Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

26 Oktober 2005

Der "Große Zapfenstreich" 2005

Erstmals in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands soll am heutigen Abend vor dem Reichstagsgebäude der "Große Zapfenstreich" zelebriert werden.

Die einen feiern den Aufmarsch mit Fackelschein und Marschtrommelei als "zurückgewonnenes Selbstbewusstsein", das ihnen mit der Niederlage des Hitler-Regimes offenbar abhanden kam.

Ich sehe in der Zeremonie einen Rückfall in militaristische Kraftmeierei, in Zeiten eines Obrigkeitsstaates, in dem diese Tradition ihren Ursprung hatte, als die Landsknechte des 16. Jahrhunderts abends mit Pfeifern und Trommlern durch die Schenken gingen und gaben mit einem Stockschlag (="Streich") auf die Fasszapfen das Signal zur Nachtruhe.

Mir ist jeder Steuer-Cent für solch Spektakel nicht nur "verschwendet", sondern schlimmer >> in die falsche Richtung investiert.

Und es zeigt: Die Reaktionäre reden viel von "Sparzwängen" und "Sparpolitik", aber woran sie zwingend sparen sollten, sparen sie nicht.

Gegendemonstrationen werden großräumig abgedrängt. Das Reichstagsgelände wird für den heutigen Abend zum "militärischen Sperrgebiet" erklärt.

-msr-
  • Diskussionen.de
  • 13 September 2005

    Strategien vs. Reexes

    ... Der Rechtsextremismus bedroht nicht nur Fremde und Andersdenkende. Weil er auf die Menschenrechte zielt, zielt er immer auch auf die Demokratie. Denn die basiert auf der Achtung der Menschenrechte.

    «Ohne eine Grundentscheidung zugunsten des Respekts vor der Würde aller Menschen – unbeschadet ihrer Differenzen – gibt es keine Demokratie», schreibt der österreichische Politologe Anton Pelinka.

    Folgerichtig kann oder darf die Abwehr des Rechtsextremismus nicht ausschließlich Sache von Polizei und Justiz sein.

    Der Schutz der Demokratie, um den es letztlich geht, ist eine gemeinsame Aufgabe aller Demokraten.

    Rechte und Linke stehen in der Pflicht. Beide müssen Flagge zeigen und Zivilcourage beweisen.

    Die vielfältigen Ursachen des Rechtsextremismus lassen sich weder auf einen Schlag noch für immer beseitigen. Macht aber die Politik im Verbund mit Justiz und Polizei unmissverständlich klar, dass Menschenrechte und Menschenwürde unantastbar sind, stärkt sie die Demokratie gegen rechtsextreme Attacken.

    Solange jedoch ihre Haltung die geringsten Zweifel offen lässt, fühlen sich die Prediger und Praktiker des Hasses ermuntert, ihr zerstörerisches Werk fortzusetzen. Dabei nehmen sie mit aller Selbstverständlichkeit demokratische Grundrechte für sich als Schutz in Anspruch.

    zitiert Synes Ernst aus www.weltwoche.ch Ausgabe Nr. 32/00, 10.8.2000

    28 August 2005

    Verteidiger des Neonazis Ittner steht in Kürze selbst vor Gericht

    Nürnberg (Deutschland), 28.08.2005 – Anfang April 2005 wurde der Neonazi Gerhard Ittner vom Landgericht Nürnberg in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt. In Kürze erwartet seinen Anwalt Stefan Böhmer aus dem fränkischen Uttenreuth ebenfalls ein Prozess wegen Volksverhetzung.

    Die Staatsanwaltschaft beruft sich bei der Anklage auf das Vorgehen des Anwalts vor dem Landgericht während des Ittner-Verfahrens. Darin stellte der Verteidiger mehrmals Anträge, die die Staatsanwaltschaft als volksverhetzend einstuft. So stellte er in seinen Beweisanträgen unter anderem die Tötung von Juden in Auschwitz in Frage. Während des Prozesses wurde er mehrmals aufgefordert, diese Äußerungen zu unterlassen, da sie strafbar sein könnten. Der Anwalt reagierte jedoch auf diese Belehrungen nicht, sondern wiederholte diese Aussagen auch in seinem Schlussplädoyer. Er brüskierte anschließend die Richter des Verfahrens gegen Ittner, indem er während der Urteilsverkündung demonstrativ den Sitzungssaal verließ.

    Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft im Mai 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt ein. Anschließend beantragte sie beim Amtsgericht Nürnberg, ihn per Strafbefehl zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Als Begründung für den Strafbefehlsantrag legte die Staatsanwaltschaft dem Gericht einen Schriftsatz vor, in dem der Anwalt volksverhetzendes Gedankengut vorgelesen und dem Gericht übergeben hatte. Das Amtsgericht erließ den Strafbefehl. Er wurde jedoch nicht rechtskräftig, da der Anwalt Einspruch einlegte. Daraufhin hat das Amtsgericht Nürnberg die Hauptverhandlung anberaumt. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt.

    Der Mandant des Anwalts, Gerhard Ittner, befindet sich nach wie vor auf der Flucht und wird per Haftbefehl gesucht. +wikinews+

    26 August 2005

    NPD-Parteichef Voigt zu Bewährungsstrafe verurteilt

    Stralsund (Deutschland), 26.08.2005 – Das Landgericht Stralsund hat den Bundesvorsitzenden der rechtsextremen NPD Udo Voigt am Donnerstag, den 25. August 2005 zu einer viermonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 53-jährige ehemalige Bundeswehroffizier bei einer Wahlkampfveranstaltung vor Jugendlichen am 28. August 1998 in Greifswald sich der Volksverhetzung schuldig gemacht hatte, als er zum Hass gegen etablierte Politiker aufrief. Voigt hatte die 50 bis 60 Zuhörer aufgefordert, zu den Waffen zu greifen, wenn Deutschland bedroht sei. Bei den Feinden sollte es sich um Politiker der Bundesregierung handeln.

    Das Gericht folgte mit seinem Urteilsspruch dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt ansah. Nach Ansicht der Verteidigung seien die Äußerungen Voigts durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

    Das Landgericht hob mit seinem Urteil den Freispruch des Amtsgerichts Greifswald auf. Das Amtsgericht sprach Voigt aus Mangel an Beweisen frei, da die Archivbänder mit den Aufzeichnungen eines ZDF-Teams, die den einzigen Beweis darstellten, verbrannt war. Der Verteidiger Voigts, Carsten Schrank, kündigte an in Revision zu gehen. +wikinews+

    17 August 2005

    Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot für Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung

    Wunsiedel / Karlsruhe (Deutschland), 17.08.2005 – Eine für den 20. August 2005 geplante Gedenkveranstaltung für den ehemaligen Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel bleibt weiterhin verboten. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Gewährung von Eilrechtsschutz abzulehnen ist und insofern die Entscheidung des Landratsamts Wunsiedel gelte. Damit wird auch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August bestätigt.

