Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

23 Dezember 2013

Zur kriminellen Personalie an der NPD-Spitze

Falls Pastörs ausnahmsweise nicht auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes stehen sollte, müsste das NPD-Verbot nun einfacher sein, denn die NPD leistete sich nur selten einen Vorsitzenden, der so offen seinen gewaltbereiten Antisemitismus volksverhetzend zur Schau stellte, dafür dann zwar auch "bestraft" wurde, aber "auf Bewährung", was immer sich die Richter darunter vorgestellt haben mochten.

11 Dezember 2013

Zum NSU-Prozess und vier Forderungen

Noch mehr Sumpf >> http://www.tagesschau.de/inland/nsulka100.html

Ganz sicher bin ich mir der Verantwortung bewusst, dass es uns mit der Domain "Antifaschismus.de" obliegt, den Fortgang des NSU-Prozesses zu dokumentieren und kommentieren, aber das Versagen auf allen Ebenen und die Vertuschung hat Ausmaße, die von hier aus einfach nicht zu erhellen sind, so dass einzig die Forderungen bleiben:

1. Schluss mit der unsinnigen "Beobachtung" durch die Verfassungsschutzämter, die allenfalls zu Behinderung der Strafverfolgungsbehörden führten, Verjährungen ermöglichten, Strafvereitelung waren, weitere Straftaten ermöglichten.

2. Schluss mit dem Einsatz von "V-Leuten", die zur rechtsextremistischen Szene gehören, denn solche Strolche erzählen allenfalls Märchen und werden dafür dann auch noch bezahlt.

3. Statt der ausufernd geheimdienstlichen Ineffizienz braucht es konsequente Strafverfolgung durch Polizei und Justiz, erforderlichenfalls unter Einsatz verdeckter Ermittler.

4. Und Schluss mit albernen Urteilen, die Wiederholungstäter (z.B. NPD-Vize Udo Pastörs) mit Strafen "zur Bewährung" begünstigen, weil unsere Justiz entweder die rechtsextremistische Gefahr unterschätzt, billigt oder aber Angst davor hat, mit den Familien ins Fadenkreuz rechtsextremistischer Terroristen zu geraten.

22 August 2013

Zum NSU-Abschlussbericht

Der Abschlussbericht umfasst mehr als 1.000 Seiten, wird hoffentlich interessanter zu lesen sein als das Zuhören bei der heutigen Pressekonferenz, die es zwar mit viel harscher Kritik an Strukturen und Personen der Sicherheitsapparate nun in die Schlagzeilen schafft, aber nur wenig davon in der gebührenden Grundsätzlichkeit vorbrachte.

Den Mühen des Ausschussvorsitzenden Edathy und seiner KollegInnen gebührt Respekt, aber unter dem Strich wird für die breite Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, dass die rechtsterroristische Mordserie nebst "Ermittlungspannen" ein Einzelfall seien, wie es beispielsweise SPIEGEL.de per Titel als "historisch beispielloses Desaster" zusammenfasst, obgleich allenfalls die Dimension der öffentlichen Wahrnehmung "historisch beispiellos" ist, denn der Rechtsterrorismus ist ein Dauerproblem und die "Ermittlungspannen" systemisch schon leider auch dadurch, wer sich überhaupt solchen Berufen zuwendet, per Konformismus Bequemlichkeit anstrebt, den Rechtsextremismus als Schandfleck vertuscht, mitunter den Rechtsextremismus als Korrektiv gegen den Linksextremismus und Islamismus fehlinterpretiert oder sogar vertritt anstatt die freiheitliche Ordnung tatsächlich auch für diejenigen zu schützen, die unterprivilegiert zu den Opfern des Rechtsextremismus werden.

21 August 2013

Zur Kranzniederlegung in Dachau

FB-JüdischeAllgemeine hat geschrieben: "Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) besucht heute die KZ-Gedenkstätte Dachau. Die Kanzlerin wird einen Kranz am Internationalen Mahnmal ablegen, zwei historische Räume besichtigen und mit Überlebenden des ehemaligen Konzentrationslagers zusammentreffen."
Auf den Kranzschleifen müsste im Kleingedruckten stehen: "Wer in gegenwärtigen Zeiten nicht gegen das Unrecht der eigenen Horden zu streiten bereit ist, wäre dazu vermutlich erst recht nicht in den Holocaust-Zeiten bereit gewesen." - Der Frage daraus haben sich ausnahmslos alle Menschen zu stellen.

