Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

25 Dezember 2007

Angeblicher Neonazi-Übergriff in Mittweida: 17-Jährige soll sich Hakenkreuz selbst eingeritzt haben

Mittweida (Deutschland), 25.12.2007 – Nach dem am 3. November 2007 angeblich stattgefundenen Überfall von Neonazis auf eine 17-Jährige in Mittweida (wir berichteten) zeichnet sich möglicherweise eine Wende in dem Fall ab. Das Mädchen hatte angegeben, einer Sechsjährigen zu Hilfe geeilt zu sein, die von Neonazis herumgeschubst worden sei. Dabei seien die Rechtsradikalen auf die 17-Jährige losgegangen und hätten ihr eine hakenkreuzförmige Wunde beigebracht. Inzwischen zweifelt die Polizei erheblich an dieser Version.

Publik geworden war die Geschichte nach Aussage der Staatsanwaltschaft, als eine Beamtin, welche in einer Besprechung den Sachverhalt offenbar falsch verstanden hat, verkündet hatte, dass die Version des Mädchens von der gerichtsmedizinischen Untersuchung gestützt würde. Die Beamtin verbreitete diese Annahme dann auf der Polizeiwache der Stadt Mittweida, von wo aus diese Version an die Öffentlichkeit gebracht wurde.

Zweifel an der Geschichte sind laut Polizei allerdings angebracht, da sich bei ihr noch kein Zeuge für die Tat gemeldet hat. Auch die Sechsjährige, welche von dem Mädchen angeblich vor dem Nazi-Übergriff geschützt wurde, war zur benannten Tatzeit nach Angaben ihrer Mutter nicht in Mittweida. Die Polizei hat nun gegen die 17-Jährige ein Strafverfahren wegen Vortäuschung einer Straftat eingeleitet. +wikinews+

20 Dezember 2007

Rechtsextremismus im Jugenstrafprozess

Leider genügen der ARD die GEZ-Milliarden nicht, um Informationssendungen dauerhaft für Downloads anzubieten.

1. "Brisante Daten in den Händen von Neonazis - Rechtsextreme sichten Polizeiakten" Kontraste, 22.11.2007 >> RBB

2. "Auf dem rechten Auge blind? - Ermittlungs-Pannen in Halberstadt"; Kontraste, 20.12.2007.

Letztere Reportage ist noch nicht online, aber ich will trotzdem schon mal Stellung nehmen. Die recherchierten "Ermittlungsfehler" sind häufig und nur durch aufmerksame Begleitung der polizeilichen und justiziellen Arbeit wenn schon nicht zu verhindern, so jedoch einzudämmen.

Sollte die ARD die Strolche nicht anzeigen, die vor laufender Kamera die Reporter beleidigten und bedrohten, dann wäre auch das ein Versagen im Umgang mit Neonazis, denn leichter kann man es mit der Beweisführung von Straffälligkeit nicht haben und darf dann auch nicht darauf verzichten.

Zudem fiel mir an den Bildern vom Prozess auf, dass die NS-Strolche den Gerichtstermin wie einen rechtsextremistischen Wandertag wahrnehmen durften. Mit Szenekleidung ging es fröhlich in den Termin und frecher wieder heraus. Keine Eltern, überhaupt niemand, dem sich Strolche gegenüber verantwortlich fühlen könnten.

Dieser häufige Hauptfehler in Jugendstrafprozessen ist allein dadurch vermeidbar, dass per Nebenklage die Zuverlässigkeit von "Gutachten" bestritten wird, wenn zu ihnen nicht auch die Erziehungsberechtigten = Erziehungsplichtigen gehört und einbezogen wurden.

Die Gerichte können zwar Neigung haben, solche weitergreifenden Beweisanträge abzulehnen, weil dadurch Verfahren verlängert würden und auch damit zu rechnen ist, dass in den Zeugenstand berufene Eltern für zusätzliche Ungemütlichkeit sorgen, aber genau bei solchen Eltern halte ich die prozessuale Einbeziehung für unabdingbar, wenn der Jugendstrafprozess sich seinen erzieherischen Zwecken annähern soll.

Die Eltern sind für diese Jugendlichen sozusagen die "Hauptschnittstelle zur Gesellschaft", während Leute wie ich oder gesetzestreue Richter und Polizei ihnen allenfalls "Schweine-Gesellschaft" sind, also an ihr Verantwortungsbewusstsein gar nicht herankommen. Demnächst habe ich einen Rechtsextremisten vor dem Richter. Nach längerer Pause, wie ich eingestehen muss, denn die Strafverfolgung ist kein Anliegen des Inidia-Projekts und für mich zu zeitaufwendig.
Andererseits ärgere ich mich fortlaufend über die Dusseligkeit von Opfern, Polizei und Richtern, muss also schon deshalb mal wieder eine kleínere Straftat gegen unser Projekt strafrechtlich verfolgen.

