Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

25 Mai 2008

Neues Webprojekt gegen Rechtsextremismus

NETZ-GEGEN-RECHTS.de
ist ein Webprojekt der "ZEIT"

mit zahlreich prominenter Unterstützung;

im Kuratorium u.a. Prof. Wolfgang Benz


  • Netz-Gegen-Rechts.de
  • Inidia-Rekonstruktionen

    Da die Rekonstruktion der gehackten Inidia-Foren uns vor schier unlösbare Probleme stellt, haben wir heute weitere ca. 10 "zentrale Themen" neu verlinkt.

    Das ist ausgesprochen bitter, denn diese Themen waren mit speziellen Diskussionen verlinkt, die nicht mehr existieren. Allein das entsprach unseren Vorstellungen von "These und Dialog", allein das gewährleistete die "variable Tiefenschärfe".

    Nun sind diese Links verallgemeinert auf www.inidia.de/diskussionen.htm

    23 Mai 2008

    Demokratie- und Toleranzpreis für Gunter Demnig

    Stolpersteine

    Anlässlich des Verfassungstages zeichneten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) den Kölner „Stolperstein“-Künstler Gunter Demnig und weitere Personen mit dem Preis der Bundesregierung als „Botschafter für Demokratie und Toleranz“ aus.
    Demnig verlegte seit 1995 in 277 deutschen, österreichischen und ungarischen Ortschaften rund 12.500 Messing-Pflastersteine in Bürgersteige vor Häusern, deren Bewohner aus rassistisch-antisemitischen Gründen deportiert und in ermordet wurden.

    Weitere Preisträger:

    • Ibraimo Alberto, im Jahr 1981 aus Mosambik in die DDR gekommen, heute als ehrenamtlicher Ausländerbeauftragte der Stadt Schwedt und in Initiativen gegen den Rechtsextremismus aktiv. Ibraimo Alberto wurde aus diesen Gründen mehrfach Opfer rechtsextremistischer Übergriffe.
    • Der NS-Verfolgte Hans Bonkas (86 Jahre alt) für seine Arbeit als Vorsitzender des Vereins „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“, der die Demokratieförderung zum Ziel hat. Bonkas war zu DDR-Zeiten sieben Jahre in Bautzen inhaftiert.
    • Der Grenzdenkmalverein Hötensleben in Sachsen-Anhalt für Erinnerungsarbeit an die Repression in der DDR und den symbolischen Erhalt eines Teils der Grenzanlage.

    Jugendkongress 2008 in Berlin

    Demokratie lebt von aktiver Beteiligung. Jeder kann in seinem eigenen Lebensumfeld etwas für unsere Demokratie tun:

    "Für Demokratie und Toleranz - ich bin dabei!"

    Unter diesem Motto steht der diesjährige Jugendkongress des „Bündnisses für Demokratie und Toleranz (BfDT)" zum Verfassungstag am 23. Mai. Über 400 Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren haben zwischen dem 20. und 24. Mai 2008 wieder Gelegenheit, sich in Berlin zu vielfältigen Themen auszutauschen, Anregungen für ihr örtliches Engagement für Demokratie und Toleranz mit nach Hause zu nehmen und - last but not least - neue Kontakte zu knüpfen.

    Alle wichtigen Informationen zum Jugendkongress finden Sie auf der Internetseite
    >> jugendkongress-berlin.de

    20 Mai 2008

    NPD muss staatliche Mittel zurückzahlen

    Die Entscheidung der Bundestagsverwaltung, die der NPD in den Jahren 1998, 1999 und 2000 bewilligte staatliche Teilfinanzierung ganz oder teilweise wieder zurückzunehmen und von der NPD einen Betrag von 869.353,89 Euro zurückzufordern, war rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom heutigen Tage.

    Das Gericht war der Auffassung, dass die Rechenschaftsberichte der NPD in den Jahren 1997 und 1998 in wesentlicher Hinsicht unrichtig waren. Denn diese hätten Spenden in erheblichem Umfang zu Unrecht ausgewiesen. Die NPD habe daher in den Jahren 1998 und 1999 ihren gesamten Anspruch auf eine staatliche Teilfinanzierung verloren. Teilweise fehlerhaft sei auch der Rechenschaftsbericht für das Jahr 1999 gewesen. Insoweit habe es sich jedoch um einen weniger gewichtigen Fehler gehandelt, so dass die Bundestagsverwaltung zu Recht für das Jahr 2000 nur einen Teilbetrag zurückgefordert habe.

    Urteil der 2. Kammer vom 20. Mai 2008 – VG 2 A 28.07 –
    (Nr. 18/2008) Pressemitteilung Nr. 18/2008 vom 20.05.2008

    "Berlin 08 – Festival für junge Politik"

    Vorhang auf für politisches Engagement:
    Berlin, 20. Mai 2008 – Vom 13. bis 15. Juni 2008 kommen mehrere tausend Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet nach Berlin und präsentieren bei „Berlin 08 – Festival für junge Politik“ ihr politisches und gesellschaftliches Engagement. Tagsüber bietet das Festival ein Programm mit mehr als 600 Einzelveranstaltungen wie Workshops, Vorträge, Aktionen, Lesungen, Musik und Kunst. Abends wird gefeiert mit bekannten Bands wie Wir sind Helden, Culcha Candela, Madsen, Boundzound und Miss Platnum.

    "Nur wer was macht, kann auch verändern" – ist das Motto von Berlin 08, dessen Initiatoren das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Bundeszentrale für politische Bildung und der Deutsche Bundesjugendring sind. Am 13. Juni 2008 um 18:00 Uhr wird Bundesministerin Ursula von der Leyen das Festival eröffnen. Seit mehreren Monaten bereiten zahlreiche Jugendliche gemeinsam mit einem Organisationsbüro das Festival vor. Während der Festivaltage in Berlin werden hunderte junger Mitmacherinnen und Mitmacher beim Aufbau und bei der Durchführung der Workshops helfen.

