus dem world wide web entwickelt. Die Tipps fordern die jugendlichen User auf, mit wachem Blick zu surfen, Inhalte kritisch zu hinterfragen und Kritik an intolerantem oder extremistischen Verhalten öffentlich zu machen, im Netz wie auch im alltäglichen Leben. Am kommenden Montag werden die Jugendlichen Bundespräsident Johannes Rau die Ergebnisse ihrer Arbeit vorstellen.
"Unsere Demokratie lebt davon, dass sich gerade junge Menschen für unsere Grundwerte aktiv einsetzen und sie verteidigen. Der Staat kann rechtsextremistische Inhalte im Netz beispielsweise nur begrenzt strafrechtlich verfolgen, weil nicht alles, was nach deutschem Recht strafbar ist, auch in anderen Ländern verboten ist. Deshalb ist es so wichtig, dass jeder im Alltag in seinem persönlichen Umfeld rassistischen Äußerungen widerspricht und mit seinem eigenen Verhalten dazu beiträgt, Intoleranz und Extremismus gesellschaftlich zu ächten. Dazu haben die Jugendlichen, die die Anwendertipps gemeinsam in Workshops erarbeitet haben, einen hervorragenden Beitrag geleistet. Ich hoffe sehr, dass durch diese Aktion viele Jugendliche dafür sensibilisiert werden, sich beim Surfen, in der Schule oder im Sportverein für ein tolerantes Miteinander einzusetzen", unterstrich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Fairlink.de ist ein Projekt der Initiative STEP21, das unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Johannes Rau steht. STEP21 ist eine gemeinnützige Jugendinitiative, die demokratische Grundwerte im Dialog von und mit Jugendlichen fördert. Sie bietet jungen Menschen ein Forum, sich auszutauschen.
Weitere Informationen zu STEP21 finden Sie unter step21.de und fairlink.de.
Zum Thema Menschenrechte finden Sie ergänzende Informationen unter http://www.bmj.bund.de/.
Berlin, am 22. November 2002
Von Jugendlichen für Jugendliche – 60 junge Menschen zwischen 13 und 24 Jahren aus allen Teilen Deutschlands haben sich aktiv mit Extremismus und Intoleranz im world wide web auseinandergesetzt. Die Jugendlichen haben gemeinsam konkrete Anwendertipps für ihre Altersgenossen zum verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit Inhalten aus dem world wide web entwickelt. Die Tipps fordern die jugendlichen User auf, mit wachem Blick zu surfen, Inhalte kritisch zu hinterfragen und Kritik an intolerantem oder extremistischen Verhalten öffentlich zu machen, im Netz wie auch im alltäglichen Leben. Am kommenden Montag werden die Jugendlichen Bundespräsident Johannes Rau die Ergebnisse ihrer Arbeit vorstellen.
"Unsere Demokratie lebt davon, dass sich gerade junge Menschen für unsere Grundwerte aktiv einsetzen und sie verteidigen. Der Staat kann rechtsextremistische Inhalte im Netz beispielsweise nur begrenzt strafrechtlich verfolgen, weil nicht alles, was nach deutschem Recht strafbar ist, auch in anderen Ländern verboten ist. Deshalb ist es so wichtig, dass jeder im Alltag in seinem persönlichen Umfeld rassistischen Äußerungen widerspricht und mit seinem eigenen Verhalten dazu beiträgt, Intoleranz und Extremismus gesellschaftlich zu ächten. Dazu haben die Jugendlichen, die die Anwendertipps gemeinsam in Workshops erarbeitet haben, einen hervorragenden Beitrag geleistet. Ich hoffe sehr, dass durch diese Aktion viele Jugendliche dafür sensibilisiert werden, sich beim Surfen, in der Schule oder im Sportverein für ein tolerantes Miteinander einzusetzen", unterstrich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Fairlink.de ist ein Projekt der Initiative STEP21, das unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Johannes Rau steht. STEP21 ist eine gemeinnützige Jugendinitiative, die demokratische Grundwerte im Dialog von und mit Jugendlichen fördert. Sie bietet jungen Menschen ein Forum, sich auszutauschen.
Weitere Informationen zu STEP21 finden Sie unter step21.de und fairlink.de.
Zum Thema Menschenrechte finden Sie ergänzende Informationen unter http://www.bmj.bund.de/.
26 November 2001
Strafprozess gegen Roland S.
26.November 2001 9:00 Uhr Strafgericht Augsburg, von der Initiative-Dialog angezeigt wegen Computersabotage und Erpressung, staatsanwaltlich angeklagt wegen Volksverhetzung und Kinderpornographie
Wochenlang gingen auf den Servern der Initiative-Dialog Mailbombings ein, in denen eine englischsprachige "Antifaschistische Liga" vortäuschte, unsere WebSite www.Nazis.de als rassistische WebSite zu bekämpfen, bis sie vom Netz genommen oder auf ein bedeutungsloseres Level gebracht sei.
Die Initiative-Dialog war sich des Fakes sicher, verwies dennoch auf amerikanische WebSites, die den Inhalt von Nazis.de in englische Sprache übernommen haben, was von der angeblichen "Antifaschistischen Liga" zynisch als Täuschungsmanöver abgetan wurde.
Aus Gründen der Namensgleichheit des gefälschten Absenders mit einer radikalen englischen Antifaschisten-Organisation sprachen wir letztere direkt an. Diese Organisation bestätigte uns, dass sie mit solchen Aktivitäten gegen uns nichts zu tun habe.
Unsere Netzrecherche ergab, dass exakt gleiche Angriffe auch gegen andere WebAuftritte liefen, zu denen wir jedoch keinen Kontakt aufnahmen, weil wir schon selbst mit unserer normalen Arbeit überlastet waren. Als unsere technischen Helfer an ihren Grenzen stießen und wir schließlich keine Lust mehr hatten, unsere politischen Eindämmungsversuche in Richtung auf die MailServer und den/die Absender fortzusetzen, erstatteten wir Strafanzeige wegen Computersabotage und Erpressung.
Alle gegenständlich isolierbaren Daten wurden dem LKA-Berlin zugänglich gemacht. Die beteiligten MailServer wurden zur Herausgabe und Entschlüsselung der IP-Nummern veranlasst und der Absender festgestellt. Es war erwartungsgemäß keine "Antifaschistische Liga", sondern ein 21-Jähriger aus dem niedlichen Augsburg.
Anlässlich der Hausdurchsuchung wurden weitere Straftaten entdeckt, von denen wir erst im Prozess Kenntnis erhielten.
Um 9.00 Uhr wurde der Prozess eröffnet. Der Angeklagte gleicht denen, die wir immer wieder kennen lernen: ein verzögert pubertärer Strolch, nicht dumm, aber eben überhaupt nicht weise. Seine Eltern und die Schule haben ihm intellektuell wenig entgegenzusetzen, zu ernsthaften emotionalen Beziehungen ist er nicht fähig, Ausgleich suchend in politischen und sexuellen Perversitäten. Die Virtualität des Internets ist sein Ein und Alles.
Selbstredend "nicht rechts, nicht links" in geflissentlicher Übersehung, dass ihn niemand des Linksextremismus verdächtigt.
Roland S. beklagte wacker "die Hysterie gegen Nationale", die "Umerziehung der Deutschen" ohne sich der eigenen Erziehungsdefizite bewusst zu sein.
"Böses" habe er nicht gewollt, alles war für ihn "Scherz":
auf der Festplatte seines Computers fand sich dokumentiert, dass er ein Jahr zuvor bei dem jüdischen Online-Dienst Hagalil.com ein Posting mit den "Zionistischen Protokollen" untergebracht hat, welche für ihn keine erwiesen geheimdienstliche Fälschung des Zaren seien, was für ihn Grund war, sie zu verbreiten und gleich noch die Fälscherei zu verlängern, indem er sie mit einem "Vorwort von Bubis" versah.
