Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

20 Juli 2007

Unser India-Forum gehackt wurde erneut gehackt

Nicht alle mögen die www.Initiative-Dialog.de , tja.

So fand sich jemand und die Lücke in unserem Sicherheitssystem, löschte 40.000 Postings unseres Forums www.Diskussionen.de samt aller zugehörigen Daten und der Sicherheitskopie von www.inidia.de

Unsere Recherche zeigte, dass es der Hacker sehr leicht hatte, um das Hackertool zu finden, mit dem ihm der Sprung in das FTP-Verzeichnis gelang, denn die Attacke wird auf der Website einer deutschen Firma ausführlich beschrieben, kostenlos lesbar, mit lustigen Sprüchen eingestreut.

Eine Einbruchsanleitung mit der Schlussbemerkung, dass man nicht so kindisch sein solle, Daten zu stehlen.
Die Sicherheitsmaßnahme gegen diesen Einbruch ist hingegen nicht kostenlos, sondern kostet über 250 Euro und 200 Euro für jedes weitere Update-Halbjahr.

Wer ist nun schneller? Der Einbrecher oder der Webmaster?

Bis auf die letzten ca. 1.000 Postings haben wir zwar alles auf einer CD, denn erst vor wenigen Tagen war uns ein kleinerer Angriff Veranlassung zum Download, aber bis wir nun nicht nur die Daten wieder uploaden und die Datenbank auf neue Art sichern, dürfte einige Zeit vergehen.

Darum bleibt vorerst nur, dass wir uns in Sergius Ersatzforum treffen
>> http://52931.rapidforum.com oder uns mit alten Themen der Website www.inidia.de befassen.

Bedauerlich, aber auch aus solchen Gründen machen wir die www.Initiative-Dialog.de , www.pazifismus.info und mehr. Und weiterhin.

Grüße von Sven 20. Juli 2007 Ersatzforum >> http://52931.rapidforum.com

02 Juli 2007

Massenschlägerei zwischen Linken und Rechten in S-Bahn

Rostock (Deutschland), 02.07.2007 – Zur NPD-Demonstration am Samstag, den 30. Juni in Rostock kam es im Vorfeld in einer S-Bahn zu einer Schlägerei. Die Stadtbahn der Linie S2 war auf dem Weg von Güstrow nach Warnemünde, als Anhänger der linken Szene in der S-Bahn auf Anhänger der rechtsextremen NPD stießen, unter ihnen auch Udo Pastörs, Vorsitzender der Schweriner NPD-Landtagsfraktion. Es kam dann zu einer Schlägerei zwischen insgesamt 200 Personen.

Bei der Auseinandersetzung gingen mehrere Scheiben zu Bruch. Im Bahnhof Pölchow zwischen Schwaan und Rostock wurde der Zug dann gestoppt und durch Polizeikräfte geräumt. Die Strecke Rostock - Schwaan - Berlin/Hamburg war für knapp zwei Stunden gesperrt. Nach dem Polizeieinsatz konnte die S-Bahn ihre Fahrt mit 87 Minuten Verspätung fortsetzen und endete in Rostock Hauptbahnhof. Dort wurden dann von 141 Zuginsassen, darunter 47 aus dem rechtsextremen Spektrum, die Personalien festgestellt. Gegen 17 rechte und 37 linke Teilnehmer wird nun wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Sachbeschädigung ermittelt. Insgesamt wurden sieben Menschen verletzt. Die anschließende Demonstration blieb durch einen massiven Polizeieinsatz weitgehend friedlich. +wikinews+

20 Juni 2007

Halberstadt: Rechtsextreme überfallen Theaterensemble

Halberstadt (Deutschland), 20.06.2007 – Ohne erkennbaren Grund wurden 14 Mitglieder des Nordharzer Städtebundtheaters nach der Premierenveranstaltung des Stücks „The Rocky Horror Show“ am Freitag, den 8. Juni 2007, im Stadttheater Halberstadt von acht rechtsextremen Gewalttätern auf offener Straße überfallen. Fünf Mitglieder des Ensembles wurden schwer verletzt. Ein 21 Jahre altes Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch. Die zeitnah eingetroffene Polizei ist nach Zeugenaussagen nur zögerlich gegen die Angreifer vorgegangen. Mehrere Zeugen hätten während der Tat unbeteiligt daneben gestanden statt zu helfen.

Am Sonntagabend gelang es der Polizei, einen 22 Jahre alten Verdächtigen festzunehmen, gegen den am Montag Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen wurde. Nach Polizeiangaben handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Rechtsextremen, der ein Teilgeständnis abgelegt haben soll. Er habe zwar seine Täterschaft eingeräumt, jedoch keine anderen Täter genannt. Seine letzte Verurteilung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte läge erst ein Jahr zurück. Nach den sieben Mittätern wird noch gefahndet.

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) räumte unterdessen Fehler bei den Ermittlungen ein. Der gestern festgenommene Haupttäter sei von Opfern erkannt worden, als er zum Tatort zurückkehrte. Die Polizei habe ihn überprüft, aber noch vor der Feststellung der Vorstrafen wieder laufen lassen. Erst später wurde der Mann festgenommen.

Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) verurteilte den Angriff: „Wenn Menschen nur auf Grund ihrer äußeren Erscheinung angegriffen und verletzt werden, ist das eine schlimme Tat“, so der Politiker in Magdeburg.

