Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

15 November 2011

Die staatlich organisierte Strafvereitelung

Es herrscht Aufregung, dass "Verfassungsschützer" von den rechtsextremistischen Morden Kenntnis hatten. Wahrscheinlicher ist, dass es staatliche Mittäter unter der staatlichen Tarnkappe "Verfassungsschutz" gab, denn solches Mitwissen hätte niemand geheimhalten wollen, hätte niemand geheimhalten dürfen.

Was ist das für ein "hessischer Verfassungsschützer", gegen den nach dem Mord an einem türkischen Kleinunternehmer (2006) ermittelt und das Verfahren eingestellt wurde, weil ihm keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte? Womit redete der sich heraus? Was war seine Story, dass die Ermittlungen nicht sofort auf die rechtsextremistischen Täter führten?

Und nebenbei: Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten die Waffenfunde bei ihm? Oder wer sorgte dafür, dass ihm Bestrafung erspart blieb?
Der Mann sei "inzwischen" aus dem Dienst entlassen worden. Wann war "inzwischen"? Wer und was veranlasste seine Entlassung? Alles hat Namen und Verantwortlichkeiten, die es zu nennen gilt, wenn jetzt ernsthaft ermittelt werden soll.

Je tiefer die "Verfassungsschützer" in die Morde verstrickt waren, desto größer wird die Versuchung, sich der politischen und institutionellen Mitverantwortung zu entledigen, desto leichter wird sich die inhaftierte Beate Zschäpe in den Verhandlungen mit den Strafverfolgern tun, damit die zuständigen Politiker und Beamten weiterhin von "Ermittlungspannen" quatschen und mit Betroffenheitsgetue von ihren eigenen Verantwortlichkeiten ablenken können.

Die für Verfassungsschutzämter sollten als Relikte des Kalten Krieges entweder vollständig abgeschafft oder grundlegend reformiert werden, vor allem dürften sie nicht Geheimdienst sein.
Wer da redet, die Gesellschaft sei auf diesen Geheimdienst angewiesen, tut so, als gebe es bei den Landeskriminalämtern keine Staatsschutzabteilungen und als sei das Gebot entbehrlich, nur dann und aber dann ordentlich zu ermitteln, wenn es den strafrechtlichen Anfangsverdacht gibt.

Die Verdächtigenbeobachtung, wie sie die Verfassungsschutzämter unter Verzicht auf Strafanzeige praktizieren, ist nicht bloß teurer und unsinniger Selbstzweck, sondern staatliche Strafvereitelung.

Markus Rabanus >> Diskussion