Auch das sei ein "Scherz" gewesen, denn jedem wäre wohl klar, dass Bubis ein solches Vorwort nicht geschrieben haben könne. Die stundenlange Unterhaltung mit Roland S. im Anschluss an die Gerichtsverhandlung brachte jedoch heraus, dass Herr Bubis ihm in vorbehalten rechtsextremistischer Wahrnehmung dann doch ein "Zionist" ist, weshalb er vermutlich selbst das "Vorwort" für echt gehalten hätte, wenn es nicht seinem eigenen Hirn entsprungen wäre, denn so war es verfasst und so sollte es wirken.
Roland S. bat eindringlich, dass wir über seine Bubis-Aktion öffentlich nichts verlauten lassen, verkennt jedoch, dass wir gerade solche Dinge nicht verschweigen, weil es die Perfidie rechtsextremistischer Verkommenheit exemplarisch macht, mit der wir uns allerorten als "Fakten" herumschlagen müssen.
"Exemplarisch" auch deshalb, weil Roland S. zu den vielen Gestalten gehört, denen die Kameradschaftsszene für eigenes Mitwirken zu dumpf und perspektivlos sein dürfte,
weil Roland S. zu den vielen Gestalten gehört, die von trotz ihrer vorgeblichen Distanz zur rechtsextremistischen Gewalt- und Subkultur jede gesellschaftliche Reaktion darauf als "Hetze und Verfolgung" zu verspotten versucht,
weil Roland S. einer dieser typischen Gestalten ist, die im Alleingang die Möglichkeiten des Internets missbrauchen, um Falschinformation in die Welt zu bringen und den Frieden mit ihrem Privatfaschismus zu schädigen.
Wir brauchen solche Exempel, auch wenn es uns um den Einzelnen leid tut, damit die Generalprävention überhaupt noch funktioniert, die unverzichtbar ist.
Der Erwischte besorge selbst, wo er sich einreiht oder zurücknimmt, denn auch dazu sind wir immerhin bereit.
Wir brauchen solche Exempel, damit die Menschen ein Gespür dafür entwickeln, wie Hass zu Gerücht, "Information" und Ideologie wird,
wie der geistige Faschismus Partner dessen ist, was Schwarzen in Parkanlagen, Obdachlosen unter Brücken, Menschen im World-Trade-Center, Menschen in Israel und Palästina und überall zum Verhängnis wird, wo sich Extremismus politisch besoffen oder nicht besoffen entlädt.
Roland S. ist einer jener vielen Gestalten, die uns in unseren Foren täglich begegnen und die Freude daran haben, "Gutmenschen" mit ihrem "Andersdenken" zu verunsichern,
Roland S. ist einer von jenen, die sich Bedeutungsgewinn und Vorteil daraus erhoffen, dass ihnen ihre Erfahrung im Zusammenspiel von Skrupellosigkeit und Kalkül zum Vorteil gereiche in einer Welt, der es endlich so dreckig ergehe, wie es in ihren Seelen längst schon ist.
Auf der Festplatte seines Computer fanden sich kinderpornographische Bilder, die er jahrelange aus dem Netz bezogen hat und deren Entdeckung ihm peinlich war. Verheerende Fotografien, die für die betroffenen Kinder entsetzliche Erlebnisse gewesen sein müssen, wenn überhaupt überlebt, dann ohne Hoffnung auf Vergessen.
Für Roland S. habe sich um "Recherchen" gehandelt. Er hätte stattdessen das Gesetz "recherchieren" und verstehen sollen, dass der Gesetzgeber jegliches Herunterladen kinderpornographischer Inhalte untersagt, um auch Schutzbehauptungen wie "Recherche" auszuschließen.
Der Gesamteindruck dieses Beziehers kinderpornographischer Webs war jedoch eher, dass er unter sexuellen Verklemmtheiten leidet, die ihn auf solche Abwege gebracht haben werden. - Das klingt jetzt alles sehr ungnädig, aber jeder Mensch kann sich ändern, wenn er sich aus dem Netz der Selbstlügen befreit.
Kindesmissbrauch, also der psychisch-physische Verrat an Wehrlosen, hat seine Entsprechung in der ideologischen Illoyalität allem Schwachem gegenüber.
Solche Parallelen sind sicher nicht zwangsläufig, aber "typisch" ist es und passt zur Perfidie, gegen besseres Wissen, also gegen die Wahrheit, die es eben doch ab und an gibt, vorzutäuschen, gegen unsere WebSite als "Antifaschist" zu Felde zu ziehen oder Herrn Bubis ein "Vorwort" anzudichten.
Beim Kindesmissbrauch verliert der Anstand gegen die Pervertiertheit, denn die Täter wissen in der Regel, was sie tun.
Beim Extremismus verliert der Anstand und eben die Wahrheit gegen den Hass, gegen die Übermotiviertheit und auch hierbei wissen die Täter, was sie tun.
Kindesmissbrauch und Extremismus sind zweierlei, aber gemeinsam ist ihnen die skrupellose Missachtung des Integritätsinteresses der "anderen Seite".
Die Anstandsverweigerung gegenüber dem "Feind" macht auch vor dem Menschen als solchem nicht halt.
Immer wieder versuchte sich Roland S. als Theoretiker, an dem Leute wie Mahler ihre wahre Freude hätten und "Gutmenschen" verzweifeln könnten. Seine Theorien versteigen sich in tautologische Sphären, in denen sich der Maßstab solange relativiert, bis das Ganze banal zu Boden kracht: so konnte er beispielsweise nicht verstehen, warum sein Computer eingezogen wurde, denn "ein Computer kann kein Rechtsextremist sein". Für diese Vermutung hätte man ihm den Philosophiepreis verleihen mögen, aber vielleicht wird er in der schriftlichen Urteilsbegründung das Wörtchen "Tatwerkzeug" finden und dann doch noch verstehen, warum er mittlerweile an einem anderen Computer sitzt.
Im Urteil hieß es "1 Jahr Freiheitsstrafe auf 2 Jahre Bewährung nach Jugendstrafgesetz", weil ihm zugute gehalten wurde, dass er trotz seiner 21 Jahre "seelisch zurückgeblieben" sei. Die Jugendstrafe erspart ihm die Prozesskosten, die nun der Öffentlichkeit zur Last fallen und nicht gering sind, wenn man den Ermittler- und Zeugenaufwand in DM beziffern würde.
In seinem Schlusswort vor der Schöffen-Urteilsberatung und im Nachgespräch blieb die Reue hinter den Fehleinschätzungen seiner Selbstsicht zurück und es kann bezweifelt werden, dass ihm das gnädige Urteil zur Zäsur geworden ist.
In der mündlichen Urteilsbegründung überwog zu sehr das Moment der Mahnung und für die Strafe blieb kaum etwas, aber erst die Strafe zieht die Grenzen, die unsere Gesellschaft solchen Menschen ziehen müssen, die es selbst nicht schaffen und dann noch ohne Reue sind.
Wie wenig Roland S. begriffen hat, machte sein Vorwurf gegen die Initiative-Dialog kenntlich, als er sagte:
"Sie wissen ja gar nicht, was Sie damit angerichtet haben - und das alles wegen so ein paar eMails!"
Roland S. meinte damit die Ausdehnung des Verfahrens auf die anlässlich unserer Strafanzeige geschehenen Begleitfunde.
Er vermochte nicht zu sehen, was ER "angerichtet" hat und erheblich schlimmer war als die "paar eMails" gegen uns.
Ihn schmerzte nur eines: Erwischt worden zu sein. Die Bedeutung der Straftaten sah er nicht.
Aber es ist in solchen Prozessen wie es immer ist:
auch wir als Geschädigte betonten nicht den Strafanspruch, weil wir "Normalos" uns unsinnig "mitverantwortlich" dafür fühlen, wenn Menschen keinen Halt, keine Maßstäbe vermittelt bekamen.
