Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

24 Mai 2006

Verfassungsschutzbericht 2005 vorgelegt – Anstieg rechter Gewalt

Berlin (Deutschland), 24.05.2006 – In einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2005 am Montag legte der deutsche Innenminister, Wolfgang Schäuble (CDU), den Schwerpunkt seiner Darstellung auf die Aussage, es sei eine Zunahme rechtsextremistischer Gewalt im letzten Jahr zu verzeichnen. Er sagte, „No-Go-Areas“ dürfe es nicht geben.

Vertreter aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien warnten vor den Gefahren des Rechtsextremismus. Diese Gefahr dürfe nicht verharmlost werden. Außerdem wurde eine bessere Jugendarbeit gefordert. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Petra Pau, forderte die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Rechtsextremismus nach EU-Vorbild. Nach den Worten der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundesfraktion, Gisela Piltz, fehle es „an einem durchgreifenden Konzept zur Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt“.

In der Vorabversion des Berichts, der als Download direkt von der Behörde ins Netz gestellt wurde, heißt es, im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ seien 15.361 Straftaten mit extremistischem Hintergrund begangen worden, von denen 958 Gewalttaten gewesen seien (darunter keine Tötungsdelikte). Den prozentualen Anstieg der Straftaten bezifferte die Behörde auf 27,5 Prozent, den der Gewalttaten auf 23,5 Prozent.

Zum ideologischen Hintergrund der rechten Gewalt führt der Bericht aus, rund 37 Prozent der von dieser Bevölkerungsgruppe ausgeübten Gewalt weise einen „extremistischen und [...] fremdenfeindlichen“ Hintergrund auf. Ein Drittel der Gewaltdelikte richte sich hauptsächlich gegen so genannte („mutmaßliche“) Linksextremisten. Straftaten mit so genanntem extremistischen und antisemitischen Hintergrund stiegen gegenüber dem Vorjahr um etwa 26 Prozent.

Die Verteilung rechtsextremistischer Gewalttaten auf die Bundesländer zeigt Nordrhein-Westfalen an erster Stelle mit 121 Straftaten. Es folgen Niedersachsen mit 119, dann drei im Osten Deutschlands liegende Bundesländer Sachsen-Anhalt (107), Brandenburg (97) und Sachsen (89). An sechster Stelle liegt Bayern mit 77 registrierten rechtsextremistischen Gewalttaten. Berücksichtigt man statistisch die Relation der Delikte zur Einwohnerzahl, liegt Sachsen-Anhalt an der Spitze und Nordrhein-Westfalen weiter hinten in der Rangfolge.

Dem linksextremistischen Spektrum wurden 4.898 Straftaten zugeordnet, ein Zuwachs um 60 Prozent. Gewalttaten mit linksextremistischem Hintergrund stiegen um 72 Prozent.

Auch die Ausländerkriminalität wurde untersucht. In einem nach Ländern gegliederten Überblick liegt das Bundesland Nordrhein-Westfalen im Bereich „politisch motivierte Ausländerkriminalität“ an erster Stelle mit 14 registrierten Delikten, gefolgt von Berlin, Baden-Württemberg und Bayern mit jeweils zwischen fünf und sieben registrierten Straftaten in diesem Bereich.

Nach eigenen Angaben erhielt das Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Bundeshaushalt im Jahre 2005 Bundesmittel in einer Höhe von 137.972.423 Euro. Für das Amt arbeiten zurzeit 2.448 Bedienstete.

Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten interessant ist die Zahl der angelegten Datensätze über Bundesbürger. Nach Angaben des Berichts waren im Nachrichtendienstlichen Informationssystem von Bund und Ländern (NADIS) 1.034.514 personenbezogene Daten gespeichert, davon 57 Prozent auf Grund von Sicherheitsüberprüfungen.

Der Verfassungsschutz beobachtet zurzeit folgende rechtsgerichtete Parteien: NPD, DVU und Republikaner. Bei den im Bundestag vertretenen Parteien ruht das Auge des Verfassungsschutzes auf der „Linkspartei.PDS“. Zur Rechtfertigung der Beobachtung dieser Partei, die in den Bundestag gewählt wurde, verweist der 330 Seiten starke Bericht auf programmatische Aussagen und Politikerzitate, in denen von „Kapitalismuskritik“ und „Sozialismus“ als politischer Orientierung die Rede ist. Des Weiteren werden im linken Parteienspektrum die DKP und MLPD beobachtet. Hinzu kommen antifaschistische und trotzkistische Gruppierungen sowie Globalisierungsgegner.

Weitere Tätigkeitsfelder des Verfassungsschutzes liegen im Bereich der Beobachtung terroristischer und islamistischer Organisationen sowie der „Scientology-Organisation“ und der Tätigkeit ausländischer Geheimdienste auf deutschem Boden. (wikinews)

  • Diskussionen.de
  • 22 Mai 2006

    BGH zur NPD-Volksverhetzung

    Urteil wegen Volksverhetzung anlässlich einer von der NPD in Bochum veranstalteten Demonstration rechtskräftig

    Das Landgericht hat den bereits einschlägig vorgeahndeten Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte die Stadt Bochum, die jüdische Gemeinde bei der Neuerrichtung einer Synagoge finanziell zu unterstützen. Anlässlich einer von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen - unter dem Versammlungsthema "Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungsfreiheit" in Bochum veranstalteten Demonstration und Kundgebung hielt der Angeklagte, ein früheres Mitglied der NPD sowie Mitbegründer und Mitglied des rechtsextremen „Kampfbundes Deutscher Sozialisten“ (KDS) eine Rede, deren Inhalt Gegenstand des angefochtenen Urteils ist. Nach Überzeugung des Landgerichts verfolgte der Angeklagte in seiner Ansprache durch die Bezugnahme auf nationalsozialistisches Gedankengut, insbesondere auch durch die Verwendung von Begriffen der nationalsozialistischen Rassenideologie, das Ziel, seine Zuhörer zum Hass gegen den jüdischen Teil der Bevölkerung aufzustacheln und jüdische Mitbürger in ihrer Menschenwürde herabzusetzen. Das Landgericht hat den Sachverhalt rechtlich als Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB gewertet.

    Der 4. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten, der in erster Linie unter Berufung auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes) seinen Freispruch begehrte, als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Beschluss vom 11. Mai 2006 - 4 StR 10/06
    Landgericht Bochum - 1 KLs 33 Js 248/04 -
    Karlsruhe, den 22. Mai 2006