Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

20 April 2011

Extremisten fühlen sich notorisch "bestätigt"

Dretales hat geschrieben: "Nazi ist auch nicht gleich Nazi."

@Dretales, dass es unterschiedliche Grade des Extremismus gibt, folgt schon daraus, dass niemand als Extremist geboren wird. Weil gegen Überzeugungen keine Verbote helfen, wirst du das im politischen Diskurs auch nirgends als Forderung finden. Allenfalls in einigen religiösen Kreisen gibt es "Denkverbote".
Die Diskussion zum Für und Wider eines "NPD-Verbots" betrifft folglich nicht Überzeugungen, sondern die Frage, wie viel Freiraum rechtsextremistischen Überzeugungen für politische Betätigungen belassen werden darf. Dazu wird hier die Ansicht vertreten, die NPD zu verbieten, weil sie nach nach dem Verhalten ihrer Führung und vieler ihrer Anhänger eine Nachfolgeorganisation der NSDAP ist.

Dretales hat geschrieben: "Das Verbieten dieser Partei würden sie als Selbstbestätigung auslegen ..."

Stimmt, denn Extremisten fühlen sich notorisch "bestätigt" und keineswegs nur durch Verbote, sondern viel eher durch Erlaubnisse, zumal Erlaubnisse ihnen nie weit genug gehen können. Dann würden sie wieder auf den Straßen demonstrieren, was sie heute verboten nur an Toilettenwände schmieren, also "Juda verrecke!" usw.

Extremisten lassen sich die Regeln friedlichen Zusammenlebens nicht gelten. Und ausnahmslos jede Regel, auch die einfachste und "selbstverständlichste" Regel würde von Extremisten umgehend zu einem Drahtseilakt umfunktioniert, denn für Extremisten zählt wesentlich die Grenzverletzung und überhaupt wenig, was diesseits oder jenseits von Grenzen besser oder schlechter wäre.

Dretales hat geschrieben: "und sich selbst als die "armen" darstellen"

Das tun sie so oder so und neben dem Größenwahn. Nazis möchten sich einerseits als "Opfer der Geschichte" sehen, um daraus Hass zu schüren, ohne ihre vermeintlicher Überlegenheit dazu im Widerspruch zu sehen. Logik ist Logik, aber eben für Extremisten längst kein Weg zur Erkenntnis bzw. zum Geständnis.

Dretales hat geschrieben: "und so weitere Gewaltdelikte rechtfertigen."

Jeder Kriminelle macht sich seine "Rechtfertigung", sonst könnte er sich morgens nicht im Spiegel begegnen. Aber zumeist wissen sie ausreichend, was an ihren Rechtfertigungen nicht stimmt, ansonsten dürften sie niemand bestrafen und es wären ausschließlich Therapien zulässig, denn unsere Gesetze verbieten die Strafe, wenn jemandem das Einsichtsvermögen fehlt.

Tatsächlich gibt es diesbezüglich viel Erkenntnis- und Handlungsbedarf, dass politischer Extremismus (wie) Suchtverhalten ist. Die sich damit besaufenden Leute bekommen davon nicht genug, wobei immer auch welchen im eigenen Dreck der SchwarzWeißMalerei die Augen aufgehen und den Blick für den Pluralismus als Gewährleistung des demokratischen Weges frei bekommen. Die gescheitere Freundin oder Arbeitskollege usw. Je relevanter für den Lebenswandel im gegenseitigen Verantwortungsgeflecht, desto relevanter für den Gesinnungswandel.

Den Begriff "Verantwortungsgeflecht" nicht überlesen, denn das ist Dreh- und Angelpunkt für Denkweisen und Verhalten, weshalb abstraktes Theoretisieren einen Extremisten nur ausnahmsweise erreicht und Haftstrafen kaum jemanden bessern, sondern ihren Haupteffekt in der öffentlichen Sicherheit haben.

Die Eigenverantwortlichkeit bleibt Hauptadresse, denn die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, jedem Schnösel die gescheitere Freundin oder den gescheiteren Papa an die Hand zu geben. Das Projekt unserer Initiative-Dialog plädiert allerdings dafür, dass sich die Gesellschaft ihrer Mitverantwortung stellt, nicht wegschaut, sondern dem Extremismus sowohl inhaltlich als auch individuell widerspricht - und Verantwortlichkeiten für Fehlverhalten ernster nimmt, z.B. erziehungsfaule Eltern bestraft, erziehungsversagende Eltern unterstützt usw.

Dretales hat geschrieben: "Wir müssen meiner Meinung auch eine rechte Opposition aufrecht erhalten, um diese Diskussion zwischen Antifa und Nazis aufrecht zu halten."

Das wäre so, als müssten wir Drogenmafia "aufrecht erhalten", um die Diskussion mit den Süchtigen führen zu können. Das können wir aber auch locker bzw. entschieden lockerer, je verbotener die Mafia ist.

Dretales hat geschrieben: "Denn Unterdrücken, ob sie gerechtfertigt ist oder nicht, trifft immer auf Widerstand."