"Unsinnig mitverantwortlich" deshalb, weil die soziale Ordnung den Einzelnen nicht aus seiner Verantwortung entlassen darf. Aber solche Gestalten tun einem leid, da kann man "theoretisch" von halten, was man mag, man bestätigt sie in ihrer Verachtung für "Gutmenschen" solange, bis man sie wegsperrt.
Was wäre das Wunschurteil im zeitlichen Abstand zum Prozess, der sich uns durch diesen späten Bericht sinnvoll ergab?:
ERZIEHUNG wäre die richtige Reaktion: Beendigung seines verloderten Daseins, 2 Jahre Aussetzung seiner Karriereplanung und stattdessen Arbeit in den Teilen der Welt, in denen er die Menschen verhungern sehen will, weil er nichts von dem abgeben mag, was ihm hierzulande geschenkt wird.
Damit er ein GEWISSEN entwickelt und sich den nationalistischen Stolz sonst wo hin steckt,
damit er sich selbst in den moralischen Zentimetern erkennt, die ihm nun nachgewiesen sind, was ihn nicht quälen müsste,
denn der Mensch an sich ist klein, es sei denn, er müht sich um die Menschlichkeit, weil angemaßte Größe zum Verbrechen neigt.
Die Gesetze lassen solche UMERZIEHUNG nicht zu. Deshalb hätte man ihn einsperren müssen, also ohne Bewährung.
Der Einwand, wonach im Gefängnis niemand besser wird, mag unser hilfloses Eingeständnis sein, aber kein Freibrief für Menschen, die sich selbst keine Grenzen zu setzen vermögen.
Roland S. beklagte "die Umerziehung der Deutschen". Er sollte beklagen, dass ihn niemand "umerzieht".
Sven (initiative-dialog)
Website
Wochenlang gingen auf den Servern der Initiative-Dialog Mailbombings ein, in denen eine englischsprachige "Antifaschistische Liga" vortäuschte, unsere WebSite www.Nazis.de als rassistische WebSite zu bekämpfen, bis sie vom Netz genommen oder auf ein bedeutungsloseres Level gebracht sei.
Die Initiative-Dialog war sich des Fakes sicher, verwies dennoch auf amerikanische WebSites, die den Inhalt von Nazis.de in englische Sprache übernommen haben, was von der angeblichen "Antifaschistischen Liga" zynisch als Täuschungsmanöver abgetan wurde.
Aus Gründen der Namensgleichheit des gefälschten Absenders mit einer radikalen englischen Antifaschisten-Organisation sprachen wir letztere direkt an. Diese Organisation bestätigte uns, dass sie mit solchen Aktivitäten gegen uns nichts zu tun habe.
Unsere Netzrecherche ergab, dass exakt gleiche Angriffe auch gegen andere WebAuftritte liefen, zu denen wir jedoch keinen Kontakt aufnahmen, weil wir schon selbst mit unserer normalen Arbeit überlastet waren. Als unsere technischen Helfer an ihren Grenzen stießen und wir schließlich keine Lust mehr hatten, unsere politischen Eindämmungsversuche in Richtung auf die MailServer und den/die Absender fortzusetzen, erstatteten wir Strafanzeige wegen Computersabotage und Erpressung.
Alle gegenständlich isolierbaren Daten wurden dem LKA-Berlin zugänglich gemacht. Die beteiligten MailServer wurden zur Herausgabe und Entschlüsselung der IP-Nummern veranlasst und der Absender festgestellt. Es war erwartungsgemäß keine "Antifaschistische Liga", sondern ein 21-Jähriger aus dem niedlichen Augsburg.
Anlässlich der Hausdurchsuchung wurden weitere Straftaten entdeckt, von denen wir erst im Prozess Kenntnis erhielten.
Um 9.00 Uhr wurde der Prozess eröffnet. Der Angeklagte gleicht denen, die wir immer wieder kennen lernen: ein verzögert pubertärer Strolch, nicht dumm, aber eben überhaupt nicht weise. Seine Eltern und die Schule haben ihm intellektuell wenig entgegenzusetzen, zu ernsthaften emotionalen Beziehungen ist er nicht fähig, Ausgleich suchend in politischen und sexuellen Perversitäten. Die Virtualität des Internets ist sein Ein und Alles.
Selbstredend "nicht rechts, nicht links" in geflissentlicher Übersehung, dass ihn niemand des Linksextremismus verdächtigt.
Roland S. beklagte wacker "die Hysterie gegen Nationale", die "Umerziehung der Deutschen" ohne sich der eigenen Erziehungsdefizite bewusst zu sein.
"Böses" habe er nicht gewollt, alles war für ihn "Scherz":
auf der Festplatte seines Computers fand sich dokumentiert, dass er ein Jahr zuvor bei dem jüdischen Online-Dienst Hagalil.com ein Posting mit den "Zionistischen Protokollen" untergebracht hat, welche für ihn keine erwiesen geheimdienstliche Fälschung des Zaren seien, was für ihn Grund war, sie zu verbreiten und gleich noch die Fälscherei zu verlängern, indem er sie mit einem "Vorwort von Bubis" versah.
Auch das sei ein "Scherz" gewesen, denn jedem wäre wohl klar, dass Bubis ein solches Vorwort nicht geschrieben haben könne. Die stundenlange Unterhaltung mit Roland S. im Anschluss an die Gerichtsverhandlung brachte jedoch heraus, dass Herr Bubis ihm in vorbehalten rechtsextremistischer Wahrnehmung dann doch ein "Zionist" ist, weshalb er vermutlich selbst das "Vorwort" für echt gehalten hätte, wenn es nicht seinem eigenen Hirn entsprungen wäre, denn so war es verfasst und so sollte es wirken.
Roland S. bat eindringlich, dass wir über seine Bubis-Aktion öffentlich nichts verlauten lassen, verkennt jedoch, dass wir gerade solche Dinge nicht verschweigen, weil es die Perfidie rechtsextremistischer Verkommenheit exemplarisch macht, mit der wir uns allerorten als "Fakten" herumschlagen müssen.
"Exemplarisch" auch deshalb, weil Roland S. zu den vielen Gestalten gehört, denen die Kameradschaftsszene für eigenes Mitwirken zu dumpf und perspektivlos sein dürfte,
weil Roland S. zu den vielen Gestalten gehört, die von trotz ihrer vorgeblichen Distanz zur rechtsextremistischen Gewalt- und Subkultur jede gesellschaftliche Reaktion darauf als "Hetze und Verfolgung" zu verspotten versucht,
weil Roland S. einer dieser typischen Gestalten ist, die im Alleingang die Möglichkeiten des Internets missbrauchen, um Falschinformation in die Welt zu bringen und den Frieden mit ihrem Privatfaschismus zu schädigen.
Wir brauchen solche Exempel, auch wenn es uns um den Einzelnen leid tut, damit die Generalprävention überhaupt noch funktioniert, die unverzichtbar ist.
Der Erwischte besorge selbst, wo er sich einreiht oder zurücknimmt, denn auch dazu sind wir immerhin bereit.
Wir brauchen solche Exempel, damit die Menschen ein Gespür dafür entwickeln, wie Hass zu Gerücht, "Information" und Ideologie wird,
wie der geistige Faschismus Partner dessen ist, was Schwarzen in Parkanlagen, Obdachlosen unter Brücken, Menschen im World-Trade-Center, Menschen in Israel und Palästina und überall zum Verhängnis wird, wo sich Extremismus politisch besoffen oder nicht besoffen entlädt.
Roland S. ist einer jener vielen Gestalten, die uns in unseren Foren täglich begegnen und die Freude daran haben, "Gutmenschen" mit ihrem "Andersdenken" zu verunsichern,
Roland S. ist einer von jenen, die sich Bedeutungsgewinn und Vorteil daraus erhoffen, dass ihnen ihre Erfahrung im Zusammenspiel von Skrupellosigkeit und Kalkül zum Vorteil gereiche in einer Welt, der es endlich so dreckig ergehe, wie es in ihren Seelen längst schon ist.