03 August 2013

Posting an Union zum "Vertriebenen"-Text

Nach derzeitigem Forschungsstand wurden wir aus dem südlichen Afrika vertrieben. Da ist es vielen von uns heute zu heiß.

Nach christlichem Glauben wurden wir aus dem Paradies vertrieben. Da kommen wir vielleicht wieder hin, wenn wir uns nett genug benehmen.

Nachdem sich Deutsche mit Hakenkreuz in Europa unmöglich machten, wurden sie tatsächlich ein ziemliches Stück vertrieben.
Das ist bedauerlich, vor allem für diejenigen, die keine Hakenkreuzler waren, aber das ist so wenig rückgängig zu machen, wie der Hakenkreuzzug zuvor.

Und genau das haben die "Vertriebenenverbände" bis HEUTE nicht eingesehen, auch wenn sie im Vergleich zu früher etwas umdachten.
Wenn wer unbedingt wieder in "Schlesien" wohnen möchte, dann nicht mit den unseligen Vertriebenensprüchen, sondern einzig und allein durch die Europäische Integration.
Die "Vertriebenenverbände" wecken hingegen gerade in Polen noch immer Vertreibungsängste und behindern die Europäische Integration.

"Vertriebenenverbände" schreibe ich in Anführungsstrichen, weil es in ihnen inzwischen aus biologischen Gründen schon kaum noch wirklich Vertriebene gibt, sondern massenhaft Leute, denen Deutschland mal wieder nicht groß genug ist.

18 Juli 2013

Zu Nelson Mandelas 95.Geburtstag

Heute wird dieser großartige Mann allseits gefeiert, aber viele hätten sich zunächst einmal zu entschuldigen, denn 27 Jahre saß Mandela aus rassistisch-politischen Gründen in Haft eines Staates, zu dem CSU und CDU erst auf Distanz gingen, als das Apartheid-Regime nicht mehr zu halten war. Und das waren keine "Jugendsünden" unserer Politiker.

12 Juli 2013

NS-Vergleiche - die Neunte

Leider sind ältere Foren gehackt, so dass ein Abgleich mit früherem Kurzgedachten mühsam wäre, aber es ist wieder mal Anlass zur Erörterung.

 Rolf Hochhuth wird wegen seiner NS-Vergleiche in seinem Offenen Brief an Merkel kritisiert.

 Dazu zweierlei:

 1. Erst recht, wer den Nationalsozialismus erlebte/überlebte, ob verbrechensbeteiligt oder im dünnen Widerstand, geistig-moralisch zu verarbeiten hat und das auch versuchte, dem drängen sich NS-Vergleiche allemal eher und anders auf als anderen, denen es bloß Lektüre zum Gruseln ist.

 2. Wer glaubt, auch nur irgendetwas aus dem NS gelernt zu haben, dann aber so tut, als sei es mit Erinnerung an die Verbrechen und Kranzniederlegung getan und nicht mit der gewissenhaften Anwendung auf alles - und zwar auch auch das Verdächtige und Ähnliche, woraus sich der NS rekrutierte, der reduziert und verharmlost den NS auf das Level eines abgeschlossenen Geschichtskapitels deutscher Urheberschaft, was aber seiner Wiederholbarkeit in anderem Gewand und anderer Dimension nicht annähernd begegnet.

 Hinter solcher These bleibt Hochhuth in seinem Offenen Brief an Merkel deutlich zurück, sondern zieht lediglich den einen wichtigen Schluss, dass die Loyalitätsgrenze gegenüber der staatlichen Autorität erreicht sein muss, sobald die staatliche Autorität UNRECHT begeht.

 Wer Hochhuth ob solch NS-Vergleichs der NS-Verharmlosung verdächtig machen will, der macht sich mir verdächtig, staatliches Unrecht schützen zu wollen. Drum hier der wieder passende NS-Vergleich: Exakt solche Leute waren massenhaft Basis und Schlachterhände auch des NS-Regimes.