Begriffe wie "Unterdrücken" und "Widerstand" sind reichlich inflationiert und werden sinnentleert, wenn zwischen demokratischem Widerstand und extremistischer Aktion nicht mehr unterschieden wird. Zu gern sieht sich der ideologische und tätliche Amokläufer als "Widerstandskämpfer", deren eigentliche Probleme empirisch nicht im Politischen, sondern in persönlichen und kaputten Verantwortungsverhältnissen wurzeln, denen sie entweder intellektuell nicht gewachsen sind und/oder sie zu Lasten der Gesellschaft "verarbeiten" bwz. kompensieren.
Die Versuchungen zum und durch den "ideologischen Kurzschluss" sind mitunter auch den Gescheitesten einfach zu groß.
redaktion Administrator Beiträge: 1001
  • AntifaForum
  • 13 April 2011

    Zum Verbot "Freien Kräfte Teltow-Fläming"

    Am Montagmorgen wurden etwa 20 rechtsextremistischen Jungspunden die Verbotsverfügung gegen ihren Terrorclub überreicht. Bei den gleichzeitigen Hausdurchsuchungen wurden das in diesen Kreisen übliche Rüstzeug sichergestellt: Hakenkreuzfahnen, Teleskop-Totschläger, Schlagringe usw.
    Während sich die Politik für die Aktion feiert, kommt das Verbot dennoch spät, denn schon seit Frühsommer vergangenen Jahres müssen sich Mitglieder des "Vereins" u.a. wegen Brandstiftung vom 22.1.2010 auf das "Haus der Demokratie" verantworten, das dabei vollkommen ausbrannte.
    Gegen den 16-jährigen Haupttäter wurde das Verfahren mit der Begründung eingestellt, er habe den anderen bloß imponieren wollen. Zwar wurde ein Heimaufenthalt angeordnet, aber es ist grundfalsch, die eigentlich Erziehungspflichtigen aus der Verantwortung zu entlassen, denn die Familie ist, ob bemüht oder nicht, am ehesten Bindeglied zwischen Heranwachsenden und Gesellschaft. Familientherapie muss der Heimunterbringung vorgehen, eine strafbewehrte Pflichtveranstaltung sein.
  • Diskussionen.de
  • 04 April 2011

    Religiöser Rechtsextremismus

    Weltweit gieren die religiöse Extremisten nach Anlässen, um ihren Hass in Gewalt austicken zu lassen. Am vergangenen Wochenende war es die Koranverbrennung durch den us-amerikanischen Hassprediger Pastor Terry Jones, dessen "Gemeinde" zwar kaum 30 Mitglieder zählt, aber durch solche Aktionen und islamistische Reaktionen sicherlich auf Zuwachs hoffen darf. In Afghanistan fanden antiamerikanische "Protestkundgebungen" statt. Mindestens sechs Tote.
    US-Präsident Obama kritisierte die Koranverbrennung scharf. Das werden islamistische Terroristen ignorieren und Information dazu in ihrem Einflussbereich unterdrücken. Terry Jones freut sich, so einfach in die Schlagzeilen gekommen zu sein, möglichst noch in die Geschichtsbücher als jemand, der größere Feuerchen zu entzünden vermochte. - An ihren Werken sollt Ihr sie erkennen.
    Auch in Deutschland gibt es genug Irre, die derart simpel Karriere machen möchten, aber hier wäre der Weg dorniger, denn es gilt der § 166 StGB.

    Markus Rabanus >> AntifaForum

    21 März 2011

    Erklärung zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung

    UNRIC/343 UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon: BONN, 18. März 2011 (UNO-Informationszentrum) - Jedes Jahr begeht die Welt den Jahrestag des Sharpeville-Massakers von 1960, bei dem zur Zeit der Rassentrennung in Südafrika Dutzende friedlicher Demonstranten von der Polizei niedergeschossen wurden und das nur ,weil sie gegen rassendiskriminierende Gesetze protestierten.

    In diesem Jahr ist der Internationale Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung der Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung gewidmet. Dieser Schwerpunkt betont auch, dass die Generalversammlung das Jahr 2011 zum Internationalen Jahr der Menschen afrikanischer Abstammung bestimmt hat.

    Die Diskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft ist schädlich. Oft fehlt ihnen aufgrund von Vorurteilen der Zugang zu Bildung. Die unzureichende Bildung wird meist als einziger Grund angeführt, ihnen Arbeitsplätze zu verweigern. Diese und andere grundlegende Missstände haben eine lange und furchtbare Vergangenheit, einschließlich dem transatlantischen Handel mit Sklaven, dessen Folgen bis heute spürbar sind.

    Während der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und damit einhergehender Intoleranz vor zehn Jahren in Durban wurde eine zukunftsorientierte und umfassende Agenda gegen Rassismus verabschiedet, bei der die Mitwirkung von Menschen afrikanischer Herkunft eine wichtige Rolle spielt. Das Internationale Jahr ist eine Möglichkeit, die Bestrebungen voranzubringen und die großartigen Beiträge politischer, ökonomischer, sozialer und kultureller Entwicklung unserer Gesellschaften anzuerkennen, die von Menschen afrikanischer Herkunft geschaffen wurden.

