Notizen für die www.Initiative-Dialog.de

21 Dezember 2005

Todestag: Kurt Tucholsky

*9.1.1890 Berlin, mit Carl von Ossietzky Herausgeber der Weltbühne, seine Bücher wurden von den Nazis öffentlich verbrannt, 1933 von den Nazis ausgebürgert, beantragte er die Staatsbürgerschaft seines schwedischen Exils, bekam sie nicht. Seine Texte sind scharfsinnig, sarkastisch, liebevoll - und darin die Zerrissenheit seiner Hoffnungen und Enttäuschungen spiegelnd. Am 21. Dezember 1935 beging Tucholsky Selbstmord.

Kurt Tucholsky schrieb: "Soldaten sind Mörder." = wahr?

oder Denkmal? Übungen >> Soldaten

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Kurt Tucholsky schrieb: "Ich bin Anti-Antibolschewist, aber ich bin kein Bolschewist."

Vielleicht würde er heute schreiben: "Ich bin Anti-Antiislamist, aber ich bin kein Islamist."

Es wäre richtig.

msr200512 Thema >> www.antiislamismus.de

  • Diskussionen.de
  • 15 Dezember 2005

    BGH zur NPD-Kampagne gegen Synagogen

    Vorsitzenden des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der NPD rechtskräftig

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte die Stadt Bochum, die jüdische Gemeinde bei der Neuerrichtung einer Synagoge finanziell zu unterstützen. Anlässlich einer von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen - unter dem Versammlungsthema "Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungsfreiheit" in Bochum veranstalteten Demonstration und Kundgebung hielt der Angeklagte in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands der NPD eine Rede, deren Inhalt Gegenstand des angefochtenen Urteils ist. Nach Auffassung des Landgerichts brachte der Angeklagte in seiner Ansprache u.a. unter Heranziehung eines Zitats aus dem Babylonischen Talmud und Bezugnahme auf nationalsozialistisches Gedankengut zum Ausdruck, dass die Mitbürger jüdischen Glaubens unter Missachtung strafrechtlicher Schutzgüter den sexuellen Missbrauch Minderjähriger billigen und deshalb unwürdig seien, Gotteshäuser (Synagogen) zu errichten und ihnen dies generell zu untersagen sei. Das Landgericht hat den Sachverhalt rechtlich als Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB gewertet.

    Der 4. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten, der unter Berufung auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes) seinen Freispruch begehrte, als unbegründet verworfen. Die Wertung des Landgerichts, der Angeklagte habe im Rahmen einer öffentlichen Versammlung in Anlehnung an NS-Sprachgebrauch und -Ideologie die Juden in Deutschland als unterwertig dargestellt und so ihre Menschenwürde angegriffen, sei rechtlich zutreffend.

    Die Revision der Staatsanwaltschaft, die sich ausschließlich gegen die Strafzumessung richtet, hat der Senat ebenfalls verworfen.

    Urteil vom 15. Dezember 2005 - 4 StR 283/05
    Landgericht Bochum - 12 KLs 33 Js 213/04 -
    Karlsruhe, den 15. Dezember 2005
    Pressestelle des Bundesgerichtshof

    KOMMENTAR

    Die NPD-Kampagne "Keine Steuergelder für Synagogenbau" ist ein Gipfel an Geschmacklosigkeit typischerweise jener Strolche, deren historische Vorbilder die Synagogen abbrannten.

    -msr- >> www.inidia.de/reichspogromnacht.htm

    11 November 2005

    Versammlung in Halbe am 12. November 2005

    Pressemitteilung Berlin, den 11.11.2005

    Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute die Beschwerde des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus zu dem in Halbe beabsichtigten „Heldengedenken“ zurückgewiesen. Die Versammlung darf über die Lindenstraße sowie die Ernst-Teichmann-Straße zum Friedhofsvorplatz führen und den Platz für eine Stunde für eine Zwischenkundgebung nutzen. Dort und auf dem Weg längs des Friedhofs gilt nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ein Lautsprecherverbot.

    Das Oberverwaltungsgericht hat damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, wonach eine gänzliche Beschränkung der Versammlung auf den Bahnhofsvorplatz gegen das Grundrecht der Veranstalter auf Versammlungsfreiheit verstoße. Auch die zeitgleich in der Lindenstraße geplante Demonstration des „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ - deren Veranstalter das Oberverwaltungsgericht zu dem Gerichtsverfahren beigeladen hat - könne eine solche Beschränkung nicht rechtfertigen. Die Gegendemonstration könne ohne wesentliche Beeinträchtigung des Versammlungszwecks an einem nicht weit entfernten Ersatzstandort in Halbe stattfinden. Aus dem Ausführungsgesetz zum Gräbergesetz ergebe sich kein absoluter Schutz der Umgebung des Waldfriedhofs in Halbe. Die Verbreitung eines bestimmten Gedankengutes führe noch nicht zu einer Verletzung des Widmungszwecks des Friedhofs.

    Den vom Polizeipräsidenten noch angeführten straßenrechtlichen Argumenten ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Insbesondere sei der Weg zum Friedhof kein bloßer Betriebsweg, sondern eine öffentliche Straße, auf der eine Versammlung stattfinden könne.

    Beschluss vom 11. November 2005 - OVG 1 S 118.05 -

    09 November 2005

    Schüttelreim zum 9. November

    Der 9. November 1938
    Made in NS-Germany

    Als die Synagogen brannten, gab es in Deutschland
    keine Gegendemonstranten.

    Soweit der "Schüttelreim" zum Gedenken,
    was mit der Freiheit im Nationalsozialismus war.


