Wer Angaben zur Täterschaft machen kann, es aber aus Angst vor den "Kameraden" nur anonym tun will, sollte es von einer Telefonzelle aus z.B. gegenüber einer seriösen Tageszeitung.
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14 Dezember 2008
Rechtsextremistisches Attentat gegen Passauer Polizeipräsidenten?
Der Passauer Polizeipräsident Alois Mannichl wurde am frühen Samstagabend mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. An der Wohnungstür sei geklingelt worden. Als der Polizeipräsident die Tür öffnete, habe ein Unbekannter mit szenetypischer Frisur rechtsextremistisch geschimpft und mit der 11 cm langen Messerklinge das Herz des Polizeipräsidenten nur knapp verfehlt. Die Waffe blieb am Tatort zurück, der Täter flüchtig, der Polizeipräsident inzwischen außer Lebensgefahr.
Wer Angaben zur Täterschaft machen kann, es aber aus Angst vor den "Kameraden" nur anonym tun will, sollte es von einer Telefonzelle aus z.B. gegenüber einer seriösen Tageszeitung.
Diskussion
Wer Angaben zur Täterschaft machen kann, es aber aus Angst vor den "Kameraden" nur anonym tun will, sollte es von einer Telefonzelle aus z.B. gegenüber einer seriösen Tageszeitung.
12 August 2008
Demonstration gegen Rechtsextremismus in Passau
Passau (Deutschland), 12.08.2008 – Gegen eine geplante NPD-Veranstaltung demonstrierten am Samstag rund 500 Menschen in der Stadt Passau. Der Oberbürgermeister Jürgen Dupper (SPD) unterbrach eigens hierfür seinen Urlaub. „Gerade aber im Zusammenhang mit dem Vorwurf, Passau sei eine ‚braune Hochburg‘, halte ich es für außerordentlich wichtig, von Anfang an Flagge zu zeigen und für eine tolerante und weltoffene Stadt auf die Straße zu gehen. Ich bin überzeugt, dass die Bilder einer friedlichen Demonstration, an der sich 500 Bürgerinnen und Bürger aller gesellschaftlicher Gruppen in der Stadt beteiligt haben, die richtige Botschaft nach außen sind.“ So das erst im März 2008 neu gewählte Stadtoberhaupt.
Besonders die mittlerweile abgerissene Nibelungenhalle der Stadt war immer wieder ein beliebter Ort für Veranstaltungen von NPD und DVU gewesen, was an ihrer typischen Nazi-Architektur gelegen hatte. Dies hatte schließlich auch den Ruf der Stadt schwer beschädigt. 2001 hatte letztmalig die jährliche Großkundgebung der DVU stattgefunden.
An der Demonstration selbst nahmen Vertreter fast aller Stadtratsfraktionen teil. Der Zug führte schließlich auch am Rathausplatz vorbei. Dort ergriff Urban Mangold (ödp), seit Mai diesen Jahres zweiter Bürgermeister der Dreiflüssestadt, das Wort: „Jede Gemeinschaft braucht eine Kultur des Erinnerns. Menschenrechte, Toleranz und Demokratie, mit diesen Werten wenden wir uns gegen die Versuche, das Rad der Geschichte zurückzudrehen.“
Die Demonstration zeigte auch Wirkung. Hatte die NPD, die zur Zeit in den Landesparlamenten von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vertreten ist, von einer großen Veranstaltung gesprochen, so musste sie sich schließlich mit einer Grillfeier in der Nachbargemeinde Fürstenzell begnügen, bei der lediglich 15 Personen teilnahmen. +wikinews+
Besonders die mittlerweile abgerissene Nibelungenhalle der Stadt war immer wieder ein beliebter Ort für Veranstaltungen von NPD und DVU gewesen, was an ihrer typischen Nazi-Architektur gelegen hatte. Dies hatte schließlich auch den Ruf der Stadt schwer beschädigt. 2001 hatte letztmalig die jährliche Großkundgebung der DVU stattgefunden.