    Das Verbot stützt sich auf die seit April des Jahres gültige Strafvorschrift gemäß § 130 Abs. 4 StGB, wonach sich strafbar macht, „wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“, so das Bundesverfassungsgericht.

    Die von den Veranstaltern der Gedenkfeier geltend gemachte Berufung auf „Eilrechtsschutz“ wird vom Gericht zurückgewiesen. Zwar wäre eine Verfassungsbeschwerde nicht von vorneherein unzulässig, die Natur der berührten Rechtsfragen sei jedoch so schwierig, dass eine Klärung nur in einer Verhandlung in der Hauptsache möglich wäre. Daher müsse sich das Bundesverfassungsgericht auf eine Folgenabwägung beschränken. Da es sich um eine jährlich wiederkehrende Veranstaltung handelt, sei eine einstweilige Anordnung gegen das Versammlungsverbot daher nicht mit schwerwiegenden Nachteilen für den Antragsteller verbunden. Als Begründung für den ablehnenden Bescheid beruft sich das Verfassungsgericht auf die Argumentation der im Bundestag vertretenen politischen Parteien, in diesem Sinne also des Gesetzgebers: „Maßgebende Repräsentanten der politischen Parteien, auf deren Initiative § 130 Abs. 4 StGB geschaffen worden ist, haben im Deutschen Bundestag mit Blick auf die vom Antragsteller konkret geplante Veranstaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie in ihr eine Störung des öffentlichen Friedens erkennen, die sogar ein Eingreifen des Gesetzgebers durch Schaffung einer neuen Strafrechtsnorm erforderlich mache“. +wikinews+

    11 August 2005

    Geplante Gedenkveranstaltung zum Todestag von Rudolf Heß bleibt verboten

    München (Deutschland), 11.08.2005 – Eine von Rechtsextremisten geplante Gedenkveranstaltung im bayerischen Wunsiedel zum Todestag des Hitlerstellvertreters Rudolf Heß bleibt verboten.

    Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am gestrigen Tag in einer Eilentscheidung (AZ: 24 CS 05.2053), nachdem der Veranstalter Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuths einlegte. Möglich wurde diese Entscheidung durch die im März 2005 vom Bundestag beschlossene Ausweitung des Volksverhetzungs-Tatbestands. Strafbar macht sich nun gemäß § 130 Abs. 4 StGB, wer den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise stört, indem er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

    Die Richter sahen es als erwiesen an, dass bei der geplanten Veranstaltung genau gegen diese Strafvorschrift verstoßen werde. +wikinews+

    09 August 2005

    NPD im Rechtsstreit mit RBB unterlegen

    Pressemitteilung – 3/2005 Berlin, den 09.08.2005

    Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat die NPD, vertreten durch ihren Vorsitzenden Udo Voigt, nicht zu der heute um 20.25 Uhr stattgefundenen Sendung „Klipp und Klar“ zugelassen.

    Den Eilantrag der NPD auf Teilnahme an der Sendung hat das Verwaltungsgericht Berlin durch Beschluss vom heutigen Tag zurückgewiesen. Es hat primär darauf abgestellt, dass der RBB nach der redaktionellen Konzeption der streitigen Sendung lediglich im Bundestag vertretene Parteien eingeladen hat, wozu die NPD nicht gehöre. Ferner hat es die politische Bedeutungslosigkeit der NPD als Splitterpartei im Sendegebiet des RBB für erheblich gehalten.

    Die dagegen eingelegte Beschwerde der NPD hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg, weil die NPD die Begründung des Verwaltungsgerichts nicht hinreichend angegriffen hat. Die vom Verwaltungsgericht gebilligte Entscheidung des RBB, die NPD nicht zu der streitigen Sendung zuzulassen, bedeutet nach Auffassung des 3. Senats nicht, dass die Konkurrenz im politischen Raum auf die arrivierten Parteien beschränkt bliebe. Dem stehe schon entgegen, dass der RBB nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts ein Gesamtkonzept ihrer Vorwahlberichterstattung entwickelt hat, das auch die NPD (noch) angemessen berücksichtigen wolle.

    Beschluss vom 9. August 2005 - OVG 3 S 61.05 -

    28 Juli 2005

    BGH zu Propagandadelikten

    Nr. 111/2005
    Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ als solche nicht strafbar

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß im Gebrauch der unter Rechtsradikalen weit verbreiteten Losung „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ kein Verwenden von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen nach § 86 a StGB liegt. Diese Parole ist im Wortlaut von keiner dieser Organisationen gebraucht worden. Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift könnte zwar auch dann erfolgen, wenn sie der Parole einer NS-Organisation zum Verwechseln ähnlich wäre. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof verneint. Eine hinreichende Ähnlichkeit ist weder mit der Originalparole der Waffen-SS („Meine/unsere Ehre heißt Treue“) noch mit der der Hitlerjugend („Blut und Ehre“) gegeben.

    Der Gebrauch einer Fantasieparole, die von NS-Organisationen nie verwendet worden ist und die nur den Anschein der Parole einer NS-Organisation hervorruft, fällt jedoch nicht unter diese Strafvorschrift.

    Diese Frage war von Polizei- und Sicherheitsbehörden unterschiedlich beantwortet worden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte Anklage zum Landgericht Karlsruhe erhoben, um eine grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof herbeizuführen. Das Landgericht Karlsruhe hatte zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ist diese jedoch vom Oberlandesgericht Karlsruhe angeordnet worden. Die daraufhin erfolgte Verurteilung hat der Bundesgerichtshof aufgehoben.
    Da besondere Umstände, unter denen eine Verfolgung wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen nach § 86 StGB in Betracht kommt, nicht gegeben waren, hat er die Angeklagten freigesprochen.

    Urteil vom 28. Juli 2005 – 3 StR 60/05
    LG Karlsruhe - 6 KLs 57 Js 30569/01
    Karlsruhe, den 28. Juli 2005

    Die einschlägigen Strafvorschriften lauten auszugsweise:

    § 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
    2. …
    (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
    ….
    § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
    (1) Wer …
    1. – 3. …
    4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

    (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften
    (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

    Pressestelle des Bundesgerichtshof

    26 Juli 2005

    Wunsiedel: Bundestagspräsident aktiv gegen Rechts

    Berlin / Wunsiedel (Deutschland), 26.07.2005 – Auf Einladung der „Jugendinitiative gegen Rechtsextremismus“ im bayerischen Wunsiedel nimmt der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse an einer Diskussionsveranstaltung teil, die sich mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Gedenkstätten vor Nazi-Aufmärschen beschäftigen will.

    Der Bundestagspräsident ermutigt die Jugendlichen mit den Worten: „Wir dürfen den Nazis unsere Straßen und Plätze nicht überlassen.“ In Dresden und Berlin seien in diesem Jahr bereits erfolgreich Demonstrationen von Neo-Nazis verhindert worden.