    In allen Zeitungen stand: "Reichskristallnacht"

    Als sei nur Glas zerbrochen.

    In allen Zeitungen stand: "Der Volkszorn schlug zu!"

    Als war es nicht vom NS-Staat so organisiert,
    dass sich das Volk feige verkroch,
    als ein Teil des Volkes - die Juden - zu Opfern
    des Terrors wurden.

    "Fotografieren verboten!"
    Die glühenden Nationalsozialisten wussten,
    dass es Unrecht war.

    In weniger als 48 Stunden brannten
    über 190 Synagogen nieder.

    In weniger als 48 Stunden waren
    8000 Geschäfte geplündert, zerstört.

    In weniger als 48 Stunden waren
    mehr als 100 Menschen gemordet.

    "Heil!" riefen die Mörder

    und "Juda verrecke!" riefen
    vor wenigen Jahren junge Leute
    vor meiner Tür.

    1938 gab es kein Gesetz und Gericht gegen sie.

    1938 konnten sie tun, wie sie sind in ihrer Hass-Ideologie.

    1945 war es damit vorbei.

    2005 träumen noch immer welche von Heldentaten,
    die es allenfalls gegen das Braune und für die Menschlichkeit gab.

    Und sie schäumen vor Wut und Schlechtigkeit,
    triumphieren, wenn wir vergebens versuchen,
    dass sie sich bessern, als sei es nicht ihre eigene Pflicht.

    Doch heute steht das Recht mit dem Gesetz gegen sie.

    Und das ist ein wichtiger Unterschied
    zum 9. November 1938.

    -msr-

  • Diskussionen.de
  • 26 Oktober 2005

    Der "Große Zapfenstreich" 2005

    Erstmals in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands soll am heutigen Abend vor dem Reichstagsgebäude der "Große Zapfenstreich" zelebriert werden.

    Die einen feiern den Aufmarsch mit Fackelschein und Marschtrommelei als "zurückgewonnenes Selbstbewusstsein", das ihnen mit der Niederlage des Hitler-Regimes offenbar abhanden kam.

    Ich sehe in der Zeremonie einen Rückfall in militaristische Kraftmeierei, in Zeiten eines Obrigkeitsstaates, in dem diese Tradition ihren Ursprung hatte, als die Landsknechte des 16. Jahrhunderts abends mit Pfeifern und Trommlern durch die Schenken gingen und gaben mit einem Stockschlag (="Streich") auf die Fasszapfen das Signal zur Nachtruhe.

    Mir ist jeder Steuer-Cent für solch Spektakel nicht nur "verschwendet", sondern schlimmer >> in die falsche Richtung investiert.

    Und es zeigt: Die Reaktionäre reden viel von "Sparzwängen" und "Sparpolitik", aber woran sie zwingend sparen sollten, sparen sie nicht.

    Gegendemonstrationen werden großräumig abgedrängt. Das Reichstagsgelände wird für den heutigen Abend zum "militärischen Sperrgebiet" erklärt.

    -msr-
  • Diskussionen.de
  • 13 September 2005

    Strategien vs. Reexes

    ... Der Rechtsextremismus bedroht nicht nur Fremde und Andersdenkende. Weil er auf die Menschenrechte zielt, zielt er immer auch auf die Demokratie. Denn die basiert auf der Achtung der Menschenrechte.

    «Ohne eine Grundentscheidung zugunsten des Respekts vor der Würde aller Menschen – unbeschadet ihrer Differenzen – gibt es keine Demokratie», schreibt der österreichische Politologe Anton Pelinka.

    Folgerichtig kann oder darf die Abwehr des Rechtsextremismus nicht ausschließlich Sache von Polizei und Justiz sein.

    Der Schutz der Demokratie, um den es letztlich geht, ist eine gemeinsame Aufgabe aller Demokraten.

    Rechte und Linke stehen in der Pflicht. Beide müssen Flagge zeigen und Zivilcourage beweisen.

    Die vielfältigen Ursachen des Rechtsextremismus lassen sich weder auf einen Schlag noch für immer beseitigen. Macht aber die Politik im Verbund mit Justiz und Polizei unmissverständlich klar, dass Menschenrechte und Menschenwürde unantastbar sind, stärkt sie die Demokratie gegen rechtsextreme Attacken.

    Solange jedoch ihre Haltung die geringsten Zweifel offen lässt, fühlen sich die Prediger und Praktiker des Hasses ermuntert, ihr zerstörerisches Werk fortzusetzen. Dabei nehmen sie mit aller Selbstverständlichkeit demokratische Grundrechte für sich als Schutz in Anspruch.

    zitiert Synes Ernst aus www.weltwoche.ch Ausgabe Nr. 32/00, 10.8.2000

    28 August 2005

    Verteidiger des Neonazis Ittner steht in Kürze selbst vor Gericht

    Nürnberg (Deutschland), 28.08.2005 – Anfang April 2005 wurde der Neonazi Gerhard Ittner vom Landgericht Nürnberg in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt. In Kürze erwartet seinen Anwalt Stefan Böhmer aus dem fränkischen Uttenreuth ebenfalls ein Prozess wegen Volksverhetzung.

