Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

25 Dezember 2007

Angeblicher Neonazi-Übergriff in Mittweida: 17-Jährige soll sich Hakenkreuz selbst eingeritzt haben

Mittweida (Deutschland), 25.12.2007 – Nach dem am 3. November 2007 angeblich stattgefundenen Überfall von Neonazis auf eine 17-Jährige in Mittweida (wir berichteten) zeichnet sich möglicherweise eine Wende in dem Fall ab. Das Mädchen hatte angegeben, einer Sechsjährigen zu Hilfe geeilt zu sein, die von Neonazis herumgeschubst worden sei. Dabei seien die Rechtsradikalen auf die 17-Jährige losgegangen und hätten ihr eine hakenkreuzförmige Wunde beigebracht. Inzwischen zweifelt die Polizei erheblich an dieser Version.

Publik geworden war die Geschichte nach Aussage der Staatsanwaltschaft, als eine Beamtin, welche in einer Besprechung den Sachverhalt offenbar falsch verstanden hat, verkündet hatte, dass die Version des Mädchens von der gerichtsmedizinischen Untersuchung gestützt würde. Die Beamtin verbreitete diese Annahme dann auf der Polizeiwache der Stadt Mittweida, von wo aus diese Version an die Öffentlichkeit gebracht wurde.

Zweifel an der Geschichte sind laut Polizei allerdings angebracht, da sich bei ihr noch kein Zeuge für die Tat gemeldet hat. Auch die Sechsjährige, welche von dem Mädchen angeblich vor dem Nazi-Übergriff geschützt wurde, war zur benannten Tatzeit nach Angaben ihrer Mutter nicht in Mittweida. Die Polizei hat nun gegen die 17-Jährige ein Strafverfahren wegen Vortäuschung einer Straftat eingeleitet. +wikinews+

20 Dezember 2007

Rechtsextremismus im Jugenstrafprozess

Leider genügen der ARD die GEZ-Milliarden nicht, um Informationssendungen dauerhaft für Downloads anzubieten.

1. "Brisante Daten in den Händen von Neonazis - Rechtsextreme sichten Polizeiakten" Kontraste, 22.11.2007 >> RBB

2. "Auf dem rechten Auge blind? - Ermittlungs-Pannen in Halberstadt"; Kontraste, 20.12.2007.

Letztere Reportage ist noch nicht online, aber ich will trotzdem schon mal Stellung nehmen. Die recherchierten "Ermittlungsfehler" sind häufig und nur durch aufmerksame Begleitung der polizeilichen und justiziellen Arbeit wenn schon nicht zu verhindern, so jedoch einzudämmen.

Sollte die ARD die Strolche nicht anzeigen, die vor laufender Kamera die Reporter beleidigten und bedrohten, dann wäre auch das ein Versagen im Umgang mit Neonazis, denn leichter kann man es mit der Beweisführung von Straffälligkeit nicht haben und darf dann auch nicht darauf verzichten.

Zudem fiel mir an den Bildern vom Prozess auf, dass die NS-Strolche den Gerichtstermin wie einen rechtsextremistischen Wandertag wahrnehmen durften. Mit Szenekleidung ging es fröhlich in den Termin und frecher wieder heraus. Keine Eltern, überhaupt niemand, dem sich Strolche gegenüber verantwortlich fühlen könnten.

Dieser häufige Hauptfehler in Jugendstrafprozessen ist allein dadurch vermeidbar, dass per Nebenklage die Zuverlässigkeit von "Gutachten" bestritten wird, wenn zu ihnen nicht auch die Erziehungsberechtigten = Erziehungsplichtigen gehört und einbezogen wurden.

Die Gerichte können zwar Neigung haben, solche weitergreifenden Beweisanträge abzulehnen, weil dadurch Verfahren verlängert würden und auch damit zu rechnen ist, dass in den Zeugenstand berufene Eltern für zusätzliche Ungemütlichkeit sorgen, aber genau bei solchen Eltern halte ich die prozessuale Einbeziehung für unabdingbar, wenn der Jugendstrafprozess sich seinen erzieherischen Zwecken annähern soll.