    Die Podiumsdiskussion findet am Mittwoch, dem 27. Juli ab 11:00 Uhr in der Fichtelgebirgshalle in Wunsiedel statt. Die Veranstaltung beginnt bereits um 8:30 Uhr. (wikinews)

    22 Juli 2005

    61. Jahrestag des Hitler-Attentats

    Berlin (Deutschland), 22.07.2005 – Am vorgestrigen Mittwoch jährte sich zum einundsechzigsten Mal der Anschlag der Verschwörergruppe um Oberst Graf Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler.

    Verteidigungsminister Peter Struck, Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundespräsident Horst Köhler gedachten im Rahmen einer offiziellen Gedenkveranstaltung in Form einer Parade im Beisein von anderen Mitgliedern der Bundesregierung und Vertretern der Bundeswehr des versuchten Attentats auf Adolf Hitler. Ort der Zeremonie war der Berliner Bendlerblock, die Stelle, an der man die Verschwörergruppe um Oberst Graf Schenk von Stauffenberg – genauso wie viele andere Widerstandskämpfer des Dritten Reiches – hingerichtet hatte. „Ziele des militärischen Widerstands sind nach wie vor verpflichtend und daher eine der entscheidenden Traditionslinien der Bundeswehr“, betonte Struck. Gleichzeitig legten im Rahmen dieser Zeremonie 500 Bundeswehrrekruten ihr Gelöbnis ab. Unter den zweitausend geladenen Gästen befand sich auch Norwegens Ministerpräsident Kjell Magne Bondevik. Die Veranstaltung wurde wie in in den Jahren zuvor von mehreren Demonstranten begleitet, die gegen die Zeremonie auf dem Gelände des Bendlerblocks protestieren wollten.

    Am 20. Juli 1944 hatte eine Verschwörergruppe um Stauffenberg im Führerhauptquartier „Wolfsschanze“ versucht, mittels einer Bombe Adolf Hitler zu töten. Auf Grund mehrerer Zufälle misslang das Attentat. Die Verschwörer wurden daraufhin hingerichtet. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 20 Juli 2005

    Holocaustleugner in Mannheim angeklagt

    Mannheim (Deutschland), 20.07.2005 – Der deutsche Holocaustleugner Ernst Zündel, der im März von Kanada an Deutschland ausgeliefert worden war, wurde nun wegen 14 Hassverbrechen in Mannheim angeklagt.

    Zündel werden jahrzehntelange antisemitische Aktivitäten und die wiederholte Holocaustleugnung vorgeworfen. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 26 Juni 2005

    NPD: Wir unterwandern Linkspartei / Grüne: folgerichtig

    Chemnitz (Deutschland), 26.06.2005 – Der Bundesvorsitzende der NPD Udo Voigt sagte auf einem Landesparteitag im sächsischen Chemnitz, Mitglieder seiner Partei würden gegenwärtig systematisch eine verdeckte Doppelmitgliedschaft in der sich zur Zeit aus WASG und PDS bildenden neuen Linkspartei anstreben und hätten damit bereits auch Erfolg gehabt.

    Vertreter der PDS wie auch der WASG sagten, diese Doppelmitglieder seien in ihrer Formation unerwünscht und würden im Falle des Bekanntwerdens ausgeschlossen.

    Die Bundesgeschäftsführerin von Bündnis '90/DIE GRÜNEN Steffi Lemke bezeichnete den Vorgang indes als „folgerichtig“ und verwies in diesem Zusammenhang auf die Verwendung des Begriffs „Fremdarbeiter“ durch den angehenden Linkspartei-Spitzenkandidaten Oskar Lafontaine im Zusammenhang mit der Lohndumping-Problematik im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union. +wikinews+

    KOMMENTAR

    Rechtsextremistisches Doppelspiel als "folgerichtig" zu bezeichnen, kann auch nur Leuten in den Sinn kommen, denen Parteikonkurrenz mal wieder wichtiger als der Antifaschismus ist. Frau Steffi Lemke soll sich schämen.

    -markus rabanus-

  • Diskussionen.de
  • 16 Juni 2005

    Besserer Schutz für Asylbewerber

    Brüssel (Belgien), 16.06.2005 – Christen und christliche Gemeinschaften in Europa haben einen besseren Schutz für Verfolgte, Asylbewerber und Einwanderer gefordert.

    Die bisherigen Bestimmungen „untergraben die Rechtsstaatlichkeit“, heißt es in einem am Mittwoch in Brüssel veröffentlichten Dokument an den luxemburgischen Ministerpräsidenten und amtierenden EU-Ratspräsidenten Jean-Claude Juncker.

    Die Christen verlangten, die EU-Grundrechtecharta rechtsverbindlich zu machen, um das Grundrecht auf Asyl und Schutz für Flüchtlinge in der EU festzuschreiben. Jeder Mitmensch bzw. jeder Asylbewerber habe Recht auf ein individuelles Verfahren und die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Mit Blick auf den von der EU geplanten „Schutz“ von Flüchtlingen in der Herkunftsregion verlangen die christlichen Gemeinschaften, dadurch dürften Asylbewerber nicht an der Einreise in der EU gehindert werden.

    Keine Diskriminierung - Keine Kriminalisierung: Die Christen sprechen sich für eine gemeinsame europäische Einwanderungspolitik aus. Für Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen seien gemeinsame Normen und Standards nötig. Mitmenschen als Einwanderer dürften nicht kriminalisiert werden.

    Christliche Gemeinschaften und Menschenrechtsorganisationen dürften auch nicht juristisch belangt werden, wenn sie sich für Mitmenschen, die als „illegal“ oder als „kriminell“ von staatlichen Verantwortungsträgern und deren Erfüllungsgehilfen eingestuft wurden und werden.

    Die Gemeinschaften wenden sich gegen Abschiebungen von Mitmenschen aus dem Ausland, die fünf Jahre in einem Gastland lebten. Zwangsabschiebungen sollte es nicht geben.

    Unterzeichnet wurde das Dokument von der EU-Bischofskommission COMECE, der Kommission der Kirchen für Migranten in Europa (CCME), Caritas Europa, der Internationalen Katholischen Migranten-Kommission (ICMC), dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst Europa sowie dem Rat der Quäker für europäische Angelegenheiten. +wikinews+

    10 Juni 2005

    Auflagen für NPD-Demo am 8.Mai

    Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mitBeschluss vom 6. Mai 2005 den Antrag der "Jungen Nationaldemokraten",einer Jugendorganisation der NDP, auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

    Diese hatte sich anlässlich einer für den 8. Mai2005 in Berlin geplanten Demonstration gegen eine ihr erteilte versammlungsrechtliche Auflage hinsichtlich der Wegstrecke gewandt(Pressemitteilung Nr. 37/2005 vom 6. Mai 2005).

    Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:1. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, der Beschwerdeführerin durch eine Auflage zu untersagen, den geplanten Aufzug am Denkmal fürdie ermordeten Juden Europas vorbeizuführen. Insbesondere ist dieAnnahme der Behörde und der Gerichte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, nach den konkret feststellbaren Umständen sei zu besorgen, dass die Würde der jüdischen Opfer der nationalsozialistischen Gewalt-und Willkürherrschaft durch einen Aufzug beeinträchtigt werde, der unterdem Motto "60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult" an dem Denkmal vorbeizieht. Durch dieses Motto würden die Millionen jüdischerOpfer des Nationalsozialismus zu Gegenständen eines Kultes degradiert und es würde ihnen zugleich abgestritten, dass die Kapitulation für die vom Nationalsozialismus verfolgten Juden ein Akt der Befreiung war.2. Auch das Verbot, die Versammlung auf dem Platz des 18. März zubeenden, ist mit den Grundrechten der Beschwerdeführerin vereinbar.