    Die Staatsanwaltschaft beruft sich bei der Anklage auf das Vorgehen des Anwalts vor dem Landgericht während des Ittner-Verfahrens. Darin stellte der Verteidiger mehrmals Anträge, die die Staatsanwaltschaft als volksverhetzend einstuft. So stellte er in seinen Beweisanträgen unter anderem die Tötung von Juden in Auschwitz in Frage. Während des Prozesses wurde er mehrmals aufgefordert, diese Äußerungen zu unterlassen, da sie strafbar sein könnten. Der Anwalt reagierte jedoch auf diese Belehrungen nicht, sondern wiederholte diese Aussagen auch in seinem Schlussplädoyer. Er brüskierte anschließend die Richter des Verfahrens gegen Ittner, indem er während der Urteilsverkündung demonstrativ den Sitzungssaal verließ.

    Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft im Mai 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt ein. Anschließend beantragte sie beim Amtsgericht Nürnberg, ihn per Strafbefehl zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Als Begründung für den Strafbefehlsantrag legte die Staatsanwaltschaft dem Gericht einen Schriftsatz vor, in dem der Anwalt volksverhetzendes Gedankengut vorgelesen und dem Gericht übergeben hatte. Das Amtsgericht erließ den Strafbefehl. Er wurde jedoch nicht rechtskräftig, da der Anwalt Einspruch einlegte. Daraufhin hat das Amtsgericht Nürnberg die Hauptverhandlung anberaumt. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt.

    Der Mandant des Anwalts, Gerhard Ittner, befindet sich nach wie vor auf der Flucht und wird per Haftbefehl gesucht. +wikinews+

    26 August 2005

    NPD-Parteichef Voigt zu Bewährungsstrafe verurteilt

    Stralsund (Deutschland), 26.08.2005 – Das Landgericht Stralsund hat den Bundesvorsitzenden der rechtsextremen NPD Udo Voigt am Donnerstag, den 25. August 2005 zu einer viermonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 53-jährige ehemalige Bundeswehroffizier bei einer Wahlkampfveranstaltung vor Jugendlichen am 28. August 1998 in Greifswald sich der Volksverhetzung schuldig gemacht hatte, als er zum Hass gegen etablierte Politiker aufrief. Voigt hatte die 50 bis 60 Zuhörer aufgefordert, zu den Waffen zu greifen, wenn Deutschland bedroht sei. Bei den Feinden sollte es sich um Politiker der Bundesregierung handeln.

    Das Gericht folgte mit seinem Urteilsspruch dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt ansah. Nach Ansicht der Verteidigung seien die Äußerungen Voigts durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

    Das Landgericht hob mit seinem Urteil den Freispruch des Amtsgerichts Greifswald auf. Das Amtsgericht sprach Voigt aus Mangel an Beweisen frei, da die Archivbänder mit den Aufzeichnungen eines ZDF-Teams, die den einzigen Beweis darstellten, verbrannt war. Der Verteidiger Voigts, Carsten Schrank, kündigte an in Revision zu gehen. +wikinews+

    17 August 2005

    Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot für Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung

    Wunsiedel / Karlsruhe (Deutschland), 17.08.2005 – Eine für den 20. August 2005 geplante Gedenkveranstaltung für den ehemaligen Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel bleibt weiterhin verboten. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Gewährung von Eilrechtsschutz abzulehnen ist und insofern die Entscheidung des Landratsamts Wunsiedel gelte. Damit wird auch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August bestätigt.

    Das Verbot stützt sich auf die seit April des Jahres gültige Strafvorschrift gemäß § 130 Abs. 4 StGB, wonach sich strafbar macht, „wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“, so das Bundesverfassungsgericht.

    Die von den Veranstaltern der Gedenkfeier geltend gemachte Berufung auf „Eilrechtsschutz“ wird vom Gericht zurückgewiesen. Zwar wäre eine Verfassungsbeschwerde nicht von vorneherein unzulässig, die Natur der berührten Rechtsfragen sei jedoch so schwierig, dass eine Klärung nur in einer Verhandlung in der Hauptsache möglich wäre. Daher müsse sich das Bundesverfassungsgericht auf eine Folgenabwägung beschränken. Da es sich um eine jährlich wiederkehrende Veranstaltung handelt, sei eine einstweilige Anordnung gegen das Versammlungsverbot daher nicht mit schwerwiegenden Nachteilen für den Antragsteller verbunden. Als Begründung für den ablehnenden Bescheid beruft sich das Verfassungsgericht auf die Argumentation der im Bundestag vertretenen politischen Parteien, in diesem Sinne also des Gesetzgebers: „Maßgebende Repräsentanten der politischen Parteien, auf deren Initiative § 130 Abs. 4 StGB geschaffen worden ist, haben im Deutschen Bundestag mit Blick auf die vom Antragsteller konkret geplante Veranstaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie in ihr eine Störung des öffentlichen Friedens erkennen, die sogar ein Eingreifen des Gesetzgebers durch Schaffung einer neuen Strafrechtsnorm erforderlich mache“. +wikinews+

    11 August 2005

    Geplante Gedenkveranstaltung zum Todestag von Rudolf Heß bleibt verboten

    München (Deutschland), 11.08.2005 – Eine von Rechtsextremisten geplante Gedenkveranstaltung im bayerischen Wunsiedel zum Todestag des Hitlerstellvertreters Rudolf Heß bleibt verboten.

    Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am gestrigen Tag in einer Eilentscheidung (AZ: 24 CS 05.2053), nachdem der Veranstalter Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuths einlegte. Möglich wurde diese Entscheidung durch die im März 2005 vom Bundestag beschlossene Ausweitung des Volksverhetzungs-Tatbestands. Strafbar macht sich nun gemäß § 130 Abs. 4 StGB, wer den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise stört, indem er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

    Die Richter sahen es als erwiesen an, dass bei der geplanten Veranstaltung genau gegen diese Strafvorschrift verstoßen werde. +wikinews+

    09 August 2005

    NPD im Rechtsstreit mit RBB unterlegen

    Pressemitteilung – 3/2005 Berlin, den 09.08.2005

    Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat die NPD, vertreten durch ihren Vorsitzenden Udo Voigt, nicht zu der heute um 20.25 Uhr stattgefundenen Sendung „Klipp und Klar“ zugelassen.