Es ist zu hoffen, dass bei diesem Strolch keine schwerwiegenderen Straftaten entdeckt werden, die dann wieder von meiner Strafanzeige ablenken, denn ich halte es für erzieherisch wesentlich effektiver, wenn auch bei "Vorfeld-Delikten" das Gesetz zur Anwendung kommt - und nicht erst nach Gewaltdelikten. Die Bedrohungsdelikte und Beleidigungsdelikte gehen den politischen Gewaltdelikten notorisch voraus. Darum braucht es für sie Beachtung und Maßnahmen.

Schließlich lohnt der Nachdruck auf die Strafverfolgungsinstitutionen, weil durch die bis zur Nichtverfolgung von Straftätern reichende Nachlässigkeit für die Selbstjustiz mitursächlich ist, mit der sich extremistische Gewalt gegenseitig rausredet und sich selbst belügt.

Bei ARD-"Kontraste" werde ich morgen offiziell anfragen, ob sie die gefilmten Beleidiger strafangezeigt hat - und falls nicht, dann um Antwort bitten, warum nicht.

Grüße von Sven

14 Dezember 2007

NPD darf Girokonto bei der Landesbank Berlin eröffnen

Pressemitteilung - 32/2007 Berlin, den 14.12.2007

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die Landesbank Berlin AG verpflichtet ist, dem Bundesverband der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) bei der Berliner Sparkasse ein Girokonto zu eröffnen. Diese Verpflichtung der Landesbank hatte bereits das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 25. April 2006 festgestellt. Die dagegen gerichtete Berufung der Landesbank Berlin AG hat das Oberverwaltungsgericht jetzt als unbegründet zurückgewiesen.

Seine Entscheidung stützt das Oberverwaltungsgericht auf einen Gleichbehandlungsanspruch, den die NPD aus § 5 Abs. 1 Parteiengesetz habe. Die Landesbank Berlin AG führe bei ihrer Zweigniederlassung „Berliner Sparkasse“ für andere politische Parteien Girokonten. Die Einrichtung und Führung solcher Girokonten stelle – aufgrund des besonderen öffentlichen Auftrags der Sparkasse – eine öffentliche Leistung dar. Bei der Einräumung solcher öffentlichen Leistungen müssten alle politischen Parteien nach dem Parteiengesetz grundsätzlich gleich behandelt werden. Deshalb dürfe auch die NPD als politische Partei dort ein Girokonto einrichten.

Dem Anspruch der NPD könne nicht entgegengehalten werden, dass sie rechtsextreme politische Ziele verfolge. Die NPD nehme – wie alle nicht verbotenen politischen Parteien – den besonderen Schutz der Parteien aus Art. 21 des Grundgesetzes in Anspruch, solange nicht das Bundesverfassungsgericht in einem Parteiverbotsverfahren die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt habe. Erst dann könne sie sich auf den Gleichbehandlungsanspruch aus § 5 Abs. 1 Parteiengesetz nicht mehr berufen. Diese Voraussetzungen liegen indes bisher nicht vor.

Urteil vom 14. Dezember 2007 - OVG 3 B 7.06 -

30 November 2007

Rechtsextremismus und Ökologie

aus unseren Antifa-Diskussionen:

Hallo Anonymus,

mit anonymen Schwachsinnspostings das Forum zu chaotisieren, ist uns als Masche bekannt. Und Du ahnst zutreffend: Als Masche von Rechtsextremisten, obwohl es auch dort ökologische Ansinnen gibt, aber nur am Rande vom Rande. Trotzdem würden auch sie hier die Chance zum sachlichen Mitreden verpassen, weil sich zu viele von ihnen so sehr von Mama, Papa(?) und Gesellschaft vernachlässigt fühlen, dass ihnen die Sorge um Bäume zuwider ist.

Das ist schlimm, aber ich kann das nicht ändern, allenfalls aus Erfahrung mit vielen Rechtsextremisten sagen, dass es so ist. - Wie läuft es zuhause?

Die Quelle für "saurer Regen ist Zeitungsente" dürfte aus Ecken sein, die Dir Wiedergutmachung an Deiner Seele vorgaukeln, Deine Ungemach als Folge der 68er und uns hier als das eigentliche Umweltgift in Dir, gegen das Du Dich wehren sollst - und sei es gegen den eigenen Verstand. Das Seelchen ist halt mitunter stärker.

Schaue Dich auf unserer Website www.nazis.de um. Wir werden demnächst auch wieder ein Forum für Rechtsextremisten anbieten, aber gegen Rechtsextremismus.
Sorry für den Klartext, aber das nimmt Dich immerhin ernster als bloßer Wattebausch.