    Behörde und Gerichte durften die vom Senat initiierte Veranstaltung mit dem Motto "Tag für Demokratie" bei der Entscheidung über Auflagen nach §15 Abs. 1 Versammlungsgesetz einbeziehen und ihr Vorrang bei der Nutzungdes Gebiets um das Brandenburger Tor gewähren.

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Behörde der Versammlung der Beschwerdeführerin nicht allein aufgrund der zeitlichen Priorität ihrer Anmeldung den Vorrang eingeräumt hat.
    Die grundsätzlicheEinräumung einer zeitlichen Priorität für den Erstanmelder einerVersammlung werde zwar dem Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den Inhalten von Versammlungszwecken gerecht. Es könnten aber wichtigeGründe, etwa die besondere Bedeutung des Ortes und Zeitpunktes für dieVerfolgung des jeweiligen Versammlungszwecks, für eine andere Vorgehensweise sprechen. Die Ausrichtung allein am Prioritätsgrundsatz könnte im Übrigen dazu verleiten, Versammlungen an bestimmten Tagen und Orten frühzeitig und auf Vorrat anzumelden und damit anderen potentiellen Veranstaltern die Durchführung von Versammlungen am gleichen Tag und Ort unmöglich zu machen.

    Allerdings würde derPrioritätsgrundsatz maßgebend, wenn die spätere Anmeldung allein odervorwiegend zu dem Zweck erfolgt, die zuerst angemeldete Versammlung an diesem Ort zu verhindern. Das Verwaltungsgericht sah hierfür vorliegend keine Anhaltspunkte. An diese Tatsachenfeststellung ist das Bundesverfassungsgericht gebunden. Dass die von der Beschwerdeführeringeplante Versammlung einen Anstoß zur Durchführung der später geplantenVeranstaltung zum "Tag für Demokratie" gegeben hat, rechtfertigt fürsich allein nicht die Anwendung des Prioritätsgrundsatzes.Es ist verfassungsrechtlich bedenkenfrei, dass die Gerichte in der Bedeutung des Ortes für die Verwirklichung des Zwecks der vom Senat initiierten Versammlung einen wichtigen Grund zum Abweichen vom Prioritätsgrundsatz gesehen haben. Sie sind davon ausgegangen, dass der Platz des 18. März unter anderem wegen seiner Nähe zum Brandenburger Tor besondere Bedeutung für eine Veranstaltung am Jahrestag der Kapitulationfür die Darstellung und Würdigung der historischen Ursprünge für die Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen habe. DieserArgumentation ist die Beschwerdeführerin auch im vorliegenden Verfahrennicht entgegen getreten.
    Sie hat insbesondere nicht dargelegt, warum siezur Erreichung des Zwecks der von ihr angemeldeten Versammlung in vergleichbarer Weise auf diesen Ort angewiesen ist.

    Beschluss vom 6. Mai 2005 – 1 BvR 961/05 –
    Karlsruhe, den 10. Juni 2005

    06 Juni 2005

    Vielfältige Aktionen gegen das internationale Neonazi-Treffen am 11.6. in Jena

    Jena (Deutschland), 06.06.2005 - Gegen das für den 11. Juni unter dem Motto "Fest der Völker" geplante europaweite Neonazitreffen hat sich in der Stadt Jena eine breite Ablehnungsfront formiert, die von der Antifa bis weit in die bürgerliche Mitte reicht und zum Teil sogar auch das rechtskonservative Spektrum mit einbezieht. In der Woche vor dem 11. Juni und insbesondere am Samstag, den 11. Juni, geben zahlreiche verschiedene Demonstrationen, Kundgebungen und Feste die Möglichkeit, seinen Protest gegen das Neonazitreffen und die dahinter stehende menschenverachtende Ideologie zum Ausdruck zu bringen.

    Am 11. Juni 2005 wollen Neonazis aus ganz Europa auf dem Jenaer Marktplatz ein "Fest der Völker" zelebrieren. Erwartet werden mehrere tausend TeilnehmerInnen. Ein Blick auf die geplanten Redner und Bands zeigt deutlich, dass es sich um ein Konzert zur Unterstützung des internationalen Neonazi-Musiknetzwerkes "Blood and Honour" handelt.

    In der vorherigen Woche bestätigte das Verwaltungsgericht Gera das von der Stadt Jena erlassene Verbot der NPD-Kundgebung "Fest der Völker" auf dem Marktplatz in Jena. Das Verbot betrifft jedoch nur den Marktplatz als Veranstaltungsort, nicht die Veranstaltung als solches. Außerdem hat die Anwältin der Neonazis, Gisa Pahl aus Hamburg, Beschwerde gegen das Geraer Urteil beim Thüringer Oberverwaltungsgericht Weimar einlegt. Darüber hinaus hat der Bundesgeschäftsführer der NPD und Landesvorsitzende der NPD Thüringen, Frank Schwerdt, angekündigt, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Selbst der in der Stadtverwaltung Jena für Sicherheit zuständige Dezernent Frank Jauch hält es für möglich, dass die NPD-Veranstaltung an einem anderen Platz neu angemeldet wird und die juristische Auseinandersetzung damit erneut beginnen würde. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass an diesem Tag das geplante internationale Neonazi-Treffen in Jena oder der Umgebung stattfindet.

    In den letzten Monaten und Wochen mobilisierten antifaschistische Gruppen auf breiter Front bundesweit und auch in den europäischen Nachbarländern gegen das "Fest der Völker" und führten mehrere Protestaktionen durch. So wurden zum Beispiel in der Woche vom 8. bis 13. Mai die Websites der NPD Jena, des "Nationalen Widerstands Jena" (NWJ) und die Spezialseiten zum "Fest der Völker" gehackt. Am frühen Morgen nach dem "Männertag" übernahm ein "Autonomes Kommando Wecken" (AKW) die Funktion des Hahnes im Stadtteil Lobeda vor dem Wohn- und Schulungsprojekt der Organisatoren des Nazifestes und am Samstag, den 28. Mai, blockierten etwa 40 junge Antifaschisten und Antifaschistinnen die Zufahrt vor dem selben Haus in der Jenaischen Straße 25, um die Abfahrt von Ralf Wohlleben, der auch den an diesem Tag in Weimar stattfindenden "4. Thüringentag der nationalen Jugend" angemeldet hatte, zumindest zu verzögern.

