Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

18 Dezember 2011

Thüringer Verfassungsschutz finanzierte Terroristen

Bereits am 6. Dezember 2011 teilte ein Verfassungsschutzmitarbeiter der geheim tagenden Kontrollkommission des Thüringer Landtags mit, dass die terroristische Vereinigung um Beate Zschäpe im Jahr 2000 über den NPD-Funktionär Tino Brandt 2000 DM vom Thüringer Verfassungsschutzamt erhalten sollte, sickerte jetzt an die "Bild am Sonntag" durch. Tino Brandt sollte/solle dazu "einen weiteren Mittelsmann eingeschaltet" haben. Von dem Geld sollten sich die Terroristen falsche Pässe besorgen - und dadurch der Verfassungsschutz an die Decknamen gelangen, wird die Vorgehensweise gerechtfertigt.

Die Kommentierung von Vorgängen, über die uns wesentliche Informationen noch immer vorenthalten werden, kann nur die Forderung sein, diese Ämter für den angeblichen "Verfassungsschutz" ersatzlos aufzulösen und gegen die Amtspersonen, die an Begünstigungen des Terroristen beteiligt waren, dienst-, zivil- und strafrechtlich zu ermitteln.

Die Volksvertreter, die in Thüringens parlamentarischer "Kontrollkommission" hocken, sollen sich schämen, dass sie sich in die Geheimniskrämerei haben einwickeln lassen.

Die Bundesanwaltschaft schuldet der Öffentlichkeit ein Protokoll über den Stand der Ermittlungen. Eine exakte Timeline aller Geschehen inklusive der offenen Fragen.

Es braucht ein "Wiki", in dem die Fakten und Verdachtsmomente gesammelt werden.

Markus Rabanus >> Diskussionen.de

13 Dezember 2011

Florenz: Rassistischer Doppelmord

In Florenz hat heute um 12:30 Uhr ein polizeibekannt militanter Rechtsextremist nach Augenzeugenberichten seinen Wagen in der Nähe des Piazza Dalmazia geparkt und sofort das Feuer auf afrikanische Straßenhändler eröffnet. Zwei Tote.
Stunden später habe der flüchtige Täter einen dritten Afrikaner nahe dem Marktplatz San Lorenzo in Brust und Bauch geschossen, um dessen Leben jetzt Ärzte kämpfen. Anschließend erschoss sich der Flüchtige sich selbst durch Schuss in den Hals getötet.
Eine italienische Zeitung identifizierte den Täter inzwischen als den 50-jährigen Gianluca C., der durch Aufsätze wie "Die Protokolle des Weisen von Alexandrien" antisemitisch bekannt sei, im Internet für die "arische Rasse" und keltische Mythologie schwärmte.

>> Diskussionen.de

12 Dezember 2011

Weitere Festnahme erst nach Schonfrist

Am Wochenende wurde Matthias Dienelt als mutmaßlicher "Unterstützer" der rechtsextremistischen Killerbande festgenommen, der in den Jahren 2001 und 2008 Wohnungen angemietet und mit "Untermietverträgen" an Uwe Böhnhardt weitergab.

Der brachiale SEK-Einsatz kann nicht wettmachen, dass diese Festnahme um mindestens vier Wochen verzögert wurde, denn der 36-jährige Matthias Dienelt war am 6.November 2011 polizeilich wegen der Mietverträge bekannt, aber durch seinen Anwalt Jörg-Klaus Baumgart die Behauptung aufgestellt, er sei von der Terrorgruppe getäuscht worden. Er habe das Trio nur unter anderen Namen gekannt.

Was spielt das für eine Rolle, unter welchen Namen man sich vorgestellt habe? Und das über Jahre. Unglaubhaft ohnehin, denn kein Extremist fällt vom Himmel, sondern bewegt sich entweder bekannt im eigenen Umfeld oder mit gefälschter Identität abseits der eigenen Szene bei dusseligen und tatsächlich ahnungslosen Vermietungsgesellschaften; siehe RAF, islamistische "Schläfer" usw.