Auf der Festplatte seines Computer fanden sich kinderpornographische Bilder, die er jahrelange aus dem Netz bezogen hat und deren Entdeckung ihm peinlich war. Verheerende Fotografien, die für die betroffenen Kinder entsetzliche Erlebnisse gewesen sein müssen, wenn überhaupt überlebt, dann ohne Hoffnung auf Vergessen.
Für Roland S. habe sich um "Recherchen" gehandelt. Er hätte stattdessen das Gesetz "recherchieren" und verstehen sollen, dass der Gesetzgeber jegliches Herunterladen kinderpornographischer Inhalte untersagt, um auch Schutzbehauptungen wie "Recherche" auszuschließen.
Der Gesamteindruck dieses Beziehers kinderpornographischer Webs war jedoch eher, dass er unter sexuellen Verklemmtheiten leidet, die ihn auf solche Abwege gebracht haben werden. - Das klingt jetzt alles sehr ungnädig, aber jeder Mensch kann sich ändern, wenn er sich aus dem Netz der Selbstlügen befreit.
Kindesmissbrauch, also der psychisch-physische Verrat an Wehrlosen, hat seine Entsprechung in der ideologischen Illoyalität allem Schwachem gegenüber.
Solche Parallelen sind sicher nicht zwangsläufig, aber "typisch" ist es und passt zur Perfidie, gegen besseres Wissen, also gegen die Wahrheit, die es eben doch ab und an gibt, vorzutäuschen, gegen unsere WebSite als "Antifaschist" zu Felde zu ziehen oder Herrn Bubis ein "Vorwort" anzudichten.
Beim Kindesmissbrauch verliert der Anstand gegen die Pervertiertheit, denn die Täter wissen in der Regel, was sie tun.
Beim Extremismus verliert der Anstand und eben die Wahrheit gegen den Hass, gegen die Übermotiviertheit und auch hierbei wissen die Täter, was sie tun.
Kindesmissbrauch und Extremismus sind zweierlei, aber gemeinsam ist ihnen die skrupellose Missachtung des Integritätsinteresses der "anderen Seite".
Die Anstandsverweigerung gegenüber dem "Feind" macht auch vor dem Menschen als solchem nicht halt.
Immer wieder versuchte sich Roland S. als Theoretiker, an dem Leute wie Mahler ihre wahre Freude hätten und "Gutmenschen" verzweifeln könnten. Seine Theorien versteigen sich in tautologische Sphären, in denen sich der Maßstab solange relativiert, bis das Ganze banal zu Boden kracht: so konnte er beispielsweise nicht verstehen, warum sein Computer eingezogen wurde, denn "ein Computer kann kein Rechtsextremist sein". Für diese Vermutung hätte man ihm den Philosophiepreis verleihen mögen, aber vielleicht wird er in der schriftlichen Urteilsbegründung das Wörtchen "Tatwerkzeug" finden und dann doch noch verstehen, warum er mittlerweile an einem anderen Computer sitzt.
Im Urteil hieß es "1 Jahr Freiheitsstrafe auf 2 Jahre Bewährung nach Jugendstrafgesetz", weil ihm zugute gehalten wurde, dass er trotz seiner 21 Jahre "seelisch zurückgeblieben" sei. Die Jugendstrafe erspart ihm die Prozesskosten, die nun der Öffentlichkeit zur Last fallen und nicht gering sind, wenn man den Ermittler- und Zeugenaufwand in DM beziffern würde.
In seinem Schlusswort vor der Schöffen-Urteilsberatung und im Nachgespräch blieb die Reue hinter den Fehleinschätzungen seiner Selbstsicht zurück und es kann bezweifelt werden, dass ihm das gnädige Urteil zur Zäsur geworden ist.
In der mündlichen Urteilsbegründung überwog zu sehr das Moment der Mahnung und für die Strafe blieb kaum etwas, aber erst die Strafe zieht die Grenzen, die unsere Gesellschaft solchen Menschen ziehen müssen, die es selbst nicht schaffen und dann noch ohne Reue sind.
Wie wenig Roland S. begriffen hat, machte sein Vorwurf gegen die Initiative-Dialog kenntlich, als er sagte:
"Sie wissen ja gar nicht, was Sie damit angerichtet haben - und das alles wegen so ein paar eMails!"
Roland S. meinte damit die Ausdehnung des Verfahrens auf die anlässlich unserer Strafanzeige geschehenen Begleitfunde.
Er vermochte nicht zu sehen, was ER "angerichtet" hat und erheblich schlimmer war als die "paar eMails" gegen uns.
Ihn schmerzte nur eines: Erwischt worden zu sein. Die Bedeutung der Straftaten sah er nicht.
Aber es ist in solchen Prozessen wie es immer ist:
auch wir als Geschädigte betonten nicht den Strafanspruch, weil wir "Normalos" uns unsinnig "mitverantwortlich" dafür fühlen, wenn Menschen keinen Halt, keine Maßstäbe vermittelt bekamen.
"Unsinnig mitverantwortlich" deshalb, weil die soziale Ordnung den Einzelnen nicht aus seiner Verantwortung entlassen darf. Aber solche Gestalten tun einem leid, da kann man "theoretisch" von halten, was man mag, man bestätigt sie in ihrer Verachtung für "Gutmenschen" solange, bis man sie wegsperrt.
Was wäre das Wunschurteil im zeitlichen Abstand zum Prozess, der sich uns durch diesen späten Bericht sinnvoll ergab?:
ERZIEHUNG wäre die richtige Reaktion: Beendigung seines verloderten Daseins, 2 Jahre Aussetzung seiner Karriereplanung und stattdessen Arbeit in den Teilen der Welt, in denen er die Menschen verhungern sehen will, weil er nichts von dem abgeben mag, was ihm hierzulande geschenkt wird.
Damit er ein GEWISSEN entwickelt und sich den nationalistischen Stolz sonst wo hin steckt,
damit er sich selbst in den moralischen Zentimetern erkennt, die ihm nun nachgewiesen sind, was ihn nicht quälen müsste,
denn der Mensch an sich ist klein, es sei denn, er müht sich um die Menschlichkeit, weil angemaßte Größe zum Verbrechen neigt.
Die Gesetze lassen solche UMERZIEHUNG nicht zu. Deshalb hätte man ihn einsperren müssen, also ohne Bewährung.
Der Einwand, wonach im Gefängnis niemand besser wird, mag unser hilfloses Eingeständnis sein, aber kein Freibrief für Menschen, die sich selbst keine Grenzen zu setzen vermögen.
Roland S. beklagte "die Umerziehung der Deutschen". Er sollte beklagen, dass ihn niemand "umerzieht".
Sven (initiative-dialog)
03 August 2001
TAZ veröffentlicht einen Anti-Inidia-Artikel
NACHTRAG-20080918 in den Blog zum Datum 20010803:
Im Privat-Dialog-Fenster des Inidia-Chats wurde ich von einem Unbekannten angesprochen und nach den Hintergründen, Methoden der Initiative-Dialog befragt. Der Unbekannte gab sich als Journalist der TAZ aus. Die Fragen schienen mir von allgemeinem Interesse, weshalb ich dem Unbekannten anbot, ihm diese Fragen öffentlich im Chat zu beantworten. Daraufhin erklärte er kurz und knapp, dass er nicht gewillt sei, "mit Nazis zu diskutieren", worum es auch gar nicht gehen sollte, und verließ das Dialogfenster und den Chat.
Am 3. August 2001 fand sich dann eine sehr harsche Kritik an der Inidia in der TAZ.
In den folgenden Tagen kam der Autor häufig in den Chat, um dort die Debatte um seinen Artikel zu studieren. Nun hätte er sehen können, wie sich die reexe Szene erfreute, dass die im Chat so übermächtige Inidia von der TAZ einen auf den Deckel bekommen hatte. Inidia-Mitwirkende führten mit dem TAZ-Autor intensive Gespräche und kritisierten seinen Artikel so substantiiert, dass er den Artikel eigentlich hätte rückrufen müssen. Das indes geschah nicht. Auch sein Wissen um namentlich benannte Aussteiger und offengelegte Hintergründe veranlassten ihn nicht zur Korrektur.