    "Bei diesem Festival sollen Engagement und Spaß zusammenkommen. Kinder und Jugendliche, die sich bereits in jungen Jahren aktiv für ihre Themen und Interessen einsetzen, werden sich auch als Erwachsene gesellschaftlich engagieren", sagt Gerd Hoofe Staatssekretär des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Bundesfamilienministerium fördert das Projekt mit insgesamt 5 Millionen Euro aus dem Kinder- und Jugendplan.

    Die Programminhalte von Berlin 08 umfassen ein breites Themenspektrum und zeigen, wie vielseitig Engagement junger Menschen ist. Bei "Web 2.0 – vom Mitmach-Web zur Mitmach-Gesellschaft" können sich die Jugendlichen beispielsweise über Politik im Internet informieren. In Diskussionen wie "Mehr Sicherheit und weniger Freiheit? Politische Antworten auf die Terrorgefahr" oder "Jugendgewalt in Deutschland" kann mit Entscheidungsträgern diskutiert werden. Workshops vermitteln zudem nützliches Wissen für die eigene Projektarbeit.

    Auf 11 Podien werden namhafte Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Kultur mit den Jugendlichen über Themen diskutieren, die sie bewegen. Mehr als 50 Politiker und Politikerinnen aus allen Bundesländern haben ihre Teilnahme bei Berlin 08 angekündigt. Sport, Musik, Ausstellungen und ein Rahmenprogramm auf den Bühnen des FEZ-Berlin sorgen für vielfältige Abwechslung. So bietet das Festival den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine einzigartige Gelegenheit, sich mit anderen engagierten Jugendlichen auszutauschen und zu vernetzen.

    Mehr Infos und Anmeldemöglichkeiten zum Festival unter: www.du-machst.de/berlin08

    15 Mai 2008

    Gewaltaufrufe: DJV begrüßt Ermittlungen

    15. Mai. 2008 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Aufnahme von Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen Gewaltaufrufen gegen Journalisten begrüßt. Auf Internetseiten, die ausschließlich dem rechtsextremistischen Spektrum zugerechnet werden, war nach den 1. Mai-Krawallen in Hamburg wiederholt zu Gewalt gegen Journalisten aufgerufen worden – sowohl allgemein als auch gegen namentlich benannte Kolleginnen und Kollegen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat daraufhin am heutigen Donnerstag Ermittlungen wegen Verstoßes gegen Paragraf 111 StGB eingeleitet.
    „Das ist der richtige Schritt zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen wie auch der Pressefreiheit“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Wer zur Jagd auf Journalisten bläst, greift das demokratische Gemeinwesen an.“ Es sei Aufgabe der Journalistinnen und Journalisten, kritisch und unabhängig zu berichten. Das werde durch die Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Hamburg noch unterstrichen. +djv-pressemitteilung+

  • Diskussionen.de
  • 14 Mai 2008

    NPD scheitert gegen Berlins Innensenator Körting

    Eilverfahren der NPD gegen Innensenator Dr. Körting - 10/2008
    Pressemitteilung Berlin, den 14.05.2008

    Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde NPD gegen einen Beschluss zurückgewiesen, mit dem das Verwaltungsgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Innensenator Dr. Körting abgelehnt hatte. Die NPD wollte Herrn Dr. Körting untersagen lassen, sie als „verfassungswidrig“ zu bezeichnen. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Innensenator als Amtsperson gehandelt habe und deshalb die Privatperson Dr. Körting nicht der richtige Antragsgegner sei. Den hiergegen von der NPD vorgebrachten Einwänden ist das Gericht nicht gefolgt. Es bestehe kein Zweifel daran, dass der Antragsgegner als Senator für Inneres und seinerzeitiger Vorsitzender der Innenministerkonferenz von Amts wegen für eine Prüfung der Erfolgsaussichten und ggf. für die Vorbereitung eines neuen Parteiverbotsantrags gegen die NPD zuständig und auch tatsächlich mit dieser Frage befasst gewesen sei. Die Äußerungen seien auch nicht etwa ausnahmsweise als Ausdruck einer persönlichen Meinung oder Einstellung Herrn Dr. Körting persönlich zuzurechnen. Es sei nichts dafür ersichtlich, dass die Straftatbestände der Verleumdung oder der üblen Nachrede erfüllt seien. Auch die in diesem Zusammenhang von der Antragstellerin behauptete Verletzung des Parteienprivilegs sei nicht feststellbar. Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts für Parteiverbotsverfahren schließe ein administratives Einschreiten gegen den Bestand einer nicht verbotenen Partei aus. Die gerade mit Blick auf die Einleitung eines solchen Verfahrens angestellten Überlegungen des Antragstellers zeigten aber, dass er dieses Entscheidungsmonopol respektiere. Davon abgesehen dürften die in Rede stehenden Äußerungen als bloße Werturteile einzustufen sein, die als solche grundsätzlich nicht geeignet seien, das Parteienprivileg zu beeinträchtigen.

    Beschluss vom 5. Mai 2008 - OVG 11 S 94.07 -

    Irena Sendler verstorben

    Irena Sendler, „Gerechte unter den Völkern“, im Alter von 98 Jahren gestorben

    Warschau (Polen), 13.05.2008 – Die polnische Widerstandskämpferin Irena Sendler, die als Mitglied der polnischen Żegota ab 1942 für die Rettung von rund 2.500 jüdischen Kindern aus dem Warschauer Ghetto verantwortlich war, ist in der Nacht auf Montag im Alter von 98 Jahren in ihrer Heimatstadt verstorben. Nach Beginn der Deportation der Insassen des Ghettos hatte die Mitarbeiterin des Warschauer Sozialamts mit Helfern begonnen, unter Einsatz des eigenen Lebens Kinder aus dem Lager herauszuschmuggeln. Im Jahr 1965 war sie dafür von Yad Vashem als Gerechte unter den Völkern ausgezeichnet worden; im Jahr vor ihrem Tod folgte eine Ehrung durch den Warschauer Senat und die Nominierung für den Friedensnobelpreis.