    Damit wir Rassismus überwinden können, müssen wir öffentliches und privates Handeln angehen, das diesen Rassismus aufrechterhält. An diesem Internationalen Tag rufe ich die Mitgliedstaaten, internationale und nichtstaatliche Organisationen, die Medien, die Zivilgesellschaft und jeden einzelnen dazu auf, sich zu engagieren und auf das Internationale Jahr aufmerksam zu machen. Arbeiten Sie zusammen gegen Rassismus wann immer und wo immer Ihnen Rassismus begegnet.

    21 Februar 2011

    Dresden: Neonazi-Aufmarsch verhindert

    Mehr als 20.000 Menschen demonstrierten am vergangenen Wochenende in Dresden gegen Krieg, Neofaschismus und gedachten der Opfer des Bombenkriegs.
    Tausende Demonstranten blockierten einen Aufmarsch von ca. 600 angereisten Neonazis, die unter dem Vorwand der Trauer Hasstiraden grölten und ihren Revanchismus zelebrieren wollten. Gerichte hatten zuvor erneut den Neonazi-Aufmarsch gestattet, weil die anmeldende NPD noch immer nicht als verfassungswidrig verboten ist. Trotz eindringlicher Appelle zur Gewaltlosigkeit des zivilen Ungehorsams kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Versuche der Rechtsextremisten, in Leipzig und anderswo Ausweich-Demos zu veranstalten, scheiterten ebenfalls.
    Markus Rabanus >> Diskussion

    02 Februar 2011

    Zivilcourage-Preis 2011 an Künstler-Ehepaar Lohmeyer

    „Der Paul-Spiegel-Preis für Zivilcourage des Zentralrats der Juden wird im Jahr 2011 an das Ehepaar Horst und Birgit Lohmeyer aus Jamel in Mecklenburg-Vorpommern verliehen", so der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Dieter Graumann, nach einem Telefongespräch mit den Preisträgern am heutigen Tag. Die Gremien des Zentralrats hatten sich zuvor einstimmig für die Eheleute Lohmeyer als Preisträger in diesem Jahr ausgesprochen.

    Mit dem Paul-Spiegel-Preis 2011 soll das besondere Engagement und die Courage der Eheleute Lohmeyer im Kampf gegen die Neo-Nazis in Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt werden. „Durch ihr überaus beherztes Auftreten in Jamel setzen sie nicht nur selbst ein ganz besonders mutiges Zeichen im Kampf gegen den Rechtsextremismus, sondern ermuntern ebenso andere, auch über die Landesgrenzen hinaus, nicht aufzugeben und sich den rechten Strukturen ohne Furcht und entschlossen entgegenzustellen", begründet Dr. Graumann die Auswahl der Preisträger. Die Verleihung des Preises ist in einer feierlichen Zeremonie am 12. Mai 2011 in Schwerin geplant.

    Der Paul-Spiegel-Preis für Zivilcourage des Zentralrats der Juden wird in Erinnerung an seinen früheren Präsidenten Dr. h.c. Paul Spiegel sel. A. und dessen unermüdliches Engagement gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus, sowie für eine starke Bürgergesellschaft vergeben. Mit dem Preis, der mit 5.000,- Euro dotiert ist, ehrt der Zentralrat der Juden Menschen, die sich in besonderem Maße für eine lebendige und stabile Demokratie engagiert und Zivilcourage bewiesen haben.

    Der Preis wurde im Jahr 2009 zum ersten Mal an den sächsischen Polizeipräsidenten Bernd Merbitz in Dresden vergeben.

    Berlin, den 01. Februar 2011 Presseerklärung

    Quelle: www.zentralratdjuden.de/

    31 Januar 2011

    NPD-Funktionär mit Maschinenpistole

    Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen den 36-jährigen Sven K. wegen Maschinenpistolenbesitzes (plus 200 Schuss) und des Verdachts der Hehlerei (6 Baumaschinen aus Diebstählen) Haftbefehl erlassen.
    Sven K. ist wegen Körperverletzungsdelikten und Landfriedensbruchs mehrfach "vorbestraft", was in Strolchenkreisen eher ein Ritterschlag ist, im Firmenlogo seiner Abrissfirma Frakturschrift und ein zerschlagener Davidstern, denn ohne Antisemitismus fühlt sich der typische Rechtsextremist irgendwie nicht komplett - und ein paar Wehrsportübungen im Wald - genau das macht den passenden Strolch für die NPD, für die er seit 2009 im Kreistag sitzt.
    Die freie Gesellschaft kann und soll sich Narren leisten, aber nicht als Partei und schon gar nicht mit Maschinenpistolen.