    Schon seit Langem sind an fast jeder Straßenecke und -laterne der Stadt verschiedene Plakate und Aufrufe zu sehen, die sich gegen das "Fest der Völker" wenden. Zum Protest aufgerufen haben neben verschiedenen Antifa-Gruppen auch der "Runde Tisch für Demokratie", der Oberbürgermeister und alle im Stadtrat vertretenen Parteien, die Studentenräte der Universität und der Fachhochschule Jena, Gewerkschaften, die Handwerkerinnung, das Theaterhaus Jena, zahlreiche Verbände und Vereine und viele andere mehr.

    Von heute bis zum Freitag wird jeden Tag um 17:00 Uhr zum Friedensgebet in die Stadtkirche eingeladen. Anschließend werden vor der Kirche jeden Abend um 17:15 Uhr Demonstrationen gegen die Neonazis beginnen und ihren Verlauf um das Stadtzentrum nehmen. Der Sprecher der vom Runden Tisch für Demokratie organisierten Kundgebungen äußerte seine Hoffnung, "dass es jeden Abend mehr Teilnehmer werden, dass jeder am nächsten Abend noch Freunde und Bekannte mitbringt, so dass wir am Vorabend, dem 10. Juni, 10.000 Teilnehmer haben". Jeweils um 18:00 Uhr wollen StudentInnen und DoktorandInnen der Friedrich-Schiller-Universität eine symbolische Putzaktion auf fünf öffentlichen Plätzen in Jena durchführen. Die "Putzkolonne" trifft sich täglich, um zu reinigen und mit Flyern und Transparenten auf Gegenaktionen zum so genannten "Fest der Völker" aufmerksam zu machen. Auch diese Aktion hat das Ziel, möglichst viele BürgerInnen für den friedlichen Widerstand gegen den geplanten Nazi-Aufmarsch am 11. Juni zu mobilisieren.

    Am 11. Juni werden zahlreiche Demonstrationen, Kundgebungen und Feste in Jena stattfinden. Die Junge Gemeinde Stadtmitte veranstaltet ab 10:00 Uhr eine Kundgebung in der Johannisstraße unter dem Motto "Nazis entgegentreten - Fest der Völker verhindern!" mit Infos, Musik, Café zu Aktionen gegen die Neonazi-Veranstaltung und einem abendlichen Konzert mit den Bands Lex Barker Experience, Sasson und Oi Polloi. Das Theaterhaus Jena lädt für den Samstag von 11:00 Uhr bis circa 23:00 Uhr zu einem Theater- und Straßenfest rund um das Theaterhaus ein. Auf der Rasenmühleninsel findet ein deutsch-französisches Blasmusikfest und im Universitätssportzentrum in der Jenaer Oberaue das traditionelle Hanfried-Turnier des Universitätssportvereins (USV) Jena und des Hochschulsports der Universität statt. Allein zu dem bedeutendsten „Spielfest“ in Thüringen werden weit über 1.000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen erwartet. Die Stadt selbst plant eine Veranstaltung mit mehreren Künstlern und namhaften Rednern auf dem Marktplatz.

    Die Studierenden der FSU und der Fachhochschule treffen sich um 10:00 Uhr auf dem Uni-Campus (Ernst-Abbe-Platz) zu vielfältigen Aktionen gegen rechtes Gedankengut. Um 13:00 Uhr startet von hier eine Demonstration unter dem Motto "Für Integration und Toleranz". Die Grünen und die Grüne Jugend Thüringen erinnern mit einem Informationsstand und einem Gedenken am Westbahnhof an die Deportationen von Juden und Jüdinnen, Sinti und Roma und anderen Opfern des NS-Regimes.

    Verschiedene antifaschistische Gruppen werden sich auf mehreren Kundgebungen und einer bundesweiten Antifa-Demonstration "Gegen Geschichtsrevisionismus und die Verherrlichung des Nationalsozialismus" aussprechen. Da die Mobilisierung für die Aktionen gegen das Neonazi-Treffen bundesweit schon einige Zeit und sehr erfolgreich läuft und sogar mehrere Nachbarländer umfasst, wird sich dies hoffentlich auch in den TeilnehmerInnenzahlen niederschlagen. Es dürfte eine der größeren Antifa-Demos in diesem Sommer werden, zu dem unter anderem auch TeilnehmerInnen aus den Niederlanden, Österreich, Italien, der Tschechischen Republik und der Slowakei erwartet werden.

    Die Aktionen starten um 11:00 Uhr auf dem Parkplatz Am Gries mit einem mahnenden Gedenken an die Massaker der deutschen Wehrmacht und der SS in Lidice (Tschechien), Distomo (Griechenland), Oradour-sur-Glane und Tulle (beide Frankreich), die sich alle am 9. beziehungsweise 10. Juni jähren. In Redebeiträgen, auf Informationstafeln, Flyern, mit Dokumentarfilmen wird unter anderem des Hamburger Arbeitskreises Distomo und der Gedenkstätte in Lidice an die Massaker erinnert und der heutige Umgang mit den Opfern thematisiert.

    Unmittelbar im Anschluss beginnt gegen 13:00 Uhr die antifaschistische Demonstration, die über die Straßen Wenigenjenaer Ufer, Wiesenbrücke, Wiesenstraße, Löbstedter Straße und Am Anger auf den Parkplatz Am Inselplatz (ehem. Kaufhaus Horten) führt. Hier findet um 14:00 Uhr eine gemeinsame Zwischenkundgebung mit dem von den Studentenräten der FSU Jena und der Fachhochschule Jena organisierten Demozug statt, der seinen Ausgangspunkt am Campus (Ernst-Abbe-Platz) hat. Hier wird in mehreren Redebeiträgen u.a. von dem Jenaer Historiker Prof. Dr. Manfred Weißbecker der D-Day, die Landung der alliierten Streitkräfte in der Normandie am 6. Juni 1944, und der Tag der Befreiung am 8. Mai 1945 sowie der heutige Umgang mit den beiden Daten in den Vordergrund gerückt. Angesichts der inhaltlichen Ausrichtung der Demonstration und der beiden ersten Kundgebungen sind deren Organisatoren, die in verschiedenen Gruppen aktiv sind, in gemeinsamen Diskussionen zu der Überzeugung gelangt, dass es trotz der "Fahnen-Debatten" der letzten Jahre angebracht beziehungsweise vertretbar ist, beispielsweise die Nationalfahnen der vier alliierten Siegermächte (ehemalige UdSSR, USA, Vereinigtes Königreich, Frankreich) mitzuführen als Zeichen des Dankes für die Befreiung von Nationalsozialismus und als Anerkennung für die von ihnen dafür erbrachten Opfer. Gleichzeitig bitten die OrganisatorInnen, auf Nationalfahnen zu verzichten, die keinen thematischen Bezug haben.