    Als geborene Krzyżanowska erblickte Irena Sendler 1910 nahe Warschau das Licht der Welt. Ihr Vater, ein Arzt, verstarb früh. Zum Zeitpunkt des Einmarsches der Wehrmacht in ihre Heimatstadt arbeitete sie im Warschauer Sozialamt. Nachdem der jüdischen Bevölkerung von den neuen Machthabern jeglicher Anspruch auf Sozialleistungen entsagt worden war, fälschten Sendler und ihre Kolleginnen Namenslisten, um weiterhin Hilfe leisten zu können.

    Als die rund 400.000 Menschen zählende jüdische Bevölkerung von Warschau und Umgebung im Jahr 1940 von den Nationalsozialisten in ein Ghetto eingesperrt worden war, bemühten sich die Mitarbeiterinnen, Passierscheine zu erhalten, um auch dort weiterhin als Sanitärerinnen helfen zu können. Nach Beginn der Deportationen entschloss sich Irena Sendler, mit Unterstützung der Widerstandsgruppe Żegota, Kinder vor den Massakern der Nazis zu schützen und zu diesem Zwecke aus dem Lager zu schmuggeln.

    In der Folgezeit (ab 1942) wurden von Sendler und ihren Helfern rund 2.500 Kinder aus dem Ghetto gerettet und mit falschen Identitäten in die relative Sicherheit polnischer Haushalte geschleust. Um die Flucht aus dem schwer bewachten Ghetto erfolgreich zu gestalten, wurden verschiedene Methoden erdacht. Sie beruhten auf der Angst der Nazis, Sendler und ihre Helfer, die sich offiziell der Bekämpfung ansteckender Krankheiten im Ghetto widmeten, genauer zu untersuchen.

    So wurden Kinder betäubt und für tot erklärt, an den Wachen vorbei in die Freiheit gebracht, in Rettungswagen versteckt, durch die Kanalisation und durch ein Gebäude, das als Teil der Ghettomauer als Durchgang diente, aus dem Ghetto gebracht.

    Im Oktober 1943 wurden ihre Aktivitäten enttarnt und sie selbst festgenommen und unter Folter verhört. Die ihr dabei beigebrachten Verletzungen, Knochenbrüche an Armen und Beinen, behinderten sie bis zu ihrem Tod. Sendler schwieg trotz der Gewalteinwirkungen und wurde zum Tode verurteilt. Nur durch die Bestechung eines SS-Mannes gelang es, sie zu retten. Anschließend arbeitete sie unter neuer Identität bis Kriegsende weiter für die Żegota.

    „Mein Gewissen schmerzt mich noch immer, dass ich nicht mehr tun konnte“, schrieb sie später und lehnte es ab, als Heldin bezeichnet zu werden. Sie hatte – auf Zigarettenpapier verschlüsselt aufgeschrieben – auch die Aufgabe übernommen, die Familiennamen und andere Daten über die Geretteten aufzubewahren, um sie nach dem Krieg wieder in ihre Familien zurückbringen zu können. In Flaschen versteckt hatte sie alles im Garten vergraben, so dass die Nazis bei ihrer Festnahme trotz ausführlicher Durchsuchung ihrer Wohnräume nichts davon finden konnten.

    Nach dem Krieg arbeitete sie weiterhin im sozialen Bereich für Waisen- und Pflegeheime. Unter der kommunistischen Regierung ihres Landes wurde Sendlers Wirken weitgehend vergessen; erst in hohem Alter wurde ihr, nachdem sie bereits 1965 als „Gerechte unter den Völkern“ ausgezeichnet worden war, die verdiente Anerkennung zuteil. So wurde sie fünf Jahre vor ihrem Tod mit der höchsten Auszeichnung Polens bedacht, dem Orden vom Weißen Adler. Es folgte die Ehrung im Warschauer Senat und nach der Sammlung mehrerer tausend Unterschriften eine Initiative, die die Verleihung des Friedensnobelpreises 2007 an Irena Sendler zum Ziel hatte, was jedoch scheiterte.

    Wie Sendlers Tochter Janina Zgrzembska berichtete, starb ihre Mutter in einem Warschauer Krankenhaus. Ihre letzten Jahre hatte sie in einem katholischen Pflegeheim der Stadt verbracht. Quelle: wikinews

    03 Mai 2008

    DGB und SPD erinnern an Besetzung der Gewerkschaftshäuser vor 75 Jahren

    Mainz / Berlin (Deutschland), 02.05.2008 – Am 2. Mai 1933 besetzten die Nationalsozialisten in Deutschland die Gewerkschaftshäuser. Daran erinnerten der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) am gestrigen 1. Mai. Die paramilitärischen Schlägertrupps der Nationalsozialisten, SA und SS, zerschlugen damals die Organisationsstrukturen der Arbeiterbewegung. Gewerkschaftsfunktionäre wurden verhaftet und sogar, wie in Duisburg, ermordet. Am 10. Mai folgten Angriffe auf Einrichtungen der SPD. Selbstkritisch weist der DGB darauf hin, dass einige Gewerkschaftsführer der Illusion unterlagen, sie könnten mit den Nazis im Sinne der Vertretung von Arbeiterinteressen zusammenarbeiten. Noch am 1. Mai 1933 demonstrierten sie gemeinsam mit den Nationalsozialisten. Nur einen Tag später mussten die Gewerkschaften mit ansehen, wie ihre Einrichtungen von den Nazis zerstört wurden. Auch der 1. Mai als Kampftag für die Interessen der arbeitenden Bevölkerung wurde von den Nationalsozialisten vereinnahmt. Der DGB schreibt dazu: „Mit zynischer Konsequenz wurde dem 1. Mai seine ursprüngliche Bedeutung als wichtigster Festtag der internationalen Arbeiterbewegung geraubt und zum ‚Tag der nationalen Arbeit‘ deklariert. Man berief sich auf angeblich uraltes germanisches Brauchtum und nutzte fortan den gesetzlichen Staatsfeiertag als Kulisse für Massenaufmärsche und aufwendig arrangierte Kundgebungen.“