  • Diskussion
  • 10 Januar 2011

    Fascho-Attentat auf US-Kongressabgeordnete

    Sechs Tote und eine lebensgefährlich verletzte Politikerin Gabrielle Giffords. So die Bilanz eines 22-jährigen Attentäters im US-Bundesstaat Arizona, der zuvor im Internet mit seinem Extremismus und der Pistole prahlte. Vermutlich nicht nur von der Armee abgelehnt habe er für eine neue US-Währung geschwärmt, die alle Probleme löse und die Gehirnmanipulation beende.
    In den Medien heißt es, er sei ein "geistig und psychisch Verwirrter". Sicherlich, denn er verletzte die strafrechtlichen Grenzen der unter dem Banner der Meinungsfreiheit geführten Hasskampagnen gegen Obamas Reformpolitik, die Sarah Palin beispielsweise mit politischen Landkarten führt, denen Arizona ein Fadenkreuz aufliegt. - Jeder Extremismus ist Fortsetzung allgemeinerer Schlechtigkeit mit den dafür erreichbar schlechtesten Mitteln.

    Markus Rabanus >> Diskussionen

    25 Oktober 2010

    Aufarbeitung: Auswärtiges Amt und Holocaust

    Berlin (Deutschland), 24.10.2010 wikinews – „Das Auswärtige Amt war eine verbrecherische Organisation.“ Mit diesen Wort resümiert der Marburger Historiker Eckart Conze die Rolle des Auswärtigen Amtes in der Zeit des deutschen Faschismus gegenüber dem Spiegel. Conze leitete eine Kommission zur Untersuchung der Geschichte des Auswärtigen Amtes im Dritten Reich und in der Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission bestand außer Conze selbst aus Norbert Frei, Peter Hayes (US-Historiker) und Moshe Zimmermann (israelischer Historiker) [2] und war 2005 vom damaligen Außenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) nach einer Diskussion über die Nachrufpraxis im Außenministerium eingesetzt worden. Fischer hatte damals Nachrufe auf Diplomaten aus der Zeit des Nationalsozialismus abgeschafft. Diese hätten jetzt – durch die Veröffentlichung der Studie – „den Nachruf bekommen, den sie verdient haben“, so Fischer.
    Fischer zeigte sich nach der Lektüre „erschüttert“ (FAZ), wie stark das Auswärtige Amt in der Zeit zwischen 1933 und 1945 in den Holocaust verstrickt war. Die Studie kommt unter dem Titel „Das Amt und die Vergangenheit - Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik“ am 25. Oktober 2010 in den Handel (Blessing-Verlag).
    Das fast fast 900 Seiten dicke Buch weist akribisch nach, dass „Angehörige des Auswärtigen Dienstes (…) an der Deportation von Juden unmittelbar beteiligt“ waren. Dazu ein kleines Detail. In einer Reisekostenabrechnung eines Diplomaten heißt es zur Begründung seiner Dienstreise wörtlich: „Liquidation von Juden“.
    Im Klappentext der Buchveröffentlichung wird die Rolle des Amtes so beschrieben: Das Auswärtige Amt „schirmte die ‚Judenpolitik‘ des Dritten Reichs nicht nur nach außen ab, sondern war in allen Phasen aktiv an ihr beteiligt. Überall in Europa fungierten deutsche Diplomaten als Wegbereiter der ‚Endlösung‘, sie wirkten mit an der ‚Erfassung‘ der Juden und an ihrer Deportation. Opposition aus dem Auswärtigen Dienst heraus blieb individuell und die Ausnahme.“
    Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland fand keine Aufarbeitung dieser Verstrickung des Auswärtigen Amtes in die Holocaust-Maschinerie der Hitler-Diktatur statt. Viele der am Holocaust beteiligten Diplomaten machten auch unter der neuen politischen Führung Karriere. Conze spricht von einer „hohen personellen Kontinuität mit teils schwer belasteten Diplomaten“.
    Der amtierende Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sprach im Zusammenhang mit der Studie von einem „wichtigen Beitrag zur Selbstvergewisserung des Amtes“. Das Buch solle in die Attaché-Ausbildung einbezogen und die „Traditionspflege“ des Hauses soll überarbeitet werden.
  • Diskussionen.de
  • 30 August 2010

    "Sarrazin schafft sich ab"

    Infolge/inmitten der Finanzkrise erwarte ich von einem Bundesbank-Vorstand problembezogene Beiträge, zumal die Krisen Irlands, Islands, Japans und auch Deutschlands gewiss nicht durch "ständig neue, kleine Kopftuchmädchen" verursacht sind.
    Sarrazin setzt sich mit seinem Buch "Deutschland schafft sich ab" erneut mit antimultikulturellem Untergangsgewäsch in Szene und macht damit der geistigen Infanterie reichlich Welle. Das scheint der Regierung erheblich willkommener, als sie es durch Kritik an Sarrazin kund tut, sonst könnte sie dessen Abberufung beantragen. Mir ist solch Antragsrecht nicht vergönnt. Darum haften mir die Organe für Sarrazins Sprüche, die ihn wählen durften und abberufen können. Solange das nicht geschieht, sind auch Merkels Distanzierungen unseriös.

