Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

16 November 2006

Halbe: Beschwerde der Rechten erfolglos

Pressemitteilung - 42/2006 Berlin, den 16.11.2006

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die Beschwerde des Anmelders der Versammlung unter dem Motto „Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten und den europäischen Freiwilligen“ gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zurückgewiesen. Die vom dortigen Polizeipräsidium ausgesprochene räumliche Beschränkung auf den Bahnhofsvorplatz und dessen nähere Umgebung in Halbe ist danach nicht zu beanstanden. Damit dürfen die Veranstalter keine Auftaktkundgebung im Bereich der Lindenstraße abhalten und sich auch nicht für eine Zwischenkundgebung und Kranzniederlegungen zum Vorplatz der Kriegsgräberstätte begeben. Die für die gleiche Zeit vom Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit unter dem Motto „Tag der Demokraten“ in der Lindenstraße in Halbe geplante Versammlung kann somit ebenfalls stattfinden.
Der 1. Senat hat seine Entscheidung zusammenfassend wie folgt begründet: Obwohl die Versammlung unter dem Motto „Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten und den europäischen Freiwilligen“ zu einem früheren Zeitpunkt angemeldet worden sei, haben sich die Veranstalter nicht durchsetzen können, weil die für denselben Ort und dieselbe Zeit später angemeldete Versammlung des Aktionsbündnisses keine reine Verhinderungsveranstaltung sei. Die Versammlungsbehörde habe die konkurrierenden Interessen der beiden Versammlungen sachgerecht abgewogen und der Versammlung des Aktionsbündnisses den Vorrang an dem konkreten Versammlungsort im Bereich der Lindenstraße einräumen dürfen.

Das erst am 31. Oktober 2006 in Kraft getretene Gräberstätten-Versammlungsgesetz des Landes Brandenburg spielte bei der Entscheidung des Gerichts keine Rolle.

Beschluss vom 16. November 2006 - OVG 1 S 143.06 -

11 November 2006

Juristisches Tauziehen um NPD-Parteitag in Berlin

Berlin (Deutschland), 11.11.2006 – Am Wochenende soll ein Bundesparteitag der NPD mit 265 Delegierten und 350 Gästen stattfinden. Ein Raum stand bis gestern jedoch noch nicht zur Verfügung. Ursprünglich wollte die Partei das Fontane-Haus im Berliner Bezirk Reinickendorf nutzen, was vom Bezirksamt jedoch untersagt wurde. Die NPD reichte dagegen Klage ein. Zunächst versuchte die Partei jedoch, ein anderes Gebäude zu mieten. Sie schloss einen Vertrag mit dem Pächter des Festsaals auf dem Gelände des Berliner Trabrenn-Vereins (BTV). Als die Geschäftsführung des BTV davon erfuhr, forderte sie ihren Pächter zur Kündigung des Vertrages auf, was dieser auch befolgte. Daraufhin klagte die rechtsextremistische Partei jedoch vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg auf Einhaltung des geschlossenen Vertrages – mit Erfolg. Daraufhin setzte ein juristisches Tauziehen vor verschiedenen Gerichten ein. Am heutigen Freitagnachmittag entschied das Verwaltungsgericht Berlin jedoch, dass die Partei den Festsaal auf dem Gelände der Trabrennbahn Berlin-Mariendorf nicht nutzen dürfe. Das Gericht entsprach damit einer einstweiligen Verfügung des BTV. Der NPD stand nun nur noch der Weg zu einer Berufung gegen das Urteil offen. Ein Parteisprecher hat bereits erklärt: „Im Notfall ziehen wir vors Bundesverfassungsgericht.“ Wenige Stunden nach dieser Aussage kam dann eine Entscheidung zugunsten der NPD: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied zugunsten der Partei. Sie darf jetzt doch das Fontane-Haus im Berliner Bezirk Reinickendorf für ihren Parteitag nutzen. Die Richter beriefen sich bei der Genehmigung für die NPD auf ein „Gleichbehandlungsgebot für politische Parteien“.

Ein parteiübergreifendes Bündnis hat inzwischen für den morgigen Samstag zu Protestaktionen gegen den geplanten NPD-Parteitag aufgerufen. Der Aufruf wird von CDU, FDP, Grünen, Linkspartei/PDS und SPD unterstützt. Darin heißt es: „Berlin zeigt und lebt Demokratie, Toleranz und Offenheit für andere Kulturen.“ +wikinews+

KOMMENTAR

Die Unschlüssigkeit bürgerlicher Parteien im Umgang mit extremistischen Parteien ist das Markenzeichen des staatlichen Antifaschismus. Wer keinen Raum für NPD-Parteitage gestatten will, der muss auch so konsequent sein, die NPD verbieten zu wollen.