Auch der Zentralrat der Juden kritisierte die Polizei wegen mangelnder interner Aufklärungsarbeit. Stephan Kramer, der Zentralrats-Generalsekretär, sprach von einem strukturellen Problem innerhalb der Polizei von Sachsen-Anhalt. Der gesamte Vorfall werde Tagesordnungspunkt im Landtag, betonte die Linkspartei. +wikinews+

19 April 2007

Disziplinarverfahren gegen einen Geschichtslehrer eines Berliner Gymnasiums

Pressemitteilung- 16/2007 Berlin, den 19.04.2007

Gegenstand des am 18. und 19. April 2007 vor dem Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verhandelten Disziplinarverfahrens gegen einen Berliner Lehrer war unter anderem der Vorwurf der Verharmlosung des Nationalsozialismus. Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat in ihrem Urteil vom 15. Juni 2005 eine Gehaltskürzung gegen den Beamten verhängt. Gegen dieses Urteil haben beide Seiten Berufung eingelegt. Der Disziplinarsenat hat - nach kraft Gesetzes nichtöffentlicher Verhandlung - durch Urteil vom heutigen Tage beide Berufungen zurückgewiesen und ist damit weder dem Berufungsantrag der Schulbehörde, den Beamten aus dem Dienst zu entfernen, noch dem Antrag des Beamten, ihn freizusprechen, gefolgt. Dabei hat der Senat es als erwiesen angesehen, dass der Lehrer im Geschichtsunterricht in zwei Schuljahren den im Berliner Schulgesetz festgelegten Bildungsauftrag verletzt hat. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Urteil vom 19. April 2007 - OVG 80 D 6.05 -

20 März 2007

Wehrbeauftragter beklagt unhaltbare Zustände in deutschen Kasernen

Berlin (Deutschland), 20.03.2007 – Der Wehrbeauftragte des deutschen Bundestages, Reinhold Robbe (SPD), legte dem Parlament heute seinen 48. Jahresbericht vor. Darin zeichnet der amtierende Wehrbeauftragte ein düsteres Bild der Zustände in den Kasernen und im Alltag der deutschen Soldaten. Hauptproblem sei die wachsende Belastung der Truppe durch Auslandseinsätze. Der Wehrbeauftragte würdigte aber auch die hohe Einsatzbereitschaft der Soldaten, die sie bei vielen Gelegenheiten, humanitären Einsätzen und zuletzt auch bei der Fußballweltmeisterschaft gezeigt hätten. Im Berichtszeitraum haben sich dem Bericht zufolge zeitweise über 9.000 Soldaten (von insgesamt 250.000 Soldaten im Dienst der Bundeswehr) in Auslandseinsätzen befunden.

Insgesamt würden die Soldaten die gestellten Anforderungen bei Auslandseinsätzen „engagiert, couragiert und erfolgreich“ durchführen. Der Bericht hebt ausdrücklich den „hohen militärfachlichen Ausbildungsstand unserer Soldaten sowie ihrer professionellen Einstellung und ihr […] Engagement“ hervor. Der Wehrbeauftragte bemängelt jedoch die Informationspolitik der Bundeswehrführung gegenüber den Soldaten. Diese würden über bevorstehende Auslandseinsätze zuerst über die Medien informiert, bevor sie „durch die vorgesetzten Kommandoebenen offiziell unterrichtet werden.“ Berichtet wird über sanitäre Mängel bei Auslandseinsätzen, schlechte gesundheitliche Betreuung, Versorgungsprobleme und andere Mängel, die sich in einer Weise summiert hätten, dass „das Vertrauen der betroffenen Soldatinnen und Soldaten in den Dienstherrn nachhaltig erschüttert“ worden sei.

Im Hinblick auf den Einsatz im Kongo machte der Wehrbeauftragte deutlich, dass die Bundeswehr bei dem Einsatz in dem zentralafrikanischen Land eine wertvolle demokratische Aufbauhilfe gegeben habe. Andererseits habe es jedoch von den Soldaten eine „nachhaltige Kritik an der Planung und Durchführung des Einsatzes“ gegeben. Diese beziehe sich besonders auf den Zustand der Feldlager in Kinshasa/Kongo und Libreville/Gabun. Diese Kritik sei seiner Einschätzung zufolge gerechtfertigt gewesen.

Der Wehrbeauftragte weist darüberhinaus auf Schwächen der inneren Führung der Bundeswehr hin. Es werden zahlreiche Beispiele aufgeführt, die den Schluss nahe legten, „dass die Auswahl von Unteroffizieren und Offizieren im Hinblick auf ihre Führungsfähigkeiten nicht immer erfolgreich war“.

Der Bericht des Wehrbeauftragten enthält auch harsche Kritik an den Zuständen westdeutscher Kasernen. Viele Eingaben und eigene Truppenbesuche belegten den „schlechten baulichen Zustand vieler Kasernen“. Robbe kritisiert die hinhaltende Reaktion auf die Zustände durch das Bundesministerium der Verteidigung. Von dort hieße es, „die festgestellten Mängel seien bekannt“, aber wegen der angespannten Haushaltslage sei kurzfristige Abhilfe nicht möglich. Dazu der Wehrbeauftragte: „Durch seine Untätigkeit versagt der Dienstherr in einem Kernbereich seiner Fürsorgepflicht.“

Ein besonderes Problem sei die Gewährleistung der ärztlichen Versorgung der Soldaten im Inland durch die Belastung der Bundeswehr durch Auslandseinsätze geworden. Hier herrsche extreme Personalnot. Von den insgesamt 2.400 Ärzten befänden sich 700 auf Auslandseinsätzen. Das verbliebene Personal im Sanitätsbereich leiste übermäßig viele Überstunden, teilweise 70 bis 80 Wochenstunden. Sanitätsoffiziere haben nach Informationen von NDR-Info gegen die Überbelastung durch Mehrarbeit Klage angekündigt.