An der Demonstration selbst nahmen Vertreter fast aller Stadtratsfraktionen teil. Der Zug führte schließlich auch am Rathausplatz vorbei. Dort ergriff Urban Mangold (ödp), seit Mai diesen Jahres zweiter Bürgermeister der Dreiflüssestadt, das Wort: „Jede Gemeinschaft braucht eine Kultur des Erinnerns. Menschenrechte, Toleranz und Demokratie, mit diesen Werten wenden wir uns gegen die Versuche, das Rad der Geschichte zurückzudrehen.“
Die Demonstration zeigte auch Wirkung. Hatte die NPD, die zur Zeit in den Landesparlamenten von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vertreten ist, von einer großen Veranstaltung gesprochen, so musste sie sich schließlich mit einer Grillfeier in der Nachbargemeinde Fürstenzell begnügen, bei der lediglich 15 Personen teilnahmen. +wikinews+
28 August 2005
Verteidiger des Neonazis Ittner steht in Kürze selbst vor Gericht
Nürnberg (Deutschland), 28.08.2005 – Anfang April 2005 wurde der Neonazi Gerhard Ittner vom Landgericht Nürnberg in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt. In Kürze erwartet seinen Anwalt Stefan Böhmer aus dem fränkischen Uttenreuth ebenfalls ein Prozess wegen Volksverhetzung.
Die Staatsanwaltschaft beruft sich bei der Anklage auf das Vorgehen des Anwalts vor dem Landgericht während des Ittner-Verfahrens. Darin stellte der Verteidiger mehrmals Anträge, die die Staatsanwaltschaft als volksverhetzend einstuft. So stellte er in seinen Beweisanträgen unter anderem die Tötung von Juden in Auschwitz in Frage. Während des Prozesses wurde er mehrmals aufgefordert, diese Äußerungen zu unterlassen, da sie strafbar sein könnten. Der Anwalt reagierte jedoch auf diese Belehrungen nicht, sondern wiederholte diese Aussagen auch in seinem Schlussplädoyer. Er brüskierte anschließend die Richter des Verfahrens gegen Ittner, indem er während der Urteilsverkündung demonstrativ den Sitzungssaal verließ.
Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft im Mai 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt ein. Anschließend beantragte sie beim Amtsgericht Nürnberg, ihn per Strafbefehl zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Als Begründung für den Strafbefehlsantrag legte die Staatsanwaltschaft dem Gericht einen Schriftsatz vor, in dem der Anwalt volksverhetzendes Gedankengut vorgelesen und dem Gericht übergeben hatte. Das Amtsgericht erließ den Strafbefehl. Er wurde jedoch nicht rechtskräftig, da der Anwalt Einspruch einlegte. Daraufhin hat das Amtsgericht Nürnberg die Hauptverhandlung anberaumt. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt.
Der Mandant des Anwalts, Gerhard Ittner, befindet sich nach wie vor auf der Flucht und wird per Haftbefehl gesucht. +wikinews+
Die Staatsanwaltschaft beruft sich bei der Anklage auf das Vorgehen des Anwalts vor dem Landgericht während des Ittner-Verfahrens. Darin stellte der Verteidiger mehrmals Anträge, die die Staatsanwaltschaft als volksverhetzend einstuft. So stellte er in seinen Beweisanträgen unter anderem die Tötung von Juden in Auschwitz in Frage. Während des Prozesses wurde er mehrmals aufgefordert, diese Äußerungen zu unterlassen, da sie strafbar sein könnten. Der Anwalt reagierte jedoch auf diese Belehrungen nicht, sondern wiederholte diese Aussagen auch in seinem Schlussplädoyer. Er brüskierte anschließend die Richter des Verfahrens gegen Ittner, indem er während der Urteilsverkündung demonstrativ den Sitzungssaal verließ.
Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft im Mai 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt ein. Anschließend beantragte sie beim Amtsgericht Nürnberg, ihn per Strafbefehl zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Als Begründung für den Strafbefehlsantrag legte die Staatsanwaltschaft dem Gericht einen Schriftsatz vor, in dem der Anwalt volksverhetzendes Gedankengut vorgelesen und dem Gericht übergeben hatte. Das Amtsgericht erließ den Strafbefehl. Er wurde jedoch nicht rechtskräftig, da der Anwalt Einspruch einlegte. Daraufhin hat das Amtsgericht Nürnberg die Hauptverhandlung anberaumt. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt.
Der Mandant des Anwalts, Gerhard Ittner, befindet sich nach wie vor auf der Flucht und wird per Haftbefehl gesucht. +wikinews+
09 April 2005
Flüchtiger Neonazi in Abwesenheit verurteilt
Nürnberg (Deutschland), 09.04.2005 – Der Neonazi Gerhard Ittner wurde von der Staatsschutzkammer des Landgerichts Nürnberg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zu Last gelegt werden ihm gegen die deutsche Verfassung (das Grundgesetz) gerichtete Straftaten sowie Volksverhetzung.
Das Verfahren gegen den 46-jährigen Ittner begann im November 2004. Er war bisher pünktlich zu jedem Gerichtstermin erschienen. Kurz vor dem Ende der Verhandlung am 29. März 2005, dem 18. Verhandlungstag, erschien Ittner nicht zur Sitzung. Er ist untergetaucht und befindet sich seitdem auf der Flucht; es gibt derzeit keinen Hinweis auf seinen Aufenthaltsort. Auch sein Verteidiger, Stefan Böhmer, gab an, nicht zu wissen, wo sich Ittner aufhalte.
Eine Polizeistreife hat daraufhin im Beisein von Ittners Schwester dessen Zirndorfer Wohnung in der Nähe von Nürnberg geöffnet. Alles deutete darauf hin, dass der Angeklagte bereits vor einigen Tagen die Gegend verlassen hatte.
Das Gericht hat daraufhin das Urteil in Abwesenheit des Angeklagten gesprochen. Die Richter sind der Überzeugung, Ittner hätte im Internet sowie auf Kundgebungen den Staat und seine Symbole verunglimpft sowie Politiker und Beamte beleidigt und Religionsgemeinschaften beschimpft. Die Beweislage gegen Ittner war eindeutig. So enthielt unter anderem eine Rede Ittners am 2. September 2003 bei einer Kundgebung zahlreiche strafbare Texte. Bei dieser Kundgebung waren Polizeikräfte anwesend, die Ittners Rede per Video aufzeichneten.
Gegen Ittner lag bisher ein Haftbefehl vor, der jedoch durch die erste Strafkammer des Landgerichtes außer Kraft gesetzt worden war. Nach dem Nichterscheinen des Angeklagten wurde der Haftbefehl „aktiviert“. Ittner ist jetzt bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. +wikinews+
Das Verfahren gegen den 46-jährigen Ittner begann im November 2004. Er war bisher pünktlich zu jedem Gerichtstermin erschienen. Kurz vor dem Ende der Verhandlung am 29. März 2005, dem 18. Verhandlungstag, erschien Ittner nicht zur Sitzung. Er ist untergetaucht und befindet sich seitdem auf der Flucht; es gibt derzeit keinen Hinweis auf seinen Aufenthaltsort. Auch sein Verteidiger, Stefan Böhmer, gab an, nicht zu wissen, wo sich Ittner aufhalte.
Eine Polizeistreife hat daraufhin im Beisein von Ittners Schwester dessen Zirndorfer Wohnung in der Nähe von Nürnberg geöffnet. Alles deutete darauf hin, dass der Angeklagte bereits vor einigen Tagen die Gegend verlassen hatte.