    Anschließend an die Zwischenkundgebung werden sich gegen 15:00 Uhr beide Demonstrationszüge gemeinsam über Löbdergraben, Fischergasse und Stadtrodaer Straße auf den Parkplatz an der Seidelstraße begeben. Die hier angemeldete Kundgebung wird wiederum für eine Zwischenkundgebung beider Demozüge genutzt. Unmittelbar an dem Parkplatz liegt das Verbindungshaus der Jenaischen Burschenschaft Germania. Diese feiert - wie auch zwei weitere Burschenschaften und das Corps "Saxonia Jena" - im grossen Rahmen ihr 190. beziehungsweise 200. Stiftungsfest. Als Redner der beiden Veranstaltungen treten der Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus beziehungsweise sein Amtsvorgänger Bernhard Vogel auf. Mittlerweile hat sogar das Corps "Saxonia" angekündigt, die Aktionen gegen Rechts zu unterstützen. Trotzdem werden die Stiftungsfeste mit Festkommers zum Anlass genommen, sich noch einmal intensiver mit Studentenverbindungen im Allgemeinen, ihren Traditionen und ihrer Rolle in der Gegenwart auseinanderzusetzen. Als Redner konnten der Vorsitzende des Thüringer Verbandes der VdN/BdA e.V., Prof. Dr. Ludwig Elm, und GewerkschaftsvertreterInnen gewonnen werden, die sich in jüngster Zeit mit dem Thema insbesondere im Zusammenhang mit dem jährlichen Treffen Deutscher Burschenschaften in Eisenach intensiv befasst haben.

    Während die studentische Demonstration danach hier mit einem Konzert ihr Ende findet, wird die Antifa-Demo über die Stadtrodaer Straße weiter bis zum Parkplatz Am Stadion geführt und erst dort beendet. Damit soll den TeilnehmerInnen auch noch die Möglichkeit gegeben werden, an einer Kundgebung unter dem Motto "Den rechten Konsens brechen" teilzunehmen, die sich mit aktuellen rechtsextremistischen Tendenzen in der BRD und Thüringen und insbesondere dem Neonazi-Festival "Fest der Völker" auseinandersetzt. Im zweiten Teil der Demonstration, der sich mit Studentenverbindungen und aktuellen neonazistischen Umtrieben befassen wird, sind auch Musik- und Lärm-Instrumente erwünscht.

    Es besteht die große Hoffnung aller Beteiligten, durch die vielfältigen Aktionen dem geplanten Neonazitreffen offensiv entgegenzutreten und es sogar verhindern zu können. +wikinews+

    08 Mai 2005

    Tag der Befreiung: NPD-Demo verhindert

    Berlin (Deutschland), 08.05.2005 wikinews – Die NPD ist gescheitert. Die rechtsextreme Partei musste heute ihre geplante Demonstration zum 8. Mai anlässlich des Jahrestages des Kriegsendes in Berlin absagen.

    Es waren bereits etwa 3.300 NPD-Anhänger am Berliner Alexanderplatz versammelt und bereit zum Aufmarsch. Da versperrten Tausende von Gegendemonstranten den Weg vom Alexanderplatz zum Boulevard Unter den Linden. Nach stundenlangem Warten sagten die Veranstalter die Demonstration ab und riefen zum Rückzug auf.

    Eigentlich war geplant, den Weg über das Brandenburger Tor zu führen. Diese Route wurde jedoch am vergangenen Freitag vom Bundesverfassungsgericht untersagt.

    Die Organisatoren haben inzwischen eine Klage gegen die Berliner Polizei angekündigt.

    KOMMENTAR

    Die Rechtsextremistenszene wollte mal wieder ihre "Trauer" zelebrieren, dass der NS-Krieg nicht jenen "Endsieg" brachte, wie ihn sich ihre Vorbilder erhofften und den Deutschen unter Strafandrohung verordneten. Eine Freie Gesellschaft darf Leuten, die die Dreihei abschaffen wollen, keine Freiheit gewähren.

    www.inidia.de/tag-der-befreiung.htm

    05 Mai 2005

    Gericht verbietet NPD-Marsch zum Brandenburger Tor

    Berlin (Deutschland), 05.05.2005 – Die Jugendorganisation der NPD, die „Jungen Nationaldemokraten“, darf in Berlin am 60. Jahrestag des Kriegsendes, am 8. Mai 2005, nicht am Holocaust-Mahnmal vorbei zum Brandenburger Tor marschieren.

    Erlaubt wurde der Demonstrationszug nur vom Alexanderplatz bis zum Bahnhof Friedrichstraße. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung getroffen. Begründet hatte das Gericht das Verbot, der Marsch am Holocaust-Mahnmal vorbei würde die Würde der Opfer beeinträchtigen.

    Die Organisation hatte zu dem Aufmarsch unter dem Motto „Demokratie muss sich wehren können“ / „60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult“ aufgerufen. Daraufhin hatten die jungen NPD´ler mit einem Eilantrag in zweiter Instanz geklagt und wiederum verloren. +wikinews+

    KOMMENTAR

    Wer nicht einmal ansatzweise die historische Schuld einzugestehen bereit ist, ist nicht legitimiert, gegen "Schuldkult" zu polemisieren.

    28 April 2005

    Eisenach: Polizei verhindert Treffen von Neonazis

    Eisenach (Deutschland), 28.04.2005 - Im Hinterzimmer einer Gaststätte in der Eisenacher Innenstadt trafen sich anläßlich des Geburtstages von Adolf Hitler am Mittwochabend mehrere Neonazis, um nach eigenen Angaben bei einer geschlossenen Veranstaltung einem wissenschaftlichen Vortrag zu lauschen. Die Rechtsextremisten gehörten überwiegend zum Umfeld der „Kameradschaft Eisenach“, einer der aktivsten Freien Kameradschaften in Thüringen, die Ende der 1990er Jahre von dem deutschlandweit agierenden jungen Neonazikader Patrick Wieschke gegründet worden war.

    Nach Angaben der Polizeidirektion Gotha konnten „durch Aufklärung vor Ort ... öffentlich wahrnehmbare eindeutig rechtsradikale Äußerungen festgestellt werden“. Daraufhin löste die Polizei die Versammlung auf und nahm 16 Personen wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB vorläufig fest. In der Gaststätte wurde umfangreiches Propagandamaterial sichergestellt, darunter eine Hakenkreuzfahne, eine Hitler-Büste, verschiedene Blätter mit rechtsradikalen Liedtexten, CDs und Videokassetten. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurde eingeschaltet und weitere Ermittlungen werden geführt.

    Bereits am 23. Februar 2005 war in der siebten Stadtratssitzung einstimmig ein gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der CDU, PDS, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, BfE und EA unter dem Titel „Bekenntnis der Stadt Eisenach gegen Rechtsextremismus“ verabschiedet worden, in dem erklärt wurde:

    „Der Stadtrat der Stadt Eisenach missbilligt das öffentliche Auftreten und alle Aktionen rechtsextremistischer Gruppen und Gruppierungen in unserer Stadt und unterstützt ausdrücklich das parteiübergreifende Bündnis gegen Rechtsextremismus.“
    „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit einer Prüfbitte beim zuständigen Ministerium vorstellig zu werden, um ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsfeindlichkeit und damit eines Verbotes der „Kameradschaft Eisenach“ und des von dieser mitgetragenen „Aktionsbüro Thüringen“ einzuleiten.“
    „Das Auftreten und die von diesen Organisationen verbreiteten Aussagen auf Kundgebungen und im Internet geben Anlass dazu deren Verfassungsgemäßheit zu bezweifeln und stellen aus unserer Sicht ein Verstoß gegen das Grundgesetz dar.“
    Die Feier des so genannten „Führergeburtstages“ ist ein weiterer Beleg für das offene neonazistische Auftreten der „Kameradschaft Eisenach“. Bereits im Jahr 2001 war sie zusammen mit dem wesentlich von der Kameradschaft mitgetragenen "Nationalen und Sozialen Aktionsbündnis Westthüringen" (NSAW) in die Schlagzeilen geraten, da sie ebenfalls am 20. April in Weimar einen Aufmarsch unter dem Tarnmotto „Meinungsfreiheit für Deutsche, jetzt und überall“ angemeldet hatten.