Ist das nicht übertrieben und inflationiert den Umgang mit Begriffen?

Nein, denn so sehr viel anders waren die Millionen Hitler-Wähler damals nicht als die Menschen heute, ob in Deutschland oder anderswo. Genau das gilt es leider zu verstehen oder zu widerlegen, z.B. darin, wann wem welche Loyalität endet. Verstehen und machen das Merkel, Putin, Obama usw.  nicht, ist keine Veranlassung davon auszugehen, dass es die Völker entschieden anders sehen.

Allerdings darf jeder NS-Vergleich nur Verhältnisse, Verhaltens- und Denkweisen, Personen treffen, wenn er auch zutreffend und hinreichend verständlich ist - möglicherweise sicherer im intellektuellen Diskurs als im allgemeinen Zank um politische Vorteile, weil die Unterscheidung zwischen Vergleichen und Gleichsetzungen für vielen weder geläufig noch ausreichend ist, zumal politischen Idioten noch jeder politische Gegner sogleich ein "Faschist" oder "Kommunist mit Gulag" ist, aber wir alle müssen verstehen, dass der NS weder vom Himmel fiel, noch aus der Hölle kam, in die er führte, sondern aus vielen Fehlerteilchen war, die für den NS durch einfachste Weiterung und Kombination instrumentalisiert werden konnten, so dass der NS-Staat "funktionierte".

Ausschweifung bzw. Gelegenheit macht Sprüche:

 Wem kein Blut an den Händen ist, wäre vielfach nicht Charaktereigenschaft, sondern Bedingungsbrei, denn zum Prinzipiellen braucht es mehr als bloßes Glück, nicht zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein.
 Zum Prinzipiellen braucht es mehr als bloße Täter- oder Opferperspektive, mehr als die Zeugenperspektive, sondern den Versuch, jede dieser Perspektiven zu verstehen und zu beurteilen.

 Die Kontinuität der geistig-moralischen Unterentwicklung ist ein Grund, warum sich viele so schwer mit der "Vergangenheitsbewältigung" tun, während es sich andere zu leicht machen können, indem sie Gemeinsamkeiten verkennen, die sich nicht in Verbrechen realisieren konnten, weil mit anderer Vorgeschichte oder überhaupt nur Nachkriegsgeschichte in einer mit Prosperität prägenden, aber keineswegs final gesicherten Region, weshalb auch für demokratische Gewissheiten keine Bestandsgarantie deklariert werden kann, allenfalls als Hoffnung, sofern durch Aktivität substantiiert.

 Aber der Unterschied war immer und über alle Systemgrenzen hinweg, ob Untertanengeist und Konformismus oder kritischer Geist und solidarischer Mut in den Köpfen ist, sehr individuell auch in alle absehbare Zukunft, obgleich sich ausreichend Vernunft für alle Bahn brechen konnte, aber es wird stets der Streit mit den Antrieben bleiben, die der Selbstgerechtigkeit den Vorzug gegenüber der Gerechtigkeit geben.

04 Juli 2013

Zur Weigerung der Eichmann-Aktenöffnung

Bezug >> http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/16408

Unfasslich, was sich Staaten einbilden, der Welt und den eigenen Bürgern unter dem Vorwand "Nationaler Interessen" an Information vorenthalten zu dürfen und damit Spekulationen zu provozieren, denn so sieht es eben genau danach aus, dass die damaligen BND-Chefs eben doch mit den NS-Schlächtern so sehr verbandelt waren, dass auch der Kalte Krieg deren postfaschistische Karrieren nicht rechtfertigen können, wie es große Teile der westdeutschen Geschichtsschreibung tun.