Das Gericht hat daraufhin das Urteil in Abwesenheit des Angeklagten gesprochen. Die Richter sind der Überzeugung, Ittner hätte im Internet sowie auf Kundgebungen den Staat und seine Symbole verunglimpft sowie Politiker und Beamte beleidigt und Religionsgemeinschaften beschimpft. Die Beweislage gegen Ittner war eindeutig. So enthielt unter anderem eine Rede Ittners am 2. September 2003 bei einer Kundgebung zahlreiche strafbare Texte. Bei dieser Kundgebung waren Polizeikräfte anwesend, die Ittners Rede per Video aufzeichneten.
Gegen Ittner lag bisher ein Haftbefehl vor, der jedoch durch die erste Strafkammer des Landgerichtes außer Kraft gesetzt worden war. Nach dem Nichterscheinen des Angeklagten wurde der Haftbefehl „aktiviert“. Ittner ist jetzt bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. +wikinews+
21 März 2005
Würzburg: Demonstration "Bunt statt Braun"
Würzburg (Deutschland), 21.03.2005 – Rund 8.000 Menschen demonstrierten am vergangenen Samstag in Würzburg unter dem Motto „Bunt statt Braun“ gegen Gewalt von Rechts.
Grund dafür war eine Veranstaltung der NPD. Die Partei hatte zum 60. Jahrestag der Zerstörung Würzburgs zu Demonstrationen aufgerufen und zirka. 300 Personen erwartet. Gekommen waren rund 200 Anhänger der rechten Szene. Die Polizei war mit einem massiven Aufgebot präsent, ein Staatsanwalt stand im Bereitschaftsdienst um bei möglicher Rechter Propaganda schnell Verhaftungen durchführen zu können.
Die Veranstaltungen verliefen jedoch im Großen und Ganzen friedlich. 23 Personen wurden während der Veranstaltungen festgenommen, und zwei Polizisten leicht verletzt. Alle Festgenommenen wurden angezeigt und durften die Polizeiwache gegen Abend wieder verlassen.
Um 17:10 Uhr wurde eine Rede eines NPD-Redners am Neunerplatz von der Polizei beendet. „Diese Rede wurde von Menschen verfasst, die die entsprechenden Paragrafen sehr gut kennen“, so Oberstaatsanwalt Ernst Wich-Knoten. Die antisemitischen, beleidigenden und volksverhetzenden Aussagen lägen „im Grenzbereich der Strafbarkeit“.
Lediglich gegen Nachmittag spitzte sich die Situation kurzfristig zu als sich einige linke Gegendemonstranten in Bahnhofsnähe versammelten. +wikinews+
Grund dafür war eine Veranstaltung der NPD. Die Partei hatte zum 60. Jahrestag der Zerstörung Würzburgs zu Demonstrationen aufgerufen und zirka. 300 Personen erwartet. Gekommen waren rund 200 Anhänger der rechten Szene. Die Polizei war mit einem massiven Aufgebot präsent, ein Staatsanwalt stand im Bereitschaftsdienst um bei möglicher Rechter Propaganda schnell Verhaftungen durchführen zu können.
Die Veranstaltungen verliefen jedoch im Großen und Ganzen friedlich. 23 Personen wurden während der Veranstaltungen festgenommen, und zwei Polizisten leicht verletzt. Alle Festgenommenen wurden angezeigt und durften die Polizeiwache gegen Abend wieder verlassen.
Um 17:10 Uhr wurde eine Rede eines NPD-Redners am Neunerplatz von der Polizei beendet. „Diese Rede wurde von Menschen verfasst, die die entsprechenden Paragrafen sehr gut kennen“, so Oberstaatsanwalt Ernst Wich-Knoten. Die antisemitischen, beleidigenden und volksverhetzenden Aussagen lägen „im Grenzbereich der Strafbarkeit“.
Lediglich gegen Nachmittag spitzte sich die Situation kurzfristig zu als sich einige linke Gegendemonstranten in Bahnhofsnähe versammelten. +wikinews+
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