    Den Eilantrag der NPD auf Teilnahme an der Sendung hat das Verwaltungsgericht Berlin durch Beschluss vom heutigen Tag zurückgewiesen. Es hat primär darauf abgestellt, dass der RBB nach der redaktionellen Konzeption der streitigen Sendung lediglich im Bundestag vertretene Parteien eingeladen hat, wozu die NPD nicht gehöre. Ferner hat es die politische Bedeutungslosigkeit der NPD als Splitterpartei im Sendegebiet des RBB für erheblich gehalten.

    Die dagegen eingelegte Beschwerde der NPD hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg, weil die NPD die Begründung des Verwaltungsgerichts nicht hinreichend angegriffen hat. Die vom Verwaltungsgericht gebilligte Entscheidung des RBB, die NPD nicht zu der streitigen Sendung zuzulassen, bedeutet nach Auffassung des 3. Senats nicht, dass die Konkurrenz im politischen Raum auf die arrivierten Parteien beschränkt bliebe. Dem stehe schon entgegen, dass der RBB nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts ein Gesamtkonzept ihrer Vorwahlberichterstattung entwickelt hat, das auch die NPD (noch) angemessen berücksichtigen wolle.

    Beschluss vom 9. August 2005 - OVG 3 S 61.05 -

    28 Juli 2005

    BGH zu Propagandadelikten

    Nr. 111/2005
    Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ als solche nicht strafbar

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß im Gebrauch der unter Rechtsradikalen weit verbreiteten Losung „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ kein Verwenden von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen nach § 86 a StGB liegt. Diese Parole ist im Wortlaut von keiner dieser Organisationen gebraucht worden. Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift könnte zwar auch dann erfolgen, wenn sie der Parole einer NS-Organisation zum Verwechseln ähnlich wäre. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof verneint. Eine hinreichende Ähnlichkeit ist weder mit der Originalparole der Waffen-SS („Meine/unsere Ehre heißt Treue“) noch mit der der Hitlerjugend („Blut und Ehre“) gegeben.

    Der Gebrauch einer Fantasieparole, die von NS-Organisationen nie verwendet worden ist und die nur den Anschein der Parole einer NS-Organisation hervorruft, fällt jedoch nicht unter diese Strafvorschrift.

    Diese Frage war von Polizei- und Sicherheitsbehörden unterschiedlich beantwortet worden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte Anklage zum Landgericht Karlsruhe erhoben, um eine grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof herbeizuführen. Das Landgericht Karlsruhe hatte zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ist diese jedoch vom Oberlandesgericht Karlsruhe angeordnet worden. Die daraufhin erfolgte Verurteilung hat der Bundesgerichtshof aufgehoben.
    Da besondere Umstände, unter denen eine Verfolgung wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen nach § 86 StGB in Betracht kommt, nicht gegeben waren, hat er die Angeklagten freigesprochen.

    Urteil vom 28. Juli 2005 – 3 StR 60/05
    LG Karlsruhe - 6 KLs 57 Js 30569/01
    Karlsruhe, den 28. Juli 2005

    Die einschlägigen Strafvorschriften lauten auszugsweise:

    § 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
    2. …
    (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
    ….
    § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
    (1) Wer …
    1. – 3. …
    4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

    (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften
    (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

    Pressestelle des Bundesgerichtshof

    26 Juli 2005

    Wunsiedel: Bundestagspräsident aktiv gegen Rechts

    Berlin / Wunsiedel (Deutschland), 26.07.2005 – Auf Einladung der „Jugendinitiative gegen Rechtsextremismus“ im bayerischen Wunsiedel nimmt der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse an einer Diskussionsveranstaltung teil, die sich mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Gedenkstätten vor Nazi-Aufmärschen beschäftigen will.

    Der Bundestagspräsident ermutigt die Jugendlichen mit den Worten: „Wir dürfen den Nazis unsere Straßen und Plätze nicht überlassen.“ In Dresden und Berlin seien in diesem Jahr bereits erfolgreich Demonstrationen von Neo-Nazis verhindert worden.

    Die Podiumsdiskussion findet am Mittwoch, dem 27. Juli ab 11:00 Uhr in der Fichtelgebirgshalle in Wunsiedel statt. Die Veranstaltung beginnt bereits um 8:30 Uhr. (wikinews)

    22 Juli 2005

    61. Jahrestag des Hitler-Attentats

    Berlin (Deutschland), 22.07.2005 – Am vorgestrigen Mittwoch jährte sich zum einundsechzigsten Mal der Anschlag der Verschwörergruppe um Oberst Graf Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler.

    Verteidigungsminister Peter Struck, Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundespräsident Horst Köhler gedachten im Rahmen einer offiziellen Gedenkveranstaltung in Form einer Parade im Beisein von anderen Mitgliedern der Bundesregierung und Vertretern der Bundeswehr des versuchten Attentats auf Adolf Hitler. Ort der Zeremonie war der Berliner Bendlerblock, die Stelle, an der man die Verschwörergruppe um Oberst Graf Schenk von Stauffenberg – genauso wie viele andere Widerstandskämpfer des Dritten Reiches – hingerichtet hatte. „Ziele des militärischen Widerstands sind nach wie vor verpflichtend und daher eine der entscheidenden Traditionslinien der Bundeswehr“, betonte Struck. Gleichzeitig legten im Rahmen dieser Zeremonie 500 Bundeswehrrekruten ihr Gelöbnis ab. Unter den zweitausend geladenen Gästen befand sich auch Norwegens Ministerpräsident Kjell Magne Bondevik. Die Veranstaltung wurde wie in in den Jahren zuvor von mehreren Demonstranten begleitet, die gegen die Zeremonie auf dem Gelände des Bendlerblocks protestieren wollten.