    Markus Rabanus >> Diskussion

    03 Mai 2010

    "Thierse, blockier se"

    Nachdem die Rechtsextremisten am 1. Mai mehr oder weniger unverrichteter Dinge wieder abgefahren sind, wozu der friedliche Protest weiter Bevölkerungsteile maßgeblich beigetragen hat, wird nun vor allem über das Verhalten oder Fehlverhalten von Wolfgang Thierse diskutiert. Thierse hatte neben anderen Lokalpolitikern selbst an einer Sitzblockade teilgenommen und erst die Strecke verlassen hat, als ihm Polizeibeamte dabei ihre physische Unterstützung angetragen haben.

    Die Gewerkschaft der Polizei fordert nun lautstark seinen Rücktritt und hält ihm "Würdelosigkeit" und Rechtsbruch vor. Die Unterscheidungen, die sich daran anschließen, sind nicht gerade neu: Wo genau verläuft nun die Grenze zwischen Verfassungstreue und zivilem Ungehorsam, sind Legalität und Legitimität immer kongruent, berechtigt ein übergeordnetes moralisches Interesse zum Begehen von Ordnungswidrigkeiten, ist eine Sitzblockade eine Nötigung etc. Diese und verwandte Szenarien werden diskutiert, seit es überhaupt Sitzblockaden und andere Formen vermeintlich passiven Protestierens gibt, und man wird nicht erwarten können, dass ausgerechnet die GdP den diskursiven gordischen Knoten durchschlägt.

    Die Polizei hatte ohne Zweifel ein schwieriges Wochenende, allein schon aufgrund der Vielzahl der Schauplätze und unterschiedlichen Veranstaltungen in der Stadt. Und es ist auch nachvollziehbar, wenn es die Verantwortlichen bei den Ordnungshütern ärgert, dass Politiker mit Immunität einen Polizeieinsatz stören. Andererseits könnte ein Blick über den Rand der eigenen Einsatzstrategie nicht schaden. Denn gerade in Sachen Extremismus kann eine ordnungsgemäß durchgeführte und ohne Störungen abgelaufene Demonstration natürlich keine gesellschaftliche Auseinandersetzung ersetzen, die ja sonst allenthalben gefordert wird. Der Raum politischer Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit endet ja nicht dort, wo ein Gericht Grundrechte gewichtet oder gar einen Verbotsantrag ablehnt.

    Martin >> Diskussion

    01 Mai 2010

    Nazis und 1. Mai? Nazi-Demos verbieten!

    Direkt nach der Machterlangung begannen die Nationalsozialisten mit der Verfolgung von Gewerkschaftlern. Nächtliches "Abholen", Folter und Konzentrationslager - das war der Regime-Typus, wie ihn sich Nazis wünschen.

    Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften verboten, das Vermögen beschlagnahmt und in die "Deutsche Arbeitsfront" überführt, die in keinerlei Weise Arbeitnehmerinteressen gegenüber Arbeitgebern und Staat geltend machen durfte, sondern wie jede andere NS-Organisation für den Gleichschritt nach Stalingrad und andere Massenverbrechen sorgte.

    Das sollte Grund genug sein, dass Nazi-Organisationen und Nazi-Strolche auf Mai-Demonstrationen nichts zu suchen haben. Auch nicht am Straßenrand. Und schon gar nicht mit Nazi-Veranstaltungen. Trotzdem gestatten unsere Gerichte immer wieder Nazi-Demonstrationen, so auch heute in Berlin und anderswo:

    Der Bereich um den S-Bahnhof "Bornholmer Straße" (Berlin-Pankow), wo Rechtsextremisten ihren Hass gegen Einwanderer und Zivilgesellschaft zelebrierten, war polizeilich weiträumig abgesperrt. Es gab eine Vielzahl von Gegendemonstrationen.

    Markus Rabanus >> Diskussion

    Es braucht Sozialarbeit für "Bandidos"

    In Schleswig-Holstein wurden die Rocker-Gangs "Hells Angels" und "Bandidos" verboten. Polizeikräfte demontierten von den Clubhäusern die Banden-Embleme und sicherten bei Wohnungsdurchsuchungen zahlreiche Waffen und Beweismaterial.
    Folgerichtig müssten nun die Rocker ihre Mopeds neu bemalen, die Lederjacken zivilisieren und Banden-Tattoos abdecken. Reichlich Arbeit und Aufwand für ein Hobby, das sich zu sehr ins Kriminelle verirrte.

    Anlass für die Verbote war ein sogenannter "Rockerkrieg", als sei der neu und nicht urtypisch für das Selbstverständnis solcher Gangs. - Sozialarbeit in diese Kreise gibt es nicht und wundert sich dann über "Parallelgesellschaften". Sozialarbeit und Auflagen in diese Kreise wäre eine seriöse Alternative zum Organisationsverbot. Dazu würde es eines mutigen Staates bedürfen, aber der ist nun mal in der Bandenprävention nicht mutiger als der einzelne Beamte tatsächlich wäre, allenfalls bei Kollektivauftritten. Und weil sich das kaum ändern lässt, müsste die Sozialarbeit eben notfalls in "Truppenstärke" stattfinden.