Grüße von Sven

27 November 2007

Melle: Bahnhofsverkauf an NPD-Anwalt Rieger kommt nicht zustande

wikinews: Melle (Deutschland), 27.11.2007 – Der Verkauf des alten Bahnhofs im niedersächsischen Melle (in der Nähe von Osnabrück) an den der rechten Szene angehörenden Rechtsanwalt Jürgen Rieger kommt nicht zustande. Dies gab der Anwalt gestern auf seiner Homepage bekannt. Der Erwerb des Gebäudes sollte der Einrichtung eines Schulungszentrums für die rechte Szene dienen.

Das Szenario ist bekannt (siehe dazu auch die Artikel im Wikinewsnachrichtenportal „Delmenhorst“): Der innerhalb der rechten Szene bekannte Rechtsanwalt Jürgen Rieger, der inzwischen auch dem Bundesvorstand der NPD angehört, bekundet sein Interesse am Kauf einer Immobilie und lässt verlauten, die Einrichtung eines rechten Schulungszentrums sei geplant. Dabei werden Summen geboten, die den realen Marktwert der Immobilie bei weitem übersteigen. Im Beispiel Melle war der Wert des Bahnhofs mit 200.000 Euro veranschlagt worden. Rieger bot 700.000 Euro. Im nächsten Schritt kommt die Stadtverwaltung ins Spiel. Um einem Ankauf des Gebäudes zuvor zu kommen, muss sich die Verwaltung, die das Vorkaufsrecht für das Gebäude besitzt, nun zwischen zwei Übeln entscheiden: Entweder sie zahlt einen überhöhten Kaufpreis oder sie nimmt in Kauf, dass die Stadt zum Anziehungspunkt für Rechtsextremisten aller Couleur wird, die in dem Gebäude ihre Schulungen abhalten wollen. Gelingt der Verkauf zum erhöhten Preis, erzielt zumindest der Verkäufer einen ansehnlichen Reingewinn. Im Falle des Meller Bahnhofs könnte dieser Gewinn 500.000 Euro betragen. Ob das geschilderte Szenario die Wirklichkeit korrekt abbildet, lässt sich nicht mit Sicherheit entscheiden. Eine entsprechende Vermutung äußerte jedoch der Meller Bürgermeister André Berghegger im September 2007. Er vermutet, die NPD und der Verkäufer der Immobilie hätten sich den Reingewinn möglicherweise geteilt, wenn die Stadt einem Kauf zu dem überhöhten Preis zugestimmt hätte.

Soweit kam es jedoch nicht. Die Stadt weigerte sich, den überhöhten Kaufpreis zu bezahlen. Man wolle sich nicht erpressen lassen, hieß es dazu aus der Stadtverwaltung. Stattdessen verließ man sich auf juristische Mittel, um den Verkauf der Immobilie für den Anwalt weniger schmackhaft zu machen. Die Bürger der kleinen Stadt wehrten sich politisch. Anfang Oktober 2007 demonstrierten 3.000 Meller Bürger gegen das geplante rechte Schulungszentrum. Der Anwalt Rieger erklärte gestern auf seiner Homepage, die politischen Anfeindungen hätten ihn nicht vom Kauf zurücktreten lassen, vielmehr seien es die veränderten Rahmenbedingungen, die die Stadt durch einen veränderten Bebauungsplan geschaffen habe, die ihn dazu bewogen hätten, von dem Geschäft zurückzutreten. Im Bebauungsplan hatte die Stadt verfügt, in dem Gebäude sei Gastronomie nur auf einer Fläche von 12 bis 14 Quadratmeter zulässig. Der von Rieger für Schulungszwecke geplante Raum sei daher für diesen Zweck nicht mehr nutzbar gewesen, da hier eine Doppelnutzung (Gastronomie und politische Schulungen und Versammlungen) geplant gewesen sei, erklärte Rieger. Hinzu kam noch der Umstand, dass die Stadt verfügte, die in dem Gebäude vorhandenen Zimmer seien nicht als Gästezimmer zu nutzen, sondern dürften lediglich als Wohnungen genutzt werden. Den von ihm so bezeichneten „Blockparteien“ wirft Rieger vor, damit „ihre undemokratische Gesinnung“ zu zeigen, „indem sie nämlich andere als ihre eigenen Meinungen massiv an der Entfaltung zu unterdrückten suchen“. (Zitat Rieger)

26 November 2007

Erneute Niederlage für Rechtsextremist Jürgen Rieger

Dörverden (Deutschland), 26.11.2007 – Der rechtsextremistische Anwalt Jürgen Rieger, der durch den gescheiterten Ankaufsversuch eines Hotels in Delmenhorst zur Einrichtung eines rechtsextremistischen Schulungszentrums in der Delme-Stadt im vergangenen Jahr bundesweit bekannt geworden war, hat erneut eine schwere juristische Niederlage einstecken müssen. Bei einem Polizeieinsatz auf dem Heisenhof in Dörverden (Niedersachsen) wurden mehrere Militärfahrzeuge aus dem Dritten Reich beschlagnahmt. Dabei sollen auch große Mengen neonazistischen Propagandamaterials der NPD, dessen Bundesvorstand Rieger angehört, von der Polizei abtransportiert worden sein. Rieger hatte Pläne auf dem so genannten Heisenhof bei Dörverden ein Schulungszentrum für Neonazis zu errichten. Bei dem Hof handelt es sich um ein ehemaliges Gelände der Bundeswehr mit einer Größe von 26 Hektar, das Rieger im März 2004 erworben hatte.