    Am 20. Juli 1944 hatte eine Verschwörergruppe um Stauffenberg im Führerhauptquartier „Wolfsschanze“ versucht, mittels einer Bombe Adolf Hitler zu töten. Auf Grund mehrerer Zufälle misslang das Attentat. Die Verschwörer wurden daraufhin hingerichtet. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 20 Juli 2005

    Holocaustleugner in Mannheim angeklagt

    Mannheim (Deutschland), 20.07.2005 – Der deutsche Holocaustleugner Ernst Zündel, der im März von Kanada an Deutschland ausgeliefert worden war, wurde nun wegen 14 Hassverbrechen in Mannheim angeklagt.

    Zündel werden jahrzehntelange antisemitische Aktivitäten und die wiederholte Holocaustleugnung vorgeworfen. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 26 Juni 2005

    NPD: Wir unterwandern Linkspartei / Grüne: folgerichtig

    Chemnitz (Deutschland), 26.06.2005 – Der Bundesvorsitzende der NPD Udo Voigt sagte auf einem Landesparteitag im sächsischen Chemnitz, Mitglieder seiner Partei würden gegenwärtig systematisch eine verdeckte Doppelmitgliedschaft in der sich zur Zeit aus WASG und PDS bildenden neuen Linkspartei anstreben und hätten damit bereits auch Erfolg gehabt.

    Vertreter der PDS wie auch der WASG sagten, diese Doppelmitglieder seien in ihrer Formation unerwünscht und würden im Falle des Bekanntwerdens ausgeschlossen.

    Die Bundesgeschäftsführerin von Bündnis '90/DIE GRÜNEN Steffi Lemke bezeichnete den Vorgang indes als „folgerichtig“ und verwies in diesem Zusammenhang auf die Verwendung des Begriffs „Fremdarbeiter“ durch den angehenden Linkspartei-Spitzenkandidaten Oskar Lafontaine im Zusammenhang mit der Lohndumping-Problematik im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union. +wikinews+

    KOMMENTAR

    Rechtsextremistisches Doppelspiel als "folgerichtig" zu bezeichnen, kann auch nur Leuten in den Sinn kommen, denen Parteikonkurrenz mal wieder wichtiger als der Antifaschismus ist. Frau Steffi Lemke soll sich schämen.

    -markus rabanus-

  • Diskussionen.de
  • 16 Juni 2005

    Besserer Schutz für Asylbewerber

    Brüssel (Belgien), 16.06.2005 – Christen und christliche Gemeinschaften in Europa haben einen besseren Schutz für Verfolgte, Asylbewerber und Einwanderer gefordert.

    Die bisherigen Bestimmungen „untergraben die Rechtsstaatlichkeit“, heißt es in einem am Mittwoch in Brüssel veröffentlichten Dokument an den luxemburgischen Ministerpräsidenten und amtierenden EU-Ratspräsidenten Jean-Claude Juncker.

    Die Christen verlangten, die EU-Grundrechtecharta rechtsverbindlich zu machen, um das Grundrecht auf Asyl und Schutz für Flüchtlinge in der EU festzuschreiben. Jeder Mitmensch bzw. jeder Asylbewerber habe Recht auf ein individuelles Verfahren und die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Mit Blick auf den von der EU geplanten „Schutz“ von Flüchtlingen in der Herkunftsregion verlangen die christlichen Gemeinschaften, dadurch dürften Asylbewerber nicht an der Einreise in der EU gehindert werden.

    Keine Diskriminierung - Keine Kriminalisierung: Die Christen sprechen sich für eine gemeinsame europäische Einwanderungspolitik aus. Für Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen seien gemeinsame Normen und Standards nötig. Mitmenschen als Einwanderer dürften nicht kriminalisiert werden.

    Christliche Gemeinschaften und Menschenrechtsorganisationen dürften auch nicht juristisch belangt werden, wenn sie sich für Mitmenschen, die als „illegal“ oder als „kriminell“ von staatlichen Verantwortungsträgern und deren Erfüllungsgehilfen eingestuft wurden und werden.

    Die Gemeinschaften wenden sich gegen Abschiebungen von Mitmenschen aus dem Ausland, die fünf Jahre in einem Gastland lebten. Zwangsabschiebungen sollte es nicht geben.

    Unterzeichnet wurde das Dokument von der EU-Bischofskommission COMECE, der Kommission der Kirchen für Migranten in Europa (CCME), Caritas Europa, der Internationalen Katholischen Migranten-Kommission (ICMC), dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst Europa sowie dem Rat der Quäker für europäische Angelegenheiten. +wikinews+

    10 Juni 2005

    Auflagen für NPD-Demo am 8.Mai

    Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mitBeschluss vom 6. Mai 2005 den Antrag der "Jungen Nationaldemokraten",einer Jugendorganisation der NDP, auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

    Diese hatte sich anlässlich einer für den 8. Mai2005 in Berlin geplanten Demonstration gegen eine ihr erteilte versammlungsrechtliche Auflage hinsichtlich der Wegstrecke gewandt(Pressemitteilung Nr. 37/2005 vom 6. Mai 2005).

    Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:1. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, der Beschwerdeführerin durch eine Auflage zu untersagen, den geplanten Aufzug am Denkmal fürdie ermordeten Juden Europas vorbeizuführen. Insbesondere ist dieAnnahme der Behörde und der Gerichte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, nach den konkret feststellbaren Umständen sei zu besorgen, dass die Würde der jüdischen Opfer der nationalsozialistischen Gewalt-und Willkürherrschaft durch einen Aufzug beeinträchtigt werde, der unterdem Motto "60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult" an dem Denkmal vorbeizieht. Durch dieses Motto würden die Millionen jüdischerOpfer des Nationalsozialismus zu Gegenständen eines Kultes degradiert und es würde ihnen zugleich abgestritten, dass die Kapitulation für die vom Nationalsozialismus verfolgten Juden ein Akt der Befreiung war.2. Auch das Verbot, die Versammlung auf dem Platz des 18. März zubeenden, ist mit den Grundrechten der Beschwerdeführerin vereinbar.

    Behörde und Gerichte durften die vom Senat initiierte Veranstaltung mit dem Motto "Tag für Demokratie" bei der Entscheidung über Auflagen nach §15 Abs. 1 Versammlungsgesetz einbeziehen und ihr Vorrang bei der Nutzungdes Gebiets um das Brandenburger Tor gewähren.

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Behörde der Versammlung der Beschwerdeführerin nicht allein aufgrund der zeitlichen Priorität ihrer Anmeldung den Vorrang eingeräumt hat.
    Die grundsätzlicheEinräumung einer zeitlichen Priorität für den Erstanmelder einerVersammlung werde zwar dem Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den Inhalten von Versammlungszwecken gerecht. Es könnten aber wichtigeGründe, etwa die besondere Bedeutung des Ortes und Zeitpunktes für dieVerfolgung des jeweiligen Versammlungszwecks, für eine andere Vorgehensweise sprechen. Die Ausrichtung allein am Prioritätsgrundsatz könnte im Übrigen dazu verleiten, Versammlungen an bestimmten Tagen und Orten frühzeitig und auf Vorrat anzumelden und damit anderen potentiellen Veranstaltern die Durchführung von Versammlungen am gleichen Tag und Ort unmöglich zu machen.

    Allerdings würde derPrioritätsgrundsatz maßgebend, wenn die spätere Anmeldung allein odervorwiegend zu dem Zweck erfolgt, die zuerst angemeldete Versammlung an diesem Ort zu verhindern. Das Verwaltungsgericht sah hierfür vorliegend keine Anhaltspunkte. An diese Tatsachenfeststellung ist das Bundesverfassungsgericht gebunden. Dass die von der Beschwerdeführeringeplante Versammlung einen Anstoß zur Durchführung der später geplantenVeranstaltung zum "Tag für Demokratie" gegeben hat, rechtfertigt fürsich allein nicht die Anwendung des Prioritätsgrundsatzes.Es ist verfassungsrechtlich bedenkenfrei, dass die Gerichte in der Bedeutung des Ortes für die Verwirklichung des Zwecks der vom Senat initiierten Versammlung einen wichtigen Grund zum Abweichen vom Prioritätsgrundsatz gesehen haben. Sie sind davon ausgegangen, dass der Platz des 18. März unter anderem wegen seiner Nähe zum Brandenburger Tor besondere Bedeutung für eine Veranstaltung am Jahrestag der Kapitulationfür die Darstellung und Würdigung der historischen Ursprünge für die Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen habe. DieserArgumentation ist die Beschwerdeführerin auch im vorliegenden Verfahrennicht entgegen getreten.
    Sie hat insbesondere nicht dargelegt, warum siezur Erreichung des Zwecks der von ihr angemeldeten Versammlung in vergleichbarer Weise auf diesen Ort angewiesen ist.

    Beschluss vom 6. Mai 2005 – 1 BvR 961/05 –
    Karlsruhe, den 10. Juni 2005

    06 Juni 2005

    Vielfältige Aktionen gegen das internationale Neonazi-Treffen am 11.6. in Jena

    Jena (Deutschland), 06.06.2005 - Gegen das für den 11. Juni unter dem Motto "Fest der Völker" geplante europaweite Neonazitreffen hat sich in der Stadt Jena eine breite Ablehnungsfront formiert, die von der Antifa bis weit in die bürgerliche Mitte reicht und zum Teil sogar auch das rechtskonservative Spektrum mit einbezieht. In der Woche vor dem 11. Juni und insbesondere am Samstag, den 11. Juni, geben zahlreiche verschiedene Demonstrationen, Kundgebungen und Feste die Möglichkeit, seinen Protest gegen das Neonazitreffen und die dahinter stehende menschenverachtende Ideologie zum Ausdruck zu bringen.

    Am 11. Juni 2005 wollen Neonazis aus ganz Europa auf dem Jenaer Marktplatz ein "Fest der Völker" zelebrieren. Erwartet werden mehrere tausend TeilnehmerInnen. Ein Blick auf die geplanten Redner und Bands zeigt deutlich, dass es sich um ein Konzert zur Unterstützung des internationalen Neonazi-Musiknetzwerkes "Blood and Honour" handelt.