Und was waren seine edlen Motive für die Wohnungshilfe? Man habe sich ihm als verschuldet vorgestellt, weshalb sie ohne ihn keine Wohnung bekommen würden. Schöne Geschichte, aber wie dann die Wohnung bezahlen, wenn alles unter falschen Namen? Dann fällt das Jobcenter aus. Also aus Bankräubereien? Das wäre schon weniger edel. Matthias D. hätte sich in Erklärungsnöten befunden.

Anstatt die Ermittlungen aufzunehmen, ließ man ihn laufen. - War Matthias Dienelt "Informant" des Verfassungsschutzamtes und als "gemäßigt" eingestuft.

Auch auf Vermieterseite stellen sich Fragen, z.B.: Was war Veranlassung für die "Mietvertragsanlage Nr.2" im Jahr 11.12.2007? Abtretungserklärung usw., welche Unregelmäßigkeiten gab es?

Welche Rolle spielt der Rechtsanwalt Jörg Klaus Baumgart, der gegenüber dem "Stern" Zugleich bestritt, dass Matthias D. zur rechtsextremen Szene gehört, obwohl alles darauf hindeutet?

Und "Ermittlungen"? Das Ermittlerteam hat den Namen "Trio", aber die These, wonach die Mordserie von einer Mini-Terrorzelle begangen wurden, die nur deshalb nicht erwischt worden sei, weil sie so klein und abgeschottet agiert habe, erwies sich längst als Märchen. Es ist das Märchen unserer "Verfassungsschützer", Staatsanwaltschaften und Polizisten, die einfach nicht leisten, was sie sollen.

Markus Rabanus >> Diskussionen.de

09 Dezember 2011

Verführerische Einigkeit in Sachen NPD-Verbot

Nach zweitägigen Beratungen einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ein Verbotsverfahren gegen die NPD. Dazu soll eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Bundesinnenminister Friedrich (CDU) und Holger Stahlknecht (CDU, Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt) prüfen, ob die Erkenntnisse über die NPD für einen Verbotsantrag hinreichen.

KOMMENTAR: Die gefeierte Einigkeit ist für opportunismusverwöhnte Politiker verführerisch und wird im Desaster enden, wenn die Innenminister mit der Schlampigkeit Otto Schilys vorgehen. Einigkeit im Guten ist politisch eine feine Sache, juristisch aber belanglos, sobald es um die Rechte Dritter geht und das in der für den demokratischen Rechtsstaat so überragend wichtigen Angelegenheit eines Parteiverbots.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass trotz der klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einige oder sogar alle Innenminister an ihren "V-Leuten" festhalten wollen.
Und die Stellungnahmen zeigen, wie erschreckend wenig die Innenminister über die NPD Bescheid wissen. So glaubt bspw. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) offenbar unter dem Eindruck des jüngsten Skandals um die "NSU"-Terrorgruppe, "dass die NPD heute viel stärker in den freien Kameradschaften verstrickt sei, und vermutlich gebe es auch Verbindungen zu Rechtsextremisten, aber dies müsse eben nicht nur einzelnen Funktionären zugeordnet werden, sondern der NPD", berichtet die ARD-Tagesschau.

Hallo, Herr Schünemann, das war nie anders, sondern hatte nur andere Bezeichnungen, z.B. "Wikingjugend", aber die Beharrlichkeit, mit der die Politik jahrzehntelang wohl auch aus Gründen des Kalten Kriegs wegschaute, rächte sich schon im Verbotsverfahren 2003 und wird erneut zum Scheitern führen, wenn sich die heutige Politikergeneration einbildet, ein Parteiverbotsverfahren mal so nebenher und kraft der Einigkeit zu machen.
Wenn Sie und Ihre Kollegen vernünftigerweise mit vielen anderen politischen Fragen/Aufgaben ausgelastet sind, dann setzen Sie Teile Ihrer Apparate endlich auf die Spuren der vielen Reportagen an, die Journalisten ebenfalls seit Jahrzehnten doch hoffentlich nicht nur zu Unterhaltungszwecken erarbeiteten. Die Verfassungsschutzämter sind keine seriöse Quelle, sondern Teil des Problems, die NPD in der Propagandaversion ihrer Mitglieder zu verklären.

Markus Rabanus Diskussion

05 Dezember 2011

"Ausstiegsangebot" oder Strafvereitelung?