02 Juli 2013

Der Fall des Pfarrers Lothar König

Es ist kein neuer Fall, geht jetzt jedoch in eine neue Etappe: Nach Ausschreitungen zwischen Polizei und Gegendemonstranten eines Neonazi-Aufmarsches in Dresden am 19. Februar 2011 hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König wegen des Verdachts der Rädelsführerschaft zur Gewalt gegen die Polizei und schweren, aufwieglerischen Landfriedensbruchs ermittelt. Dem Jugendpfarrer wurden ausgerechnet Videosequenzen zu Last gelegt, in denen er beruhigend auf die Demonstrationsteilnehmer mit dem Hinweis einwirkte, dass die Polizei erkennbar unbewaffnet sei, was die Ermittler in eine Aufforderung zur Gewalt umdeuteten.
Weiteres Videomaterial, welches keinerlei Umdeutung ermöglicht, wurde seitens der Polizei offensichtlich unterdrückt und wird jetzt endlich auch gerichtlicherseits gesichtet.

Eine ältere ZDF-Reportage zu diesem Fall: http://www.youtube.com/watch?v=ClzdwaEDM6A

12 Juni 2013

Weiterer NSU-Terroranschlag und die FALSCHE Statistik

Die Aussage des Angeklagten Carsten S. vor dem Oberlandesgericht München werden dazu führen müssen, dass ein Sprengstoff-Attentat aus dem Jahr 1999 neu ermittelt wird. Mutmaßlich hatten die beiden NS-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eine Taschenlampe in einen Sprengkörper umfunktioniert und in einem Nürnberger Lokal eines türkischstämmigen Betreibers deponiert. Als die Taschenlampe eingeschaltet wurde, explodierte sie und verletzte eine Person schwer. Die Polizei deutete damals den Anschlag als "Schutzgelderpressung".

Die mediale Beachtung, die jetzt dieses Outing erfährt, ist angemessen, überlagert aber leider die gleichfalls bedeutsamen Schilderungen von Carsten S. hinsichtlich des terroristischen Alltags von Rechtsextremisten, wie er noch immer von Politik und Medien unterschätzt wird, zumal vieles gar nicht zur Strafanzeige kommt, weil sich die Betroffenen nichts von den polizeilichen Ermittlungen erhoffen und im Gegenteil Racheakte der rechtsextremistischen Terrorszene fürchten.

17 Mai 2013

Ausstellung in Pankow zwecks Elternberatung

Thema: „Mein Kind ist rechts - was kann ich tun?"

Ausstellungseröffnung am 19. April 2013 um 11 Uhr
Rathaus Pankow, Foyer 1.Stock,
Breite Straße 24a-26, 13187 Berlin

siehe auch >> Veranstalter-Webseite

25 April 2013

"NSU"-Prozess: BVerfG lehnt Videoübertragung ab

Den Eindruck, dass die Beschwerdeführung zu sehr auf das "öffentliche Interesse" anstatt auf die Verletzung eigener Grundrechte bedacht war, hatte auch ich aus der Berichterstattung dazu vermutet, allerdings gehofft, dass es bloß am medialen Fokus liegen könnte.
Offenbar war die Beschwerde tatsächlich so dürftig. Dann erscheint der BVerfG-Beschluss insoweit folgerichtig, wenngleich das BVerfG auch anders hätte entscheiden können, denn immerhin zog das Kollektivorgan die durchgreifenden Rechte aus der Nebenklägerschaft in Betracht. Der zivilprozessrechtliche Beibringungsgrundsatz sollte im Verfassungsprozessrecht nicht minder als im Strafprozessrecht der richterlichen Problemerkundung nachgeordnet sein, denn sonst wirkt sich das juristische Versagen der Beschwerdeführer-Anwälte zu gravierend zum Nachteil der Mandanten aus. Aber auch Anwälte sind nur Menschen und eben die Bundesverfassungsrichter auch.

Und etwas spät kam diese weitere Beschwerde, denn so neu kann niemandem sein, was die gerichtlichen Routinen anbelangt. Es wäre also an der Politik bzw. am Gesetzgeber, das Prozessrecht auf Vordermann zu bringen.

