Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

26 November 2001

Strafprozess gegen Roland S.

26.November 2001 9:00 Uhr Strafgericht Augsburg, von der Initiative-Dialog angezeigt wegen Computersabotage und Erpressung, staatsanwaltlich angeklagt wegen Volksverhetzung und Kinderpornographie

Wochenlang gingen auf den Servern der Initiative-Dialog Mailbombings ein, in denen eine englischsprachige "Antifaschistische Liga" vortäuschte, unsere WebSite www.Nazis.de als rassistische WebSite zu bekämpfen, bis sie vom Netz genommen oder auf ein bedeutungsloseres Level gebracht sei.

Die Initiative-Dialog war sich des Fakes sicher, verwies dennoch auf amerikanische WebSites, die den Inhalt von Nazis.de in englische Sprache übernommen haben, was von der angeblichen "Antifaschistischen Liga" zynisch als Täuschungsmanöver abgetan wurde.

Aus Gründen der Namensgleichheit des gefälschten Absenders mit einer radikalen englischen Antifaschisten-Organisation sprachen wir letztere direkt an. Diese Organisation bestätigte uns, dass sie mit solchen Aktivitäten gegen uns nichts zu tun habe.

Unsere Netzrecherche ergab, dass exakt gleiche Angriffe auch gegen andere WebAuftritte liefen, zu denen wir jedoch keinen Kontakt aufnahmen, weil wir schon selbst mit unserer normalen Arbeit überlastet waren. Als unsere technischen Helfer an ihren Grenzen stießen und wir schließlich keine Lust mehr hatten, unsere politischen Eindämmungsversuche in Richtung auf die MailServer und den/die Absender fortzusetzen, erstatteten wir Strafanzeige wegen Computersabotage und Erpressung.

Alle gegenständlich isolierbaren Daten wurden dem LKA-Berlin zugänglich gemacht. Die beteiligten MailServer wurden zur Herausgabe und Entschlüsselung der IP-Nummern veranlasst und der Absender festgestellt. Es war erwartungsgemäß keine "Antifaschistische Liga", sondern ein 21-Jähriger aus dem niedlichen Augsburg.
Anlässlich der Hausdurchsuchung wurden weitere Straftaten entdeckt, von denen wir erst im Prozess Kenntnis erhielten.

Um 9.00 Uhr wurde der Prozess eröffnet. Der Angeklagte gleicht denen, die wir immer wieder kennen lernen: ein verzögert pubertärer Strolch, nicht dumm, aber eben überhaupt nicht weise. Seine Eltern und die Schule haben ihm intellektuell wenig entgegenzusetzen, zu ernsthaften emotionalen Beziehungen ist er nicht fähig, Ausgleich suchend in politischen und sexuellen Perversitäten. Die Virtualität des Internets ist sein Ein und Alles.

Selbstredend "nicht rechts, nicht links" in geflissentlicher Übersehung, dass ihn niemand des Linksextremismus verdächtigt.

Roland S. beklagte wacker "die Hysterie gegen Nationale", die "Umerziehung der Deutschen" ohne sich der eigenen Erziehungsdefizite bewusst zu sein.

"Böses" habe er nicht gewollt, alles war für ihn "Scherz":

auf der Festplatte seines Computers fand sich dokumentiert, dass er ein Jahr zuvor bei dem jüdischen Online-Dienst Hagalil.com ein Posting mit den "Zionistischen Protokollen" untergebracht hat, welche für ihn keine erwiesen geheimdienstliche Fälschung des Zaren seien, was für ihn Grund war, sie zu verbreiten und gleich noch die Fälscherei zu verlängern, indem er sie mit einem "Vorwort von Bubis" versah.
Auch das sei ein "Scherz" gewesen, denn jedem wäre wohl klar, dass Bubis ein solches Vorwort nicht geschrieben haben könne. Die stundenlange Unterhaltung mit Roland S. im Anschluss an die Gerichtsverhandlung brachte jedoch heraus, dass Herr Bubis ihm in vorbehalten rechtsextremistischer Wahrnehmung dann doch ein "Zionist" ist, weshalb er vermutlich selbst das "Vorwort" für echt gehalten hätte, wenn es nicht seinem eigenen Hirn entsprungen wäre, denn so war es verfasst und so sollte es wirken.