Der ehemalige sozialdemokratische Bürgermeister der Gemeinde Dörverden, Heiner Falldorf, schätzt den Vorgang als schwere Niederlage für den NPD-Anwalt ein. Gegenüber NDR Info äußerte er sich mit den Worten: „Das ist hoffentlich der Anfang vom Ende dieser Affäre.“ (wikinews)

10 November 2007

Rechtsextreme Fraktion im Europaparlament vor dem Aus

Brüssel (Belgien), 10.11.2007 – Die im Januar dieses Jahres nach dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien gegründete Fraktion Identität, Tradition, Souveränität (ITS) im Europaparlament steht offenbar vor dem Aus – ironischerweise wegen fremdenfeindlicher Äußerungen von einem Mitglied der Fraktion.

Fünf rumänische Fraktionsmitglieder haben als Reaktion auf Äußerungen von Alessandra Mussolini angekündigt, die Fraktion zu verlassen. Damit würden der Gruppe 18 und damit weniger Abgeordnete angehören, als die 20 für den Fraktionsstatus erforderlichen. Dadurch erhielten die Politiker weniger Geld für Mitarbeiter und dürften nicht an den Sitzungen der Fraktionspräsidenten teilnehmen. Alessandra Mussolini ist eine Enkelin des faschistischen italienischen Diktators Benito Mussolini.

Eine Parlamentssprecherin machte in Brüssel Angaben zu den Beweggründen der rumänischen Politiker, die für die nationalistische Großrumänien-Partei im Europäischen Parlament sitzen. Demnach habe Alessandra Mussolini das „rumänische Volk beleidigt“ und eine „fremdenfeindliche Haltung“ vertreten. „BBC News“ zitiert aus einer E-Mail der Abgeordneten der Großrumänien-Partei, in der es heißt, die Partei könne nicht weiter mit Frau Mussolini zusammenarbeiten. Laut Bruno Gollnisch, dem ITS-Vorsitzenden, soll es noch Verhandlungen über einen Verbleib der Rumänen in der Fraktion geben.

Hintergrund der Äußerungen Mussolinis ist die Vergewaltigung und der anschließende Mord an einer 47-jährigen Italienerin Ende Oktober. Der mutmaßlich Täter war ein 24 Jahre alter Roma, der aus Rumänien stammt. Tage später hatte der italienische Regierungschef Romano Prodi ein Dekret erlassen, nachdem gewalttätige Ausländer schneller des Landes verwiesen werden können. Daraufhin waren Dutzende rumänische Einwanderer wegen angeblich begangener Verbrechen aus Italien abgeschoben worden. Daraufhin hatte Alessandra Mussolini in einem Interview gesagt, die Rumänen hätten aus der Kriminalität einen Lebensstil gemacht. Außerdem wird die italienische Politikerin mit den Worten zitiert, Italiener sähen keinen Unterschied zwischen Einwanderern aus Rumänien und Roma. Vadim Tudor, der Vorsitzende der Großrumänien-Partei, die mit Parolen gegen Roma Wahlkampf betreibt, kritisierte diese Aussage als unzulässige Gleichsetzung von „Zigeunern“ mit Rumänen.

Von anderen Fraktionen wird das mögliche Ende der rechtsextremen Fraktion begrüßt. Gegenüber der Nachrichtenagentur „Reuters“ sagte Martin Schulz von der sozialdemokratischen Fraktion, die Auflösung der ITS wäre sehr gut für Europa. Graham Watson, Fraktionsvorsitzender der Liberalen im EU-Parlament, sagte, ITS sei ein Opfer ihrer eigenen fremdenfeindlichen Ideologie geworden.