    In den Biographien von Leuten, die sich den "Hells Angels" und "Bandidos" anschließen, lässt sich vieles entdecken, was auch bei Rechtsextremisten keine Seltenheit ist, z.B. "vaterlose" Kindheit und/oder Jugend, Misstrauen gegenüber liberalen Anschauungen und Verhältnissen. Die ideologischen Schlussfolgerungen von Rockern und Rechtsextremisten überschneiden sich deshalb häufig.
    Und der Unterschied? - Beispielsweise, dass die Show von Rockern besser als die von den Möchtegern-Trommel-Faschos ist.

    Markus Rabanus >> Diskussion

    Urteilsschelte: Braune Bezirksschornsteinfeger

    Das Verwaltungsgericht Halle gab der Klage eines Bezirksschornsteinfegers statt, dass seine rechtsextremistische Aktivität für die NPD keine ausreichende Begründung für den Widerruf seiner Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister sei.
    "Es gebe noch kein Urteil zu dieser Rechtsfrage, ob ein Bezirksschornsteinfegermeister bis ins Private verfassungstreu sein müsse", wird das Urteil zitiert. Offenbar verkennt das Gericht, dass es nicht um das Private des Schornsteinfegers oder um Staatsschutz geht, sondern um die Sicherheit und Privatsphäre derjenigen, die sich ihren Bezirksschornsteinfeger bislang nicht aussuchen können, also in ihre Häuser und Wohnungen einlassen müssen.

    Was tun?
    Jeder demokratische Bürger sollte solch einem Schornsteinfeger den Zutritt verwehen, denn es ist unzumutbar, dass der Staat Rechtsextremisten mit hoheitlichen Aufgaben in Wohnungen von Menschen schickt, denen Rechtsextremisten die Bürger- und Existenzrechte bestreiten.
    Es geht keinesfalls um die Frage eines allgemeinen Berufsverbots für Rechtsextremisten, denn kaum etwas ist wichtiger für die politische Vernunft als die Teilhabe am Berufsleben, aber für hoheitliche Aufgaben bis in die Privatsphäre fehlt es Rechtsextremisten aus Gründen ihrer Hass-Ideologie an persönlicher Eignung.

    Die Hallenser Richter können hingegen gern für ihren Berufsstand einen eigenen Kehrbezirk fordern, in dem sich braune Schornsteinfeger umtun dürfen.

    Markus Rabanus >> Diskussion

    30 März 2010

    Rechtsextremismus in den USA

    Am Samstag wurden in Ohio, Michigan und Indiana 9 Leute verhaftet, die im Verdacht stehen, einen Polizistenmord geplant zu haben, dann auf den Trauermarsch ein Attentat zu verüben, um Stimmung gegen die Regierung zu machen.

    Auf ihren "Hutaree"-Youtubes ballern sie mit Sturmgewehren, auf ihrer Website bezeichnen sie sich als "Christliche Krieger", wer ihnen nicht folge, werde "gekillt", denn Jesus habe verlangt, mit dem Schwert gegen den Antichristen zu kämpfen, gegen Obama, Islam, FBI, Kommunismus usw.

    In einigen Kommentaren zur Verhaftung werden diese Faschos als "christliche Fundamentalisten" bezeichnet, als sei da im Fundament, was bloßes Fähnchen im Rollenspiel ist.
    Das wirkliche Geistesfundament solcher Leute ist der Waffenkatalog und die Hysterie, wenn die Republikaner-Hoffnung Sarah Palin auf Facebook schrieb: "Es ist Zeit, durchzuladen."

    Was ist eigentlich "reaktionär"?

    Reaktionär ist, wenn welche im Prinzip zwar wissen, dass sie Schmutz veranstalten, aber genau das "geil" finden. Und weil es zu allen Zeiten von solchen Leuten viele gab - und nicht selten zu viele, darum schadet es Politikern nicht, wenn sie genau darauf setzen, wie es eine Palin macht.

    Frage an einen Strolch, der die Parole "Obama = Osama" in die Höhe streckt: "Glaubst du das wirklich?"
    Antwort: "Ja!!!", obwohl er es nicht glaubt, aber "geil" findet, dass er sich in seiner Feindschaft alles erlaubt. Verknallt in die Lügerei: Obama als Kommunist und Obama als Hitler - je tiefer unter die Gürtellinie, desto besser gefällt es den Strolchen.

    Das ist reaktionär. Vielleicht sind nur ganz wenige wirklich frei davon, aber wenn einer vom Schmuddel das Maximum will, dann ist das Rechtsextremismus. Und was sie von sich im Spiegel sehen, ist miesestes Rollenspiel - und Besseres einfach zu schwierig.