Im Hinblick auf die Gefahren des Rechtsextremismus weist der Bericht darauf hin, dass auch im Berichtsjahr erneut „147 besondere Vorkommnisse mit Verdacht auf rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund gemeldet“ worden seien. Die Zahl derartiger Vorkommnisse bewege sich jedoch zahlenmäßig im Rahmen der letzten Jahre. Für 70 Prozent der festgestellten Verstöße seien Grundwehrdienstleistende verantwortlich gemacht worden. Im Wesentlichen handele es sich dabei um so genannte Propagandadelikte. („Sieg-Heil-Rufe“, ausländerfeindliche und rechtsextreme Schmierereien und Ähnliches). +wikinews+

19 März 2007

NPD-Anwalt Rieger muss juristische Niederlage einstecken

Jena (Deutschland), 19.03.2007 – Jürgen Rieger, ein bekannter Anwalt der deutschen Neonazi-Szene und seit dem letzten NPD-Parteitag auch NPD-Vorstandsmitglied, hat eine schwere juristische Niederlage einstecken müssen. Wie die Nachrichtenagentur AP berichtet, hat das Amtsgericht Jena dem Anwalt die Besitzrechte über zwei Immobilien in Pößneck (Thüringen) sowie den Heisenhof in Dörverden (Niedersachsen) entzogen. Die Immobilien sollen veräußert werden.

Hintergrund der Entscheidung des Gerichts ist die Abwicklung der „Wilhelm-Tietjen-Stiftung für Fertilisation Ltd.“ mit Sitz in London, die über ein erhebliches Vermögen verfügen soll. Diese Stiftung, mit deren Hilfe Rieger seine Immobilienprojekte für die rechte Szene finanziert hat, ist nach einem Beschluss eines britischen Gerichts am 29. August 2006 aufgelöst worden. Die Stiftung hatte versäumt, einen Geschäftsbericht vorzulegen. Da die Immobilien in Deutschland nicht auf den Namen Riegers eingetragen sind, sondern unter dem Namen der Stiftung firmierten, wurde mit der Löschung der Stiftung auch die Rechtsgrundlage des Besitzes der auf sie eingetragenen Immobilien beseitigt.

Die Stadt Pößneck hatte daher die rechtliche Liquidierung des Besitzes des Pößnecker Schützenhauses beantragt. Auch alle anderen Immobilien, die vormals im Besitz der Stiftung waren, werden nun überprüft, darunter auch der Heisenhof in Dörverden. Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin gegenüber AP.

Im Sommer 2006 war die Wilhelm-Tietjen-Stiftung und ihr Geschäftsführer, der Rechtsanwalt Jürgen Rieger, bundesweit in die Schlagzeilen geraten, weil der Versuch des Anwalts, ein Hotel in der Stadt Delmenhorst für Schulungszwecke der rechten Szene zu erwerben, auf den massiven demokratischen Widerstand tausender Delmenhorster Bürger getroffen war, die den Ankauf des Hotels schließlich verhindern konnten.
Die Berliner „tageszeitung“ (taz) hatte zuerst über den Vorgang berichtet. (wikinews)

02 März 2007

Halbe: Beschwerde der Rechten erfolglos

Pressemitteilung- 10/2007 Berlin, den 02.03.2007

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die Beschwerde des Veranstalters der Versammlung unter dem Motto “Die Treue ist das Mark der Ehre“ gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom gestrigen Tage zurückgewiesen. Die Versammlung sollte auf dem Vorplatz des Waldfriedhofs Halbe stattfinden. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Auffassung des Verwaltungsgerichts bestätigt, wonach dem Veranstalter der Versammlung kein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung nach dem im Oktober 2006 in Kraft getretenen Gräberstätten-Versammlungsgesetz des Landes Brandenburg zustehe, um eine solche Versammlung in dem durch das Gesetz geschützten Bereich in unmittelbarer Nähe zur Gräberstätte abzuhalten. Auch nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist nämlich durch den äußeren Ablauf und den Gegenstand der Versammlung konkret zu befürchten, dass mit dem Aufzug an Formen oder Inhalte nationalsozialistischen Heldengedenkens angeknüpft wird. In einem solchen Fall darf nach dem Gesetz eine Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 des Gräberstätten-Versammlungsgesetzes). Das Oberverwaltungsgericht hat bei seiner Bewertung nicht nur das Motto der Versammlung und den zeitlichen Zusammenhang mit Heldengedenkveranstaltungen des NS-Regimes berücksichtigt, sondern auch den Inhalt von Internetaufrufen eines „Freundeskreises Halbe“, die der Veranstalter sich für die Einschätzung des Inhalts seiner Versammlung zurechnen lassen muss.

