"Denn sie wissen nicht, was sie tun"?
Im Falle der Ermordung eines Obdachlosen durch Rechtsextremisten plädiert ein Verteidiger auf "Unzurechnungsfähigkeit".
Wenn sein Mandant so übervoll des Alkohols gewesen wäre, müsste er also per schuldbefreiendem Hirnausfall das Opfer in die Büsche geschleppt und zu Tode getreten haben. Solch Vortrag hatte dem Mandanten schon in vorherigen Schwerstdelikten die Freiheit bewahrt. - Mal schauen, ob sich das Gericht erneut darauf einlässt.
Die beiden Angeklagten schweigen. Das ist ihr gutes Recht, denn die Story wäre zu schlecht.
-markus rabanus- >> Diskussion