Pressemitteilung – 3/2005 Berlin, den 09.08.2005
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat die NPD, vertreten durch ihren Vorsitzenden Udo Voigt, nicht zu der heute um 20.25 Uhr stattgefundenen Sendung „Klipp und Klar“ zugelassen.
Den Eilantrag der NPD auf Teilnahme an der Sendung hat das Verwaltungsgericht Berlin durch Beschluss vom heutigen Tag zurückgewiesen. Es hat primär darauf abgestellt, dass der RBB nach der redaktionellen Konzeption der streitigen Sendung lediglich im Bundestag vertretene Parteien eingeladen hat, wozu die NPD nicht gehöre. Ferner hat es die politische Bedeutungslosigkeit der NPD als Splitterpartei im Sendegebiet des RBB für erheblich gehalten.
Die dagegen eingelegte Beschwerde der NPD hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg, weil die NPD die Begründung des Verwaltungsgerichts nicht hinreichend angegriffen hat. Die vom Verwaltungsgericht gebilligte Entscheidung des RBB, die NPD nicht zu der streitigen Sendung zuzulassen, bedeutet nach Auffassung des 3. Senats nicht, dass die Konkurrenz im politischen Raum auf die arrivierten Parteien beschränkt bliebe. Dem stehe schon entgegen, dass der RBB nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts ein Gesamtkonzept ihrer Vorwahlberichterstattung entwickelt hat, das auch die NPD (noch) angemessen berücksichtigen wolle.
Beschluss vom 9. August 2005 - OVG 3 S 61.05 -