Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

23 September 2012

Fragen an BMI Hans-Peter Friedrich

Der vom Verfassungsschutz als "V-Mann" bezahlte Thomas S. habe mit den Sprengstofflieferungen Beate Zschäpe imponieren wollen, heißt es in Medienmeldungen.

@Hans-Peter Friedrich, CSU FRAGEN: Auf welche Weise wird jetzt gegen Thomas S. ermittelt? Und wenn nicht, warum nicht? Woran scheiterten Festnahmen des angeblichen "Trios", wenn Thomas S. doch angeblich mehrfach deren Aufenthalt mitgeteilt haben soll? Welche Aufenthaltsorte waren das? Und mit welchen Terminen? Woher/von wem hatte Thomas S. den Sprengstoff? Oder stellte er ihn selbst her? Woher die Zutaten? Wie viel Zeit will man ihm lassen, um seine Gechichtlis zu basteln?
Die Öffentlichkeit wird auch in diesem Verfahren zu Zaungästen degradiert. Kein Forum und gar nichts, um irgendwie mitreden zu können, was schlussendlich "Im Namen des Volkes" ermittelt und geurteilt wird.

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11 September 2012

MAD unterdrückte Aktenvorlage

Erst jetzt legte der Militärische Abschirmdienst (MAD) Akten vor, die er seit 1995 Akten über den rechtsextremen Serienmörder Uwe Mundlos führte. Ferner heißt es, dass Teile der Akten vernichtet seien, dass die Akten sowohl dem Bundesverfassungsschutzamt als auch den Landesverfassungsschutzämtern von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt vorgelegen haben, dass die Bundesregierung vom Vorhandensein der Akten im März Kenntnis habe.

Wie ist dieser Vorgang zu bewerten? Soll sich der Bürger vorstellen, dass in den Geheimdiensten Unordnung herrsche oder "Akten-Verstecken" gespielt werde? Könnte ein Beamter vergessen haben, dass er solche Akte anlegte? Wahrscheinlicher ist, dass die Verantwortlichen Unkenntnis vortäuschten, um nicht dafür zu haften, dass sie Uwe Mundlos nicht stoppten oder nicht stoppen konnten, seine Gefährlichkeit verkannten, ...

Solche Vertuschung war von Anbeginn - und sie wird kein Ende haben, wenn die Angst der Beamten vor der Aufdeckung ihrer Schlampereien größer ist als vor der Aufdeckung von Vertuschungsversuchen. Und es darf nicht sein, dass das dann straflos bleibt und kaum dienstrechtliche Wirkungen hat.

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