Beschluss vom 2. März 2007 - OVG 1 S 24.07 -

08 Januar 2007

Brandanschlag auf Asylbewerberheim in Sangerhausen

Sangerhausen (Deutschland), 08.01.2007 – In Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) wurde am Samstag ein Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim verübt. Am frühen Morgen, kurz nach 5:00 Uhr, hatten zwei Männer drei Molotow-Cocktails in eine Wohnung geworfen. Verletzt wurde niemand. Die 25- und 26-jährigen Täter hatten zuvor eine Neonazi-Party besucht. Sie sind wegen Körperverletzung und Rechtsextremismus bereits polizeibekannt. Die Staatsanwaltschaft Halle erließ gegen die Festgenommenen Haftbefehle wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung. (wikinews)

  • Diskussionen.de
  • 16 November 2006

    Halbe: Beschwerde der Rechten erfolglos

    Pressemitteilung - 42/2006 Berlin, den 16.11.2006

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die Beschwerde des Anmelders der Versammlung unter dem Motto „Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten und den europäischen Freiwilligen“ gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zurückgewiesen. Die vom dortigen Polizeipräsidium ausgesprochene räumliche Beschränkung auf den Bahnhofsvorplatz und dessen nähere Umgebung in Halbe ist danach nicht zu beanstanden. Damit dürfen die Veranstalter keine Auftaktkundgebung im Bereich der Lindenstraße abhalten und sich auch nicht für eine Zwischenkundgebung und Kranzniederlegungen zum Vorplatz der Kriegsgräberstätte begeben. Die für die gleiche Zeit vom Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit unter dem Motto „Tag der Demokraten“ in der Lindenstraße in Halbe geplante Versammlung kann somit ebenfalls stattfinden.
    Der 1. Senat hat seine Entscheidung zusammenfassend wie folgt begründet: Obwohl die Versammlung unter dem Motto „Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten und den europäischen Freiwilligen“ zu einem früheren Zeitpunkt angemeldet worden sei, haben sich die Veranstalter nicht durchsetzen können, weil die für denselben Ort und dieselbe Zeit später angemeldete Versammlung des Aktionsbündnisses keine reine Verhinderungsveranstaltung sei. Die Versammlungsbehörde habe die konkurrierenden Interessen der beiden Versammlungen sachgerecht abgewogen und der Versammlung des Aktionsbündnisses den Vorrang an dem konkreten Versammlungsort im Bereich der Lindenstraße einräumen dürfen.

    Das erst am 31. Oktober 2006 in Kraft getretene Gräberstätten-Versammlungsgesetz des Landes Brandenburg spielte bei der Entscheidung des Gerichts keine Rolle.

    Beschluss vom 16. November 2006 - OVG 1 S 143.06 -

    11 November 2006

    Juristisches Tauziehen um NPD-Parteitag in Berlin

    Berlin (Deutschland), 11.11.2006 – Am Wochenende soll ein Bundesparteitag der NPD mit 265 Delegierten und 350 Gästen stattfinden. Ein Raum stand bis gestern jedoch noch nicht zur Verfügung. Ursprünglich wollte die Partei das Fontane-Haus im Berliner Bezirk Reinickendorf nutzen, was vom Bezirksamt jedoch untersagt wurde. Die NPD reichte dagegen Klage ein. Zunächst versuchte die Partei jedoch, ein anderes Gebäude zu mieten. Sie schloss einen Vertrag mit dem Pächter des Festsaals auf dem Gelände des Berliner Trabrenn-Vereins (BTV). Als die Geschäftsführung des BTV davon erfuhr, forderte sie ihren Pächter zur Kündigung des Vertrages auf, was dieser auch befolgte. Daraufhin klagte die rechtsextremistische Partei jedoch vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg auf Einhaltung des geschlossenen Vertrages – mit Erfolg. Daraufhin setzte ein juristisches Tauziehen vor verschiedenen Gerichten ein. Am heutigen Freitagnachmittag entschied das Verwaltungsgericht Berlin jedoch, dass die Partei den Festsaal auf dem Gelände der Trabrennbahn Berlin-Mariendorf nicht nutzen dürfe. Das Gericht entsprach damit einer einstweiligen Verfügung des BTV. Der NPD stand nun nur noch der Weg zu einer Berufung gegen das Urteil offen. Ein Parteisprecher hat bereits erklärt: „Im Notfall ziehen wir vors Bundesverfassungsgericht.“ Wenige Stunden nach dieser Aussage kam dann eine Entscheidung zugunsten der NPD: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied zugunsten der Partei. Sie darf jetzt doch das Fontane-Haus im Berliner Bezirk Reinickendorf für ihren Parteitag nutzen. Die Richter beriefen sich bei der Genehmigung für die NPD auf ein „Gleichbehandlungsgebot für politische Parteien“.

    Ein parteiübergreifendes Bündnis hat inzwischen für den morgigen Samstag zu Protestaktionen gegen den geplanten NPD-Parteitag aufgerufen. Der Aufruf wird von CDU, FDP, Grünen, Linkspartei/PDS und SPD unterstützt. Darin heißt es: „Berlin zeigt und lebt Demokratie, Toleranz und Offenheit für andere Kulturen.“ +wikinews+

    KOMMENTAR

    Die Unschlüssigkeit bürgerlicher Parteien im Umgang mit extremistischen Parteien ist das Markenzeichen des staatlichen Antifaschismus. Wer keinen Raum für NPD-Parteitage gestatten will, der muss auch so konsequent sein, die NPD verbieten zu wollen.