>> www.inidia.de/npd-verbot.htm

10 November 2006

NPD-Beschwerde zur Nutzung des Fontane-Hauses hat vor dem OVG Erfolg

Pressemitteilung Berlin, den 10.11.2006

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat heute auf die Beschwerde der NPD gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin das Bezirksamt Reinickendorf verpflichtet, der NPD für ihren Bundesparteitag am 11. und 12. November 2006 im Fontane-Haus im Märkischen Viertel einen Saal zur Verfügung zu stellen, der etwa 700 Personen umfasst. Ein solcher Anspruch ergebe sich für die NPD aus dem gesetzlichen Gleichbehandlungsgebot für politische Parteien nach § 5 des Parteiengesetzes. Das Oberverwaltungsgericht hat einschränkend hinzugefügt, dass der Parteitag am 11. November 2006 nicht vor 14 Uhr beginnen dürfe. Damit soll auf den an diesem Tag vor dem Fontane-Haus stattfindenden Markt Rücksicht genommen werden. Ein nicht kalkulierbares Sicherheitsrisiko hat das Oberverwaltungsgericht - anders als das Verwaltungsgericht - im Hinblick auf Presseerklärungen der Polizei und des Innensenators nicht angenommen. Die vom Bezirksamt Reinickendorf befürchtete völlige Blockade des Zentrums des Märkischen Viertels erschien dem Gericht nicht als überzeugend dargelegt. Es hat sich hierzu auf die aus Karten ersichtliche Lage vor Ort bezogen.

Beschluss vom 10. November 2006 - OVG 3 S 72.06 -

05 November 2006

Journalistin und ihr Fotograf in Blankenfelde von Neonazis angegriffen

Blankenfelde-Mahlow (Deutschland), 05.11.2006 – In der brandenburgischen Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wurden zwei Journalisten von Neonazis der Gruppe „Heimattreue deutsche Jugend“ angegriffen, zusammengeschlagen und gewürgt. Die Polizei traf erst 45 Minuten nach dem ersten Notruf am Tatort ein.

Die Journalistin Andrea Röpke und ein Fotograf waren nach Blankenfelde gereist, um hier über ein Treffen der Neonazis zu berichten. Etwa 250 Anhänger, darunter auch Frauen und Kinder, hatten sich versammelt, um hier ein Treffen abzuhalten. Obwohl das Landeskriminialamt informiert war, befand sich keine Polizei in der Nähe des Treffens. Da die Journalistin sich des Risikos bewusst war, filmte sie das Geschehen verdeckt aus etwa 100 Metern Entfernung. Trotzdem wurde sie entdeckt und von den Neonazis verfolgt. Diese folgten ihr auch in einen Supermarkt, wo dann sowohl Röpke als auch ihr Fotograf geschlagen und gewürgt wurden. Die alarmierte Polizei traf erst 45 Minuten nach dem ersten Anruf am Tatort ein. Zuvor waren bereits Sanitäter vor Ort und hatten ebenfalls mehrfach um Polizei gebeten, da sich die Ansammlung von Rechtsextremen vor dem Supermarkt immer weiter vergrößerte. Die zuständigen Behörden in Brandenburg lehnten eine Stellungnahme zu den Vorgängen ab. Nach einer allgemeinen Einschätzung durch die Polizei verlief die Veranstaltung friedlich und wurde daher nicht aufgelöst. Trotz der Bitte der Journalisten an Augenzeugen, über den Vorfall auszusagen, war dazu niemand bereit. (wikinews)

04 November 2006

Großaufgebot von rund 2.500 Polizisten schützte NPD-Demo in Bremen

Bremen (Deutschland), 04.11.2006 – Ein geplanter Aufmarsch von NPD-Aktivisten, bei dem etwa 200 Teilnehmer erwartet wurden, sowie eine angekündigte Gegendemonstration, an der nach Polizeiangaben bis zu 3.000 Teilnehmer teilnehmen sollten, löste in Bremen einen Polizeieinsatz von rund 2.500 Einsatzkräften der Polizei aus, 1.600 davon kamen aus anderen Bundesländern. Nach Angaben der Nachrichtenagentur ddp nahmen zeitweise bis zu 4.000 Teilnehmer an der Gegendemonstration teil, die unter dem Motto „Keinen Meter“ stand, darunter ein Block von etwa 1.500 gewaltbereiten Demonstranten. Diese so genannten gewaltbereiten Demonstrationsteilnehmer versuchten, den Versammlungsort der NPD-Anhänger im Bremer Stadtteil Walle zu erreichen. Polizeieinsatzkräfte hinderten sie daran durch den massiven Einsatz von Polizeiketten. Ab Mittag ließ die Polizei sogar Wasserwerfer auffahren. Rund 200 Personen wurden vorübergehend festgenommen, sieben von ihnen sollen Straftaten begangen haben. Fünf Polizisten und mehrere Demonstranten wurden verletzt.

Zu der Gegendemonstration hatten Bremer Parteien, Gewerkschaften, Organisationen und Kirchen aufgerufen. Unter anderem nahm auch Bremens Oberbürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) an der Demonstration teil. Auf Transparenten standen Forderungen wie „Nazis raus“ und „Mehr Arbeit hilft gegen Nazis“. Die Mehrheit der Teilnehmer demonstrierte friedlich gegen Fremdenhass und Rechtsextremismus.

Der NPD-Demonstration war ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Bremen und anschließend vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht vorausgegangen. Das Stadtamt hatte die Demonstration noch am Mittwoch verboten und argumentierte angesichts möglicher gewaltbereiter Gegendemonstranten und des Mangels an ausreichenden Polizeikräften wegen des Fußballspiels von Werder Bremen gegen Energie Cottbus im Weser-Stadion mit einer nicht beherrschbaren Sicherheitslage. Das Oberverwaltungsgericht beurteilte die Situation jedoch anders. Von einem polizeilichen Notstand könne nicht ausgegangen werden. So galt weiterhin eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen, das die NPD-Kundgebung und -Demonstration unter Auflagen zugelassen hatte. (wikinews)