Angeblich soll das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen im Jahr 1999 dem späteren Killer-Trio den “Ausstieg” angeboten haben. Lockmittel: Verzicht auf Anklage nach § 129a SzGB (Bildung einer terroristischen Vereinigungen), nur noch Anklage wegen Sprengstoffbesitzes, folglich mildere Haftstrafen. Die Mutter von Böhnhardt habe diese Initiative begrüßt, doch die Staatsanwaltschaft lehnte den Deal in der Erwartung auf eine rasche Festnahme der drei Flüchtigen.
KOMMENTAR:
1. Die Zurückweisung solchen Deals war richtig, denn tatsächlich war nach den Sprengstofffunden davon auszugehen, dass mit gesteigertem Fahndungsdruck binnen kurzer Frist den Bombenbastlern beizukommen ist.
2. Und wieder müsste man sich diejenigen “Verfassungsschützer” genauer anschauen, die auch noch den irrwitzigsten Faschos unter die Arme greifen wollten, denn was da “Ausstieg” genannt wird, wäre bloß Strafverteilung gewesen.

Markus Rabanus >> Diskussionen

03 Dezember 2011

Wenn “V-Leute” erzählen …

Es verhöhnt die Opfer des rechtsextremistischen Terrors, dass V-Leute für die “Beobachtung” der rechtsextremistischen Szene taugen oder gar unverzichtbar seien, weil sie über ihr Treiben den Verfassungsschutzämtern allenfalls Märchen und Nebensächlichkeiten erzählen, ”Heß-Gedenkmarsch”, …
Auf solche staatlich alimentierten Desinformanten zu setzen, verschafft keine “Innenansichten”, wie sie ohne Geheimdienste viel seriöser zu erlangen sind, zumal x-fach von Aussteigern und Journalisten in aller Öffentlichkeit berichtet. Vor allem aber müssten Justiz und Polizei den Ermittlungsdruck erhöhen, tun aber oft genug das Gegenteil, indem sie rechtsterroristische Tathintergründe von vornherein oder zu schnell ausschließen. Auch das ist Täterschutz.

Die Verfassungsschutzämter schützen die NPD vor dem Verbot und durch die Verbreitung von Falschinformation – und schon einfach durch die eigene Existenz mit dem Auftrag zur “Beobachtung”, wenn stattdessen zu verhindern Staatspflicht wäre. Auch in NRW, was Ministerpräsidentin Kraft offenbar nicht wahrhaben will, denn so ein “eigener Geheimdienst” scheint noch jedem Machthabenden eine unverzichtbare Perle zur Kette der Eitelkeit. Eine dumme und gefährliche Eitelkeit, denn sie ermuntert den Extremismus und Terrorismus, wie sich nicht nur an der Häme zeigt, mit der sich Terroristen über das Versagen unseres Staates lustig machen (“PaulchenPantherCD”), sondern das fasziniert die gesamte Extremistenszene – und frustriert Demokraten.

Konsequenz: Den Verfassungsschutz abschaffen. Er ist ein Relikt des Kalten Krieges und seine Existenz ist nicht bloß überflüssig, sondern gefährlich, weil stets am Rande der Rechtsstaatlichkeit und zu oft darüber hinaus.

Markus Rabanus >> AntifaForum

01 Dezember 2011

Osloer Gutachter: "Breivik unzurechnungsfähig"

Geht es nach den Ansichten von zwei gerichtlich bestellten Psychiatern, so kommt Anders Breivik nicht in Haft, sondern in eine psychiatrische Einrichtung, denn der 32-jährige Massenmörder sei unzurechnungsfähig bzw. eigentlich schuldunfähig.
Darauf hatte bereits die Verteidigung plädieren wollen >> 20.Juli 2011
Durch die Gutachten wird dieses Thema jetzt brisanter, so dass es mehr Überlegung für die Grundsätzlichkeiten bedarf, auch wenn es primär Sache derer ist, die dafür Zeit, Stelle und Gehälter haben.

Die Osloer Staatsanwaltschaft fasst die Begründung derart zusammen, dass Breivik in seinem eigenen wahnhaften Universum lebe, von dem seine Gedanken und Handlungen beherrscht seien und er deshalb glaube, über Leben und Tod anderer entscheiden zu dürfen. - Mit solcher Begründung wäre praktisch jeder extremistischer Terrorismus straffrei, keine Straftat, sobald der Terrorist keine Reue zeigt und beharrlich die subjektive Richtigkeit seines Handelns behauptet. Und die Gesellschaft wäre verpflichtet, solche Behauptung zu glauben?