    >> www.inidia.de/npd-verbot.htm

    10 November 2006

    NPD-Beschwerde zur Nutzung des Fontane-Hauses hat vor dem OVG Erfolg

    Pressemitteilung Berlin, den 10.11.2006

    Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat heute auf die Beschwerde der NPD gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin das Bezirksamt Reinickendorf verpflichtet, der NPD für ihren Bundesparteitag am 11. und 12. November 2006 im Fontane-Haus im Märkischen Viertel einen Saal zur Verfügung zu stellen, der etwa 700 Personen umfasst. Ein solcher Anspruch ergebe sich für die NPD aus dem gesetzlichen Gleichbehandlungsgebot für politische Parteien nach § 5 des Parteiengesetzes. Das Oberverwaltungsgericht hat einschränkend hinzugefügt, dass der Parteitag am 11. November 2006 nicht vor 14 Uhr beginnen dürfe. Damit soll auf den an diesem Tag vor dem Fontane-Haus stattfindenden Markt Rücksicht genommen werden. Ein nicht kalkulierbares Sicherheitsrisiko hat das Oberverwaltungsgericht - anders als das Verwaltungsgericht - im Hinblick auf Presseerklärungen der Polizei und des Innensenators nicht angenommen. Die vom Bezirksamt Reinickendorf befürchtete völlige Blockade des Zentrums des Märkischen Viertels erschien dem Gericht nicht als überzeugend dargelegt. Es hat sich hierzu auf die aus Karten ersichtliche Lage vor Ort bezogen.

    Beschluss vom 10. November 2006 - OVG 3 S 72.06 -

    05 November 2006

    Journalistin und ihr Fotograf in Blankenfelde von Neonazis angegriffen

    Blankenfelde-Mahlow (Deutschland), 05.11.2006 – In der brandenburgischen Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wurden zwei Journalisten von Neonazis der Gruppe „Heimattreue deutsche Jugend“ angegriffen, zusammengeschlagen und gewürgt. Die Polizei traf erst 45 Minuten nach dem ersten Notruf am Tatort ein.

    Die Journalistin Andrea Röpke und ein Fotograf waren nach Blankenfelde gereist, um hier über ein Treffen der Neonazis zu berichten. Etwa 250 Anhänger, darunter auch Frauen und Kinder, hatten sich versammelt, um hier ein Treffen abzuhalten. Obwohl das Landeskriminialamt informiert war, befand sich keine Polizei in der Nähe des Treffens. Da die Journalistin sich des Risikos bewusst war, filmte sie das Geschehen verdeckt aus etwa 100 Metern Entfernung. Trotzdem wurde sie entdeckt und von den Neonazis verfolgt. Diese folgten ihr auch in einen Supermarkt, wo dann sowohl Röpke als auch ihr Fotograf geschlagen und gewürgt wurden. Die alarmierte Polizei traf erst 45 Minuten nach dem ersten Anruf am Tatort ein. Zuvor waren bereits Sanitäter vor Ort und hatten ebenfalls mehrfach um Polizei gebeten, da sich die Ansammlung von Rechtsextremen vor dem Supermarkt immer weiter vergrößerte. Die zuständigen Behörden in Brandenburg lehnten eine Stellungnahme zu den Vorgängen ab. Nach einer allgemeinen Einschätzung durch die Polizei verlief die Veranstaltung friedlich und wurde daher nicht aufgelöst. Trotz der Bitte der Journalisten an Augenzeugen, über den Vorfall auszusagen, war dazu niemand bereit. (wikinews)

    04 November 2006

    Großaufgebot von rund 2.500 Polizisten schützte NPD-Demo in Bremen

    Bremen (Deutschland), 04.11.2006 – Ein geplanter Aufmarsch von NPD-Aktivisten, bei dem etwa 200 Teilnehmer erwartet wurden, sowie eine angekündigte Gegendemonstration, an der nach Polizeiangaben bis zu 3.000 Teilnehmer teilnehmen sollten, löste in Bremen einen Polizeieinsatz von rund 2.500 Einsatzkräften der Polizei aus, 1.600 davon kamen aus anderen Bundesländern. Nach Angaben der Nachrichtenagentur ddp nahmen zeitweise bis zu 4.000 Teilnehmer an der Gegendemonstration teil, die unter dem Motto „Keinen Meter“ stand, darunter ein Block von etwa 1.500 gewaltbereiten Demonstranten. Diese so genannten gewaltbereiten Demonstrationsteilnehmer versuchten, den Versammlungsort der NPD-Anhänger im Bremer Stadtteil Walle zu erreichen. Polizeieinsatzkräfte hinderten sie daran durch den massiven Einsatz von Polizeiketten. Ab Mittag ließ die Polizei sogar Wasserwerfer auffahren. Rund 200 Personen wurden vorübergehend festgenommen, sieben von ihnen sollen Straftaten begangen haben. Fünf Polizisten und mehrere Demonstranten wurden verletzt.

    Zu der Gegendemonstration hatten Bremer Parteien, Gewerkschaften, Organisationen und Kirchen aufgerufen. Unter anderem nahm auch Bremens Oberbürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) an der Demonstration teil. Auf Transparenten standen Forderungen wie „Nazis raus“ und „Mehr Arbeit hilft gegen Nazis“. Die Mehrheit der Teilnehmer demonstrierte friedlich gegen Fremdenhass und Rechtsextremismus.

    Der NPD-Demonstration war ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Bremen und anschließend vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht vorausgegangen. Das Stadtamt hatte die Demonstration noch am Mittwoch verboten und argumentierte angesichts möglicher gewaltbereiter Gegendemonstranten und des Mangels an ausreichenden Polizeikräften wegen des Fußballspiels von Werder Bremen gegen Energie Cottbus im Weser-Stadion mit einer nicht beherrschbaren Sicherheitslage. Das Oberverwaltungsgericht beurteilte die Situation jedoch anders. Von einem polizeilichen Notstand könne nicht ausgegangen werden. So galt weiterhin eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen, das die NPD-Kundgebung und -Demonstration unter Auflagen zugelassen hatte. (wikinews)

    24 September 2006

    Delmenhorster Schüler demonstrierten gegen Neonazis

    Delmenhorst (Deutschland), 24.09.2006 – Tausende Schüler (nach Polizeischätzungen rund 3.000) demonstrierten Freitagmittag auf dem Delmenhorster Rathausplatz gegen den Verkauf des Delmenhorster Hotels „Am Stadtpark“ an den der rechten Szene zugehörigen Anwalt Jürgen Rieger, der daraus eine Bildungsstätte für Neonazis machen will.

