Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

20 März 2007

Wehrbeauftragter beklagt unhaltbare Zustände in deutschen Kasernen

Berlin (Deutschland), 20.03.2007 – Der Wehrbeauftragte des deutschen Bundestages, Reinhold Robbe (SPD), legte dem Parlament heute seinen 48. Jahresbericht vor. Darin zeichnet der amtierende Wehrbeauftragte ein düsteres Bild der Zustände in den Kasernen und im Alltag der deutschen Soldaten. Hauptproblem sei die wachsende Belastung der Truppe durch Auslandseinsätze. Der Wehrbeauftragte würdigte aber auch die hohe Einsatzbereitschaft der Soldaten, die sie bei vielen Gelegenheiten, humanitären Einsätzen und zuletzt auch bei der Fußballweltmeisterschaft gezeigt hätten. Im Berichtszeitraum haben sich dem Bericht zufolge zeitweise über 9.000 Soldaten (von insgesamt 250.000 Soldaten im Dienst der Bundeswehr) in Auslandseinsätzen befunden.

Insgesamt würden die Soldaten die gestellten Anforderungen bei Auslandseinsätzen „engagiert, couragiert und erfolgreich“ durchführen. Der Bericht hebt ausdrücklich den „hohen militärfachlichen Ausbildungsstand unserer Soldaten sowie ihrer professionellen Einstellung und ihr […] Engagement“ hervor. Der Wehrbeauftragte bemängelt jedoch die Informationspolitik der Bundeswehrführung gegenüber den Soldaten. Diese würden über bevorstehende Auslandseinsätze zuerst über die Medien informiert, bevor sie „durch die vorgesetzten Kommandoebenen offiziell unterrichtet werden.“ Berichtet wird über sanitäre Mängel bei Auslandseinsätzen, schlechte gesundheitliche Betreuung, Versorgungsprobleme und andere Mängel, die sich in einer Weise summiert hätten, dass „das Vertrauen der betroffenen Soldatinnen und Soldaten in den Dienstherrn nachhaltig erschüttert“ worden sei.

Im Hinblick auf den Einsatz im Kongo machte der Wehrbeauftragte deutlich, dass die Bundeswehr bei dem Einsatz in dem zentralafrikanischen Land eine wertvolle demokratische Aufbauhilfe gegeben habe. Andererseits habe es jedoch von den Soldaten eine „nachhaltige Kritik an der Planung und Durchführung des Einsatzes“ gegeben. Diese beziehe sich besonders auf den Zustand der Feldlager in Kinshasa/Kongo und Libreville/Gabun. Diese Kritik sei seiner Einschätzung zufolge gerechtfertigt gewesen.

Der Wehrbeauftragte weist darüberhinaus auf Schwächen der inneren Führung der Bundeswehr hin. Es werden zahlreiche Beispiele aufgeführt, die den Schluss nahe legten, „dass die Auswahl von Unteroffizieren und Offizieren im Hinblick auf ihre Führungsfähigkeiten nicht immer erfolgreich war“.

Der Bericht des Wehrbeauftragten enthält auch harsche Kritik an den Zuständen westdeutscher Kasernen. Viele Eingaben und eigene Truppenbesuche belegten den „schlechten baulichen Zustand vieler Kasernen“. Robbe kritisiert die hinhaltende Reaktion auf die Zustände durch das Bundesministerium der Verteidigung. Von dort hieße es, „die festgestellten Mängel seien bekannt“, aber wegen der angespannten Haushaltslage sei kurzfristige Abhilfe nicht möglich. Dazu der Wehrbeauftragte: „Durch seine Untätigkeit versagt der Dienstherr in einem Kernbereich seiner Fürsorgepflicht.“

Ein besonderes Problem sei die Gewährleistung der ärztlichen Versorgung der Soldaten im Inland durch die Belastung der Bundeswehr durch Auslandseinsätze geworden. Hier herrsche extreme Personalnot. Von den insgesamt 2.400 Ärzten befänden sich 700 auf Auslandseinsätzen. Das verbliebene Personal im Sanitätsbereich leiste übermäßig viele Überstunden, teilweise 70 bis 80 Wochenstunden. Sanitätsoffiziere haben nach Informationen von NDR-Info gegen die Überbelastung durch Mehrarbeit Klage angekündigt.