Der Fraktion ITS gehören bisher 23 Mitglieder aus sieben Ländern an. Zu ihnen zählen unter anderem Jean-Marie Le Pen und dessen Tochter Marine Le Pen von der französischen „Front National“, drei Mitglieder der Partei „Vlaams Belang“ und ein Mitglied der FPÖ. +wikinews+

Kommentar

Da sind die nationalistischen Parteien Europas also mal wieder an ihrem Nationalismus gescheitert:-)

07 November 2007

Rechtsradikale Demonstration fand am vergangenen Wochenende in Moskau statt

Moskau (Russland), 07.11.2007 – Etwa 5.000 Demonstranten rechtsradikaler Gesinnung marschierten am Sonntag anlässlich des „Tages der nationalen Einheit“ mit behördlicher Genehmigung durch Moskau. Die Moskauer Stadtverwaltung, die sich in der Vergangenheit stets gegen oppositionelle Märsche gestellt hatte, ließ die Parade ohne Schwierigkeiten zu. Besonders der „Nationalnyj Sojus“, der bewusst die Abkürzung NS gewählt hatte, setzte offen auf Rassismus.

Mit Hitlergrüßen, Rufen wie „Sieg Heil“ und Beflaggung ähnlich der von Nazi-Deutschland liefen dabei Demonstranten durch die Moskauer Innenstadt. Dabei ging es keineswegs einig zu, denn die rechtsradikalen Demonstranten waren darüber zerstritten, wer am russischsten sei.

Die Menge erklärte Oligarchen wie Boris A. Beresowski und Michail Chodorkowski sowie den Politiker Anatoli Tschubais zu Volksfeinden.

Obwohl die politische Rechte keinen großen Einfluss in Russland hat, geht von Rechtsradikalen eine Ernst zu nehmende Gefahr aus. Wie die Menschenrechtsorganisation Sowa berichtet, kamen in diesem Jahr bis September 2007 bei rechtsradikalen Übergriffen 46 Menschen ums Leben. Im Mai hatte ein 18-jähriger russischer Rassist 37 Morde an Kaukasiern gestanden. Am Sonntag gab es jedoch keine Ausschreitungen; die Menge löste sich nach zwei Stunden friedlich auf. In der Vergangenheit kam es jedoch bereits mehrfach bei ähnlichen Demonstrationen zu Exzessen.

Am Ende des Zuges marschierten Anhänger der Monarchie mit Jesus-Bildern und Zarenkronen, die am liebsten ein großslawisches russisches Reich hätten. „Für Glauben, den Zaren und das Vaterland“ war auf Flaggen zu lesen. (wikinews)

01 Oktober 2007

Nazis aufklären?

Die Verbrechen des Nationalsozialismus, Auschwitz. Ob es an Aufklärung fehlt? Nein, denn sie wissen es und schwärmen dennoch dafür. Mit Judenwitzen, mit Kriegsverherrlichung, mit Sprüchen gegen Zuwanderer. - Es ist das Spiel mit dem Feuer, das sie fasziniert. Und diesbezüglich braucht es Aufklärung.

20 Juli 2007

Unser India-Forum gehackt wurde erneut gehackt

Nicht alle mögen die www.Initiative-Dialog.de , tja.

So fand sich jemand und die Lücke in unserem Sicherheitssystem, löschte 40.000 Postings unseres Forums www.Diskussionen.de samt aller zugehörigen Daten und der Sicherheitskopie von www.inidia.de

Unsere Recherche zeigte, dass es der Hacker sehr leicht hatte, um das Hackertool zu finden, mit dem ihm der Sprung in das FTP-Verzeichnis gelang, denn die Attacke wird auf der Website einer deutschen Firma ausführlich beschrieben, kostenlos lesbar, mit lustigen Sprüchen eingestreut.

Eine Einbruchsanleitung mit der Schlussbemerkung, dass man nicht so kindisch sein solle, Daten zu stehlen.
Die Sicherheitsmaßnahme gegen diesen Einbruch ist hingegen nicht kostenlos, sondern kostet über 250 Euro und 200 Euro für jedes weitere Update-Halbjahr.

Wer ist nun schneller? Der Einbrecher oder der Webmaster?

Bis auf die letzten ca. 1.000 Postings haben wir zwar alles auf einer CD, denn erst vor wenigen Tagen war uns ein kleinerer Angriff Veranlassung zum Download, aber bis wir nun nicht nur die Daten wieder uploaden und die Datenbank auf neue Art sichern, dürfte einige Zeit vergehen.

Darum bleibt vorerst nur, dass wir uns in Sergius Ersatzforum treffen
>> http://52931.rapidforum.com oder uns mit alten Themen der Website www.inidia.de befassen.

Bedauerlich, aber auch aus solchen Gründen machen wir die www.Initiative-Dialog.de , www.pazifismus.info und mehr. Und weiterhin.

Grüße von Sven 20. Juli 2007 Ersatzforum >> http://52931.rapidforum.com

02 Juli 2007

Massenschlägerei zwischen Linken und Rechten in S-Bahn

Rostock (Deutschland), 02.07.2007 – Zur NPD-Demonstration am Samstag, den 30. Juni in Rostock kam es im Vorfeld in einer S-Bahn zu einer Schlägerei. Die Stadtbahn der Linie S2 war auf dem Weg von Güstrow nach Warnemünde, als Anhänger der linken Szene in der S-Bahn auf Anhänger der rechtsextremen NPD stießen, unter ihnen auch Udo Pastörs, Vorsitzender der Schweriner NPD-Landtagsfraktion. Es kam dann zu einer Schlägerei zwischen insgesamt 200 Personen.