    Scharfe Kritik äußert der DGB auch an den Naziaufmärschen am gestrigen 1. Mai. Diese Kundgebungen dienten nur dem Zweck die Gewerkschaften und die demokratische Öffentlichkeit zu provozieren. Auch die Opfer des Naziregimes würden durch solche Aufmärsche verhöhnt. Der DGB fordert ein Verbot aller neonazistischen Gruppierungen und Parteien, die noch heute die Nazi-Greueltaten verherrlichen und Demokratie, Freiheit und Menschenrechte beseitigen wollen. Auf der zentralen DGB-Kundgebung gestern in Mainz erklärte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer, aus gewerkschaftlicher Sicht sei es unverständlich, warum solche Parteien und Organisationen nicht aufgelöst würden. Es sei unerträglich, „dass die Nazis über die Parteienfinanzierung Steuergelder abräumen“.

    Ähnlich äußerte sich auch der SPD-Vorsitzende Kurt Beck, der angesichts der Neonazi-Aufmärsche am 1. Mai die Überzeugung bekräftigte, dass „soziale Demokratie auch eine wehrhafte Demokratie sein müsse“. Er unterstützt auch die Forderung „nach einem Verbot der neonazistischen und verfassungsfeindlichen NPD“.

    Die Forderung nach einem Verbot der NPD findet zurzeit keine Unterstützung von Seiten der CDU. Eine Ausnahme bildet der Innenminister des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, der bei der Vorstellung des Landesverfassungsschutzberichtes 2007 sagte, das provokante Auftreten der Neonazis im Parlament sei zu einer „Dauerbelastung des politischen Klimas“ in Mecklenburg-Vorpommern geworden.

    Der rechtsextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern gehören laut Verfassungsschutzbericht etwa 1.300 Personen an. Der Bericht stellt fest, der „Einfluss der NPD auf die rechtsextremistische Szene des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ habe sich „weiter gefestigt“. Die NPD-Fraktion im Schweriner Landtag bilde dabei ein „besonderes Kraft- und Anziehungsfeld“. Der Bericht registrierte in dem Bundesland im vergangenen Jahr 470 rechtsextremistisch motivierte Straftaten. Deren Schwerpunkt lag dabei im Bereich „Propagandadelikte“ (357 Fälle). Es gab aber auch 33 Gewalttaten, die vorwiegend „gegen Personen nichtdeutscher Herkunft sowie den politischen Gegner“ gerichtet waren. Außerdem wurden 23 antisemitische Straftaten sowie 60 fremdenfeindliche Delikte begangen.

    In ihrer politischen Propaganda nutzt die NPD die verbreitete Kritik an der Globalisierung und verbindet sie mit nationalistischen Schlagworten. In seiner Rede anlässlich einer Kundgebung der NPD am 1. Mai 2008 in Nürnberg erklärte ihr Vorsitzender Udo Voigt: „Die Globalisierung muß gestoppt werden! An ihre Stelle muß eine raumorientierte Volkswirtschaft treten, welche Arbeitsplätze, soziale Sicherheit und eine gesunde Natur gewährleistet. Die Politik muß dafür sorgen, daß die Menschen in ihrer Heimat Arbeit finden.“ Ihre Ausländerfeindlichkeit vertritt die Partei offen: „Anstelle eines Zuwanderungsgesetzes fordern wir ein ‚Gesetz zur Ausländerheimführung‘, statt Integration.“ Anlässlich des 1. Mai knüpft die Partei an Forderungen der Gewerkschaften nach Vollbeschäftigung an und verbindet diese mit nationalistischen Parolen: „Wir fordern an diesem 1. Mai soziale Gerechtigkeit, Vollbeschäftigung für alle Deutschen, wir fordern die Einführung von Schutzzöllen auf Waren, die in fremden Ländern produziert werden.“

    Die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau von der Fraktion Die Linke. im Deutschen Bundestag hält ein Verbotsverfahren gegen die NPD solange für aussichtslos, als die Innenminister der Länder nicht bereit sind, ihre V-Leute aus den NPD-Zentralen abzuziehen: „Das Haupthindernis war, dass der damalige Bundesinnenminister und seine Länderkollegen nicht bereit waren, die V-Leute aufzudecken. So bekamen die Richter nicht die Möglichkeit festzustellen, was der NDP originär zuzuordnen ist und was ist durch die staatlich finanzierten Provokateure und Straftäter tatsächlich verursacht worden.“ Die Diskussion zwischen den Parteien über ein NPD-Verbotsverfahren bezeichnete sie als „eine peinliche Werbeveranstaltung für die NPD – über Wochen. Aus eigener Kraft hätte die NPD nie soviel Öffentlichkeit herstellen können.“ (wikinews)

    02 Mai 2008

    Randale in Hamburg: Polizei macht Rechtsextreme verantwortlich

    Hamburg / Berlin / Nürnberg (Deutschland), 02.05.2008 – Einen Tag nach den schwersten Krawallen seit Jahren in Hamburg, die teilweise den Charakter von Straßenschlachten annahmen, zieht die Hamburger Polizei eine kritische Bilanz. Der Polizei-Einsatzleiter Peter Born sagte, die Gewalt sei eindeutig von den rechten Gruppierungen ausgegangen. Sprecher der Polizeigewerkschaft erhoben schwere Vorwürfe an die Adresse der Justiz, die die polizeiliche Taktik durchkreuzt habe, die verfeindeten Gruppierungen bei den Demonstrationen und Gegendemonstrationen in Hamburg zu trennen.

