Nach Ansicht der Richter des Cottbusser Verwaltungsgerichts und nun auch der Richter des Frankfurter Oberwaltungsgerichts Frankfurt/Oder dürfen Neonazis den Soldatenfriedhof von Halbe im südlichen Brandenburg schänden und den NS-Krieg verherrlichen.
In Halbe sind etwa 22.000 Menschen begraben, die in den letzten Kriegstagen den mörderischen und selbstmörderischen Durchhaltebefehlen der Nazi-Diktatur Folge leisteten und der unvermeidbar vorrückenden Roten Armee vollkommen sinnlose Gefechte zu liefern hatten.
Die Verwaltungsrichter verkennen offenbar den 2.Weltkrieg in seiner Eigenschaft als Angriffs- und Raubkrieg, wie er ideologisch vom NS-Regime «Herrenrasse» + «Lebensraumgewinnung» propagiert und durchgeführt wurde.
Die mörderische und selbstmörderische Teilnahme an diesem Krieg auf Seiten der Nationalsozialisten ist von A bis Z und in höchstem Maße zu bedauern, aber taugt unter keinem Gesichtspunkt zum Heldengedenken, außer für jene, die gegen das NS-Regime aktiven Widerstand leisteten.
Wenn nun eine Demonstration unter dem Motto «Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten» gestattet wird, so liegt darin eine mit der antifaschistischen Grundordnung unseres Staates unvereinbare Verherrlichung des NS-Krieges, Beleidigung der vom Faschismus befreienden Soldaten und maßlose Verhöhnung der Opfer auf allen Seiten dieses verbrecherischen Krieges, insbesondere auch derer, die auf diesem Soldatenfriedhof liegen, denn jedes Kind dort, das dort liegt und mit dem sogenannten "Volkssturm" in Kriegshandlungen verführt und gezwungen wurde, war damit schon durch das NS-Regime geschändet und wird es nun nochmals durch Neonazis, die aus dem nationalsozialistischen Kinderopfer auch noch einen Heldenkult zu machen versuchen.
Solch eine Demonstration ist als Angriff auf die öffentliche Ordnung des Staates anzusehen und ist demzufolge zu verbieten.
Sollte es den Richtern an Klarheit hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Situation in der Bundesrepublik Deutschland fehlen, so hätten sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen gehabt.
Sollten die Bundesverfassungsrichter einen Mangel an Gesetzen und Durchführungsbestimmungen im Verhältnis zur Verfassung feststellen, so wäre der Gesetzgeber aufgefordert, solche Gesetze zu fertigen.
Der Bundestag ist keine Wahlkampfveranstaltung, sondern hat die erforderlichen Gesetze für das Gemeinwesen zu schaffen und gegebenenfalls nachzubessern.
-msr- ABSTIMMUNG