So findet sich seit nunmehr zehn Jahren ein TAZ-Artikel - und häufig zitiert - mit unwahren Tatsachenbehauptungen. Unsere Gegendarstellung wurde nicht veröffentlicht. Allerdings bestanden wir auch nicht juristisch darauf, denn die Arbeit mit unseren Projekten nahm zu sehr in Anspruch, um sich mit falschen Pressemeldungen auseinanderzusetzen. Aber auch solche Toleranz ist falsch, denn die Öffentlichkeit zieht aus unterlassener Gegenrede die Richtigkeit der Pressemeldungen. Wir müssen also überlegen, ob wir uns nicht doch noch mit dieser Sache befassen.
Diskussionen.de
Im Privat-Dialog-Fenster des Inidia-Chats wurde ich von einem Unbekannten angesprochen und nach den Hintergründen, Methoden der Initiative-Dialog befragt. Der Unbekannte gab sich als Journalist der TAZ aus. Die Fragen schienen mir von allgemeinem Interesse, weshalb ich dem Unbekannten anbot, ihm diese Fragen öffentlich im Chat zu beantworten. Daraufhin erklärte er kurz und knapp, dass er nicht gewillt sei, "mit Nazis zu diskutieren", worum es auch gar nicht gehen sollte, und verließ das Dialogfenster und den Chat.
Am 3. August 2001 fand sich dann eine sehr harsche Kritik an der Inidia in der TAZ.
In den folgenden Tagen kam der Autor häufig in den Chat, um dort die Debatte um seinen Artikel zu studieren. Nun hätte er sehen können, wie sich die reexe Szene erfreute, dass die im Chat so übermächtige Inidia von der TAZ einen auf den Deckel bekommen hatte. Inidia-Mitwirkende führten mit dem TAZ-Autor intensive Gespräche und kritisierten seinen Artikel so substantiiert, dass er den Artikel eigentlich hätte rückrufen müssen. Das indes geschah nicht. Auch sein Wissen um namentlich benannte Aussteiger und offengelegte Hintergründe veranlassten ihn nicht zur Korrektur.
So findet sich seit nunmehr zehn Jahren ein TAZ-Artikel - und häufig zitiert - mit unwahren Tatsachenbehauptungen. Unsere Gegendarstellung wurde nicht veröffentlicht. Allerdings bestanden wir auch nicht juristisch darauf, denn die Arbeit mit unseren Projekten nahm zu sehr in Anspruch, um sich mit falschen Pressemeldungen auseinanderzusetzen. Aber auch solche Toleranz ist falsch, denn die Öffentlichkeit zieht aus unterlassener Gegenrede die Richtigkeit der Pressemeldungen. Wir müssen also überlegen, ob wir uns nicht doch noch mit dieser Sache befassen.
10 Oktober 2000
BGH zum Brandanschlag auf Synagoge
Urteil wegen Brandanschlags auf jüdische Synagoge in Erfurt rechtskräftig
Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hat am 13. Juli 2000 zwei 17 bzw. 18 Jahre alte Männer wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit verbotswidrigem Herstellen von Brandsätzen zu Jugendstrafen von drei Jahren bzw. zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ein weiterer Achtzehnjähriger ist der Beihilfe zur versuchten schweren Brandstiftung schuldig gesprochen, insoweit aber die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden.
Die beiden Haupttäter hatten in der Nacht des 20. April 2000 zwei selbstgebastelte Brandsätze auf die jüdische Synagoge in Erfurt geworfen. Der dritte Angeklagte hatte sie mit dem Auto zum Tatort gefahren. Entgegen der Absicht der Täter, das Gebäude in Brand zu setzen, verlöschten die Brandsätze, ehe sie auf der Mauer aufprallten. Die Haupttäter - beide Mitglieder im "Bund Deutscher Patrioten", einer Absplitterung der NPD in Thüringen - hatten die Tat aus antisemitischer Grundhaltung unternommen und als Tattag bewußt den Geburtstag Adolf Hitlers gewählt. Mit ihr wollten sie politisch Gleichgesinnte ebenfalls zu vergleichbaren Taten bewegen. Weil die Tat nach diesen Umständen bestimmt und geeignet war, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen, und weil der Sache besondere Bedeutung beizumessen war (§ 120 Abs. 2 Nr. 3 GVG), hatte der Generalbundesanwalt die Strafverfolgung übernommen und die Sache zum Thüringer Oberlandesgericht angeklagt. Das Gericht hatte – der Rechtsauffassung des Generalbundesanwalts folgend - seine Zuständigkeit bejaht und das Verfahren durchgeführt.
Gegen das Urteil hatte einer der Haupttäter Revision eingelegt - 3 StR 434/00. Ehe der für Staatsschutz-Strafsachen zuständige 3. Strafsenat entscheiden konnte, ist die Revision zurückgenommen worden. Das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena ist daher in vollem Umfang rechtskräftig.
Karlsruhe, den 10. Oktober 2000
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hat am 13. Juli 2000 zwei 17 bzw. 18 Jahre alte Männer wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit verbotswidrigem Herstellen von Brandsätzen zu Jugendstrafen von drei Jahren bzw. zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ein weiterer Achtzehnjähriger ist der Beihilfe zur versuchten schweren Brandstiftung schuldig gesprochen, insoweit aber die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden.
Die beiden Haupttäter hatten in der Nacht des 20. April 2000 zwei selbstgebastelte Brandsätze auf die jüdische Synagoge in Erfurt geworfen. Der dritte Angeklagte hatte sie mit dem Auto zum Tatort gefahren. Entgegen der Absicht der Täter, das Gebäude in Brand zu setzen, verlöschten die Brandsätze, ehe sie auf der Mauer aufprallten. Die Haupttäter - beide Mitglieder im "Bund Deutscher Patrioten", einer Absplitterung der NPD in Thüringen - hatten die Tat aus antisemitischer Grundhaltung unternommen und als Tattag bewußt den Geburtstag Adolf Hitlers gewählt. Mit ihr wollten sie politisch Gleichgesinnte ebenfalls zu vergleichbaren Taten bewegen. Weil die Tat nach diesen Umständen bestimmt und geeignet war, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen, und weil der Sache besondere Bedeutung beizumessen war (§ 120 Abs. 2 Nr. 3 GVG), hatte der Generalbundesanwalt die Strafverfolgung übernommen und die Sache zum Thüringer Oberlandesgericht angeklagt. Das Gericht hatte – der Rechtsauffassung des Generalbundesanwalts folgend - seine Zuständigkeit bejaht und das Verfahren durchgeführt.
Gegen das Urteil hatte einer der Haupttäter Revision eingelegt - 3 StR 434/00. Ehe der für Staatsschutz-Strafsachen zuständige 3. Strafsenat entscheiden konnte, ist die Revision zurückgenommen worden. Das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena ist daher in vollem Umfang rechtskräftig.
Karlsruhe, den 10. Oktober 2000
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
26 September 2000
06 April 2000
BGH zur Holocaust-Verharmlosung
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Volksverhetzung
Das Landgericht Mannheim hat den Angeklagten, der von Beruf Rechtsanwalt ist, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte in einem anderen Strafverfahren den vormaligen NPD-Vorsitzenden Deckert verteidigt und dort einen Beweisantrag gestellt, mit dem er den früheren Bundespräsidenten, die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und den vormaligen Bundeskanzler als Zeugen dafür benannte, daß es "primär massive politische Interessen" seien, "welche dem Durchbruch der historischen Wahrheit im Zusammenhang mit dem Holocaust" entgegenstünden, "und zwar nicht einmal in erster Linie diejenigen der überlebenden Juden und deren Abkömmlinge oder gar des Staates Israel, sondern vor allem diejenigen" der "eigenen (deutschen) politischen Klasse, welche ihre einzigartige politische Unfähigkeit seit fast 50 Jahren mit der 'Einzigartigkeit der deutschen Schuld' " legitimiere und nicht in der Lage sei zuzugeben, daß sie sich "an der Nase herumführen und für dumm verkaufen" lasse.