Bei der Auseinandersetzung gingen mehrere Scheiben zu Bruch. Im Bahnhof Pölchow zwischen Schwaan und Rostock wurde der Zug dann gestoppt und durch Polizeikräfte geräumt. Die Strecke Rostock - Schwaan - Berlin/Hamburg war für knapp zwei Stunden gesperrt. Nach dem Polizeieinsatz konnte die S-Bahn ihre Fahrt mit 87 Minuten Verspätung fortsetzen und endete in Rostock Hauptbahnhof. Dort wurden dann von 141 Zuginsassen, darunter 47 aus dem rechtsextremen Spektrum, die Personalien festgestellt. Gegen 17 rechte und 37 linke Teilnehmer wird nun wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Sachbeschädigung ermittelt. Insgesamt wurden sieben Menschen verletzt. Die anschließende Demonstration blieb durch einen massiven Polizeieinsatz weitgehend friedlich. +wikinews+

20 Juni 2007

Halberstadt: Rechtsextreme überfallen Theaterensemble

Halberstadt (Deutschland), 20.06.2007 – Ohne erkennbaren Grund wurden 14 Mitglieder des Nordharzer Städtebundtheaters nach der Premierenveranstaltung des Stücks „The Rocky Horror Show“ am Freitag, den 8. Juni 2007, im Stadttheater Halberstadt von acht rechtsextremen Gewalttätern auf offener Straße überfallen. Fünf Mitglieder des Ensembles wurden schwer verletzt. Ein 21 Jahre altes Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch. Die zeitnah eingetroffene Polizei ist nach Zeugenaussagen nur zögerlich gegen die Angreifer vorgegangen. Mehrere Zeugen hätten während der Tat unbeteiligt daneben gestanden statt zu helfen.

Am Sonntagabend gelang es der Polizei, einen 22 Jahre alten Verdächtigen festzunehmen, gegen den am Montag Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen wurde. Nach Polizeiangaben handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Rechtsextremen, der ein Teilgeständnis abgelegt haben soll. Er habe zwar seine Täterschaft eingeräumt, jedoch keine anderen Täter genannt. Seine letzte Verurteilung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte läge erst ein Jahr zurück. Nach den sieben Mittätern wird noch gefahndet.

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) räumte unterdessen Fehler bei den Ermittlungen ein. Der gestern festgenommene Haupttäter sei von Opfern erkannt worden, als er zum Tatort zurückkehrte. Die Polizei habe ihn überprüft, aber noch vor der Feststellung der Vorstrafen wieder laufen lassen. Erst später wurde der Mann festgenommen.

Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) verurteilte den Angriff: „Wenn Menschen nur auf Grund ihrer äußeren Erscheinung angegriffen und verletzt werden, ist das eine schlimme Tat“, so der Politiker in Magdeburg.

Auch der Zentralrat der Juden kritisierte die Polizei wegen mangelnder interner Aufklärungsarbeit. Stephan Kramer, der Zentralrats-Generalsekretär, sprach von einem strukturellen Problem innerhalb der Polizei von Sachsen-Anhalt. Der gesamte Vorfall werde Tagesordnungspunkt im Landtag, betonte die Linkspartei. +wikinews+

19 April 2007

Disziplinarverfahren gegen einen Geschichtslehrer eines Berliner Gymnasiums

Pressemitteilung- 16/2007 Berlin, den 19.04.2007

Gegenstand des am 18. und 19. April 2007 vor dem Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verhandelten Disziplinarverfahrens gegen einen Berliner Lehrer war unter anderem der Vorwurf der Verharmlosung des Nationalsozialismus. Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat in ihrem Urteil vom 15. Juni 2005 eine Gehaltskürzung gegen den Beamten verhängt. Gegen dieses Urteil haben beide Seiten Berufung eingelegt. Der Disziplinarsenat hat - nach kraft Gesetzes nichtöffentlicher Verhandlung - durch Urteil vom heutigen Tage beide Berufungen zurückgewiesen und ist damit weder dem Berufungsantrag der Schulbehörde, den Beamten aus dem Dienst zu entfernen, noch dem Antrag des Beamten, ihn freizusprechen, gefolgt. Dabei hat der Senat es als erwiesen angesehen, dass der Lehrer im Geschichtsunterricht in zwei Schuljahren den im Berliner Schulgesetz festgelegten Bildungsauftrag verletzt hat. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Urteil vom 19. April 2007 - OVG 80 D 6.05 -