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BVerfG-Pressemitteilung Nr. 32/2013 vom 25. April 2013, Beschluss vom 24. April 2013

„NSU-Verfahren“: Verfassungsbeschwerde von Nebenklägern mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos

Die Beschwerdeführer sind Nebenkläger im sogenannten NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (6 St 3/12). Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sie sich gegen zwei Verfügungen des Vorsitzenden des zuständigen Strafsenats, wonach die Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal stattfinden soll, der über lediglich 100 Sitzplätze für Zuhörer verfügt.
Dies reiche angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses nicht aus. Zugleich beantragen sie, dem Vorsitzenden im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Hauptverhandlung mittels Videotechnologie in mindestens einen weiteren Sitzungssaal übertragen zu lassen.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie mangels einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Begründung unzulässig ist. Ein Beschwerdeführer muss eine Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen. Dabei hat er darzulegen, inwieweit er sich durch die angegriffene Maßnahme in dem bezeichneten Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht. Diesen Anforderungen genügt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht. Eine Verletzung in eigenen Grundrechten wird von den Beschwerdeführern nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Sie machen insbesondere nicht geltend, als Nebenkläger selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

>> FORUM

22 April 2013

Zur "Öffentlichkeit" im NSU-Terrorismus-Prozess

Ein Opferanwalt begehrt mit Verfassungsbeschwerde die audiovisuelle Übertragung der Gerichtsverhandlung in einen Zuschauerraum für Angehörige der Opfer. Gegen dieses Anliegen wird Kritik unter Hinweis auf § 169 Gerichtsverfassungsgesetz geltend gemacht. Von einer gerichtsinternen Übertragung ist in dem Gesetz allerdings nicht die Rede. Der Wortlaut: "Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig."

Das Gesetz drückt den Willen aus, dass Gerichtstermine nicht zu "Schauprozessen" pervertieren und Unterhaltungsgelüste bedienen, aber ist sicherlich nicht gedacht, um Opferangehörige vom Prozessgeschehen auszuschließen. Darum sollte m.E. solch eine gerichtsinterne Übertragung möglich sein. Die Opferangehörigen trifft kein Verschulden, dass sich ihre Zahl durch die Vielzahl der NSU-Verbrechen derart erhöhte und der gewöhnlich genügende Zuschauerplatz in diesem Fall nicht ausreicht.

20 März 2013

NPD erhielt 20 Mio.€ aus Steuermitteln

Unser Land duldet noch immer Rassismus und Gewalt als Geschäftsmodell: Allein seit 2003 erhielt die NPD 20 Mio.€ aus Steuermitteln, berichtet die ARD-Tagesschau.

18 März 2013

Dümmer geht nimmer: FPD gegen NPD-Verbot

Mit dem Spruch "Dummheit kann man nicht verbieten" begründete Vizekanzler und FDP-Chef Philipp Rösler seine Absage an einen regierungsseitigen NPD-Verbotsantrag. Dass es die Dummen dann wenigstens zu beschützen gilt, scheint ihm so wenig geläufig, wie das, worum es bei der NPD tatsächlich geht: Eine nationalsozialistische Partei zu verbieten, deren Aktivitäten auf die Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielt. - Rösler hat zehn Jahre Debatte verpennt, aber wahrscheinlicher ist, dass er sich auf dem Trittbrett der größeren Regierungspartei bloß mal wieder wichtig machen will.

16 März 2013

Schily "übernimmt Verantwortung" für "Ermittlungspannen"

Solche "Verantwortungsübernahme" kann er sich sparen, denn auch Schily hat damals nicht ansatzweise die Gefahren des rechtsextremistischen Terrorismus kapiert, obgleich er als ehemaliger Anwalt linksextremistischer Extremisten viel sensibler hätte sein müssen, wie Terrorismus funktioniert. Aber es waren ihm halt immer nur Prestigejobs, unseriös bis in die Fußnägel und rechtsbrüchig, wie er als Innenminister und Jurist zum Hacken rechtsextremistischer Websites aufrief und rechtsstaatliche Maßnahmen vernachlässigte, sich mit einem Baseballschläger den Pressefotografen "humorvoll" ein aktivistisches Image verschaffte und den NPD-Verbotsantrag in den Sand setzte. Das ist die unverzeihliche Bilanz seiner Ich-AG, zu der es dann auch passte, "Nebeneinkünfte" unter dem Deckmantel der anwaltlichen Schweigepflicht einzustreichen. Wer sich von Reden und Maßanzügen blenden lässt, hat freilich keine bessere Politik verdient, sondern bekommt dazu noch ein bisserl Terrorismus, von dem sie kaum merken, solange nicht selbst betroffen.
Um es deutlich zu sagen: Es waren keine "Ermittlungspannen", die uns die Mordserie bescherten, sondern das systemische Versagen von Geheimdiensten und der sie "kontrollierenden" Politik, die den polizeilichen Ermittlern und der Justiz Indizien und Beweise unterdrückten, weil sie mit Rechtsextremisten als vermeintlichen "V-Leuten" kooperierten und das noch immer tun unter dem Deckmäntelchen von "Zeugenschutzprogrammen".