    Wörtlich sagte Born: „Die Aggression und nackte Gewalt ging von den Rechten aus.“ Er sprach in diesem Zusammenhang von sogenannten Autonomen Nationalisten. Diese seien „offenkundig auf Stichwort auf die Linken eingestürmt. Es kam zu wüsten Schlägereien.“ Nur dem Einsatz der rund 2000 eingesetzten Polizisten sei es zu verdanken, dass Schlimmeres verhütet werden konnte: „Die Polizei musste sich dazwischen schmeißen, sonst hätte es sicher Tote gegeben“, sagte Born. Vom Hamburger Polizeipräsidenten Werner Jantosch kam eine ähnliche Einschätzung: „Die Aggression war so hoch, dass es auch Schwerstverletzte oder Tote hätte geben können.“

    Nachdem der Hamburger Innensenator Udo Nagel bereits gestern heftige Kritik an einer gerichtlichen Entscheidung geübt hatte (Wikinews berichtete), die es der Polizei unmöglich gemacht habe, die verfeindeten Gruppierungen räumlich stärker zu trennen, äußerte heute auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Hamburger Oberverwaltungsgerichtsentscheidung. Der Bundesvorsitzende der GdP, Konrad Freiberg, nannte es unverantwortlich, wenn „die Justiz die wohl überlegten und aus der Erfahrung heraus gebildeten polizeilichen Maßnahmen torpediert und so die Einsatzkräfte in ein Kreuzfeuer linker und rechter Gewalt schickt.“ Der Hamburger GdP-Vorsitzende André Bunkowsky ergänzte im Hinblick auf die Personalsituation der Hamburger Polizei: „Auch Richter müssen wissen, dass es bei der Polizei seit Jahren einen rigiden Stellenabbau gegeben hat. Wir können die Einsatzkräfte nicht herbeizaubern.“

    Bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen am Rande der Demonstrationen der NPD und der Gegendemonstrationen in Hamburg wurden 30 Polizisten verletzt. 59 Randalierer wurden festgenommen, wovon nur 15 aus Hamburg stammten. Ein Hamburger Polizist wird von welt.de mit den Worten zitiert: „Die meisten waren sehr jung. Nur elf sind erwachsen.“ Sowohl die linke als auch die rechte Szene hatte bundesweit für die Krawalle in Hamburg mobilisiert. 80 Neonazis waren aus Holland angereist.

    Am Abend, nach dem offiziellen Ende der Demonstrationen, kam es im Hamburger Schanzenviertel zu weiteren tätlichen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und gewaltbereiten Demonstranten. Die Polizei spricht von „500 bis 600 Personen aus dem extremistischen Spektrum“. Bei dem Versuch der Polizeieinheiten den Hamburger Schulterblatt zu räumen, seien die Beamten mit Steinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern angegriffen worden. Im Viertel seien Straßensperren errichtet und zahlreiche Brände gelegt worden. Bei den Auseinandersetzungen mit Autonomen aus dem linken Spektrum sei auch ein Polizeifahrzeug mit einem Molotow-Cocktail beworfen worden.

    In Berlin blieb es im Vergleich zu den vergangenen Jahren vergleichsweise „friedlich“, so die Einschätzung der Polizeiführung der Stadt: „Durch unser Konzept der ausgestreckten Hand haben wir auch in diesem Jahr zusammen mit den Initiatoren des ‚Myfestes‘ dafür gesorgt, dass in Kreuzberg bis in die Nacht hinein überwiegend friedlich gefeiert werden konnte“, sagte Polizeipräsident Dieter Glietsch, der später am Abend fast selbst einem Angriff wütender, gewalttätiger Demonstranten zum Opfer gefallen wäre. Einer seiner Personenschützer soll nach Angaben von welt.de bereits nach seiner Dienstwaffe gegriffen haben. Nachdem Glietsch von Fotografen entdeckt worden war, wurde er von Demonstranten mit Flaschen, Steinen und Stühlen angegriffen. In der Bundeshauptstadt waren 4700 Polizisten im Einsatz. 138 Personen seien in Gewahrsam genommen worden, sagte Glietsch auf der Bilanzpressekonferenz am heutigen Freitag. Von diesen sollen 92 einem Haftrichter vorgeführt werden. 90 Prozent der Festgenommenen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. In 91 Fällen ermittelt die Polizei wegen schweren Landfriedensbruchs, in acht Fällen wegen schwerer Körperverletzung. Im letzten Jahr war es zu 115 Festnahmen gekommen. Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) schätzte ein, die gewaltbereiten Demonstranten kämen in Berlin, insbesondere in Kreuzberg, immer mehr in die Isolierung und verlören allmählich die Unterstützung anderer Teile der Bevölkerung. Er sei jedoch Realist genug, „um zu wissen, dass der Spuk noch nicht ganz vorbei ist“. Bei den Krawallen in Berlin trugen in diesem Jahr 90 Polizeibeamte Verletzungen davon. Im Vorjahr waren es noch 115 verletzte Einsatzkräfte gewesen. Bei der sogenannten Walpurgisnacht am Vorabend des 1. Mai waren 13 Polizeibeamte verletzt worden und 24 Personen festgenommen worden. Es handelte sich nach Einschätzung der Polizei um die „friedlichste Walpurgisnacht seit zehn Jahren“.

    In Nürnberg kam es bei den Unruhen am Rande der Kundgebungen aus Anlass des 1. Mai ebenfalls zu Verletzungen und Festnahmen. Auch hier hatten sich linke Gegendemonstranten durch einen NPD-Aufmarsch herausgefordert gefühlt. 25 Personen wurden im Zuge der Auseinandersetzungen verletzt. 48 Menschen wurden wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, Körperverletzung und anderer Delikte von der Polizei vorübergehend festgenommen. In Nürnberg war es den 3.000 eingesetzten Polizisten weitgehend gelungen, die gegnerischen Gruppierungen auseinanderzuhalten. Bei einer vorangegangenen Kundgebung unter dem Motto „Gemeinsam gegen Rechtsradikale“ war der bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) für ein NPD-Verbot eingetreten.
    +wikinews+

    01 Mai 2008

    Antisemitische Friedhofsschändungen

    Der Berliner Tagesspiegel berichtet in seiner Online-Ausgabe, dass der Jüdische Friedhof in Weißensee zwei aufeinanderfolgende Nächte geschändet wurde. Dieser Friedhof gehört zu den bedeutendsten Kulturdenkmälern Deutschlands, und so wundert es nicht, dass Neonazis ihren Vorbildern gleich solche Schändungen begehen.