20 März 2007

Wehrbeauftragter beklagt unhaltbare Zustände in deutschen Kasernen

Berlin (Deutschland), 20.03.2007 – Der Wehrbeauftragte des deutschen Bundestages, Reinhold Robbe (SPD), legte dem Parlament heute seinen 48. Jahresbericht vor. Darin zeichnet der amtierende Wehrbeauftragte ein düsteres Bild der Zustände in den Kasernen und im Alltag der deutschen Soldaten. Hauptproblem sei die wachsende Belastung der Truppe durch Auslandseinsätze. Der Wehrbeauftragte würdigte aber auch die hohe Einsatzbereitschaft der Soldaten, die sie bei vielen Gelegenheiten, humanitären Einsätzen und zuletzt auch bei der Fußballweltmeisterschaft gezeigt hätten. Im Berichtszeitraum haben sich dem Bericht zufolge zeitweise über 9.000 Soldaten (von insgesamt 250.000 Soldaten im Dienst der Bundeswehr) in Auslandseinsätzen befunden.

Insgesamt würden die Soldaten die gestellten Anforderungen bei Auslandseinsätzen „engagiert, couragiert und erfolgreich“ durchführen. Der Bericht hebt ausdrücklich den „hohen militärfachlichen Ausbildungsstand unserer Soldaten sowie ihrer professionellen Einstellung und ihr […] Engagement“ hervor. Der Wehrbeauftragte bemängelt jedoch die Informationspolitik der Bundeswehrführung gegenüber den Soldaten. Diese würden über bevorstehende Auslandseinsätze zuerst über die Medien informiert, bevor sie „durch die vorgesetzten Kommandoebenen offiziell unterrichtet werden.“ Berichtet wird über sanitäre Mängel bei Auslandseinsätzen, schlechte gesundheitliche Betreuung, Versorgungsprobleme und andere Mängel, die sich in einer Weise summiert hätten, dass „das Vertrauen der betroffenen Soldatinnen und Soldaten in den Dienstherrn nachhaltig erschüttert“ worden sei.

Im Hinblick auf den Einsatz im Kongo machte der Wehrbeauftragte deutlich, dass die Bundeswehr bei dem Einsatz in dem zentralafrikanischen Land eine wertvolle demokratische Aufbauhilfe gegeben habe. Andererseits habe es jedoch von den Soldaten eine „nachhaltige Kritik an der Planung und Durchführung des Einsatzes“ gegeben. Diese beziehe sich besonders auf den Zustand der Feldlager in Kinshasa/Kongo und Libreville/Gabun. Diese Kritik sei seiner Einschätzung zufolge gerechtfertigt gewesen.

Der Wehrbeauftragte weist darüberhinaus auf Schwächen der inneren Führung der Bundeswehr hin. Es werden zahlreiche Beispiele aufgeführt, die den Schluss nahe legten, „dass die Auswahl von Unteroffizieren und Offizieren im Hinblick auf ihre Führungsfähigkeiten nicht immer erfolgreich war“.

Der Bericht des Wehrbeauftragten enthält auch harsche Kritik an den Zuständen westdeutscher Kasernen. Viele Eingaben und eigene Truppenbesuche belegten den „schlechten baulichen Zustand vieler Kasernen“. Robbe kritisiert die hinhaltende Reaktion auf die Zustände durch das Bundesministerium der Verteidigung. Von dort hieße es, „die festgestellten Mängel seien bekannt“, aber wegen der angespannten Haushaltslage sei kurzfristige Abhilfe nicht möglich. Dazu der Wehrbeauftragte: „Durch seine Untätigkeit versagt der Dienstherr in einem Kernbereich seiner Fürsorgepflicht.“

Ein besonderes Problem sei die Gewährleistung der ärztlichen Versorgung der Soldaten im Inland durch die Belastung der Bundeswehr durch Auslandseinsätze geworden. Hier herrsche extreme Personalnot. Von den insgesamt 2.400 Ärzten befänden sich 700 auf Auslandseinsätzen. Das verbliebene Personal im Sanitätsbereich leiste übermäßig viele Überstunden, teilweise 70 bis 80 Wochenstunden. Sanitätsoffiziere haben nach Informationen von NDR-Info gegen die Überbelastung durch Mehrarbeit Klage angekündigt.