01 März 2013

DVU-Gründer Gerhard Frey gestorben

Bereits am Dienstag vergangener Woche verstarb der Rechtsextremist Gerhard Frey im Alter von 80 Jahren. Frey war Sohn reicher Kaufleute, erbte beträchtlichen Immobilienbesitz (heutiger Wert angebl. 250 Mio.€), in denen ihm all seiner ausländerfeindlichen Propaganda zum Trotz Mieten von Einwanderern sicherlich gelegen kamen, zumal aus manch einer Vermieterperspektive mit weniger hohen Ansprüchen an die Wohnverhältnisse.
Frey war zunächst in von den Westalliierten finanzierten Antikommunismuspresse journalistisch tätig, machte sich nach Wegfall der Subventionen verlegerisch selbständig und fand in der Nazi-Szene das Publikum für seine "Deutsche National-Zeitung", die in den Siebzigern mit Titeln wie "Die Auschwitzlüge" Auflage machte.
Frey ist Gründer der rechtsextremistischen DVU, war ca. 20 Jahre deren "Vorsitzender", bevor er sie vermutlich aus Altersgründen zur Fusion mit der NPD frei gab, wogegen überraschend dann doch einige DVU-Kreisverbände die Gerichte anriefen, teils "mit Erfolg", aber ohne Wirkung.
Auch seine Partei dürfte neben der staatlich-offiziellen Parteienfinanzierung erhebliche Mittel von den Verfassungsschutzämtern erlangt haben, selbstverständlich "steuerfrei" als Gegenleistung für die Märchenstunden von sogenannten "V-Leuten".

"Reichsbürger" als Spinnertarnkappe

Die Polizei durchsuchte Wohnungen einiger Rechtsextremisten, die sich als "Reichsbürger" mit eigens kreierten Uniformen polizeiliche oder sonstige Behördenaufgaben anmaßten, z.B. Ausstellung von Ausweispapieren, Steuerbefreiung, ...

Wir (Initiative-Dialog.de) hatten das Thema in früheren Foren schon häufig und dargelegt, dass bloßes Belächeln solcher Gruppierungen seitens der Presse und Justiz vollkommen unangebracht ist. Wir hatten die Normen aufgezählt, gegen die verstoßen wird.
Uns wurde vorgeworfen, dass wir solchen Leuten "Aufmerksamkeit verschaffen, die sie wollen", als sei die staatliche Untätigkeit und Verharmlosung als "Narrenfreiheit" nicht exakt das, was sich diese Rechtsextremisten wünschen - und oft genug als "Bestätigung" ihres Treibens publizieren. - Nun mal beobachten, wie in den aktuellen Fällen verfahren wird.

26 Februar 2013

Bundesinnenminister kündigt NPD-Verbotsantrag an

Die Bundesregierung werde mit einem gesonderten Antrag aufwarten. Was sich die Politik davon verspricht, nunmehr mit verschiedenen Anträgen nach Karlsruhe zu gehen, erschließt sich mir nicht. Vor allem aber ist den Akteuren vorzuwerfen, dass ihre Konzepte nicht offenlegen, um die Öffentlichkeit daran zu beteiligen. Auf diese Weise wird ausgerechnet der NPD allein überlassen, was die Öffentlichkeit erfährt und von der NPD vorgefasst diskutiert, wie bereits passiert, weil es im staatlichen Apparat "undichte Stellen" gibt, die der NPD Verbotsantragsmaterial zuspielten. Die Geheimniskrämerei ist sinnlos, aber rechtsstaatlich problematisch, überdies eine unzulässige Misstrauensbekundung gegenüber dem verfassungsgemäßen Souverän.