    Der andere Aspekt: Das sind Straftaten, mit denen rechtsextremistische Organisationen ihre Mitglieder an sich binden, denn wer daran teilnahm, "muss schweigen". Das "stärkt" ihnen, was sie "Kameradschaft" nennen.

    Die Straftat fand im Nächtlichen statt, so dass es vermutlich niemand bemerkte, aber die Strolche, die so etwas tun, sind mit ihren "Meinungen" nicht unbekannt, sondern haben feige und schweigende Eltern, Nachbarn, Lehrer und Freunde. Und die sind mitverantwortlich.

    www.Initiative-Dialog.de

  • Diskussionen.de
  • 14 April 2008

    Rechtsextremistischer "Vormarsch" ?

    balance.seeker schrieb am 05.04.2008 21:37 Uhr im Forum: "Gabs hier schonmal ne Diskussion darüber, was man gegen den Rechten Vormarsch unternehmen kann? Wenn ja: Führt mich hin!!"

    Antwort:

    1. Zunächst solltest Du Rechtsextremisten klar machen, dass ihr "Vormarsch" Wunschdenken derer ist, die sich von ihrer Szenepropaganda über ihre Glücklosigkeit bei Wahlen hinwegtrösten lassen, obwohl sich unsere Gesellschaft den Luxus leistet, Parteien an Wahlen teilnehmen zu lassen, die Wahlen abschaffen wollen.
    Deshalb fordern Leute wie ich z.B. >> www.inidia.de/npd-verbot.htm

    2. Wenn Du den Unterschied zwischen "Rechten" und "Rechtsextremisten", zwischen "Vormarsch" und "Marschierern" durch eigene Überlegungen geklärt hast, kannst Du mit Rechtsextremisten diskutieren, ob sie ihren "Marsch" überhaupt wollen, zumal er schon einmal im schlimmsten Schlamassel (ver-)endete, denn die meisten Rechtsextremisten versprechen sich "Heil" ausgerechnet von Dingen, die Unheil bescheren, wollen "nur ein bisschen" mitmarschieren und bilden sich ein, es werde schon gut gehen. Aber im persönlichen Leben bestätigt sich das so wenig wie schon in der Geschichte.

    So betreffen diese beiden Punkte Diskussionen, die Du mit Rechtsextremisten klären könntest. Nimm es mal als "Ebene A". Dann gibt es noch die "Ebene B", auf der mit der Gesellschaft über die richtige Politik zu diskutieren ist, denn Rechtsextremismus ist eines unter vielen anderen Abfallprodukten bzw. Nebenwirkungen schlechter Politik. - Und darüber diskutieren wir fortlaufend in unseren anderen Foren, wann immer Du hinschaust.

    Du wirst feststellen, dass Rechtsextremisten an solchen Debatten entweder nicht teilnehmen oder jede Debatte in Richtung Ausländeranfeindung abzulenken versuchen, obwohl ihnen eigentlich oft gefällt, was ich schreibe, wie es sich in persönlichen Gesprächen bestätigt, aber sie mögen dem nicht öffentlich zustimmen, weil sie im Glauben sind, der Foren-Öffentlichkeit Propaganda zu schulden, permanenten Nachweis der eigenen Feindschaftlichkeit.

    Was ich an besserer Politik fordere, lies also bitte im Politikforum nach, denn hier als Antwort auf Deine Frage will ich jetzt nur ganz wenige Dinge aufzählen, die ich in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus für speziell halte, aber Vorbeugung wäre eben das "bessere Stoppen".

    Deshalb nur das relativ aktuelle Beispiel der "Vorratsdatenspeicherung", die aus Gründen staatlicher Missbrauchsmöglichkeiten auf demokratischen und verfassungsrechtlichen Widerstand stieß, auf "besonders schwere Straftaten" beschränkt wurde, während ich die Missbrauchsmöglichkeiten nicht durch solche Beschränkung, sondern von Anzeige-Erfordernissen abhängig gemacht sehen möchte: Beispielsweise automatische Löschung aller Verbindungsdaten in Frist von sechs Monaten, die nicht durch berechtigte Strafanzeigen für konkrete Ermittlungen gebraucht werden. Beispielsweise für Strafanzeigen gegen Leute, die gezielt unsere Server und Foren angreifen, was zwar nicht die Schwere von terroristischen oder anderer existentieller Straftaten hat, aber z.B. mein verfassungsmäßiges Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit unterminiert oder mich sogar als Forenbetreiber kriminalisiert.

    Wenn solche Straftäter erst dann verfolgt werden, wenn sie mit Bomben werkeln wollen, wird meine Freiheit geschädigt, das Strafrecht ausgehöhlt und werden Straftäter in ihrem Treiben geschützt.

    In solchen Dingen befinde ich mich in tiefem Widerspruch zu vielen Leuten, die jede Ermächtigung des Staates für einen Angriff auf ihre Privatautonomie halten, aber übersehen, dass sie auf ihre Weise bedeutsame Bereiche des Freiheitsschutzes der Selbstjustiz vorbehalten, also auf Freiheitsschutz verzichten, obwohl sie damit dem Staat die Missbrauchsmöglichkeiten in keiner Weise Einhalt gebieten.

    Leuten wie Schily, Schäuble & Co. ist das nur recht, denn sie brauchen sich nicht in den Niederungen der Gesellschaft um ihren Schutz und ihre Freiheit mühen, haben dafür ihre Security, ihre öffentlich-rechtlichen Medien, in denen sie sich ihre Diskussionsthemen und Diskussionsgegner aussuchen können, die Gesellschaft auf Politik-Konsum reduzieren.