    Ähnliche Feiern sind jedoch auch von anderen Freien Kameradschaften nicht nur in Thüringen bekannt. Die „Kameradschaft Jena-Ost“ (KJO), Sektion des „Nationalen Widerstandes Jena“ (NWJ), beging 2004 laut eigenen Angaben in ihrem Jahresbericht den Geburtstag des „Führers“ mit 35 Neonazis. Auch für 2005 planten sie die „Geburtstagsfeier eines bekannten Österreichers, die KJO feiert bestimmt mit... . “

    Sowohl der „Nationale Widerstand Jena“ als auch die „Sektion Jena-Ost“ bzw. „Kameradschaft Jena-Ost“ sollen bei einem für den 11. Juni in Jena geplanten europaweiten Neonazifest mit Informationsständen vertreten sein. Der NWJ ist zugleich Ausrichter des „Festes der Völker“. Neben diesen beiden Kameradschaften und dem „Aktionsbüro Thüringen" ist auch ein Infostand der „Kameradschaft Eisenach + AG Frauen“ angekündigt. Der Organisator und Chef der Kameradschaft Eisenach, Patrick Wieschke, ist außerdem für diese Veranstaltung als Redner vorgesehen. (wikinews)

    Europaweites Neonazitreffen am 11. Juni in Jena

    Jena (Deutschland), 28.04.2005 – Am 11. Juni 2005 wollen Neonazis aus ganz Europa auf dem Jenaer Marktplatz ein „Fest der Völker“ zelebrieren. Erwartet werden mehrere tausend Teilnehmer. Ein Blick auf die geplanten Redner und Bands lässt kaum Zweifel daran aufkommen, dass es sich um ein Konzert zur Unterstützung des internationalen Neonazi-Musiknetzwerkes „Blood and Honour“ handelt, dessen neun Sektionen der „Division Deutschland“ zwar im Jahr 2000 behördlich verboten wurden, aber weiterhin aktiv sind. Für das Wochenende sind zahlreiche Gegenveranstaltungen eines breiten politischen Spektrums von der CDU bis zu linksradikalen Teilen der Antifa geplant.

    Das Motto der Veranstaltung, das einem Propagandastreifen von Hitlers Lieblingsregisseurin Leni Riefenstahl über die Olympischen Spiele 1936 in Berlin entlehnt zu sein scheint, kann nur schlecht über die wahren Ziele hinwegtäuschen. Klarer zeigt diese schon der Untertitel „Für ein Europa der Vaterländer“. Zwar behaupten die Veranstalter in ihrem Aufruf „Wir Nationalisten sind keine Ausländerfeinde (…), wir achten jede Kultur und jeden Menschen“, aber schränken zugleich selbst ein: „Jedoch sind wir der Meinung, dass jeder Mensch und jede Kultur ihren angestammten Platz in dieser Welt hat, dieser muss auch von jedem respektiert werden.“

    Noch deutlicher wird der Charakter des völkischen Festes bei einem Blick auf Veranstalter und Teilnehmer. Organisiert wird die Kundgebung vom so genannten „Nationalen Widerstand Jena“ (NWJ), einer Freien Kameradschaft innerhalb des militanten Neonazi-Netzwerkes „Thüringer Heimatschutz“ (THS), und dem Jenaer NPD-Kreisvorsitzenden Ralf Wohlleben.

    Geplant ist der Auftritt von acht Rednern, darunter der mehrfach wegen Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung sowie Herstellung und Verbreitung von NS-Propagandamaterial verurteilte Bundesgeschäftsführer der NPD und Landesvorsitzende der NPD Thüringen Frank Schwerdt, des Weiteren der wegen Anstiftung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion auf ein türkisches Restaurant in Eisenach ebenfalls vorbestrafte junge Neonazikader Patrick Wieschke sowie „freie Nationalisten“ aus Großbritannien, den Niederlanden (Tim Mudde), Schweden, Italien, Ungarn und Rumänien, die nahezu alle in dem in Deutschland verbotenen rechtsextremen Musik-Netzwerk „Blood and Honour“ aktiv sind.

    Für das Rahmenprogramm sollen neun Rechtsrock-Bands aus Deutschland und mehreren europäischen Ländern sorgen, die sich insbesondere durch nationalistische, rassistische, antisemitische und den Nationalsozialismus verherrlichende Texte auszeichnen. Die italienische Gruppe „Block 11“ beispielsweise benannte sich nach dem „Todesblock“ im Konzentrationslager Auschwitz. Einige Mitglieder der anderen Bands sind einschlägig vorbestraft, wie der damalige Sänger der niederländischen Band „Brigade M“, der wegen der Schändung eines jüdischen Friedhofs in Den Haag im November 1999 verurteilt wurde. Sehr bezeichnend für den Charakter der Veranstaltung sind auch die angekündigten Organisationen, die mit Infoständen vertreten sein sollen, und die Sponsoren und Partner, allesamt bekannte Rechtsrock-Labels und Neonazi-Versände.

    Erwartet werden mehrere tausend Neonazis aus ganz Europa. Dass dies nicht zu hoch gegriffen ist, zeigt der Verweis auf ein ähnliches Fest im vorigen Jahr in Ungarn mit 9.000 oder die jüngsten Konzerte und Demonstrationen in Dresden und Mücka (Ostsachsen) mit zirka 5.000 Teilnehmern. Ein Konzert von Michael „Lunikoff“ Regener und weiteren Bands im „Schützenhaus“ der nur 35 Kilometer südlich von Jena gelegenen Kleinstadt Pößneck, das dem bekannten Rechtsextremisten Jürgen Rieger gehört, besuchten am 02.04. zwischen 1.000 und 2.000 Neonazis. Letzteres wurde jedoch kaum beworben, wohingegen für das Jenaer „Fest der Völker“ auf zahlreichen rechtsextremen Internetseiten wie vielen „Blood and Honour“-Websites, den Seiten der angekündigten Bands und bei sehr vielen Versänden und Foren in ganz Europa seit teilweise einem Jahr massiv Werbung geschaltet wird.