Roland S. bat eindringlich, dass wir über seine Bubis-Aktion öffentlich nichts verlauten lassen, verkennt jedoch, dass wir gerade solche Dinge nicht verschweigen, weil es die Perfidie rechtsextremistischer Verkommenheit exemplarisch macht, mit der wir uns allerorten als "Fakten" herumschlagen müssen.

"Exemplarisch" auch deshalb, weil Roland S. zu den vielen Gestalten gehört, denen die Kameradschaftsszene für eigenes Mitwirken zu dumpf und perspektivlos sein dürfte,

weil Roland S. zu den vielen Gestalten gehört, die von trotz ihrer vorgeblichen Distanz zur rechtsextremistischen Gewalt- und Subkultur jede gesellschaftliche Reaktion darauf als "Hetze und Verfolgung" zu verspotten versucht,

weil Roland S. einer dieser typischen Gestalten ist, die im Alleingang die Möglichkeiten des Internets missbrauchen, um Falschinformation in die Welt zu bringen und den Frieden mit ihrem Privatfaschismus zu schädigen.

Wir brauchen solche Exempel, auch wenn es uns um den Einzelnen leid tut, damit die Generalprävention überhaupt noch funktioniert, die unverzichtbar ist.
Der Erwischte besorge selbst, wo er sich einreiht oder zurücknimmt, denn auch dazu sind wir immerhin bereit.

Wir brauchen solche Exempel, damit die Menschen ein Gespür dafür entwickeln, wie Hass zu Gerücht, "Information" und Ideologie wird,
wie der geistige Faschismus Partner dessen ist, was Schwarzen in Parkanlagen, Obdachlosen unter Brücken, Menschen im World-Trade-Center, Menschen in Israel und Palästina und überall zum Verhängnis wird, wo sich Extremismus politisch besoffen oder nicht besoffen entlädt.

Roland S. ist einer jener vielen Gestalten, die uns in unseren Foren täglich begegnen und die Freude daran haben, "Gutmenschen" mit ihrem "Andersdenken" zu verunsichern,

Roland S. ist einer von jenen, die sich Bedeutungsgewinn und Vorteil daraus erhoffen, dass ihnen ihre Erfahrung im Zusammenspiel von Skrupellosigkeit und Kalkül zum Vorteil gereiche in einer Welt, der es endlich so dreckig ergehe, wie es in ihren Seelen längst schon ist.

Auf der Festplatte seines Computer fanden sich kinderpornographische Bilder, die er jahrelange aus dem Netz bezogen hat und deren Entdeckung ihm peinlich war. Verheerende Fotografien, die für die betroffenen Kinder entsetzliche Erlebnisse gewesen sein müssen, wenn überhaupt überlebt, dann ohne Hoffnung auf Vergessen.
Für Roland S. habe sich um "Recherchen" gehandelt. Er hätte stattdessen das Gesetz "recherchieren" und verstehen sollen, dass der Gesetzgeber jegliches Herunterladen kinderpornographischer Inhalte untersagt, um auch Schutzbehauptungen wie "Recherche" auszuschließen.
Der Gesamteindruck dieses Beziehers kinderpornographischer Webs war jedoch eher, dass er unter sexuellen Verklemmtheiten leidet, die ihn auf solche Abwege gebracht haben werden. - Das klingt jetzt alles sehr ungnädig, aber jeder Mensch kann sich ändern, wenn er sich aus dem Netz der Selbstlügen befreit.