Im Hinblick auf die Gefahren des Rechtsextremismus weist der Bericht darauf hin, dass auch im Berichtsjahr erneut „147 besondere Vorkommnisse mit Verdacht auf rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund gemeldet“ worden seien. Die Zahl derartiger Vorkommnisse bewege sich jedoch zahlenmäßig im Rahmen der letzten Jahre. Für 70 Prozent der festgestellten Verstöße seien Grundwehrdienstleistende verantwortlich gemacht worden. Im Wesentlichen handele es sich dabei um so genannte Propagandadelikte. („Sieg-Heil-Rufe“, ausländerfeindliche und rechtsextreme Schmierereien und Ähnliches). +wikinews+

19 März 2007

NPD-Anwalt Rieger muss juristische Niederlage einstecken

Jena (Deutschland), 19.03.2007 – Jürgen Rieger, ein bekannter Anwalt der deutschen Neonazi-Szene und seit dem letzten NPD-Parteitag auch NPD-Vorstandsmitglied, hat eine schwere juristische Niederlage einstecken müssen. Wie die Nachrichtenagentur AP berichtet, hat das Amtsgericht Jena dem Anwalt die Besitzrechte über zwei Immobilien in Pößneck (Thüringen) sowie den Heisenhof in Dörverden (Niedersachsen) entzogen. Die Immobilien sollen veräußert werden.

Hintergrund der Entscheidung des Gerichts ist die Abwicklung der „Wilhelm-Tietjen-Stiftung für Fertilisation Ltd.“ mit Sitz in London, die über ein erhebliches Vermögen verfügen soll. Diese Stiftung, mit deren Hilfe Rieger seine Immobilienprojekte für die rechte Szene finanziert hat, ist nach einem Beschluss eines britischen Gerichts am 29. August 2006 aufgelöst worden. Die Stiftung hatte versäumt, einen Geschäftsbericht vorzulegen. Da die Immobilien in Deutschland nicht auf den Namen Riegers eingetragen sind, sondern unter dem Namen der Stiftung firmierten, wurde mit der Löschung der Stiftung auch die Rechtsgrundlage des Besitzes der auf sie eingetragenen Immobilien beseitigt.

Die Stadt Pößneck hatte daher die rechtliche Liquidierung des Besitzes des Pößnecker Schützenhauses beantragt. Auch alle anderen Immobilien, die vormals im Besitz der Stiftung waren, werden nun überprüft, darunter auch der Heisenhof in Dörverden. Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin gegenüber AP.

Im Sommer 2006 war die Wilhelm-Tietjen-Stiftung und ihr Geschäftsführer, der Rechtsanwalt Jürgen Rieger, bundesweit in die Schlagzeilen geraten, weil der Versuch des Anwalts, ein Hotel in der Stadt Delmenhorst für Schulungszwecke der rechten Szene zu erwerben, auf den massiven demokratischen Widerstand tausender Delmenhorster Bürger getroffen war, die den Ankauf des Hotels schließlich verhindern konnten.
Die Berliner „tageszeitung“ (taz) hatte zuerst über den Vorgang berichtet. (wikinews)

02 März 2007

Halbe: Beschwerde der Rechten erfolglos

Pressemitteilung- 10/2007 Berlin, den 02.03.2007

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die Beschwerde des Veranstalters der Versammlung unter dem Motto “Die Treue ist das Mark der Ehre“ gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom gestrigen Tage zurückgewiesen. Die Versammlung sollte auf dem Vorplatz des Waldfriedhofs Halbe stattfinden. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Auffassung des Verwaltungsgerichts bestätigt, wonach dem Veranstalter der Versammlung kein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung nach dem im Oktober 2006 in Kraft getretenen Gräberstätten-Versammlungsgesetz des Landes Brandenburg zustehe, um eine solche Versammlung in dem durch das Gesetz geschützten Bereich in unmittelbarer Nähe zur Gräberstätte abzuhalten. Auch nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist nämlich durch den äußeren Ablauf und den Gegenstand der Versammlung konkret zu befürchten, dass mit dem Aufzug an Formen oder Inhalte nationalsozialistischen Heldengedenkens angeknüpft wird. In einem solchen Fall darf nach dem Gesetz eine Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 des Gräberstätten-Versammlungsgesetzes). Das Oberverwaltungsgericht hat bei seiner Bewertung nicht nur das Motto der Versammlung und den zeitlichen Zusammenhang mit Heldengedenkveranstaltungen des NS-Regimes berücksichtigt, sondern auch den Inhalt von Internetaufrufen eines „Freundeskreises Halbe“, die der Veranstalter sich für die Einschätzung des Inhalts seiner Versammlung zurechnen lassen muss.

Beschluss vom 2. März 2007 - OVG 1 S 24.07 -

08 Januar 2007

Brandanschlag auf Asylbewerberheim in Sangerhausen

Sangerhausen (Deutschland), 08.01.2007 – In Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) wurde am Samstag ein Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim verübt. Am frühen Morgen, kurz nach 5:00 Uhr, hatten zwei Männer drei Molotow-Cocktails in eine Wohnung geworfen. Verletzt wurde niemand. Die 25- und 26-jährigen Täter hatten zuvor eine Neonazi-Party besucht. Sie sind wegen Körperverletzung und Rechtsextremismus bereits polizeibekannt. Die Staatsanwaltschaft Halle erließ gegen die Festgenommenen Haftbefehle wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung. (wikinews)

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