Im Hinblick auf die Gefahren des Rechtsextremismus weist der Bericht darauf hin, dass auch im Berichtsjahr erneut „147 besondere Vorkommnisse mit Verdacht auf rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund gemeldet“ worden seien. Die Zahl derartiger Vorkommnisse bewege sich jedoch zahlenmäßig im Rahmen der letzten Jahre. Für 70 Prozent der festgestellten Verstöße seien Grundwehrdienstleistende verantwortlich gemacht worden. Im Wesentlichen handele es sich dabei um so genannte Propagandadelikte. („Sieg-Heil-Rufe“, ausländerfeindliche und rechtsextreme Schmierereien und Ähnliches). +wikinews+

19 März 2007

NPD-Anwalt Rieger muss juristische Niederlage einstecken

Jena (Deutschland), 19.03.2007 – Jürgen Rieger, ein bekannter Anwalt der deutschen Neonazi-Szene und seit dem letzten NPD-Parteitag auch NPD-Vorstandsmitglied, hat eine schwere juristische Niederlage einstecken müssen. Wie die Nachrichtenagentur AP berichtet, hat das Amtsgericht Jena dem Anwalt die Besitzrechte über zwei Immobilien in Pößneck (Thüringen) sowie den Heisenhof in Dörverden (Niedersachsen) entzogen. Die Immobilien sollen veräußert werden.

Hintergrund der Entscheidung des Gerichts ist die Abwicklung der „Wilhelm-Tietjen-Stiftung für Fertilisation Ltd.“ mit Sitz in London, die über ein erhebliches Vermögen verfügen soll. Diese Stiftung, mit deren Hilfe Rieger seine Immobilienprojekte für die rechte Szene finanziert hat, ist nach einem Beschluss eines britischen Gerichts am 29. August 2006 aufgelöst worden. Die Stiftung hatte versäumt, einen Geschäftsbericht vorzulegen. Da die Immobilien in Deutschland nicht auf den Namen Riegers eingetragen sind, sondern unter dem Namen der Stiftung firmierten, wurde mit der Löschung der Stiftung auch die Rechtsgrundlage des Besitzes der auf sie eingetragenen Immobilien beseitigt.

Die Stadt Pößneck hatte daher die rechtliche Liquidierung des Besitzes des Pößnecker Schützenhauses beantragt. Auch alle anderen Immobilien, die vormals im Besitz der Stiftung waren, werden nun überprüft, darunter auch der Heisenhof in Dörverden. Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin gegenüber AP.

Im Sommer 2006 war die Wilhelm-Tietjen-Stiftung und ihr Geschäftsführer, der Rechtsanwalt Jürgen Rieger, bundesweit in die Schlagzeilen geraten, weil der Versuch des Anwalts, ein Hotel in der Stadt Delmenhorst für Schulungszwecke der rechten Szene zu erwerben, auf den massiven demokratischen Widerstand tausender Delmenhorster Bürger getroffen war, die den Ankauf des Hotels schließlich verhindern konnten.
Die Berliner „tageszeitung“ (taz) hatte zuerst über den Vorgang berichtet. (wikinews)

02 März 2007

Halbe: Beschwerde der Rechten erfolglos

Pressemitteilung- 10/2007 Berlin, den 02.03.2007

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die Beschwerde des Veranstalters der Versammlung unter dem Motto “Die Treue ist das Mark der Ehre“ gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom gestrigen Tage zurückgewiesen. Die Versammlung sollte auf dem Vorplatz des Waldfriedhofs Halbe stattfinden. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Auffassung des Verwaltungsgerichts bestätigt, wonach dem Veranstalter der Versammlung kein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung nach dem im Oktober 2006 in Kraft getretenen Gräberstätten-Versammlungsgesetz des Landes Brandenburg zustehe, um eine solche Versammlung in dem durch das Gesetz geschützten Bereich in unmittelbarer Nähe zur Gräberstätte abzuhalten. Auch nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist nämlich durch den äußeren Ablauf und den Gegenstand der Versammlung konkret zu befürchten, dass mit dem Aufzug an Formen oder Inhalte nationalsozialistischen Heldengedenkens angeknüpft wird. In einem solchen Fall darf nach dem Gesetz eine Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 des Gräberstätten-Versammlungsgesetzes). Das Oberverwaltungsgericht hat bei seiner Bewertung nicht nur das Motto der Versammlung und den zeitlichen Zusammenhang mit Heldengedenkveranstaltungen des NS-Regimes berücksichtigt, sondern auch den Inhalt von Internetaufrufen eines „Freundeskreises Halbe“, die der Veranstalter sich für die Einschätzung des Inhalts seiner Versammlung zurechnen lassen muss.

Beschluss vom 2. März 2007 - OVG 1 S 24.07 -