Kindesmissbrauch, also der psychisch-physische Verrat an Wehrlosen, hat seine Entsprechung in der ideologischen Illoyalität allem Schwachem gegenüber.
Solche Parallelen sind sicher nicht zwangsläufig, aber "typisch" ist es und passt zur Perfidie, gegen besseres Wissen, also gegen die Wahrheit, die es eben doch ab und an gibt, vorzutäuschen, gegen unsere WebSite als "Antifaschist" zu Felde zu ziehen oder Herrn Bubis ein "Vorwort" anzudichten.

Beim Kindesmissbrauch verliert der Anstand gegen die Pervertiertheit, denn die Täter wissen in der Regel, was sie tun.

Beim Extremismus verliert der Anstand und eben die Wahrheit gegen den Hass, gegen die Übermotiviertheit und auch hierbei wissen die Täter, was sie tun.

Kindesmissbrauch und Extremismus sind zweierlei, aber gemeinsam ist ihnen die skrupellose Missachtung des Integritätsinteresses der "anderen Seite".

Die Anstandsverweigerung gegenüber dem "Feind" macht auch vor dem Menschen als solchem nicht halt.

Immer wieder versuchte sich Roland S. als Theoretiker, an dem Leute wie Mahler ihre wahre Freude hätten und "Gutmenschen" verzweifeln könnten. Seine Theorien versteigen sich in tautologische Sphären, in denen sich der Maßstab solange relativiert, bis das Ganze banal zu Boden kracht: so konnte er beispielsweise nicht verstehen, warum sein Computer eingezogen wurde, denn "ein Computer kann kein Rechtsextremist sein". Für diese Vermutung hätte man ihm den Philosophiepreis verleihen mögen, aber vielleicht wird er in der schriftlichen Urteilsbegründung das Wörtchen "Tatwerkzeug" finden und dann doch noch verstehen, warum er mittlerweile an einem anderen Computer sitzt.

Im Urteil hieß es "1 Jahr Freiheitsstrafe auf 2 Jahre Bewährung nach Jugendstrafgesetz", weil ihm zugute gehalten wurde, dass er trotz seiner 21 Jahre "seelisch zurückgeblieben" sei. Die Jugendstrafe erspart ihm die Prozesskosten, die nun der Öffentlichkeit zur Last fallen und nicht gering sind, wenn man den Ermittler- und Zeugenaufwand in DM beziffern würde.

In seinem Schlusswort vor der Schöffen-Urteilsberatung und im Nachgespräch blieb die Reue hinter den Fehleinschätzungen seiner Selbstsicht zurück und es kann bezweifelt werden, dass ihm das gnädige Urteil zur Zäsur geworden ist.

In der mündlichen Urteilsbegründung überwog zu sehr das Moment der Mahnung und für die Strafe blieb kaum etwas, aber erst die Strafe zieht die Grenzen, die unsere Gesellschaft solchen Menschen ziehen müssen, die es selbst nicht schaffen und dann noch ohne Reue sind.

Wie wenig Roland S. begriffen hat, machte sein Vorwurf gegen die Initiative-Dialog kenntlich, als er sagte:

"Sie wissen ja gar nicht, was Sie damit angerichtet haben - und das alles wegen so ein paar eMails!"

Roland S. meinte damit die Ausdehnung des Verfahrens auf die anlässlich unserer Strafanzeige geschehenen Begleitfunde.

Er vermochte nicht zu sehen, was ER "angerichtet" hat und erheblich schlimmer war als die "paar eMails" gegen uns.

Ihn schmerzte nur eines: Erwischt worden zu sein. Die Bedeutung der Straftaten sah er nicht.

Aber es ist in solchen Prozessen wie es immer ist:
auch wir als Geschädigte betonten nicht den Strafanspruch, weil wir "Normalos" uns unsinnig "mitverantwortlich" dafür fühlen, wenn Menschen keinen Halt, keine Maßstäbe vermittelt bekamen.