    In der vorherigen Woche bestätigte das Verwaltungsgericht Gera das von der Stadt Jena erlassene Verbot der NPD-Kundgebung "Fest der Völker" auf dem Marktplatz in Jena. Das Verbot betrifft jedoch nur den Marktplatz als Veranstaltungsort, nicht die Veranstaltung als solches. Außerdem hat die Anwältin der Neonazis, Gisa Pahl aus Hamburg, Beschwerde gegen das Geraer Urteil beim Thüringer Oberverwaltungsgericht Weimar einlegt. Darüber hinaus hat der Bundesgeschäftsführer der NPD und Landesvorsitzende der NPD Thüringen, Frank Schwerdt, angekündigt, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Selbst der in der Stadtverwaltung Jena für Sicherheit zuständige Dezernent Frank Jauch hält es für möglich, dass die NPD-Veranstaltung an einem anderen Platz neu angemeldet wird und die juristische Auseinandersetzung damit erneut beginnen würde. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass an diesem Tag das geplante internationale Neonazi-Treffen in Jena oder der Umgebung stattfindet.

    In den letzten Monaten und Wochen mobilisierten antifaschistische Gruppen auf breiter Front bundesweit und auch in den europäischen Nachbarländern gegen das "Fest der Völker" und führten mehrere Protestaktionen durch. So wurden zum Beispiel in der Woche vom 8. bis 13. Mai die Websites der NPD Jena, des "Nationalen Widerstands Jena" (NWJ) und die Spezialseiten zum "Fest der Völker" gehackt. Am frühen Morgen nach dem "Männertag" übernahm ein "Autonomes Kommando Wecken" (AKW) die Funktion des Hahnes im Stadtteil Lobeda vor dem Wohn- und Schulungsprojekt der Organisatoren des Nazifestes und am Samstag, den 28. Mai, blockierten etwa 40 junge Antifaschisten und Antifaschistinnen die Zufahrt vor dem selben Haus in der Jenaischen Straße 25, um die Abfahrt von Ralf Wohlleben, der auch den an diesem Tag in Weimar stattfindenden "4. Thüringentag der nationalen Jugend" angemeldet hatte, zumindest zu verzögern.

    Schon seit Langem sind an fast jeder Straßenecke und -laterne der Stadt verschiedene Plakate und Aufrufe zu sehen, die sich gegen das "Fest der Völker" wenden. Zum Protest aufgerufen haben neben verschiedenen Antifa-Gruppen auch der "Runde Tisch für Demokratie", der Oberbürgermeister und alle im Stadtrat vertretenen Parteien, die Studentenräte der Universität und der Fachhochschule Jena, Gewerkschaften, die Handwerkerinnung, das Theaterhaus Jena, zahlreiche Verbände und Vereine und viele andere mehr.

    Von heute bis zum Freitag wird jeden Tag um 17:00 Uhr zum Friedensgebet in die Stadtkirche eingeladen. Anschließend werden vor der Kirche jeden Abend um 17:15 Uhr Demonstrationen gegen die Neonazis beginnen und ihren Verlauf um das Stadtzentrum nehmen. Der Sprecher der vom Runden Tisch für Demokratie organisierten Kundgebungen äußerte seine Hoffnung, "dass es jeden Abend mehr Teilnehmer werden, dass jeder am nächsten Abend noch Freunde und Bekannte mitbringt, so dass wir am Vorabend, dem 10. Juni, 10.000 Teilnehmer haben". Jeweils um 18:00 Uhr wollen StudentInnen und DoktorandInnen der Friedrich-Schiller-Universität eine symbolische Putzaktion auf fünf öffentlichen Plätzen in Jena durchführen. Die "Putzkolonne" trifft sich täglich, um zu reinigen und mit Flyern und Transparenten auf Gegenaktionen zum so genannten "Fest der Völker" aufmerksam zu machen. Auch diese Aktion hat das Ziel, möglichst viele BürgerInnen für den friedlichen Widerstand gegen den geplanten Nazi-Aufmarsch am 11. Juni zu mobilisieren.

    Am 11. Juni werden zahlreiche Demonstrationen, Kundgebungen und Feste in Jena stattfinden. Die Junge Gemeinde Stadtmitte veranstaltet ab 10:00 Uhr eine Kundgebung in der Johannisstraße unter dem Motto "Nazis entgegentreten - Fest der Völker verhindern!" mit Infos, Musik, Café zu Aktionen gegen die Neonazi-Veranstaltung und einem abendlichen Konzert mit den Bands Lex Barker Experience, Sasson und Oi Polloi. Das Theaterhaus Jena lädt für den Samstag von 11:00 Uhr bis circa 23:00 Uhr zu einem Theater- und Straßenfest rund um das Theaterhaus ein. Auf der Rasenmühleninsel findet ein deutsch-französisches Blasmusikfest und im Universitätssportzentrum in der Jenaer Oberaue das traditionelle Hanfried-Turnier des Universitätssportvereins (USV) Jena und des Hochschulsports der Universität statt. Allein zu dem bedeutendsten „Spielfest“ in Thüringen werden weit über 1.000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen erwartet. Die Stadt selbst plant eine Veranstaltung mit mehreren Künstlern und namhaften Rednern auf dem Marktplatz.

    Die Studierenden der FSU und der Fachhochschule treffen sich um 10:00 Uhr auf dem Uni-Campus (Ernst-Abbe-Platz) zu vielfältigen Aktionen gegen rechtes Gedankengut. Um 13:00 Uhr startet von hier eine Demonstration unter dem Motto "Für Integration und Toleranz". Die Grünen und die Grüne Jugend Thüringen erinnern mit einem Informationsstand und einem Gedenken am Westbahnhof an die Deportationen von Juden und Jüdinnen, Sinti und Roma und anderen Opfern des NS-Regimes.

