www.Sueddeutsche.de (12.9.2009) berichtete, dass Hamburgs Verfassungsschutzchef Heino Vahldieck von einem neuerlichen NPD-Verbotsverfahren abgeraten hat: "Derzeit bin ich der Auffassung, dass die rechtlichen Hürden so hoch sind, dass es große Probleme bereiten wird, sie zu überspringen."
Die "rechtliche Hürde" war, dass führende Rechtsextremisten auf den Gehaltslisten von Verfassungsschutzämtern standen, was es der Justiz unmöglich machte, Beschuldigungen zuzuordnen.
Die Methoden der Verfassungsschutzämter waren die "Hürden".
>> www.inidia.de/npd-verbot_gescheitert_20030318.htm
Das ist inzwischen mehr als sechs Jahre her - und die Verfassungsschutzämter sollen noch immer nicht geschafft haben, ihre Methoden zu ändern?
Das lässt nur einen Schluss zu: Sie wollen ihre Methoden nicht ändern. Und die Methoden haben mit Verfassungsschutz nichts zu tun.
Markus Rabanus >> Diskussion