    Dies also mal als Beispiel für konkreten Antifaschismus aus meiner Perspektive: Ich will Leute straftrechtlich verfolgt sehen, die gegen mich als Forenbetreiber aus Gründen ihrer politischen Ansichten Straftaten begehen. Dass durch Vorrtatsdatenspeicherung auch Leute strafverfolgt werden könnten, die Straftaten aus vermeintlich antifaschistischen Gründen begehen, ist mir kein Gegenargument, sondern zusätzliches Argument, denn jede Präferenz für die Selbstjustiz zum Nachteil der Rechtsstaatlichkeit ist faschistoid.

  • Diskussion
  • 07 April 2008

    Vereinsverbot gegen Kameradschaft Tor bestätigt

    Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Klage der Kameradschaft Tor Berlin gegen das von der Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin ausgesprochene Vereinsverbot durch Urteil vom 11. März 2008, das den Verfahrensbeteiligten in den letzten Tagen zugestellt wurde, abgewiesen. Die Behörde begründete die Verbotsverfügung damit, dass sich die seit dem Jahr 2000 existierende Kameradschaft einschließlich ihrer sog. „Mädelgruppe“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte; sie trete für einen „nationalen Sozialismus“ ein, glorifiziere kontinuierlich Adolf Hitler, Rudolf Hess sowie Horst Wessel, habe eine antisemitische Einstellung, trete aggressiv fremdenfeindlich und rassistisch auf und lehne die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. Den Einwänden der Kameradschaft, die unter anderem geltend gemacht hat, lediglich eine „Diskutier- und Selbsthilfevereinigung“ zu sein, ist der Senat nicht gefolgt. Dem vorliegenden Beweismaterial sei bei umfassender Würdigung zu entnehmen, dass die Kameradschaft Tor eine dem Nationalsozialismus wesensverwandte Ausrichtung aufweise, die sie kämpferisch-aggressiv, insbesondere durch die öffentliche Verbreitung von entsprechendem Propagandamaterial, verfolge. Das Verbot sei im Hinblick auf die Aktionen der Kameradschaft frei von Willkür und verhältnismäßig. Das Gericht hat insoweit hervorgehoben, dass eine Vereinigung, deren Ziel die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei, sich für darauf gerichtete Handlungen nicht auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung freier politischer Betätigung berufen könne. Die Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen worden.

    Urteil vom 11. März 2008 – OVG 1 A 3.05 -

    OVG-Pressemitteilung, Berlin, den 07.04.2008

    03 April 2008

    BGH hebt NPD-Freisprüche auf

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten vom Vorwurf der mehrfachen Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung und weiterer Straftaten freigesprochen.

    Nach seinen Feststellungen ist der Angeklagte seit seinem 14. Lebensjahr in politisch rechtsgerichteten Organisationen und Parteien aktiv sowie seit dem Jahre 1998 Mitglied des Bundesvorstands der NPD. Im Jahre 1993 machte er sich mit dem Handel von CDs selbstständig. Im Januar 1998 brachte er sein Unternehmen in die der NPD nahe stehenden "Deutsche Stimme Verlags Gesellschaft mbH" ein. Dort war er zunächst als Produktionsleiter angestellt und für alle Artikel verantwortlich, die der Verlag vertrieb; seit dem Jahre 2004 ist er einer von zwei Geschäftsführern. Der Angeklagte hatte bei der Auswahl der CDs freie Hand und trug die Verantwortung für die rechtliche Seite der Produktionen. Dabei war ihm klar, dass sich die von dem Verlag unter seiner Leitung vertriebenen Liedtexte teilweise am Rande der Legalität bewegten.

    Die Staatsanwaltschaft hat wegen des Inhalts von acht CDs, die bei einer Durchsuchung der Räumlichkeiten der "Deutsche Stimme Verlags Gesellschaft mbH" im März 2003 sichergestellt wurden, Anklage erhoben. Das Landgericht hat den Freispruch des Angeklagten damit begründet, dass teilweise schon die Voraussetzungen des objektiven Tatbestands der jeweils in Betracht kommenden Strafvorschriften nicht gegeben seien; teilweise hat es angenommen, der Angeklagte habe sich aufgrund anwaltlicher Beratung über die Strafbarkeit seines Verhaltens geirrt

    Auf die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) den Freispruch des Angeklagten in drei Fällen bestätigt. Hinsichtlich der weiteren fünf Taten hat er das Urteil aufgehoben, weil der Angeklagte objektiv gegen Strafvorschriften verstoßen hat und der ihm jeweils zugebilligte Irrtum nicht fehlerfrei festgestellt worden ist. Das Landgericht Dresden muss nunmehr die Sache in diesem Umfang erneut verhandeln und entscheiden.

    Urteil vom 3. April 2008 – 3 StR 394/07
    Landgericht Dresden - 14 KLs 201 Js 68742/01 – Entscheidung vom 07.03.2007
    Quelle BGH-Presseerklärung

    27 März 2008

    Klage gegen Verbot des "Schutzbundes Deutschland" abgewiesen

    Pressemitteilung - 6/2008 Berlin, den 27.03.2008

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage mehrerer Mitglieder gegen ein Vereinsverbot abgewiesen, das vom Innenministerium des Landes Brandenburg gegen den Schutzbund Deutschland wegen dessen Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung ausgesprochen wurde. Einzelne Adressaten der Verbotsverfügung hatten im eigenen Namen Klage erhoben und damit geltend gemacht, der Schutzbund Deutschland sei kein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Nach dem weit gefassten Vereinsbegriff des Gesetzes sei der Schutzbund Deutschland als hinreichend organisierter Zusammenschluss mehrerer Personen zu dem Zweck der Herstellung und des Vertriebs rechtsextremen Propagandamaterials und damit als Verein anzusehen. Da der Verein selbst eine Klage gegen das Verbot nicht erhoben habe, sei es ihm gegenüber bestandskräftig geworden und könne keiner gerichtlichen Überprüfung in der Sache mehr unterzogen werden. Zur Anfechtung eines Vereinsverbots sei regelmäßig nur die verbotene Vereinigung, nicht aber das einzelne Mitglied befugt. Die Verbotsverfügung betreffe nämlich nicht die beteiligten natürlichen Personen, sondern die Vereinigung in deren Rechtsstellung. Einzelne Mitglieder könnten – wie hier geschehen – im Klagewege nur geltend machen, es liege gar kein Verein vor; die Sachprüfung des Gerichts beschränke sich dann auf diese Frage.

