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20 Mai 2008

NPD muss staatliche Mittel zurückzahlen

Die Entscheidung der Bundestagsverwaltung, die der NPD in den Jahren 1998, 1999 und 2000 bewilligte staatliche Teilfinanzierung ganz oder teilweise wieder zurückzunehmen und von der NPD einen Betrag von 869.353,89 Euro zurückzufordern, war rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom heutigen Tage.

Das Gericht war der Auffassung, dass die Rechenschaftsberichte der NPD in den Jahren 1997 und 1998 in wesentlicher Hinsicht unrichtig waren. Denn diese hätten Spenden in erheblichem Umfang zu Unrecht ausgewiesen. Die NPD habe daher in den Jahren 1998 und 1999 ihren gesamten Anspruch auf eine staatliche Teilfinanzierung verloren. Teilweise fehlerhaft sei auch der Rechenschaftsbericht für das Jahr 1999 gewesen. Insoweit habe es sich jedoch um einen weniger gewichtigen Fehler gehandelt, so dass die Bundestagsverwaltung zu Recht für das Jahr 2000 nur einen Teilbetrag zurückgefordert habe.

Urteil der 2. Kammer vom 20. Mai 2008 – VG 2 A 28.07 –
(Nr. 18/2008) Pressemitteilung Nr. 18/2008 vom 20.05.2008