Darin hat das Landgericht eine Verharmlosung des Holocaust im Sinne des Tatbestandes der Volksverhetzung gesehen (§ 130 Abs. 3 StGB).
Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten und die Revision der Staatsanwaltschaft, die eine höhere Strafe erstrebte, hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes als unbegründet verworfen. Der Senat hat allerdings hervorgehoben, daß in Fällen, in denen der Verteidiger einen seinerseits der Volksverhetzung angeklagten Mandanten vertritt, im Blick auf die Gewährleistung einer effektiven Strafverteidigung die Anwendung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Tatbestandsausschlußklausel geboten ist (§ 86 Abs. 3 StGB). Diese gilt u.a. für Handlungen, die der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Wissenschaft, der Forschung und der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder "ähnlichen Zwecken" dienen. Strafverteidigung ist von ihrem Gewicht her ein solcher "ähnlicher Zweck" im Sinne dieser Klausel. Denn das Recht auf eine wirksame Verteidigung ist notwendiger Bestandteil eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Dieses Recht wäre ernsthaft gefährdet, wenn der Verteidiger wegen einer üblichen und prozessual zulässigen Verteidigungstätigkeit selbst strafrechtlich verfolgt würde. Da Strafverteidigung ihrer Natur nach auf den Schutz des Beschuldigten vor Anklage, Verhaftung und Verurteilung ausgerichtet ist, wirkt sie sich beispielsweise bei der Verteidigung von Mitgliedern terroristischer Vereinigungen mitunter notwendigerweise günstig auf den Fortbestand einer solchen terroristischen Vereinigung aus. Für eine derartige Fallgestaltung hat der Bundesgerichtshof bereits 1979 hervorgehoben, daß in einem solchen Konfliktfall zwischen prozessual zulässigem Verteidigerhandeln und der Erfüllung von Straftatbeständen (dort dem Verbot der Unterstützung terroristischer Vereinigungen) ein rechtswidriges Handeln des Verteidigers nicht angenommen werden könne, es sei denn, es gebe sich lediglich den Anschein zulässiger Verteidigung, verfolge in Wirklichkeit indessen ausschließlich verteidigungsfremde Zwecke (BGHSt 29, 99, 105).
Auf den Schutz dieses Regelungsgefüges kann aber nur derjenige Verteidiger setzen, der mit seiner Prozeßerklärung und seinem Antrag zumindest auch Zwecke der Verteidigung verfolgt. Das hat das Landgericht hier jedoch auf der Grundlage einer Textanalyse unter Berücksichtigung der Begleitumstände verneint. Das Landgericht hat hier festgestellt, daß der Angeklagte bei Stellung des Beweisantrages allein verteidigungsfremde Zwecke verfolgt hat. Der Senat hat dies im Blick auf die Formulierung des Antrages nicht beanstandet.
Urteil vom 6. April 2000 - 1 StR 502/99
Karlsruhe, den 6. April 2000
Das Landgericht Mannheim hat den Angeklagten, der von Beruf Rechtsanwalt ist, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte in einem anderen Strafverfahren den vormaligen NPD-Vorsitzenden Deckert verteidigt und dort einen Beweisantrag gestellt, mit dem er den früheren Bundespräsidenten, die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und den vormaligen Bundeskanzler als Zeugen dafür benannte, daß es "primär massive politische Interessen" seien, "welche dem Durchbruch der historischen Wahrheit im Zusammenhang mit dem Holocaust" entgegenstünden, "und zwar nicht einmal in erster Linie diejenigen der überlebenden Juden und deren Abkömmlinge oder gar des Staates Israel, sondern vor allem diejenigen" der "eigenen (deutschen) politischen Klasse, welche ihre einzigartige politische Unfähigkeit seit fast 50 Jahren mit der 'Einzigartigkeit der deutschen Schuld' " legitimiere und nicht in der Lage sei zuzugeben, daß sie sich "an der Nase herumführen und für dumm verkaufen" lasse.
Darin hat das Landgericht eine Verharmlosung des Holocaust im Sinne des Tatbestandes der Volksverhetzung gesehen (§ 130 Abs. 3 StGB).
Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten und die Revision der Staatsanwaltschaft, die eine höhere Strafe erstrebte, hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes als unbegründet verworfen. Der Senat hat allerdings hervorgehoben, daß in Fällen, in denen der Verteidiger einen seinerseits der Volksverhetzung angeklagten Mandanten vertritt, im Blick auf die Gewährleistung einer effektiven Strafverteidigung die Anwendung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Tatbestandsausschlußklausel geboten ist (§ 86 Abs. 3 StGB). Diese gilt u.a. für Handlungen, die der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Wissenschaft, der Forschung und der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder "ähnlichen Zwecken" dienen. Strafverteidigung ist von ihrem Gewicht her ein solcher "ähnlicher Zweck" im Sinne dieser Klausel. Denn das Recht auf eine wirksame Verteidigung ist notwendiger Bestandteil eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Dieses Recht wäre ernsthaft gefährdet, wenn der Verteidiger wegen einer üblichen und prozessual zulässigen Verteidigungstätigkeit selbst strafrechtlich verfolgt würde. Da Strafverteidigung ihrer Natur nach auf den Schutz des Beschuldigten vor Anklage, Verhaftung und Verurteilung ausgerichtet ist, wirkt sie sich beispielsweise bei der Verteidigung von Mitgliedern terroristischer Vereinigungen mitunter notwendigerweise günstig auf den Fortbestand einer solchen terroristischen Vereinigung aus. Für eine derartige Fallgestaltung hat der Bundesgerichtshof bereits 1979 hervorgehoben, daß in einem solchen Konfliktfall zwischen prozessual zulässigem Verteidigerhandeln und der Erfüllung von Straftatbeständen (dort dem Verbot der Unterstützung terroristischer Vereinigungen) ein rechtswidriges Handeln des Verteidigers nicht angenommen werden könne, es sei denn, es gebe sich lediglich den Anschein zulässiger Verteidigung, verfolge in Wirklichkeit indessen ausschließlich verteidigungsfremde Zwecke (BGHSt 29, 99, 105).
Auf den Schutz dieses Regelungsgefüges kann aber nur derjenige Verteidiger setzen, der mit seiner Prozeßerklärung und seinem Antrag zumindest auch Zwecke der Verteidigung verfolgt. Das hat das Landgericht hier jedoch auf der Grundlage einer Textanalyse unter Berücksichtigung der Begleitumstände verneint. Das Landgericht hat hier festgestellt, daß der Angeklagte bei Stellung des Beweisantrages allein verteidigungsfremde Zwecke verfolgt hat. Der Senat hat dies im Blick auf die Formulierung des Antrages nicht beanstandet.
Urteil vom 6. April 2000 - 1 StR 502/99
Karlsruhe, den 6. April 2000
14 Januar 2000
BGH zur Strafverfolgung eines rechtsextrem. Mordversuchs
Nr. 1/2000 Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Verfolgung rechtsextremistischer Gewalttäter bestätigt
Der Generalbundesanwalt führt gegen mehrere Jugendliche und einen Heranwachsenden ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Den Beschuldigten liegt zur Last, gemeinschaftlich versucht zu haben, aus dem niederen Beweggrund "Ausländerhaß" zwei Vietnamesen zu töten, und diese vorsätzlich schwer verletzt zu haben. Die Täter - Mitglieder der örtlichen rechtsextremistischen Jugendszene - sollen die Vietnamesen verfolgt, sie zu Fall gebracht und wuchtig mit den Fäusten sowie mit - teilweise schweren, festen - Schuhen auf Kopf, Bauch und Rücken der Geschädigten eingetreten haben. Dabei sollen sie Parolen wie "Ausländer verrecke" und "Ausländersau" geschrieen haben.