    Aufgrund des Konzepts und der hohen Teilnehmerzahl unterscheidet sich das Treffen in Jena deutlich von den zahlreichen rechtsextremistischen Demonstrationen der letzten Jahre und Monate in Deutschland, die zumeist nur wenige hundert bis in sehr seltenen Fällen einige tausend Sympathisanten anziehen konnten. Zusätzlich zu den erwarteten deutschen Neonazis, für die eine festivalähnliche „Politveranstaltung“ in der Innenstadt wesentlich attraktiver sein dürfte als eine Demonstration, ist mit Teilnehmern aus ganz Europa zu rechnen, die oft im Gefolge der Bands anreisen. Unbestätigten Angaben zufolge sollen sich allein die italienischen „Veneto Fronte Skinheads“, der dortige „Blood and Honour“-Arm, mit 1.000 Leuten angekündigt haben. Selbst bei Fußballspielen in Italien wurden schon Banner gesichtet, die für den 11.06. nach Jena mobilisierten. Aus Tschechien werden 150 bis 300 Nazis aus dem Umfeld der „Blood and Honour-Division Bohemia“ und der neonazistischen Organisation „Národní odpor“ erwartet. Nach Informationen der tschechischen Gruppe „Monitoring“ bei der Nicht-Regierungsorganisation „Toleranz und Zivilgesellschaft“ wurde bereits ein Reisebus aus Prag gechartert.

    Die geplante Aktion in Jena ist jedoch nur der Höhepunkt einer ganzen Reihe von ähnlichen Kundgebungen und Konzerten wie dem „4. Thüringentag der nationalen Jugend“ am 28. Mai in Weimar und dem 3. NPD-Openair „Rock gegen Krieg“ am 9. Juli 2005 in Gera. Neonazis versuchen damit auf aggressive Weise, in den Zentren größerer Städte „National befreite Zonen“ auf Zeit zu errichten, in denen sie sich ungehindert bewegen, ihre Ansichten propagieren und rechten Lifestyle vorleben können.

    Zahlreiche demokratische Parteien und Organisationen sowie antifaschistische Gruppierungen haben mittlerweile zum Protest gegen das „Fest der Völker“ aufgerufen. Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus unterstützt ausdrücklich ein Verbot neonazistischer Aufmärsche und rief alle Bürgerinnen und Bürger auf, Gesicht zu zeigen. In einem Gespräch mit der Thüringischen Landeszeitung äußerte er: „Die Kommunen sollten grundsätzlich versuchen, rechtsextreme Veranstaltungen zu verhindern, wo immer es geht. Wo das aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, sollten Bürger couragiert deutlich machen, dass braunes Gedankengut in ihrer Stadt unerwünscht ist.“

    Auch Jenas Oberbürgermeister Dr. Peter Röhlinger versucht eigenen Angaben zufolge alles, um diese „Demonstration der Neonazis“ in Jenas „guter Stube“ zu verhindern. Da er trotz des eindeutig rechtsextremen Hintergrundes der Veranstaltung ein kurzfristiges Kippen eines angestrebten städtischen Verbotes durch die zuständigen Gerichte für möglich hält, rief er zu bürgerlichem Engagement und Zivilcourage auf: „Wir müssen gemeinsam mit allen Gleichgesinnten über die Parteigrenzen hinweg Gegenveranstaltungen vorbereiten und die Leute mobilisieren. Alle müssen sich etwas einfallen lassen. Denn Jena gehört den Bürgern, das müssen wir deutlich machen.“ und „Wir müssen zeigen: ... Rechtsradikale sind unerwünscht.“ Der Oberbürgermeister wird unterstützt durch seinen Finanz- und Ordnungsamtsleiter Frank Jauch: „Die Stadt Jena hat ein klares politisches Ziel: Sie will sich gegen eine rechtsradikale Vereinnahmung wehren.“ Auch die Jenaer CDU und die Junge Union wollen sich den Protesten anschließen.

    Derzeit werden in Thüringen verschiedene Aktionen vorbereitet, um das Neonazi-Fest am 11. Juni auf dem Jenaer Marktplatz oder an einem Ausweichort zu verhindern. Laut Presseberichten prüft die Stadt derzeit, ob es juristische Möglichkeiten gibt, die NPD-Veranstaltung zu verbieten. Das Jenaer „Aktionsbündnis gegen Rechts“ hat bereits eine Reihe von Gegenkundgebungen angemeldet. Im Zeitraum vom 10. bis 12. Juni werden darüber hinaus mehrere Veranstaltungen und unterschiedlichste Aktionen stattfinden. Die bislang geäußerten Ideen sind vielfältig: Von Friedensgebeten die ganze Woche vor dem 11. Juni über eine Menschenkette rund um die Innenstadt bis hin zu vielen kleineren und größeren Festen ist bislang die Rede. Auch ein Konzert für Jugendliche mit populären Bands in der Johannisstraße und ein Kinder- und Familienfest auf dem Theatervorplatz sind in Planung.

    Mit Blick auf die Zusammenstöße zwischen Neonazis und einem breiten Spektrum von Gegendemonstranten Mitte April auf dem Erfurter Anger und dem einhellig als überzogen verurteilten Polizeimaßnahmen wird zuweilen eine Eskalation befürchtet. Hinzu kommt, dass zahlreiche Antifa-Gruppen aus ganz Deutschland und den Nachbarländern mittlerweile nach Jena mobilisieren, um den „antifaschistischen Selbstschutz“ zu übernehmen. Neonazis aus dem In- und Ausland haben in Gästebüchern und per E-Mail bereits mehrfach offene Morddrohungen gegenüber linken und alternativen Jugendclubs, Wohn- und Freizeitprojekten wie der „Jungen Gemeinde Stadtmitte“ ausgesprochen und ein Niederbrennen und Zerstören dieser Objekte angekündigt.

    Ebenfalls am 11. Juni wird unweit des Marktplatzes in der Aula und im Innenhof der Friedrich-Schiller-Universität Jena ein Festakt der Studentenverbindung Corps Saxonia Jena stattfinden. Als Festredner auf dem 200. Stiftungsfest soll der ehemalige thüringische Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel auftreten. Somit sind unter Umständen auch Zusammenstöße zwischen den Verbindungsstudenten des farbentragenden, pflichtschlagenden Corps und linksradikalen Gegendemonstranten zu befürchten.

    Die Stadt setzt jedoch nach Angaben von Finanz- und Ordnungsamtsleiter Frank Jauch auf eine räumliche Trennung der verschiedenen Veranstaltungen. Die Bürger sollten nicht davor zurückschrecken, sich an den Gegenaktionen zu beteiligen. Auch Herbert Bartsch von der Polizeidirektion Jena versucht die Befürchtungen zu zerstreuen, dass es am 11. Juni ähnliche Ausschreitungen geben könnte wie in Erfurt. Er bekräftigte: „Die Strategie der Polizei ist vom Grunde her auf Deeskalation und Konfliktvermeidung ausgerichtet. Unbeschadet dessen ist es gesetzlicher Auftrag gegen Störungen der Sicherheit und Ordnung konsequent vorzugehen, auch unter Anwendung gesetzlicher Hilfsmittel.“ +wikinews+