    Die Konservativen in Amerika sollten aufpassen, dass sie in ihrem Eifer gegen Obama nicht von den Reaktionären überrollt werden.

    Markus Rabanus >> Diskussion

    14 Februar 2010

    Dresden: 15.000 gegen Krieg und Neofaschismus

    Etwa 15.000 Menschen (lt. welt.de und MDR) demonstrierten am gestrigen Samstag gegen neonazistische Umtriebe und bildeten eine mehrreihige Menschenkette um die Altstadt, so dass den ca. 5.000 Rechtsextremisten bloß der Bahnhofsbereich für ihre Kundgebung mit den für sie typischen Hasstiraden gegen die Siegermächte des 2. Weltkriegs blieb.

    Solche Szenen sind nicht neu. Schon wenige Jahre nach der Niederschlagung des NS-Regimes wurden Rechtsextremisten wieder munter und versuchen seither, die Kriegsopfer-Gedenktage für ihren Revanchismus zu instrumentalisieren, als hätten ihre Idole nicht den "Totalen Krieg" beschworen und uns Deutschen Rosinen verdient.

    markus rabanus >>Diskussion

    19 Dezember 2009

    Auschwitz: "Arbeit macht frei"-Schriftzug gestohlen

    Der nationalsozialistische Lügenspruch über dem Konzentrationslager-Tor wurde in der Nacht zum gestrigen Freitag gestohlen. Die installierten Videokameras haben den Diebstahl nicht aufgezeichnet. Technische Panne? Die politisch Verantwortlichen blieben bislang Erklärungen schuldig, befassen sich zumindest öffentlich noch nicht einmal mit dieser Frage. So ist es kein Wunder, dass solche Taten passieren. - Vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung beschlossen, dass für den Erhalt der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau 60 Mio.€ zur Verfügung gestellt werden. Es ist zu hoffen, dass sich solch Dilettantismus in der Bewachung der Gedenkstätte nicht wiederholt.
    -msr-
    Nachtrag v. 21.12.2009: Der entwendete Schriftzug wurde zwischenzeitlich sichergestellt, fünf mutmaßliche Täter verhaftet.

    17 November 2009

    BVerfG bestätigt §130 Abs.4 StGB

    Der Beschwerdeführer meldete im Voraus bis in das Jahr 2010 jährlich wiederkehrend, darunter auch für den 20. August 2005, eine Veranstaltung unter freiem Himmel in der Stadt Wunsiedel mit dem Thema „Gedenken an Rudolf Heß“ an. Die geplante Versammlung wurde - gestützt auf § 15 Abs. 1 VersG in Verbindung mit § 130 Abs. 4 StGB - unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verboten. Die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz und die daraufhin erhobene Klage blieben durch alle Instanzen erfolglos.

    Mit seiner Verfassungsbeschwerde wandte sich der am 29. Oktober 2009 verstorbene Beschwerdeführer sowohl gegen § 130 Abs. 4 StGB selbst als auch gegen dessen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht im konkreten Fall und rügte - unter anderem - eine Verletzung seiner Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie einen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Verfassungsbeschwerde - unter anderem - im Hinblick auf Art. 8 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG und Art. 103 Abs. 2 GG als unbegründet zurück.

    Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

    Über die Verfassungsbeschwerde kann aufgrund der objektiven Funktion der Verfassungsbeschwerde, das Verfassungsrecht zu wahren, auszulegen und fortzubilden, trotz des Todes des Beschwerdeführers entschieden werden.
    Die erstrebte Entscheidung soll über die höchstpersönliche Betroffenheit des Beschwerdeführers hinaus Klarheit über die Rechtslage für Meinungsäußerungen bei einer Vielzahl zukünftiger Versammlungen und öffentlicher Auftritte schaffen und ist von allgemeiner verfassungsrechtlicher Bedeutung. Überdies war die Sache im Zeitpunkt des Todes des Beschwerdeführers entscheidungsreif, der Senat hatte sie beraten und das Verfahren stand unmittelbar vor seinem Abschluss. § 130 Abs. 4 StGB greift in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit ein, weil die Norm an die Meinungsäußerungen der Billigung, Verherrlichung und
    Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft anknüpft und diese unter weiteren Voraussetzungen unter Strafe stellt.

    Grundsätzlich sind Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur zulässig auf der Basis eines allgemeinen Gesetzes gemäß Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG. Ein meinungsbeschränkendes Gesetz ist unzulässiges Sonderrecht, wenn es nicht hinreichend offen gefasst ist und sich von vornherein nur gegen bestimmte Überzeugungen, Haltungen oder Ideologien richtet. Dies gilt auch für Bestimmungen zum Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre nach Art. 5 Abs. 2 Alternativen 2 und 3 GG. Die Allgemeinheit des Gesetzes verbürgt damit entsprechend dem Verbot der Benachteiligung wegen politischer Anschauungen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Alternative 9 GG für Eingriffe in die Meinungsfreiheit ein spezifisches und striktes Diskriminierungsverbot gegenüber bestimmten Meinungen.

    Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus. Den damit verbundenen Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs zu.

    Zwar ist die Vorschrift des § 130 Abs. 4 StGB kein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG, weil sie nicht dem Schutz von Gewalt- und Willküropfern allgemein dient und bewusst nicht auf die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt und Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt abstellt, sondern auf positive Äußerungen allein in Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt ist.

    § 130 Abs. 4 StGB ist aber auch als nichtallgemeines Gesetz ausnahmsweise mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des Unrechts und Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft verursacht hat, ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der historischen nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts immanent. Das Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden. Die Erfahrungen aus der Zerstörung aller zivilisatorischen Errungenschaften durch die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft prägen die gesamte Nachkriegsordnung und die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Völkergemeinschaft bis heute nachhaltig.

    Diese Ausnahme nimmt die Meinungsfreiheit indes nicht auch inhaltlich zurück. Die Meinungsfreiheit gewährleistet, dass sich Gesetze nicht gegen rein geistige Wirkungen von Meinungsäußerungen richten. Das Ziel, Äußerungen wegen ihrer Unvereinbarkeit mit sozialen oder ethischen Auffassungen zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim. Das Grundgesetz rechtfertigt deshalb auch kein allgemeines Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts.

    § 130 Abs. 4 StGB genügt den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Die Vorschrift verfolgt mit dem Schutz des öffentlichen Friedens einen legitimen Zweck. Der Schutz des öffentlichen Friedens ist hierbei in einem begrenzten Sinn als Schutz der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung zu verstehen, nicht aber als Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ oder einer Kränkung des Rechtsbewusstseins der Bevölkerung durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte.
    Der öffentliche Friede zielt auf einen vorgelagerten Rechtsgüterschutz, der an sich abzeichnende Gefahren anknüpft. Dabei ist es eine verfassungsrechtlich tragfähige Einschätzung des Gesetzgebers, dass ein Gutheißen der Gewalt und Willkürherrschaft dieser Zeit der Bevölkerung heute regelmäßig als Aggression und als Angriff gegenüber denjenigen erscheint, die sich in ihrem Wert und ihren Rechten erneut in Frage gestellt sehen, und angesichts der geschichtlichen Realität mehr bewirkt als eine bloße Konfrontation mit einer demokratie und freiheitsfeindlichen Ideologie. § 130 Abs. 4 StGB ist in seiner Ausgestaltung auch geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne. Weder verbietet er generell eine zustimmende Bewertung von Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes, noch ein positive Anknüpfung an Tage, Orte oder Formen, denen ein an diese Zeit erinnernder Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt. Seine Verwirklichung setzt vielmehr die Gutheißung des Nationalsozialismus als historisch real gewordene Gewalt- und Willkürherrschaft voraus. Diese kann auch in der glorifizierenden Ehrung einer historischen Person liegen, wenn sich aus den konkreten Umständen ergibt, dass diese als Symbolfigur für die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft als solche steht.

    Daneben steht § 130 Abs. 4 StGB auch mit Art. 103 Abs. 2 GG in Einklang.

    Zwar kann die Vereinbarkeit der „Störung des öffentlichen Friedens“ als strafbegründendes Tatbestandsmerkmal in Straftatbeständen mit Art. 103 Abs. 2 GG Zweifeln ausgesetzt sein, da dieser Begriff vielfältig offen und anfällig für ein Verständnis ist, das der grundlegenden Bedeutung der Freiheitsrechte in der grundgesetzlichen Ordnung nicht hinreichend Rechnung trägt. Allerdings bestehen gegen das Tatbestandsmerkmal der „Störung des öffentlichen Friedens“ in einer Strafnorm nach dem Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 GG dann keine Bedenken, wenn dieses durch andere Tatbestandsmerkmale konkretisiert wird, die bereits für sich allein die Strafdrohung zu tragen imstande sind. Es wirkt dann als ein Korrektiv, das es erlaubt, grundrechtlichen Wertungen im Einzelfall Geltung zu verschaffen. Insofern durfte der Gesetzgeber die öffentlich oder in einer Versammlung zum Ausdruck gebrachte Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der historischen nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft schon für sich jedenfalls grundsätzlich als strafwürdig und hinreichend bestimmt ansehen.

    Die Bestätigung des Verbots einer Versammlung zum „Gedenken an Rudolf Heß“ durch die angegriffene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hält sich im fachgerichtlichen Wertungsrahmen. Insbesondere unterliegt die Beurteilung des konkreten Falls, nach der die vom Beschwerdeführer geplante Versammlung zum „Gedenken an Rudolf Heß“ eine Billigung der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft bedeutet hätte, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Pressemitteilung Nr. 129/2009 vom 17. November 2009
    Beschluss vom 4. November 2009 – 1 BvR 2150/08 –

    Kommentar: Diese BVerfGE bestätigt endlich und deutlich das Antifaschismus-Gebot des Grundgesetzes.
    >> www.inidia.de/antifaschistische_verfassungsordnung.htm

    >> Diskussion