Die Eltern sind für diese Jugendlichen sozusagen die "Hauptschnittstelle zur Gesellschaft", während Leute wie ich oder gesetzestreue Richter und Polizei ihnen allenfalls "Schweine-Gesellschaft" sind, also an ihr Verantwortungsbewusstsein gar nicht herankommen. Demnächst habe ich einen Rechtsextremisten vor dem Richter. Nach längerer Pause, wie ich eingestehen muss, denn die Strafverfolgung ist kein Anliegen des Inidia-Projekts und für mich zu zeitaufwendig.
Andererseits ärgere ich mich fortlaufend über die Dusseligkeit von Opfern, Polizei und Richtern, muss also schon deshalb mal wieder eine kleínere Straftat gegen unser Projekt strafrechtlich verfolgen.

Es ist zu hoffen, dass bei diesem Strolch keine schwerwiegenderen Straftaten entdeckt werden, die dann wieder von meiner Strafanzeige ablenken, denn ich halte es für erzieherisch wesentlich effektiver, wenn auch bei "Vorfeld-Delikten" das Gesetz zur Anwendung kommt - und nicht erst nach Gewaltdelikten. Die Bedrohungsdelikte und Beleidigungsdelikte gehen den politischen Gewaltdelikten notorisch voraus. Darum braucht es für sie Beachtung und Maßnahmen.

Schließlich lohnt der Nachdruck auf die Strafverfolgungsinstitutionen, weil durch die bis zur Nichtverfolgung von Straftätern reichende Nachlässigkeit für die Selbstjustiz mitursächlich ist, mit der sich extremistische Gewalt gegenseitig rausredet und sich selbst belügt.

Bei ARD-"Kontraste" werde ich morgen offiziell anfragen, ob sie die gefilmten Beleidiger strafangezeigt hat - und falls nicht, dann um Antwort bitten, warum nicht.

Grüße von Sven

14 Dezember 2007

NPD darf Girokonto bei der Landesbank Berlin eröffnen

Pressemitteilung - 32/2007 Berlin, den 14.12.2007

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die Landesbank Berlin AG verpflichtet ist, dem Bundesverband der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) bei der Berliner Sparkasse ein Girokonto zu eröffnen. Diese Verpflichtung der Landesbank hatte bereits das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 25. April 2006 festgestellt. Die dagegen gerichtete Berufung der Landesbank Berlin AG hat das Oberverwaltungsgericht jetzt als unbegründet zurückgewiesen.

Seine Entscheidung stützt das Oberverwaltungsgericht auf einen Gleichbehandlungsanspruch, den die NPD aus § 5 Abs. 1 Parteiengesetz habe. Die Landesbank Berlin AG führe bei ihrer Zweigniederlassung „Berliner Sparkasse“ für andere politische Parteien Girokonten. Die Einrichtung und Führung solcher Girokonten stelle – aufgrund des besonderen öffentlichen Auftrags der Sparkasse – eine öffentliche Leistung dar. Bei der Einräumung solcher öffentlichen Leistungen müssten alle politischen Parteien nach dem Parteiengesetz grundsätzlich gleich behandelt werden. Deshalb dürfe auch die NPD als politische Partei dort ein Girokonto einrichten.

Dem Anspruch der NPD könne nicht entgegengehalten werden, dass sie rechtsextreme politische Ziele verfolge. Die NPD nehme – wie alle nicht verbotenen politischen Parteien – den besonderen Schutz der Parteien aus Art. 21 des Grundgesetzes in Anspruch, solange nicht das Bundesverfassungsgericht in einem Parteiverbotsverfahren die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt habe. Erst dann könne sie sich auf den Gleichbehandlungsanspruch aus § 5 Abs. 1 Parteiengesetz nicht mehr berufen. Diese Voraussetzungen liegen indes bisher nicht vor.

Urteil vom 14. Dezember 2007 - OVG 3 B 7.06 -