    Die Schüler waren in einem Sternmarsch mit Plakaten und Transparenten von einem runden Dutzend Delmenhorster weiterführender Schulen zum Rathaus gezogen. Dabei skandierten sie „Nazis raus!“. Neben dem in vielen Redebeiträgen zum Ausdruck gebrachten Protest gegen eine rechte Kaderschmiede in Delmenhorst übten die Schüler auch Kritik am Unterricht. Über die vom Rechtsextremismus ausgehenden Gefahren werde zuwenig aufgeklärt. Großes Lob für ihr demokratisches Engagement zollte den Demonstranten die Bürgermeisterin Swantje Hartmann. Delmenhorst sei stolz auf seine Schüler, sagte die Sozialdemokratin. Sie zog ihre eigenen Schlussfolgerungen aus dem Engagement der Jugendlichen: Dieses sei „ein Signal für die Politik, zu geschlossenem Handeln zurückzufinden“. (wikinews)

    21 September 2006

    NPD: Fast 40 Prozent in der Gemeinde Postlow

    Postlow (Deutschland), 21.09.2006 – In der 437 Einwohner zählenden Gemeinde Postlow, in der Nähe von Anklam, hat die rechtsextreme NPD laut dem vorläufigen Ergebnis des Statistischen Landesamts von Mecklenburg-Vorpommern (Stand: 17. September 2006, 22:45 Uhr) 38,2 Prozent der Stimmen bekommen.

    Von den 144 Einwohnern, die zur Wahl gegangen sind, haben 55 NPD gewählt. Die NPD ist damit die stärkste politische Kraft im Ort. Bürgermeister Norbert Mielke erklärte, „er tue gar nichts dagegen“ und kann sich sogar vorstellen, selbst NPD zu wählen. +wikinews+

    10 September 2006

    Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: NPD macht Boden gut

    Schwerin (Deutschland), 10.09.2006 – Am 17. September wird in Mecklenburg-Vorpommern der neue Landtag gewählt. Jüngste Umfragen haben ergeben, dass die Chancen der rechtsextremistischen NPD, über die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen, dramatisch gestiegen sind. Zwischen der SPD und der CDU zeichnet sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen ab. Die SPD kommt nach Informationen des ZDF-Politbarometers vom 8. September auf 29 Prozent, die CDU erreicht 33 Prozent. Die FDP kommt auf sieben Prozent und liegt damit weit abgeschlagen hinter der Linkspartei, die mit 18 Prozent drittstärkste Kraft im Landtag wird. Die Grünen erreichen voraussichtlich vier Prozent und ziehen damit erneut nicht in den Landtag ein. Die NPD liegt nach dieser Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen, bei der in der Zeit vom 4. bis 7. September 2006 rund 1.000 Wahlberechtigte befragt worden sind, bei sieben Prozent.

    Der amtierende Ministerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern, Harald Ringstorff (SPD), hat sich nur einen knappen Vorsprung in den Persönlichkeitswerten vor seinem Herausforderer Jürgen Seidel (CDU) erkämpft. Zwar würden 49 Prozent der Befragten Ringstorff bei der Wahl des Ministerpräsidenten bevorzugen, doch ist der Vorsprung des Amtsinhabers auf der Skala +5/-5 auf einen Zehntel-Prozentpunkt geschrumpft (Ringstorff: 0,9 und Seidel: 0,8). Die Mehrheit der Wähler (61 Prozent) favorisiert eine große Koalition aus CDU und SPD nach bundesdeutschem Vorbild. 29 Prozent befürworteten die Fortsetzung der rot-roten Koalition, die jedoch scheitern könnte, falls die Grünen über die Fünf-Prozent-Hürde kämen. Sowohl Seidel als auch Ringstorff haben es bis jetzt vermieden, Koalitionsaussagen zu treffen.

    Der NPD werden nach unterschiedlichen Angaben sechs bis sieben Prozent prognostiziert, zehn Prozent der befragten Bürger gaben an, ihre Stimme möglicherweise der NPD geben zu wollen. +wikinews+

    08 September 2006

    Rassenkonflikt von Kondopoga weitet sich auf Republik Karelia aus

    Kondopoga / Petrosawodsk (Russland), 08.09.2006 – Wie Wikinews bereits berichtete, kam es in der vergangenen Woche zu Pogromen in der karelischen Industriestadt Kondopoga. Nun versucht die rechtsextreme „Bewegung gegen illegale Immigration“, auch in der Hauptstadt der Republik Proteste und Aktionen ähnlich wie in Kondopoga durch Propaganda anzufachen.

    Im Rahmen der Ermittlungen zu den Ermordungen und Pogromen in Kondopoga wurden 25 Personen mittlerweile inhaftiert. Außerdem wurden 14 Strafverfahren eingeleitet. Bei 20 weiteren Verdächtigen wird derzeit geprüft, ob sie in Ordnungshaft genommen werden sollen. Ursprünglich waren laut Angaben der Staatsanwaltschaft 109 verdächtige Personen inhaftiert.