    Urteil vom 27. März 2008 - OVG 1 A 1.06 -

    20 März 2008

    Volkswirtschaftliche Schäden durch Rechtsextremismus

    Unter Bezugnahme auf eine Studie der Brandenburger Reiseverbände berichtete die ARD-Tagesschau, dass der Tourismusbranche dieses Bundeslandes im Jahr 2007 etwa 42 Mio. € entgingen, weil sich etwa 7 Prozent der potentiellen Urlauber für andere Reiseziele entschieden hätten, die weniger durch Rechtsextremismus in Erscheinung treten, wie beispielsweise durch Brandanschläge auf ausländische Gaststätten.
    Dieter Hütte von der Landesmarketingagentur versicherte zwar, man wolle fremdenfeindliche Anschläge nicht verschweigen, aber ein "Imageproblem" gebe es nicht. - Das dürfte ein Widerspruch in sich sein.

    Tipp: Es sollte mal untersucht werden, auf welche Größe sich der Schaden für das Land Brandenburg summiert, weil Regionen mit rechtsextremistischen Umtrieben nicht nur Touristen, sondern auch Besserqualifizierte und Investitionen fernbleiben bzw. abwandern.

    -msr-

    19 März 2008

    Verbot der ANSDAPO bestandskräftig

    4/2008 Pressemitteilung Berlin, den 19.03.2008

    Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat gestern einen Rechtsstreit um das vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg im Juli 2005 ausgesprochene Verbot der rechtsgerichteten Strausberger Kameradschaft „ANSDAPO“ verhandelt. Das Ministerium hatte für das Vereinsverbot seinerzeit drei Gründe angeführt; danach richte sich die Kameradschaft sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung; außerdem liefen ihre Tätigkeit und Zwecke Strafgesetzen zuwider. Nachdem das Ministerium in der mündlichen Verhandlung an den beiden letzteren Verbotsgründen nicht mehr festgehalten und die Verbotsverfügung insoweit abgeändert hat, hat der Prozessbevollmächtigte der Kameradschaft das Vereinsverbot akzeptiert. Die Verfahrensbeteiligten haben den Rechtsstreit daraufhin übereinstimmend für erledigt erklärt. Der Senat hat das Verfahren eingestellt und die Kosten im Hinblick auf den möglichen Ausgang des Verfahrens im Fall einer streitigen Entscheidung den Beteiligten jeweils zur Hälfte auferlegt. Damit ist das Vereinsverbot mit der Festsstellung, dass sich die Kameradschaft „ANSDAPO“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtete, bestandskräftig. Es ist verboten, Ersatzorganisationen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.

    Beschluss vom 18. März 2008 - OVG 1 A 9.05

    16 März 2008

    Spendenaufruf der Amadeu Antonio Stiftung

    „Opfer rechtsextremer Brandanschläge brauchen Hilfe!“

    Opferfonds CURA der Amadeu Antonio Stiftung ruft aufgrund der Häufung von rechten Brandanschlägen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt zu Spenden auf

    Es beginnt meist mit Hakenkreuzschmierereien und Beschimpfungen – und endet mit Brandbeschleuniger. „Immer häufiger werden asiatische und türkische Imbissbetreiber mit Brandanschlägen nicht nur an Leib und Leben, sondern auch in ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Existenz bedroht.“ so begründet Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung das Engagement. „Wir dürfen und wollen die Opfer nicht alleine lassen.“ Die Zahl von Brandanschlägen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt auf Geschäfte und Imbissbuden von Menschen mit vermeintlichem oder realem Migrationshintergrund nimmt zu.
    Der Opferfonds CURA sammelt nun zusammen mit der Opferperspektive Brandenburg und der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt Spenden für die Opfer von zwei Anschlägen:
    Im brandenburgischen Senftenberg zündeten in der Nacht zum 8. Dezember 2007 fünf Neonazis den Imbisswagen von Herrn C. an. Sein Geschäft wurde vollständig zerstört, der Schaden liegt bei 14.000 Euro. Den Kredit für den Imbiss muss Herr C. weiter abzahlen. Aber wie? Ohne Imbisswagen hat er keine Einnahmen. Beispiele wie dieses sind keine Einzelfälle.
    Allein in Brandenburg wurden im vergangenen Jahr 6 Brandstiftungen gezählt. In Sachsen-Anhalt traten in Bismark junge Männer die Schaufensterscheibe eines vietnamesischen Geschäfts ein und legten Feuer. Der Laden und umliegende Geschäfte brannten bis auf die Grundmauern ab. Der Besitzer und sein ebenfalls vietnamesischer Nachbar, der Betreiber eines Imbisses, sind ruiniert. Einen Versicherungsschutz gibt es nicht - den Versicherungsgesellschaften ist das Risiko häufig zu hoch. Die Täter verfolgen ein deutliches Ziel: Die Einschüchterung und Vertreibung von Menschen. Das darf ihnen nicht gelingen!

    Spendenkonto des Opferfonds CURA: Deutsche Bank Bensheim, Konto: 030 331 331, BLZ: 509 700 04, Stichwort „Imbiss“

    Der Opferfonds CURA der Amadeu Antonio Stiftung hilft seit 1992 Opfern rechter Gewalt schnell und unkompliziert. So zum Beispiel auch Herrn Thanh aus Eberswalde. Sein Asia-Imbiss wurde im September 2007 von Nazis angezündet, doch bereits im Februar 2008 konnte dieser unter anderem durch die Hilfe vom Opferfonds CURA wieder eröffnen.

    Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.opferfonds-cura.de
    Pressemitteilungen v. 05. März 2008