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26 Juni 2019

Zum Mord an Walter Lübcke

Wie es sich bereits angedeutet hatte, war die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten und für humanitäre Flüchtlingspolitik bekannte CDU-Politikers Walter Lübcke rechtsextremistisch motiviert, wie die Staatsanwaltschaft heute von Geständnis des in Untersuchungshaft befindlichen Stephan Ernst berichtete.

Lübckes Gattin, seinen beiden Söhnen und allen, die ihn liebten, gebührt schon wegen des persönlichen Verlust besonderes Beileid, aber solcher Mord ist auch für uns alle eine Tragödie über sonstige Kriminalität hinaus, dass politischer Hass in unserem Lang erneut über Leichen geht.

Meine Wünsche zum Strafprozess:

Mir wäre an einer schnellen Verurteilung auf Basis der Beweise und des Geständnisses gelegen.

Allein die Jahrzehnte seiner politischen Aktivitäten genügen für die Schlussfolgerung, dass ihm der Mord keine "ungereifte" Entscheidung war, sondern aus "gefestigter Überzeugung" erfolgte.

Es wäre folglich nicht bloß die Ausschöpfung des Strafrahmens angemessen, sondern auch anschließende Sicherungsverwahrung vorzusehen, denn seine langjährige im Mord gipfelnde Täter-Opfer-Umkehr lässt keine "Resozialisierung" erwarten.

Und eine neuerliche Gefährdung für die von ihm verhassten Personenkreise darf sich eine zivilisierte Gesellschaft nicht gefallen lassen oder riskieren.

Die Netzwerke, denen solche politischen Täter fast ausnahmslos verbunden sind, sei es "locker" über Hate-Groups oder in Zugehörigkeit zu organisierten Terror-Netzwerken, können und sollten separat ermittelt werden - anstatt sich wie in anderen Fällen - in jahrelangen Prozessen von den Verteidigungswünschen eines ohnehin zur Höchststrafe zu verurteilenden Mörders zu verzetteln, von dem keinerlei Mithilfe bei weiterer Aufklärung zu erwarten ist.

Das allerdings gehört selbstverständlich zur strafprozessualen Abfrage, die möglicherweise etwas an meinen obigen Strafverfahrensforderungen und der Strafzumessung ändern könnten:

- Von wem die Waffe, Munition, etwaiges Fluchtfahrzeug usw.?

- Gab es einen Tipp-Geber, wo, wann und wie der CDU-Politiker ermordet werden konnte?

- Mag er sich nun doch irgendwelcher Mittäter und Helfer erinnern?

- Welchen Beitrag mag er leisten, dass sich derartige Verbrechen nicht wiederholen? Mag er weitere Personen nennen, die solche Verbrechen propagieren oder zu begehen planen? Kennt er Personen, die Listen mit Anschlagszielen anfertigen, vorhalten oder verbreiten?

Wenn die Antworten immerzu "Nein" lauten oder die Aussage verweigert wird, was ihm im Rahmen seiner Verteidigung selbstverständlich zusteht, brauchen solche Ermittlungen keine Fortsetzung im Rahmen seines Prozesses.

Dass solche Ermittlungen ins Täter-Umfeld nicht einschlafen, muss Anliegen breitester Öffentlichkeit und gehört politisch und medial bleibend beobachtet.

27 April 2018

Schlussbetrachtung zur NSU-Mordserie

@Yusuf, ich glaube nicht, dass da noch etwas aufgearbeitet wird. Und ich schrieb es schon direkt nach den ersten Meldungen vom Tod der Terroristen und des brennenden Wohnhauses, dass alles vertuscht wird.

Aber der Befund bleibt:

Die NSU-Mordserie war nur möglich, weil

1. Geheimdienste und Ermittlungsbehörden trotz Sprengstoff-Fundes (Garagen-Durchsuchung) keine ernsthafte Fahndung betrieben oder die Terroristen sogar bewusst frei rumlaufen ließen, "um etwaige Netzwerke auszuspähen", als sei das nach Verhaftung nicht ebenfalls möglich. - Das ist permanente Praxis, dass "beobachtet" wird, als fände man dadurch irgendwelche Topterroristen, als seien die ermittelten Terroristen nicht "top" genug.

2. Geheimdienste setzten keine verdeckten Ermittler ein, sondern verließen sich faul auf "V-Leute" aus der rechtsextremistischen Szene, als würden die keine Märchen erzählen.

3. Geheimdienste verschafften über solche "V-Leute" Terroristen Ausweispapiere, unterstützten Terroristen aktiv wiederum mit der Ausrede, dass dadurch weitere "Beobachtungen" ermöglicht würden.

4. Geheimdienste waren mindestens in einem Fall mit einem Bediensteten direkt am Tatort zur Tatzeit, ohne den Mordschuss gehört haben zu wollen (Internet-Cafe).

5. Ermittlungsbehörden ermittelten gegen die Opferfamilien anstatt rechtsextremistische Täterschaft in Betracht zu ziehen. Solche Ermittlungsrichtung setzt bei den Ermittlern voraus, dass sie zu wenig oder keinerlei Bedarf verspüren, Rechtsextremismus als Gefahr wahrzunehmen. Oder dass auch die Ermittler minderheitenfeindlich sind.

6. Über den Tod der Terroristen (Wohnmobil) wurde in allen Nachrichten spektakulär berichtet. Trotzdem will man uns erzählen, dass die darauf folgende Aktenvernichtung "versehentlich" geschehen sei. Gegen alle tatbeteiligten Beamten hätte richtig wegen Unterdrückung von Beweismitteln ermittelt werden müssen. - Und diese Vorgänge verjähren.

7. Die parlamentarische und gerichtliche Aufarbeitung sprach zwar all diese Sachverhalte an, aber ohne strafrechtliche Konsequenzen für die straftatverdächtigen Beamten und VS-Mitarbeiter, die auch der Beihilfe zur Mordserie verdächtig sind.

8. Die Verurteilung der Terroristin vermag über die ausgebliebene Strafverfolgung Staatsbediensteter nicht hinweg trösten, denn ohne massives Staatsversagen wäre es nicht zu dieser Mordserie gekommen.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass die Aktenvernichtung hinreichend war, um strafrechtlich relevantes, persönliches Verschulden zu vertuschen, denn im digitalen Zeitalter und durch ernsthafte Zeugenvernehmung wäre strafrechtliche Haftung sehr wahrscheinlich gewesen, denn es waren sehr viele Beamte mit diesem Terrornetzwerk befasst. Aber die Geheimdienste durften sich mal wieder ernsthaften Ermittlungen entziehen.