    Die Pogrome haben auch zur Flucht mehrerer Kaukasier geführt. Laut der karelischen gesellschaftlichen Organisation „Islamische Aufklärung“ sind derzeit 50 Flüchtlinge in der Nähe der karelischen Hauptstadt untergebracht, wo sie von Privatunternehmern versorgt werden. Diese Flüchtlinge seien Angehörige der festgenommenen Verdächtigen, die des Mordes an mehreren Einwohner in Kondopoga beschuldigt werden. Diese Morde waren Auslöser der Unruhen. Die Angehörigen seien von der Unschuld der Verdächtigten überzeugt, wollten aber erst wieder nach Kondopoga zurückkehren, wenn es wieder sicherer für sie werde.
    Mittlerweile versucht die rechtsextreme „Bewegung gegen illegale Immigration“ ähnliche Aktionen, wie sie in Kondopoga geschahen, in Petrosawodsk zu provozieren. Laut Aussage von Regierungschef Sergej Leonidowitsch Katanandow versuchen unbekannte Kräfte, „über Internet und SMS“ Jugendliche zu Protesten aufzufordern. Er habe daher veranlasst, Massenveranstaltungen in den Lehreinrichtungen zu reduzieren, um die Lage nicht ausarten zu lassen. „Die Welt“ zeigt jedoch auch ein anderes Gesicht des Regierungschefs. So druckte die Zeitung folgende Aussage von Katanandow ab: „Vertreter ‚eines anderen Volkes‘ – gemeint sind die Tschetschenen – hätten sich ‚unverschämt und herausfordern verhalten und dabei die Mentalität unseres Volkes ignoriert‘[…]. Es sei sein Ziel, diejenigen zu verjagen, ‚die uns nicht achten‘.“ Die rechte Propagandawelle rollt derweil auch mit anonymen Flugblättern mit der Aufforderung zu Protesten gegen die „kaukasische Gesetzlosigkeit in Kondopoga“ durch die Hauptstadt weiter.

    Der Vorsitzende des Föderationsrates aus dem Oberhaus des russischen Parlaments, Sergej Michailowitsch Mironow, gab gegenüber Medien zu, dass es Situationen wie in Kondopoga bereits in anderen Städten Russlands gegeben hätte. „Sie werden einfach nicht an die Öffentlichkeit getragen.“ Wie soetwas sein kann, zeigt der karelische Staatsanwalt, der auch weiterhin von allgemeinen Straftaten und nicht von ethnischen Konflikten ausgeht.

    Unter dessen ist am Mittwoch eine Delegation aus Tschetschenien in der Republik Karelien eingetroffen. Sie will sich mit der hiesigen Regierung unterhalten und die Geschehnisse in Kondopoga untersuchen. +wikinews+

    04 September 2006

    Rassistische Unruhen in Russland

    Kondopoga / Moskau (Russland), 04.09.2006 – Während die Welt besorgt auf die aktuelle Lage im Nahen Osten blickt, spitzt sich die Lage durch immer schwerere rassistische Ausschreitungen in Russland zu. Jüngster Schauplatz war die Industriestadt Kondopoga in der Republik Karelien (Nordrussland).

    In der Nacht zum Mittwoch letzter Woche kam es zu einer Massenschlägerei im Café „Tschajka“. Bei dieser Schlägerei wurden zwei bis vier Menschen (aktuell.ru), drei Personen (FAZ) bzw. zwei Einheimische (RIA Novosti) getötet, zwei von ihnen waren laut Angaben der Polizei Slawen. Nach der tödlichen Nacht kam es in der Stadt zu Demonstrationen und Randalen. Es wurden Behauptungen gestreut, dass Kaukasier die beiden Tötungen begangen hätten, wodurch vor allem Geschäfte und Cafés von ihnen Ziele der Vandalen gewesen seien, allen voran das Café „Tschajka“, welches von einem Tschetschenen geführt wurde. Nationalistische Organisationen riefen für vergangenen Samstag zu einer „Volksversammlung“ in Kondopoga auf, welche auch durch Kräfte in anderen Teilen Russlands unterstützt wurde. Besonders die fremdenfeindliche Organisation DNPI (Bewegung gegen illegale Immigration) wurde von der Presse in diesem Zusammenhang mehrfach genannt. Am Samstag versammelten sich daraufhin zirka 2.000 Menschen auf dem Marktplatz, wo sie weiter aufgestachelt wurden. Am Ende wurden Forderungen laut, alle Kaukasier (FAZ) / Tschetschenen (RIA Novosti) binnen 24 Stunden aus der Stadt zu deportieren und alle Verbrechen in der Stadt seit 1991 auf Beteiligung durch Kaukasier zu untersuchen. Außerdem sollte der von den Kaukasiern geleitete Basar geschlossen und an „Slawen“ übergeben werden.

    Ein Mob von zirka 100 (aktuell.ru) teilweise betrunkenen Jugendlichen, der sich durch die Versammlung und die Stimmung gebildet hatte, unternahm weitere schwere Randalen und Brandstiftungen an Geschäften der Kaukasier. Selbst die Miliz konnte den Mob nicht aufhalten. Dadurch sah sich die Regierung Kareliens gezwungen, Spezialeinheiten des Innenministeriums und Milizen aus anderen Teilen der Republik in der Stadt zusammenzuziehen, um Herr der Lage zu werden. Die städtische Polizei hatte nicht eingegriffen, um, so Interfax, „keine schlimmeren Ausschreitungen zu provozieren“. Auch die städtischen Behörden von Kondopoga verharmlosten anfangs den Konflikt und meinten, es gehe nur um Fragen „des alltäglichen Lebens“.