    Verschiedene antifaschistische Gruppen werden sich auf mehreren Kundgebungen und einer bundesweiten Antifa-Demonstration "Gegen Geschichtsrevisionismus und die Verherrlichung des Nationalsozialismus" aussprechen. Da die Mobilisierung für die Aktionen gegen das Neonazi-Treffen bundesweit schon einige Zeit und sehr erfolgreich läuft und sogar mehrere Nachbarländer umfasst, wird sich dies hoffentlich auch in den TeilnehmerInnenzahlen niederschlagen. Es dürfte eine der größeren Antifa-Demos in diesem Sommer werden, zu dem unter anderem auch TeilnehmerInnen aus den Niederlanden, Österreich, Italien, der Tschechischen Republik und der Slowakei erwartet werden.

    Die Aktionen starten um 11:00 Uhr auf dem Parkplatz Am Gries mit einem mahnenden Gedenken an die Massaker der deutschen Wehrmacht und der SS in Lidice (Tschechien), Distomo (Griechenland), Oradour-sur-Glane und Tulle (beide Frankreich), die sich alle am 9. beziehungsweise 10. Juni jähren. In Redebeiträgen, auf Informationstafeln, Flyern, mit Dokumentarfilmen wird unter anderem des Hamburger Arbeitskreises Distomo und der Gedenkstätte in Lidice an die Massaker erinnert und der heutige Umgang mit den Opfern thematisiert.

    Unmittelbar im Anschluss beginnt gegen 13:00 Uhr die antifaschistische Demonstration, die über die Straßen Wenigenjenaer Ufer, Wiesenbrücke, Wiesenstraße, Löbstedter Straße und Am Anger auf den Parkplatz Am Inselplatz (ehem. Kaufhaus Horten) führt. Hier findet um 14:00 Uhr eine gemeinsame Zwischenkundgebung mit dem von den Studentenräten der FSU Jena und der Fachhochschule Jena organisierten Demozug statt, der seinen Ausgangspunkt am Campus (Ernst-Abbe-Platz) hat. Hier wird in mehreren Redebeiträgen u.a. von dem Jenaer Historiker Prof. Dr. Manfred Weißbecker der D-Day, die Landung der alliierten Streitkräfte in der Normandie am 6. Juni 1944, und der Tag der Befreiung am 8. Mai 1945 sowie der heutige Umgang mit den beiden Daten in den Vordergrund gerückt. Angesichts der inhaltlichen Ausrichtung der Demonstration und der beiden ersten Kundgebungen sind deren Organisatoren, die in verschiedenen Gruppen aktiv sind, in gemeinsamen Diskussionen zu der Überzeugung gelangt, dass es trotz der "Fahnen-Debatten" der letzten Jahre angebracht beziehungsweise vertretbar ist, beispielsweise die Nationalfahnen der vier alliierten Siegermächte (ehemalige UdSSR, USA, Vereinigtes Königreich, Frankreich) mitzuführen als Zeichen des Dankes für die Befreiung von Nationalsozialismus und als Anerkennung für die von ihnen dafür erbrachten Opfer. Gleichzeitig bitten die OrganisatorInnen, auf Nationalfahnen zu verzichten, die keinen thematischen Bezug haben.

    Anschließend an die Zwischenkundgebung werden sich gegen 15:00 Uhr beide Demonstrationszüge gemeinsam über Löbdergraben, Fischergasse und Stadtrodaer Straße auf den Parkplatz an der Seidelstraße begeben. Die hier angemeldete Kundgebung wird wiederum für eine Zwischenkundgebung beider Demozüge genutzt. Unmittelbar an dem Parkplatz liegt das Verbindungshaus der Jenaischen Burschenschaft Germania. Diese feiert - wie auch zwei weitere Burschenschaften und das Corps "Saxonia Jena" - im grossen Rahmen ihr 190. beziehungsweise 200. Stiftungsfest. Als Redner der beiden Veranstaltungen treten der Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus beziehungsweise sein Amtsvorgänger Bernhard Vogel auf. Mittlerweile hat sogar das Corps "Saxonia" angekündigt, die Aktionen gegen Rechts zu unterstützen. Trotzdem werden die Stiftungsfeste mit Festkommers zum Anlass genommen, sich noch einmal intensiver mit Studentenverbindungen im Allgemeinen, ihren Traditionen und ihrer Rolle in der Gegenwart auseinanderzusetzen. Als Redner konnten der Vorsitzende des Thüringer Verbandes der VdN/BdA e.V., Prof. Dr. Ludwig Elm, und GewerkschaftsvertreterInnen gewonnen werden, die sich in jüngster Zeit mit dem Thema insbesondere im Zusammenhang mit dem jährlichen Treffen Deutscher Burschenschaften in Eisenach intensiv befasst haben.

    Während die studentische Demonstration danach hier mit einem Konzert ihr Ende findet, wird die Antifa-Demo über die Stadtrodaer Straße weiter bis zum Parkplatz Am Stadion geführt und erst dort beendet. Damit soll den TeilnehmerInnen auch noch die Möglichkeit gegeben werden, an einer Kundgebung unter dem Motto "Den rechten Konsens brechen" teilzunehmen, die sich mit aktuellen rechtsextremistischen Tendenzen in der BRD und Thüringen und insbesondere dem Neonazi-Festival "Fest der Völker" auseinandersetzt. Im zweiten Teil der Demonstration, der sich mit Studentenverbindungen und aktuellen neonazistischen Umtrieben befassen wird, sind auch Musik- und Lärm-Instrumente erwünscht.

    Es besteht die große Hoffnung aller Beteiligten, durch die vielfältigen Aktionen dem geplanten Neonazitreffen offensiv entgegenzutreten und es sogar verhindern zu können. +wikinews+