"Unsinnig mitverantwortlich" deshalb, weil die soziale Ordnung den Einzelnen nicht aus seiner Verantwortung entlassen darf. Aber solche Gestalten tun einem leid, da kann man "theoretisch" von halten, was man mag, man bestätigt sie in ihrer Verachtung für "Gutmenschen" solange, bis man sie wegsperrt.

Was wäre das Wunschurteil im zeitlichen Abstand zum Prozess, der sich uns durch diesen späten Bericht sinnvoll ergab?:

ERZIEHUNG wäre die richtige Reaktion: Beendigung seines verloderten Daseins, 2 Jahre Aussetzung seiner Karriereplanung und stattdessen Arbeit in den Teilen der Welt, in denen er die Menschen verhungern sehen will, weil er nichts von dem abgeben mag, was ihm hierzulande geschenkt wird.
Damit er ein GEWISSEN entwickelt und sich den nationalistischen Stolz sonst wo hin steckt,
damit er sich selbst in den moralischen Zentimetern erkennt, die ihm nun nachgewiesen sind, was ihn nicht quälen müsste,
denn der Mensch an sich ist klein, es sei denn, er müht sich um die Menschlichkeit, weil angemaßte Größe zum Verbrechen neigt.

Die Gesetze lassen solche UMERZIEHUNG nicht zu. Deshalb hätte man ihn einsperren müssen, also ohne Bewährung.
Der Einwand, wonach im Gefängnis niemand besser wird, mag unser hilfloses Eingeständnis sein, aber kein Freibrief für Menschen, die sich selbst keine Grenzen zu setzen vermögen.

Roland S. beklagte "die Umerziehung der Deutschen". Er sollte beklagen, dass ihn niemand "umerzieht".

Sven (initiative-dialog)

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  • 03 August 2001

    TAZ veröffentlicht einen Anti-Inidia-Artikel

    NACHTRAG-20080918 in den Blog zum Datum 20010803:

    Im Privat-Dialog-Fenster des Inidia-Chats wurde ich von einem Unbekannten angesprochen und nach den Hintergründen, Methoden der Initiative-Dialog befragt. Der Unbekannte gab sich als Journalist der TAZ aus. Die Fragen schienen mir von allgemeinem Interesse, weshalb ich dem Unbekannten anbot, ihm diese Fragen öffentlich im Chat zu beantworten. Daraufhin erklärte er kurz und knapp, dass er nicht gewillt sei, "mit Nazis zu diskutieren", worum es auch gar nicht gehen sollte, und verließ das Dialogfenster und den Chat.
    Am 3. August 2001 fand sich dann eine sehr harsche Kritik an der Inidia in der TAZ.
    In den folgenden Tagen kam der Autor häufig in den Chat, um dort die Debatte um seinen Artikel zu studieren. Nun hätte er sehen können, wie sich die reexe Szene erfreute, dass die im Chat so übermächtige Inidia von der TAZ einen auf den Deckel bekommen hatte. Inidia-Mitwirkende führten mit dem TAZ-Autor intensive Gespräche und kritisierten seinen Artikel so substantiiert, dass er den Artikel eigentlich hätte rückrufen müssen. Das indes geschah nicht. Auch sein Wissen um namentlich benannte Aussteiger und offengelegte Hintergründe veranlassten ihn nicht zur Korrektur.

    So findet sich seit nunmehr zehn Jahren ein TAZ-Artikel - und häufig zitiert - mit unwahren Tatsachenbehauptungen. Unsere Gegendarstellung wurde nicht veröffentlicht. Allerdings bestanden wir auch nicht juristisch darauf, denn die Arbeit mit unseren Projekten nahm zu sehr in Anspruch, um sich mit falschen Pressemeldungen auseinanderzusetzen. Aber auch solche Toleranz ist falsch, denn die Öffentlichkeit zieht aus unterlassener Gegenrede die Richtigkeit der Pressemeldungen. Wir müssen also überlegen, ob wir uns nicht doch noch mit dieser Sache befassen.

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