    Die Polizei hat im Zusammenhang mit den Tötungsdelikten von der Nacht zum 30. August und den Randalen 129 (aktuell.ru), 109 (FAZ) bzw. mehr als 125 (tagesspiegel) Personen festgenommen. 25 Personen sollen bereits zu Strafen von 15 Tagen Arrest verurteilt worden sein. Als Verdächtige für die ausschlaggebende Tötung wurden sechs Aserbaidschaner (FAZ) bzw. drei Männer (aktuell.ru) festgenommen. Der wahre Grund für die Schlägere im Café „Tschajka“, welche mit Eisenrohren, Baseballschläger und Messer durchgeführt wurde und wobei die drei Personen getötet wurden, ist bislang nicht bekannt. Jedoch lieferte die tschetschenische Diaspora am Sonntag mehrere Tschetschenen an die Rechtschutzorganisation aus, die der Beteiligung an der Tötung verdächtigt werden.

    Der Grund des Konfliktes in Kondopoga ist die wirtschaftliche und ethnische Lage wie auch geschürter Fremdenhass. Tschetschenien ist durch die Tschetschenienkrieg Russlands stark geschwächt, und die Arbeitslosenquoten liegt über 50 Prozent. Daher versuchen viele Tschetschenen ihr Glück in den Boomregionen Russlands wie auch in Nord-West-Russland. Die Gastarbeiter schaffen es dabei oft durch aktivere und flexiblere Arbeitsweisen zu einem kleinen Wohlstand. Beispielsweise werden die Basare oftmals von Tschetschenen geleitet, wobei die einheimischen Russen nur noch in den Basaren verkaufen. Durch den höheren Wohlstand und damit einhergehenden Sozialneid der Einheimischen sowie die unterschiedliche Religion – Einheimische sind zumeist orthodoxe Christen, während Tschetschenen größtenteils dem Islam angehören –, sind Nahrung für den durch rechtsradikale gestreuten Fremdenhass.

    Einige Zeitungen wie auch der Duma-Abgeordnete Wladimir Ryschkow bezeichneten die Unruhen als Pogrom. Der karelische Staatschef vertrat die Ansicht, die Ursachen seien nur wirtschaftlicher Natur gewesen.

    Bereits in anderen Teilen Russlands ist es in der Vergangenheit zu rassistischen Unruhen gekommen, wobei sich diese immer wieder verstärken. Erst neulich ist in Moskau auf einem Basar in Ismailowo ein Bombenattentat von Jugendlichen durchgeführt worden. Die Bombe verletzte zirka 40 bis 55 Menschen und tötete zehn Personen. Zunächst wurde bei dem Anschlag von einem Bandenkrieg ausgegangen, jedoch seien die drei festgenommenen Studenten durch rechtsextreme Handlungen bereits früher aufgefallen. +wikinews+

    29 August 2006

    OVG bestätigt Verbot von Neonazi-Parole

    Klage gegen versammlungsrechtliche Auflage erfolglos - 32/2006
    Pressemitteilung Berlin, den 29.08.2006

    Die Klage gegen eine versammlungsrechtliche Verfügung vom Dezember 2002, mit der bei einer von Rechtsradikalen unter dem Motto: „Schickt Schönbohm in die Wüste“ beabsichtigten Demonstration das Rufen von Parolen mit der Wortfolge „nationaler Widerstand“ verboten worden war, hatte auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg.

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am heutigen Tage die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, mit dem die Klage auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der genannten versammlungsrechtlichen Auflage abgewiesen worden war, zurückgewiesen.

    Mit dieser Auflage sollte gemeinsam mit weiteren, rechtlich nicht angegriffenen Auflagen seitens des Polizeipräsidiums Potsdam sichergestellt werden, dass kein Aufmarsch von Rechtsradikalen mit paramilitärischen oder sonst wie einschüchternden Begleitumständen stattfinde und die Versammlung kein an den Nationalsozialismus erinnerndes Gepräge erhielte. Nach Auffassung des 1. Senats ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die versammlungsrechtliche Verfügung rechtmäßig war. Die Wortfolge „nationaler Widerstand“ stellte, jedenfalls im Jahr 2002, keine dem Grundrechtsschutz unterfallende Meinungsäußerung dar. Sie stand in keinem inneren Zusammenhang mit dem Veranstaltungsmotto, sondern diente vielmehr damals der einheitlichen Kennzeichnung einer rechtsradikalen politischen Bewegung insgesamt. Der Senat hat die versammlungsrechtliche Auflage auch nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit den weiteren Auflagen rechtlich gewürdigt und sie zur Vermeidung einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Ordnung im Jahre 2002 für rechtmäßig gehalten.

    Urteil vom 29. August 2006 - OVG 1 B 19.05 -

    15 August 2006

    Auch das Bundesverfassungsgericht untersagte Heß-Kundgebung in Wunsiedel

    Wunsiedel (Deutschland), 15.08.2006 – Der geplante Neonazi-Aufmarsch zum Gedenken an den früheren Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß am 19. August in Wunsiedel bleibt nach wie vor verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am gestrigen Montag einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Er war von den Veranstaltern eingereicht worden.

    Der Erste Senat bestätigte damit ein vom Landratsamt Wunsiedel erlassenes Versammlungsverbot sowie entsprechende Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Bei der Kundgebung gehe es nur vordergründig um das Gedenken an Heß, eigentlich aber um die Billigung der NS-Gewaltherrschaft, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 10. August seine Ablehnung begründet. +wikinews+