Nach einer von einem der Beschuldigte beantragten mündlichen Haftprüfung hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordnet, daß der ergangene Haftbefehl des Landgerichts Neubrandenburg aufrechterhalten bleibt und weiterhin zu vollziehen ist. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde wurde vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß die Strafgerichtsbarkeit des Bundes und damit die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Strafverfolgung bejaht. Da die Tat "nach den Umständen bestimmt" und geeignet ist, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen, und der Generalbundesanwalt die ausnahmsweise gegebene besondere Bedeutung des Falles im Hinblick auf die Wiederholungsgefahr durch Gleichgesinnte und die im In- und Ausland hervorgerufene besondere Beachtung in vertretbarer Weise bejaht hat, handelt es sich um eine Straftat aus dem Bereich des Staatsschutzes, für den nicht die Strafgerichtsbarkeit der Bundesländer, sondern die des Bundes gegeben ist. Durch die aus rechtsextremistischer Gesinnung seit 1990 immer wieder gegen ausländische Mitbürger begangen Straftaten mit schwerwiegenden Folgen für die Opfer, die lediglich als Repräsentanten der von den Tätern gehaßten Gruppe der Ausländer angegriffen werden, wird zum einen das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern empfindlich gestört; zum anderen wird auch in der Öffentlichkeit, insbesondere unter den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern, ein allgemeines Klima der Angst und Einschüchterung hervorgerufen, in dem die innere Sicherheit beeinträchtigende Zweifel aufkommen, ob die Sicherheitsorgane in ausreichendem Maße fähig und entschlossen sind, die ausländischen Mitbürger zu schützen. Außerdem lösen sie bei Personen mit einer rechtsextremen Gesinnung einen Nachahmungseffekt aus mit der Folge einer immer schwerer beherrschbaren Gefahr. Es sind ausreichende Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß von den Tätern diese sich ihnen aufdrängenden Auswirkungen ihrer Straftat gewollt waren .
In seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof bestätigt, daß der Beschwerdeführer nach dem derzeitigen Ermittlungsstand der mittäterschaftlichen Beteiligung an der ihm vorgeworfenen Straftat dringend verdächtig ist, die Haftgründe der Verdunkelungs- und Fluchtgefahr bestehen und angesichts der Schwere des Tatvorwurfs der weitere Vollzug des Haftbefehls nicht unverhältnismäßig ist.
Beschluß vom 12. Januar 2000 – StB 15/99
Karlsruhe, den 14. Januar 2000
Der Generalbundesanwalt führt gegen mehrere Jugendliche und einen Heranwachsenden ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Den Beschuldigten liegt zur Last, gemeinschaftlich versucht zu haben, aus dem niederen Beweggrund "Ausländerhaß" zwei Vietnamesen zu töten, und diese vorsätzlich schwer verletzt zu haben. Die Täter - Mitglieder der örtlichen rechtsextremistischen Jugendszene - sollen die Vietnamesen verfolgt, sie zu Fall gebracht und wuchtig mit den Fäusten sowie mit - teilweise schweren, festen - Schuhen auf Kopf, Bauch und Rücken der Geschädigten eingetreten haben. Dabei sollen sie Parolen wie "Ausländer verrecke" und "Ausländersau" geschrieen haben.
Nach einer von einem der Beschuldigte beantragten mündlichen Haftprüfung hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordnet, daß der ergangene Haftbefehl des Landgerichts Neubrandenburg aufrechterhalten bleibt und weiterhin zu vollziehen ist. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde wurde vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß die Strafgerichtsbarkeit des Bundes und damit die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Strafverfolgung bejaht. Da die Tat "nach den Umständen bestimmt" und geeignet ist, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen, und der Generalbundesanwalt die ausnahmsweise gegebene besondere Bedeutung des Falles im Hinblick auf die Wiederholungsgefahr durch Gleichgesinnte und die im In- und Ausland hervorgerufene besondere Beachtung in vertretbarer Weise bejaht hat, handelt es sich um eine Straftat aus dem Bereich des Staatsschutzes, für den nicht die Strafgerichtsbarkeit der Bundesländer, sondern die des Bundes gegeben ist. Durch die aus rechtsextremistischer Gesinnung seit 1990 immer wieder gegen ausländische Mitbürger begangen Straftaten mit schwerwiegenden Folgen für die Opfer, die lediglich als Repräsentanten der von den Tätern gehaßten Gruppe der Ausländer angegriffen werden, wird zum einen das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern empfindlich gestört; zum anderen wird auch in der Öffentlichkeit, insbesondere unter den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern, ein allgemeines Klima der Angst und Einschüchterung hervorgerufen, in dem die innere Sicherheit beeinträchtigende Zweifel aufkommen, ob die Sicherheitsorgane in ausreichendem Maße fähig und entschlossen sind, die ausländischen Mitbürger zu schützen. Außerdem lösen sie bei Personen mit einer rechtsextremen Gesinnung einen Nachahmungseffekt aus mit der Folge einer immer schwerer beherrschbaren Gefahr. Es sind ausreichende Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß von den Tätern diese sich ihnen aufdrängenden Auswirkungen ihrer Straftat gewollt waren .
In seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof bestätigt, daß der Beschwerdeführer nach dem derzeitigen Ermittlungsstand der mittäterschaftlichen Beteiligung an der ihm vorgeworfenen Straftat dringend verdächtig ist, die Haftgründe der Verdunkelungs- und Fluchtgefahr bestehen und angesichts der Schwere des Tatvorwurfs der weitere Vollzug des Haftbefehls nicht unverhältnismäßig ist.
Beschluß vom 12. Januar 2000 – StB 15/99
Karlsruhe, den 14. Januar 2000
01 Januar 2000
01 Juni 1999
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http://de.wikinews.org/wiki/Kategorie:Rechtsextremismus
Portal:Rechtsextremismus
3
31-jähriger Punk in Dortmund durch Neonazi-Skinhead erstochen
A
Angeblicher Neonazi-Übergriff in Mittweida: 17-Jährige soll sich Hakenkreuz selbst eingeritzt haben
Anstieg rechtsextremer Gewalttaten in Deutschland
Auch das Bundesverfassungsgericht untersagte Heß-Kundgebung in Wunsiedel
Ausschreitungen bei Anti-NPD-Demos in Hamburg und Nürnberg
B
Brandanschlag auf Asylbewerberheim in Sangerhausen
Bundestag segnet Verschärfung des Versammlungsrechtes ab
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot für Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung
Bürgerprotest: Widerstand gegen geplantes Schulungszentrum der rechten Szene
D
DGB und SPD erinnern an Besetzung der Gewerkschaftshäuser vor 75 Jahren
Das SOUND, der Dillinger Bürgermeister Franz-Josef Berg und Christiane F.
Delmenhorst wehrt sich gegen Kaderschmiede für Neonazis
Delmenhorst: Aktionsbündnis „Forum gegen rechts“ plant Bürgerversammlung
Delmenhorst: Gegner der rechten Kaderschmiede als „Volksverräter“ beschimpft
Delmenhorst: Gegner der rechten Kaderschmiede erneut als „Volksverräter“ beschimpft
Delmenhorst: Hotel-Poker geht in die nächste Runde
Delmenhorst: Neonazi-Schulungszentrum kann wohl nicht mehr verhindert werden
Delmenhorster Bürger demonstrierten erneut gegen „Nazi-Schule“
Delmenhorster Hotelstreit beendet: Stadt kaufte „Hotel am Stadtpark“
Delmenhorster Hotelstreit vor dem Ende?