Erfahrungen unseres AntifaProjekts

Breivik müsste ein Sonderfall sein, zumindest aus Perspektive unserer Erfahrungen mit Rechtsextremisten, denn wann immer wir Rechtsextremisten gründlicher klärten, stellte sich heraus, dass ihnen ihr "Weltbild" nicht annähernd wichtig ist, sondern allenfalls die Wirkungen: die mitunter ekstatische Berauschung an der Rücksichtslosigkeit, mit der das eigentlich empfundene Unvermögen kompensiert werden soll. Die Willkür als Ausdruck von Macht, der Tabubruch als Ausdruck von Gegenmacht usw., die öffentliche Empörung und das allgemeine Entsetzen als Bedeutungsgewinn.

Das angebliche "Weltbild" von Rechtsextremisten ist kein Geglaubtes, sondern eher eine Art Strategie- und Rollenspiel, eben nur nicht per Identifikation mit den Helden des Groschenromans oder mit dem Bonuserlebnis von Computerspielen, sondern mit dem Kick des Realen. Die "eigenen Regeln" von Rechtsextremisten sind ihnen allenfalls oberflächlich Glaubensbekenntnis, in der Hauptsache bloß Werkzeug und Wirkung - vergleichbar dem Schnappmesser, "praktisch" für Rücken und Bäuche, nicht den eigenen. Gemeinschädliches Kräftemessen als Spiel.

Die Ursachen für solch Verhalten findet sich in allen uns bekannten Fällen in Persönlichkeitsverletzungen, wie sie zumeist familiär, aber auch in Bildungseinrichtungen und Beruf erlitten und/oder verschlimmert werden, vielfältiger Art und über das Opferspektrum späterer Rechtsextremisten hinaus verbreitet sind, so dass sich darauf kein Rechtsextremist rausreden kann, wenn überhaupt dazu bereit, denn Rechtsextremisten sind zumeist am Eingeständnis persönlicher Probleme wenig interessiert, weil sie sich dadurch der politischen Spinnerei, Lügerei und Verbrecherei als ungerechtfertigt überführen würden.

Was erkundete die psychiatrische Diagnostik bei Breivik genau? Und wie erfahren sind die Gutachter überhaupt mit Rechtsextremisten, wenn sie ihm paranoide Schizophrenie bescheinigen?
Breivik ein "wahnhaftes Universum" zuzuerkennen, schenkt jedenfalls seinen behaupteten Motiven Glauben. Motive, die er auf hunderten Seiten dargelegt vollends ins Raster rechtsextremistisch typischer und bewusster Alibi-Veranstaltung fallen, um die eigenen Verletzungen, Unzulänglichkeiten zu kaschieren und an daran Schuldlosen und der Gesellschaft zu rächen.
Rache wäre an deutschem Recht gemessen ein niedriger Beweggrund und darin typischerweise auch mit pathologischen Zügen, aber das Wesen der Schuld bleibt das Wissen, durch welches Verhalten Gesetze übertreten werden.
Woraus schließen die Gutachter, dass es Breivik an solchem Wissen gefehlt habe bzw. nicht in der Lage sei, das Unrecht seiner Tat zu erkennen und nicht bloß zu leugnen?

Breivik behauptet, schuldfähig zu sein, behauptet, die Diagnose kränke ihn usw., aber wahrscheinlicher ist, dass er die Gutachter gründlich verladen hat und sich das Ergebnis als weiteren Erfolg ausweist, denn wie es im Songtext einer rechtsextremistischen Band heißt: "Sie nennen uns Verbrecher, Kriminelle, Psychopathen. Doch montags ist die Zeitung voll mit unseren Heldentaten." - Sind nun Band und Publikum schuldunfähig, "paranoid" und "schizophren"?

Der Biedermann und die Brandstifter. - Die Ignoranz bzw. Untätigkeit ist Verschulden und spielt diese im Brandfall damit herunter, dass der Brandstifter eine Überraschung und ein Kranker sei.