Delmenhorster Hotelstreit: „Fünf Zentimeter vor der Ziellinie“
Delmenhorster Schüler demonstrierten gegen Neonazis
Die NPD hat ihre Demonstration in Berlin abgesagt
Dresden: Veranstaltungen und Demonstrationen zum Gedenken an den 13. Februar 1945
E
Eisenach: Polizei verhindert Treffen von Neonazis
E (Fortsetzung)
Erneute Niederlage für Rechtsextremist Jürgen Rieger
Erneuter Amoklauf an einer US-amerikanischen Schule
Erosion in der sächsischen NPD-Fraktion
Erster Auftritt des faschistischen Bündnisses „Nationale Europäische Front“ in Madrid
Europaweites Neonazitreffen am 11. Juni in Jena
Expertise: Delmenhorster Hotel nur 1,33 Millionen Euro wert
F
Fall Gudenus liegt nun beim Untersuchungsrichter
Flüchtiger Neonazi in Abwesenheit verurteilt
G
GSG Delmenhorst in Verkaufsverhandlungen wegen „Hotel am Stadtpark“
Gegendemonstration zum NPD-Aufmarsch in Berlin angemeldet
Gelsenkirchen: Bundesverfassungsgericht erlaubt NPD-Kundgebung
Geplante Gedenkveranstaltung in Wunsiedel zum Todestag von Rudolf Heß bleibt verboten
Geplante Gedenkveranstaltung zum Todestag von Rudolf Heß bleibt verboten
Gericht hat der NPD den Marsch zum Brandenburger Tor verboten
Großaufgebot von rund 2.500 Polizisten schützte NPD-Demo in Bremen
H
Holocaust-Leugner Zündel in Untersuchungshaft
Holocaustleugner in Mannheim angeklagt
Hotel-Poker in Delmenhorst: Besitzer Mergel will einlenken
I
In Würzburg Demonstration gegen Rechts
J
Journalistin und ihr Fotograf in Blankenfelde von Neonazis angegriffen
Juristisches Tauziehen um NPD-Parteitag in Berlin
K
Karlsruhe will NPD-Schulungszentrum verhindern
L
Landser laut BGH eine kriminelle Vereinigung
Liberale gegen Verschärfung des Versammlungsrechts
M
Madrid: Antifaschist von Neonazi erstochen
Melle: Bahnhofsverkauf an NPD-Anwalt Rieger kommt nicht zustande
Mittweida: Hakenkreuz in die Hüfte geritzt
M (Fortsetzung)
Munitionslager bei 15-jährigem Jugendlichen entdeckt
N
NPD-Anwalt Rieger muss juristische Niederlage einstecken
NPD-Landtagsfraktion in Sachsen zerfällt
NPD-Parteichef Voigt zu Bewährungsstrafe verurteilt
NPD-Parteitag in Berlin: 700 Polizeibeamte sichern den Zugang zum Fontane-Haus
NPD-Verbot: Paul Spiegel warnt vor Aktionismus
Nazi-Aufmarsch am 29. Januar in Kiel
P
Papier hält NPD-Verbot für möglich
Paul Spiegel begrüßt Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Prozessbeginn gegen Ernst Zündel
R
Randale in Hamburg: Polizei macht Rechtsextreme verantwortlich
Rechtsextreme Fraktion im Europaparlament vor dem Aus
Rechtsradikale Demonstration fand am vergangenen Wochenende in Moskau statt
Rechtsradikale wollen am Holocaust-Gedenktag marschieren
Regierung und Opposition einigen sich auf Einschnitte beim Versammlungsrecht
S
Schönhuber soll als NPD-Ersatzkandidat antreten
Stadt Delmenhorst bietet 2,5 Millionen Euro für Hotel „Am Stadtpark“
Stimmen-Eklat im Sächsischen Landtag
V
Verbotene CDs in Jenaer Briefkästen aufgetaucht
Verdener Heisenhof wieder im Besitz der „Wilhelm Tietjen Stiftung“
Verfahren gegen FPÖ-Politiker wegen Leugnung des Holocausts eingeleitet
Verteidiger des Neonazis Ittner steht in Kürze selbst vor Gericht
Vielfältige Aktionen gegen das internationale Neonazi-Treffen am 11.6. in Jena
W
Wehrbeauftragter beklagt unhaltbare Zustände in deutschen Kasernen
Wunsiedel: Bundestagspräsident aktiv gegen Rechts
Würde der Opfer schützen
Z
Zweiter Prozessbeginn gegen Ernst Zündel
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Portal:Rechtsextremismus
3
31-jähriger Punk in Dortmund durch Neonazi-Skinhead erstochen
A
Angeblicher Neonazi-Übergriff in Mittweida: 17-Jährige soll sich Hakenkreuz selbst eingeritzt haben
Anstieg rechtsextremer Gewalttaten in Deutschland
Auch das Bundesverfassungsgericht untersagte Heß-Kundgebung in Wunsiedel
Ausschreitungen bei Anti-NPD-Demos in Hamburg und Nürnberg
B
Brandanschlag auf Asylbewerberheim in Sangerhausen
Bundestag segnet Verschärfung des Versammlungsrechtes ab
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot für Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung
Bürgerprotest: Widerstand gegen geplantes Schulungszentrum der rechten Szene
D
DGB und SPD erinnern an Besetzung der Gewerkschaftshäuser vor 75 Jahren
Das SOUND, der Dillinger Bürgermeister Franz-Josef Berg und Christiane F.
Delmenhorst wehrt sich gegen Kaderschmiede für Neonazis
Delmenhorst: Aktionsbündnis „Forum gegen rechts“ plant Bürgerversammlung
Delmenhorst: Gegner der rechten Kaderschmiede als „Volksverräter“ beschimpft
Delmenhorst: Gegner der rechten Kaderschmiede erneut als „Volksverräter“ beschimpft
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Delmenhorster Hotelstreit vor dem Ende?
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Delmenhorster Schüler demonstrierten gegen Neonazis
Die NPD hat ihre Demonstration in Berlin abgesagt
Dresden: Veranstaltungen und Demonstrationen zum Gedenken an den 13. Februar 1945
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Eisenach: Polizei verhindert Treffen von Neonazis
E (Fortsetzung)
Erneute Niederlage für Rechtsextremist Jürgen Rieger
Erneuter Amoklauf an einer US-amerikanischen Schule
Erosion in der sächsischen NPD-Fraktion
Erster Auftritt des faschistischen Bündnisses „Nationale Europäische Front“ in Madrid
Europaweites Neonazitreffen am 11. Juni in Jena
Expertise: Delmenhorster Hotel nur 1,33 Millionen Euro wert
F
Fall Gudenus liegt nun beim Untersuchungsrichter
Flüchtiger Neonazi in Abwesenheit verurteilt
G
GSG Delmenhorst in Verkaufsverhandlungen wegen „Hotel am Stadtpark“
Gegendemonstration zum NPD-Aufmarsch in Berlin angemeldet
Gelsenkirchen: Bundesverfassungsgericht erlaubt NPD-Kundgebung
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Geplante Gedenkveranstaltung zum Todestag von Rudolf Heß bleibt verboten
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Holocaust-Leugner Zündel in Untersuchungshaft
Holocaustleugner in Mannheim angeklagt
Hotel-Poker in Delmenhorst: Besitzer Mergel will einlenken
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In Würzburg Demonstration gegen Rechts
J
Journalistin und ihr Fotograf in Blankenfelde von Neonazis angegriffen
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K
Karlsruhe will NPD-Schulungszentrum verhindern
L
Landser laut BGH eine kriminelle Vereinigung
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M
Madrid: Antifaschist von Neonazi erstochen
Melle: Bahnhofsverkauf an NPD-Anwalt Rieger kommt nicht zustande
Mittweida: Hakenkreuz in die Hüfte geritzt
M (Fortsetzung)
Munitionslager bei 15-jährigem Jugendlichen entdeckt
N
NPD-Anwalt Rieger muss juristische Niederlage einstecken
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P
Papier hält NPD-Verbot für möglich
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Randale in Hamburg: Polizei macht Rechtsextreme verantwortlich
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Schönhuber soll als NPD-Ersatzkandidat antreten
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Zweiter Prozessbeginn gegen Ernst Zündel
01 Januar 1999
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